Betreff
Prüfungsbericht und Testat zum Gesamtabschluss 2012
Vorlage
WP 14-20 SV 14/033
Aktenzeichen
I/14/Wit
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt Kenntnis vom Bericht des Beratungs- und Prüfungsamtes über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 vom 01.02.2018. Er macht sich den Prüfungsbericht zu eigen und erklärt den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Beratungs- und Prüfungsamtes zu seinem eigenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Der Bestätigungsvermerk lautet:

 

"Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung:

 

Die Rechnungsprüfung hat den Gesamtabschluss der Stadt Hilden für das Haushaltsjahr 2012, bestehend aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang sowie Gesamtverbindlichkeitenspiegel und Gesamtanlagenspiegel nach § 116 Abs. 6 i. V. m. § 103 Abs. 1 Nr. 3 und 6 GO NRW unter Einbeziehungen des Gesamtlageberichts geprüft. In die Prüfung sind die haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie ergänzende Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen einbezogen worden.

 

Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Gesamtlagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Hilden wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden können.

 

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Geschäfts- und Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt einschließlich der gemeindlichen Betriebe sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung hat die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen gemeindlichen Betriebe, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungsmethoden sowie der wesentlichen Einschätzungen der Bürgermeisterin der Stadt sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts zu umfassen.

 

Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.

 

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt.

 

Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Gesamtabschluss den haushaltsrechtlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, soweit diese sich auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen. Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Hilden einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche.

 

Der Gesamtlagebericht steht in Einklang mit dem Gesamtabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Hilden einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche. Er stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Gesamtentwicklung zutreffend dar.

 

Hilden, den 01.02.2018

 

 

 

Beratungs- und Prüfungsamt der Stadt Hilden

 

 

Gez:

Michael Witek

Leiter

 

Gez:

Torsten Schlüter

Verwaltungsprüfer

 

Gez:

Sven Noubours

Verwaltungsprüfer

 

 

Der vorstehende Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und in Anlehnung an die Leitlinie zur Berichterstattung bei kommunalen Abschlussprüfungen ( IDR Prü­fungs­leitlinie 260) erstattet.

 

Hilden, den 30. April 2018

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

Thomas Grünendahl

Vorsitzender

 

 

Sitzungsfolge:

 

Dies ist eine Sitzungsvorlage des Beratungs- und Prüfungsamtes, bei der anders als bei anderen Fachausschussberatungen sowohl der Rechnungsprüfungsausschuss als auch der Rat abschließende Beschlüsse unterschiedlichen Inhaltes fassen. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist also nicht nur vorberatend, sondern beschließend tätig. Wenn der Rechnungsprüfungsausschuss den vorstehenden Beschluss gefasst hat, wird daher diese Sitzungsvorlage ergänzt um die beiden folgenden Beschlussvorschläge dem Rat bzw. den Ratsmitgliedern zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet:

 

I.      Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt:

 

"1.    Der gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer auf- und von Frau Bürgermeisterin Alkenings dem Rat zur Feststellung zugeleitete Gesamtabschluss 2012 nebst Lage- und Rechenschaftsbericht vom 06.06.2017 ist vom Rechnungsprüfungsaus­schuss nach § 116 Abs. 6 i. V. m. § 103 Abs. 1 Nr. 3 und 6 GO NRW geprüft worden. Das Prüfungsergebnis ist im Prüfungsbericht vom 01.02.2018 und im uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom gleichen Tage (siehe oben) festgehalten worden.

 

Der Gesamtabschluss 2012 vom 06. Juni 2017 wird hiermit gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.

 

2.     Gemäß § 116 Abs. 1 in Verbindung mit § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW wird beschlossen, dass nach der Prüfung und Feststellung des vorgelegten Gesamtabschlusses durch den Rat der Stadt Hilden hinsichtlich des Gesamtüberschusses in Höhe von 13.210.423,06 Euro so verfahren wird, wie es die Entscheidungsgremien der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche hinsichtlich des Umganges mit den einzelnen Jahresergebnissen bereits beschlossen haben.

