Betreff
Prüfungsbericht und Testat zum Jahresabschluss 2016
Vorlage
WP 14-20 SV 14/036/1
Aktenzeichen
I/14-Wit
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

I.      Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt:

 

"1.    Der gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer auf- und von der Bürgermeisterin dem Rat zur Feststellung zugeleitete Jahresabschluss nebst Lage- und Rechenschaftsbericht vom 14. November 2017 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 GO NRW geprüft worden. Das Prüfungsergebnis ist im Prüfungsbericht vom 19.03.2018 und im Bestätigungsvermerk vom gleichen Tage (siehe oben) festgehalten worden.

 

Der Jahresabschluss 2015 vom 14. November 2017 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.

 

2.     Nach der Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Hilden wird der Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.978.075,66 Euro der Ausgleichsrücklage in der Gesamtposition des Eigenkapitals entnommen.“

 

 

 

II.     Beschlussvorschlag für die Ratsmitglieder (den Rat der Stadt ohne die Bürgermeisterin):

 

„1.    Frau Bürgermeisterin Alkenings wird nach § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2016 entlastet.

 

2.     Die Bürgermeisterin wird gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den Jah­resabschluss 2016 und Lage- und Rechenschaftsbericht gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresab­schlus­ses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.“

 

 

 


Erläuterungen zur Sitzungsfolge:

 

Dies ist eine Sitzungsvorlage des Beratungs- und Prüfungsamtes, bei der anders als bei anderen Fachausschussberatungen sowohl der Rechnungsprüfungsausschuss als auch der Rat abschließende Beschlüsse unterschiedlichen Inhaltes fassen. Der Rechnungsprüfungsausschuss war also nicht nur vorberatend, sondern beschließend tätig. Die ursprüngliche Sitzungsvorlage für den Rechnungsprüfungsausschuss ist hier beigefügt.

 

In Erwartung des entsprechenden Beschlusses des Rechnungsprüfungsausschusses wurde daher diese Sitzungsvorlage um die beiden vorstehenden Beschlussvorschläge ergänzt und dem Rat bzw. den Ratsmitgliedern zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet:

 

Die Erläuterungen und Begründungen der ursprünglichen Sitzungsvorlage bleiben ansonsten unverändert.

 

 

Gez. Michael Witek

Leiter des Beratungs- und Prüfungsamtes