I. Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt:
"1. Der gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer auf- und von Frau Bürgermeisterin
Alkenings dem Rat zur Feststellung zugeleitete Gesamtabschluss 2012 nebst Lage-
und Rechenschaftsbericht vom 06.06.2017 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss
nach § 116 Abs.
6 i. V. m. § 103 Abs. 1 Nr. 3 und 6 GO NRW geprüft worden. Das Prüfungsergebnis ist im Prüfungsbericht vom 01.02.2018
und im uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom gleichen Tage (siehe oben)
festgehalten worden.
Der Gesamtabschluss 2012 vom 06.
Juni 2017 wird hiermit gemäß §
116 Abs. 6 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO
NRW festgestellt.
2. Gemäß § 116 Abs. 1 in Verbindung mit § 96
Abs. 1 Satz 2 GO NRW wird beschlossen, dass nach der Prüfung und Feststellung
des vorgelegten Gesamtabschlusses durch den Rat der Stadt Hilden hinsichtlich
des Gesamtüberschusses in Höhe von 13.210.423,06 Euro so
verfahren wird, wie es die Entscheidungsgremien der in den Gesamtabschluss
einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche hinsichtlich des Umganges mit
den einzelnen Jahresergebnissen bereits beschlossen haben.
3. Frau Bürgermeisterin Alkenings wird
gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den Gesamtabschluss
2012 und Lage- und Rechenschaftsbericht gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 96 Abs.
2 GO NRW öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des
folgenden Gesamtabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
4. Der Rat bittet Frau Bürgermeisterin
Alkenings, die im Prüfbericht eingewandten Prüffeststellungen umzusetzen,
soweit dies (noch) möglich ist.“
II. Beschlussvorschlag für die Ratsmitglieder (den Rat der Stadt
ohne die Bürgermeisterin):
„1. Herr Bürgermeister Thiele wird nach § 116 Abs. 6 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2012
entlastet.“
Erläuterungen
zur Sitzungsfolge:
Dies ist eine Sitzungsvorlage des
Beratungs- und Prüfungsamtes, bei der anders als bei anderen
Fachausschussberatungen sowohl der Rechnungsprüfungsausschuss als auch der Rat
abschließende Beschlüsse unterschiedlichen Inhaltes fassen. Der
Rechnungsprüfungsausschuss war also nicht nur vorberatend, sondern beschließend
tätig. Die ursprüngliche Sitzungsvorlage für den Rechnungsprüfungsausschuss ist
hier beigefügt.
In Erwartung des entsprechenden
Beschlusses des Rechnungsprüfungsausschusses wurde daher diese Sitzungsvorlage
um die beiden vorstehenden Beschlussvorschläge ergänzt und dem Rat bzw. den
Ratsmitgliedern zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet:
Die Erläuterungen und Begründungen der
ursprünglichen Sitzungsvorlage bleiben ansonsten unverändert.
Gez. Michael
Witek
Leiter des
Beratungs- und Prüfungsamtes