hier: 1. Abhandlung der Anregungen aus der Offenlage
2. Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss
1. die
Anregungen aus der Offenlage wie folgt abzuhandeln:
1.1 Schreiben des BUND,
Ortsgruppe Hilden vom 15.02.2005
Zu dem Schreiben wird wie
folgt Stellung genommen:
Da die Anregung vom 12.11.2004 in dem oben
genannten Schreiben nochmals wiederholt wird, wird auf die Abhandlung zum
Offenlagebeschluss verwiesen:
„Der Anregung, die Wohnbaufläche in
Gemeinbedarfsfläche umzuwandeln und gleichzeitig den Park zu erhalten, kann
nicht gefolgt werden. Zum einen kann durch diese Ausweisung baurechtlich kein
Park als solcher geschützt werden. Zum anderen ist der Erhalt der Klinik an
diesem Standort nur durch eine wirtschaftlich verträgliche bauliche Erweiterung
möglich. Da durch den aufgestellten Bebauungsplan Nr. 239 gleichzeitig mit der
verbindlichen Schaffung der Baumöglichkeit der verbleibende Baumbestand
rechtlich geschützt wird - was bisher nicht der Fall ist - wurde auch für den Naturschutz
ein Beitrag geleistet.“
1.2 Schreiben der
Rechtsanwälte Dr. Einbeck, Schmidt, Dr. Berghaus + Kollegen vom 14.02.2005
Da die Anregungen in dem Schreiben zwar laut des Betreffs auch die
Flächennutzungsplanänderung einbeziehen, inhaltlich aber auf die Details eines
Bebauungsplanes eingegangen wird, wird hier keine Stellung genommen, sondern auf
die Abhandlung des Schreibens in der Sitzungsvorlage Nr. 61/036 zum
Bebauungsplan Nr. 239 verwiesen.
2. die 35. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilden, mit der Folge, sie der Bezirksregierung
Düsseldorf zur Genehmigung vorzulegen.
Das Plangebiet liegt südlich der Hildener
Innenstadt im nordwestlichen Eckbereich der Kirchhofstraße und
Hagelkreuzstraße. Es wird von diesen Straßen begrenzt sowie durch die nordwestlichen
und nordöstlichen Grenzen des Flurstückes 845 und die nordwestlichen Grenzen
der Flurstücke 480 und 445, alle in Flur 49 der Gemarkung Hilden.
Dem Beschluss liegt der Erläuterungsbericht vom 21.02.2005 zugrunde.“
Erläuterungen und Begründungen:
Für die 35. Flächennutzungsplanänderung wurde
am 15.12.2004 vom Rat der Stadt Hilden die Offenlage beschlossen.
Die Offenlage sowie die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange fanden vom 10.01. bis einschließlich 18.02.2005 zusammen
mit der Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 239 statt.
Von den Trägern
öffentlicher Belange wurden keine erneuten Anregungen vorgetragen. Die eingegangenen
Anregungen des BUND werden in dem Beschlussvorschlag abgehandelt. Bezüglich des
Schreibens eines Rechtsanwaltsbüros, das die Besitzer des Hauses
Hagelkreuzstraße 23 vertritt, wird auf den Beschlussvorschlag zum Bebauungsplan
Nr. 239 (SV 61/036) verwiesen.
Im Falle der Beschlussfassung der
Flächennutzungsplanänderung durch den Rat wird die Planänderung kurzfristig der
Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt.
Günter Scheib