Beschlussvorschlag:
„Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt Kenntnis vom
Bericht des Beratungs- und Prüfungsamtes über die Prüfung des Gesamtabschlusses
2012 vom 01.02.2018. Er macht sich den Prüfungsbericht zu eigen und erklärt den
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Beratungs- und Prüfungsamtes zu
seinem eigenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Bestätigungsvermerk
lautet:
"Bestätigungsvermerk
der Rechnungsprüfung:
Die Rechnungsprüfung hat den Gesamtabschluss der Stadt Hilden
für das Haushaltsjahr 2012, bestehend aus der Gesamtergebnisrechnung, der
Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang sowie Gesamtverbindlichkeitenspiegel und
Gesamtanlagenspiegel nach § 116 Abs. 6 i. V. m. § 103 Abs. 1 Nr. 3 und 6 GO NRW
unter Einbeziehungen des Gesamtlageberichts geprüft. In die Prüfung sind die
haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie ergänzende Satzungen und sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen einbezogen worden.
Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
durch den Gesamtlagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Hilden wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden können.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse
über die Geschäfts- und Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld der Stadt einschließlich der gemeindlichen Betriebe sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung
wurden die Nachweise für Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung hat die
Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen
gemeindlichen Betriebe, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der
angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungsmethoden
sowie der wesentlichen Einschätzungen der Bürgermeisterin der Stadt sowie eine
Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des
Gesamtlageberichts zu umfassen.
Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung
eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Die
Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt.
Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei
der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Gesamtabschluss den
haushaltsrechtlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen, soweit diese sich auf die gemeindliche
Haushaltswirtschaft beziehen. Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage
der Stadt Hilden einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche.
Der Gesamtlagebericht steht in Einklang mit dem
Gesamtabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Hilden
einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche. Er stellt die Chancen
und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Gesamtentwicklung zutreffend dar.
Hilden, den 01.02.2018
Beratungs- und Prüfungsamt der Stadt Hilden
Gez:
Michael Witek
Leiter
Gez:
Torsten Schlüter
Verwaltungsprüfer
Gez:
Sven Noubours
Verwaltungsprüfer
Der vorstehende
Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und
in Anlehnung an die Leitlinie zur Berichterstattung bei kommunalen
Abschlussprüfungen ( IDR Prüfungsleitlinie 260) erstattet.
Hilden, den 30. April 2018
Rechnungsprüfungsausschuss
Thomas Grünendahl
Vorsitzender
Sitzungsfolge:
Dies ist eine Sitzungsvorlage des
Beratungs- und Prüfungsamtes, bei der anders als bei anderen
Fachausschussberatungen sowohl der Rechnungsprüfungsausschuss als auch der Rat
abschließende Beschlüsse unterschiedlichen Inhaltes fassen. Der
Rechnungsprüfungsausschuss ist also nicht nur vorberatend, sondern beschließend
tätig. Wenn der Rechnungsprüfungsausschuss den vorstehenden Beschluss gefasst
hat, wird daher diese Sitzungsvorlage ergänzt um die beiden folgenden
Beschlussvorschläge dem Rat bzw. den Ratsmitgliedern zur Beratung und
Beschlussfassung zugeleitet:
I. Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt:
"1. Der
gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 95 Abs. 3
GO NRW vom Kämmerer auf- und von Frau Bürgermeisterin Alkenings dem Rat zur
Feststellung zugeleitete Gesamtabschluss 2012 nebst Lage- und
Rechenschaftsbericht vom 06.06.2017 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 116 Abs. 6 i. V. m. § 103 Abs. 1 Nr. 3 und 6 GO NRW geprüft worden. Das Prüfungsergebnis ist im
Prüfungsbericht vom 01.02.2018 und im uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom
gleichen Tage (siehe oben) festgehalten worden.
Der Gesamtabschluss 2012 vom 06. Juni 2017 wird hiermit gemäß §
116 Abs. 6 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO
NRW festgestellt.
2. Gemäß §
116 Abs. 1 in Verbindung mit § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW wird beschlossen, dass
nach der Prüfung und Feststellung des vorgelegten Gesamtabschlusses durch den
Rat der Stadt Hilden hinsichtlich des Gesamtüberschusses in Höhe von
13.210.423,06 Euro so verfahren wird, wie es die
Entscheidungsgremien der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten
Aufgabenbereiche hinsichtlich des Umganges mit den einzelnen Jahresergebnissen
bereits beschlossen haben.
