Betreff
IHK A 3 Neu - Aufwertung und Umgestaltung des Eingangs in die Fußgängerzone im Bereich Am Kronengarten / Heiligenstraße / östlicher Warrington-Platz
Vorlage
WP 14-20 SV 66/108
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Projekt A 3 neu „Aufwertung der Fußgängerzone im Bereich Am Kronengarten / Heiligenstraße“ als Teil des fortgeschriebenen Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) auf Basis der vorgelegten Entwurfsplanung umzusetzen.

 

Der Ausführungsbeschluss steht unter dem Vorbehalt der Förderung des Projektes. Der für die Baufinanzmittel bestehende HV6 wird mit Zugang des Förderbescheides aufgehoben.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.06.2017 die Vorplanung  „Aufwertung und Umgestaltung des Eingangs in die Fußgängerzone im Bereich Am Kronengarten/Heiligenstraße/östlicher Warrington-Platz“ (SV 61/138) als Teil der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) beschlossen. Die Fortschreibung des IHK insgesamt wurde vom Rat am 12.07.2017 beschlossen (SV 61/145). Der damals erstellte Vorentwurfsplan für den o.a. Kreuzungsbereich ist zur Erinnerung als (Anlage 1) beigefügt.

 

Nunmehr wurde die Entwurfsplanung fertiggestellt, welche hier zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt wird. Bei entsprechender Beschlussfassung wird die Verwaltung bis Dezember 2018 einen Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf stellen. Derzeit wird von einem Förderbescheid etwa Mitte 2019 ausgegangen.

 

Gegenüber dem Vorentwurfsplan aus dem Jahr 2017 haben sich aus bautechnischen und straßenverkehrsrechtlichen Gründen an einzelnen Punkten geringfügige Änderungen ergeben, ohne dass die wesentlichen Planungsgrundlagen und –ziele verändert worden sind. Im beigefügten Erläuterungsbericht (Anlage 2) sind die städtebaulichen Randbedingen und die Änderungen zum Vorentwurfsplan ausführlich dargelegt und im Entwurfsplan (Anlage 3) sowie der Kostenberechnung/-verteilung (Anlagen 4+5) dargestellt. Insofern wird inhaltlich darauf verwiesen.

 

Nach den Förderbestimmungen sind bestimmte Maßnahmen im Projekt nicht förderfähig. Aus Sicht der Verwaltung sind sie jedoch entweder unverzichtbar oder aber stellen aus stadtgestalterischen Gründen wesentliche Projektbestandteile dar. Sie müssten / sollten daher auch ohne Förderung durchgeführt werden. Es handelt sich dabei um folgende Punkte:

 

1. Unverzichtbar:

- 2 Behindertenstellplätze Heiligenstraße

- 2 allgemeine Stellplätze Am Kronengarten

- Gehwegbereiche auf Privatgelände (vor den Gebäuden Heiligenstraße 13 + Warrington-Platz 28)

 

Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 38.040€ (brutto)

 

2. stadtgestalterisch wesentlich

-Geländer, Illumination, Anstrich Tiefgaragenzufahrt

 

Die Kosten belaufen sich auf 47.120€ (brutto)

 

Für diese beiden unverzichtbaren bzw. sinnvollen Punkte würde es keinen Zuschuss von 50 % geben. Der städtische Eigenanteil erhöht sich somit um 42.580,-€. Die Bereiche sind im Erläuterungsbericht (Anlage 2) sowie in der Kostenverteilung (Anlage 5)

näher dargestellt.

 

Weitere Erläuterung dazu:

Der gesamte Einfahrtsbereich der Tiefgarage ist optisch verbesserungsbedürftig. Sie ist derzeit eher im negativen Sinne prägend für den dortigen Zugang zur Fußgängerzone. Um den Eingangspunkt zur Fußgängerzone stadtgestalterisch attraktiver zu gestalten, sollen die Tiefgarageneinfahrtswände gestrichen, das Geländer erneuert und eine Geländerbeleuchtung (Illumination) installiert werden.

 

Die Gesamtkosten für das vorgestellte Projekt belaufen sich laut Kostenberechnung auf 526.940,68 €. Im Haushaltsplan 2018 sind 521.000 € und im Jahr 2017 21.000 € etatisiert (gesamt: 542.000,- €) und der Ansatz von 521.000,- € ist im lfd. Jahr mit einem HV6-Vermerk versehen. Dieser muss aufgehoben werden, damit die Bauarbeiten nach Eingang des Förderbescheides (voraussichtlich Mitte 2019) ausgeschrieben werden können. Die Kostenberechnung des Fachbüros weist auch Kosten aus vorherigen Planungsphasen (Vorplanung) aus, da diese ebenfalls förderfähig sind. Daher liegt die Kostenberechnung über den im Haushaltsplan 2018 angegeben Mitteln. Die Maßnahme kann daher ohne eine Erhöhung des Budgets realisiert werden.

Insgesamt betrachtet reduzieren sich die gesamten Aufwendungen von 542.000,- € auf 526.940,68 €. Durch die beiden nicht zuschussfähigen aber unverzichtbaren bzw. sinnvollen Punkte reduzieren sich allerdings auch die Zuschüsse auf 220.500,- €.

 

 

Birgit Alkenings

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120101 Verkehrsflächen

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

1201010010

521151

Verkehrsflächen

21.000

2019

1201010010

521151

Verkehrsflächen

521.000

Zuschüsse gesamt für 2019 bis 2023, die sich wie folgt aufteilen:                       271.000

2019

1201010010

414100/10

Zuschüsse

13.550

2020

1201010010

414100/10

Zuschüsse

67.750

2021

1201010010

414100/10

Zuschüsse

81.300

2022

1201010010

414100/10

Zuschüsse

67.750

2023

1201010010

414100/10

Zuschüsse

40.650

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

1201010010

521151

Verkehrsflächen

21.000

2019

1201010010

521151

Verkehrsflächen

521.000

Zuschüsse gesamt für 2019 bis 2023, die sich wie folgt aufteilen:                       220.500

2019

1201010010

414100/10

Zuschüsse

11.025

2020

1201010010

414100/10

Zuschüsse

55.125

2021

1201010010

414100/10

Zuschüsse

66.150

2022

1201010010

414100/10

Zuschüsse

55.125

2023

1201010010

414100/10

Zuschüsse

33.075

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete