Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Projekt A 3 neu „Aufwertung der
Fußgängerzone im Bereich Am Kronengarten / Heiligenstraße“ als Teil des
fortgeschriebenen Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) auf Basis der vorgelegten
Entwurfsplanung umzusetzen.
Der Ausführungsbeschluss steht unter dem Vorbehalt der Förderung des Projektes. Der für die Baufinanzmittel bestehende HV6 wird mit Zugang des Förderbescheides aufgehoben.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.06.2017 die Vorplanung „Aufwertung und Umgestaltung des Eingangs in die Fußgängerzone im Bereich Am Kronengarten/Heiligenstraße/östlicher Warrington-Platz“ (SV 61/138) als Teil der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) beschlossen. Die Fortschreibung des IHK insgesamt wurde vom Rat am 12.07.2017 beschlossen (SV 61/145). Der damals erstellte Vorentwurfsplan für den o.a. Kreuzungsbereich ist zur Erinnerung als (Anlage 1) beigefügt.
Nunmehr wurde die Entwurfsplanung fertiggestellt, welche hier zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt wird. Bei entsprechender Beschlussfassung wird die Verwaltung bis Dezember 2018 einen Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf stellen. Derzeit wird von einem Förderbescheid etwa Mitte 2019 ausgegangen.
Gegenüber dem Vorentwurfsplan aus dem Jahr 2017 haben sich aus bautechnischen und straßenverkehrsrechtlichen Gründen an einzelnen Punkten geringfügige Änderungen ergeben, ohne dass die wesentlichen Planungsgrundlagen und –ziele verändert worden sind. Im beigefügten Erläuterungsbericht (Anlage 2) sind die städtebaulichen Randbedingen und die Änderungen zum Vorentwurfsplan ausführlich dargelegt und im Entwurfsplan (Anlage 3) sowie der Kostenberechnung/-verteilung (Anlagen 4+5) dargestellt. Insofern wird inhaltlich darauf verwiesen.
Nach den Förderbestimmungen sind bestimmte Maßnahmen im Projekt nicht förderfähig. Aus Sicht der Verwaltung sind sie jedoch entweder unverzichtbar oder aber stellen aus stadtgestalterischen Gründen wesentliche Projektbestandteile dar. Sie müssten / sollten daher auch ohne Förderung durchgeführt werden. Es handelt sich dabei um folgende Punkte:
1. Unverzichtbar:
- 2 Behindertenstellplätze Heiligenstraße
- 2 allgemeine Stellplätze Am Kronengarten
- Gehwegbereiche auf Privatgelände (vor den Gebäuden Heiligenstraße 13 + Warrington-Platz 28)
Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 38.040€ (brutto)
2. stadtgestalterisch wesentlich
-Geländer, Illumination, Anstrich Tiefgaragenzufahrt
Die Kosten belaufen sich auf 47.120€ (brutto)
Für diese beiden unverzichtbaren bzw. sinnvollen Punkte würde es keinen Zuschuss von 50 % geben. Der städtische Eigenanteil erhöht sich somit um 42.580,-€. Die Bereiche sind im Erläuterungsbericht (Anlage 2) sowie in der Kostenverteilung (Anlage 5)
näher dargestellt.
Weitere Erläuterung dazu:
Der gesamte Einfahrtsbereich der Tiefgarage ist optisch verbesserungsbedürftig. Sie ist derzeit eher im negativen Sinne prägend für den dortigen Zugang zur Fußgängerzone. Um den Eingangspunkt zur Fußgängerzone stadtgestalterisch attraktiver zu gestalten, sollen die Tiefgarageneinfahrtswände gestrichen, das Geländer erneuert und eine Geländerbeleuchtung (Illumination) installiert werden.
Die Gesamtkosten für das vorgestellte Projekt belaufen sich laut Kostenberechnung auf 526.940,68 €. Im Haushaltsplan 2018 sind 521.000 € und im Jahr 2017 21.000 € etatisiert (gesamt: 542.000,- €) und der Ansatz von 521.000,- € ist im lfd. Jahr mit einem HV6-Vermerk versehen. Dieser muss aufgehoben werden, damit die Bauarbeiten nach Eingang des Förderbescheides (voraussichtlich Mitte 2019) ausgeschrieben werden können. Die Kostenberechnung des Fachbüros weist auch Kosten aus vorherigen Planungsphasen (Vorplanung) aus, da diese ebenfalls förderfähig sind. Daher liegt die Kostenberechnung über den im Haushaltsplan 2018 angegeben Mitteln. Die Maßnahme kann daher ohne eine Erhöhung des Budgets realisiert werden.
Insgesamt betrachtet reduzieren sich die gesamten Aufwendungen von 542.000,- € auf 526.940,68 €. Durch die beiden nicht zuschussfähigen aber unverzichtbaren bzw. sinnvollen Punkte reduzieren sich allerdings auch die Zuschüsse auf 220.500,- €.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 Verkehrsflächen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017 |
1201010010 |
521151 |
Verkehrsflächen |
21.000 |
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2019 |
1201010010 |
521151 |
Verkehrsflächen |
521.000 |
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Zuschüsse gesamt für 2019 bis 2023, die
sich wie folgt aufteilen: 271.000 |
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2019 |
1201010010 |
414100/10 |
Zuschüsse |
13.550 |
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2020 |
1201010010 |
414100/10 |
Zuschüsse |
67.750 |
||
2021 |
1201010010 |
414100/10 |
Zuschüsse |
81.300 |
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2022 |
1201010010 |
414100/10 |
Zuschüsse |
67.750 |
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2023 |
1201010010 |
414100/10 |
Zuschüsse |
40.650 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017 |
1201010010 |
521151 |
Verkehrsflächen |
21.000 |
||
2019 |
1201010010 |
521151 |
Verkehrsflächen |
521.000 |
||
Zuschüsse gesamt für 2019 bis 2023, die
sich wie folgt aufteilen: 220.500 |
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2019 |
1201010010 |
414100/10 |
Zuschüsse |
11.025 |
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2020 |
1201010010 |
414100/10 |
Zuschüsse |
55.125 |
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2021 |
1201010010 |
414100/10 |
Zuschüsse |
66.150 |
||
2022 |
1201010010 |
414100/10 |
Zuschüsse |
55.125 |
||
2023 |
1201010010 |
414100/10 |
Zuschüsse |
33.075 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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