3. Frau
Bürgermeisterin Alkenings wird gebeten, den Prüfbericht nebst
Bestätigungsvermerk sowie den Gesamtabschluss 2012 und Lage- und
Rechenschaftsbericht gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt zu
machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Gesamtabschlusses zur
Einsichtnahme verfügbar zu halten.
4. Der Rat
bittet Frau Bürgermeisterin Alkenings, die im Prüfbericht eingewandten
Prüffeststellungen umzusetzen, soweit dies (noch) möglich ist.“
II. Beschlussvorschlag für die Ratsmitglieder (den Rat der Stadt
ohne die Bürgermeisterin):
„1. Herr
Bürgermeister Thiele wird nach § 116 Abs. 6 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2012
entlastet.“
Erläuterungen und Begründungen:
Gemäß § 59 Abs. 3 und § 116 Abs. 6 GO
NRW sowie § 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den
Gesamtabschluss dahingehend, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die
Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen
Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen beachtet worden sind. Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen,
ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben
nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Stadt inklusive ihrer verselbständigten Aufgabenbereiche
erwecken.
Der Rechnungsprüfungsausschuss
erstellt über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis einen
Prüfungsbericht. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung
ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen.
Vor Abgabe des Prüfungsberichtes durch
den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat ist der Bürgermeisterin Gelegenheit
zur Stellungnahme zum Prüfungsergebnis zu geben.
Das Prüfungsergebnis ist im
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses laut § 116 Abs. 6 i. V. m. §
101 Abs. 3 GO NRW in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen und dient dem
Rat als Grundlage zur Feststellung des Gesamtabschlusses und zur Entscheidung
über die Entlastung von Herrn Bürgermeister Thiele gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW.
Zur Durchführung der Prüfung bedient
sich der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 101 Abs. 8 GO
NRW des Rechnungsprüfungsamtes, welches abschließend ebenfalls einen
Bestätigungsvermerk abzugeben hat.
Nach Überzeugung der örtlichen
Rechnungsprüfung vermittelt der Gesamtabschluss gemäß § 116 Abs. 6 i.
V. m. § 101 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 GO NW unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung für Kommunen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage Stadt Hilden
einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche. Der Gesamtlagebericht
gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Stadt Hilden
einschließlich ihrer verselbständigten Aufgabenbereiche und stellt die Chancen
und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Der Rechnungsprüfungsausschuss berät
den nach der Prüfung vom Beratungs- und Prüfungsamt erstellten, als Anlage
beigefügten Prüfungsbericht sowie den Bestätigungsvermerk des Beratungs- und Prüfungsamtes
und entscheidet darüber, ob er sich den Prüfungsbericht zu eigen macht und
somit zu seinem eigenen Prüfungsbericht erklärt und er dem Bestätigungsvermerk
des Beratungs- und Prüfungsamtes durch Beschluss und die Unterzeichnung des
Bestätigungsvermerks durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden des
Rechnungsprüfungsausschusses „beitritt“.
Selbstverständlich ist der
Rechnungsprüfungsausschuss jedoch in seiner Entscheidung frei und könnte auch
eine anders lautende Entscheidung treffen. Insbesondere könnte er das Prüfungsergebnis
des Beratungs- und Prüfungsamtes anders beurteilen und dies in einem anders
lautenden Bestätigungsvermerk dokumentieren.
Im Bericht über die Prüfung des
Gesamtabschlusses 2012 des Beratungs- und Prüfungsamtes sind keine grünen
Seiten eingefügt, die nach Auffassung des Beratungs- und Prüfungsamtes der
vertraulichen Behandlung bedürfen. Insofern ist es nicht erforderlich, dem
Rechnungsprüfungsausschuss einen gesonderten Berichtsband vorzuschlagen, der
abweichend vom Grundsatz der Öffentlichkeit nicht öffentlich bleiben sollte.
Auch hier ist der
Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Beurteilung und in seiner Entscheidung
unabhängig und könnte selbstverständlich eigene Kriterien entwickeln, die z.B.
für die Zuordnung einzelner Berichtsteile zum gesonderten - d.h.
nichtöffentlichen - Berichtsband maßgebend sind. Aus diesem Grunde wird der
vorliegende Bericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beschlussfassung
anheimgestellt.
Abschließend danken die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Beratungs- und Prüfungsamtes den Mitgliedern
der Verwaltungsführung, insbesondere aber dem Team des Amtes für Finanzservice
und dem Stadtkämmerer für die stets konstruktive Zusammenarbeit während der
Prüfung des Gesamtabschlusses.
Gez. Michael
Witek
Leiter des
Beratungs- und Prüfungsamtes