 

3.     Frau Bürgermeisterin Alkenings wird gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den Gesamtabschluss 2012 und Lage- und Rechenschaftsbericht gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Gesamtabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.

 

4.     Der Rat bittet Frau Bürgermeisterin Alkenings, die im Prüfbericht eingewandten Prüffeststel­lungen umzusetzen, soweit dies (noch) möglich ist.“

 

 

II.     Beschlussvorschlag für die Ratsmitglieder (den Rat der Stadt ohne die Bürgermeisterin):

 

„1.    Herr Bürgermeister Thiele wird nach § 116 Abs. 6 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2012 entlastet.“

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Gemäß § 59 Abs. 3 und § 116 Abs. 6 GO NRW sowie § 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Gesamtabschluss dahingehend, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt inklusive ihrer verselbständigten Aufgabenbereiche erwecken.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss erstellt über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis einen Prüfungsbericht. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen.

 

Vor Abgabe des Prüfungsberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat ist der Bürgermeisterin Gelegenheit zur Stellungnahme zum Prüfungsergebnis zu geben.

 

Das Prüfungsergebnis ist im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses laut § 116 Abs. 6 i. V. m. § 101 Abs. 3 GO NRW in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen und dient dem Rat als Grundlage zur Feststellung des Gesamtabschlusses und zur Entscheidung über die Entlastung von Herrn Bürgermeister Thiele gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW.

 

Zur Durchführung der Prüfung bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 101 Abs. 8 GO NRW des Rechnungsprüfungsamtes, welches abschließend ebenfalls einen Bestätigungsvermerk abzugeben hat.

 

Nach Überzeugung der örtlichen Rechnungsprüfung vermittelt der Gesamtabschluss gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 101 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 GO NW unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Kommunen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage Stadt Hilden einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche. Der Gesamtlagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Stadt Hilden einschließlich ihrer verselbständigten Aufgabenbereiche und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss berät den nach der Prüfung vom Beratungs- und Prüfungsamt erstellten, als Anlage beigefügten Prüfungsbericht sowie den Bestätigungsvermerk des Beratungs- und Prüfungsamtes und entscheidet darüber, ob er sich den Prüfungsbericht zu eigen macht und somit zu seinem eigenen Prüfungsbericht erklärt und er dem Bestätigungsvermerk des Beratungs- und Prüfungsamtes durch Beschluss und die Unterzeichnung des Bestätigungsvermerks durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses „beitritt“.

 

Selbstverständlich ist der Rechnungsprüfungsausschuss jedoch in seiner Entscheidung frei und könnte auch eine anders lautende Entscheidung treffen. Insbesondere könnte er das Prüfungsergebnis des Beratungs- und Prüfungsamtes anders beurteilen und dies in einem anders lautenden Bestätigungsvermerk dokumentieren.

 

Im Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 des Beratungs- und Prüfungsamtes sind keine grünen Seiten eingefügt, die nach Auffassung des Beratungs- und Prüfungsamtes der vertraulichen Behandlung bedürfen. Insofern ist es nicht erforderlich, dem Rechnungsprüfungsausschuss einen gesonderten Berichtsband vorzuschlagen, der abweichend vom Grundsatz der Öffentlichkeit nicht öffentlich bleiben sollte.

 

Auch hier ist der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Beurteilung und in seiner Entscheidung unabhängig und könnte selbstverständlich eigene Kriterien entwickeln, die z.B. für die Zuordnung einzelner Berichtsteile zum gesonderten - d.h. nichtöffentlichen - Berichtsband maßgebend sind. Aus diesem Grunde wird der vorliegende Bericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beschlussfassung anheimgestellt.

 

Abschließend danken die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Beratungs- und Prüfungsamtes den Mitgliedern der Verwaltungsführung, insbesondere aber dem Team des Amtes für Finanzservice und dem Stadtkämmerer für die stets konstruktive Zusammenarbeit während der Prüfung des Gesamtabschlusses.

 

 

 

Gez. Michael Witek

Leiter des Beratungs- und Prüfungsamtes