Beschlussvorschlag für den
Rechnungsprüfungsausschuss:
„Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt Kenntnis vom
Bericht des Beratungs- und Prüfungsamtes über die Prüfung des
Jahresabschlusses 2016 vom 19.03.2018. Er macht sich den Prüfungsbericht zu
eigen und erklärt den Bestätigungsvermerk des Beratungs- und Prüfungsamtes zu
seinem eigenen Bestätigungsvermerk.
Der Bestätigungsvermerk
lautet:
"Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung:
Die Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss - bestehend aus
Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den
Lagebericht - der Stadt für das Haushaltsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft.
In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die
Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände
einbezogen. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser
Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen
und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen liegen in der Verantwortung der Bürgermeisterin der Stadt. Die
Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der
Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben.
Die Jahresabschlussprüfung wurde nach § 101 Abs. 1 GO NRW
und entsprechend der vom Institut der Rechnungsprüfer (IDR) aufgestellten Leitlinie
200 - Durchführung von kommunalen Jahresabschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-
und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt
werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über
die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt
sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der
Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über
örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Bürgermeisterin
der Stadt sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts. Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung
eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt.
Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei
der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den
gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Hilden,
den 19. März 2018
Gez: Gez:
Michael Witek Sven
Noubours
Leiter des Beratungs- Rechnungsprüfer
und Prüfungsamtes der
Stadt Hilden“
Der vorstehende Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit
den gesetzlichen Vorschriften und der IDR Leitlinie 260 - Berichterstattung bei
kommunalen Abschlussprüfungen erstattet.
Hilden, den 30. April 2016
Rechnungsprüfungsausschuss
Thomas Grünendahl
Vorsitzender
(Der
Bestätigungsvermerk im Prüfbericht ist während der Sitzung von dem Vorsitzenden
zu unterzeichnen.)
Sitzungsfolge:
Dies ist eine Sitzungsvorlage des
Beratungs- und Prüfungsamtes, bei der anders als bei anderen
Fachausschussberatungen sowohl der Rechnungsprüfungsausschuss als auch der Rat
abschließende Beschlüsse unterschiedlichen Inhaltes fassen. Der
Rechnungsprüfungsausschuss ist also nicht nur vorberatend, sondern beschließend
tätig. Wenn der Rechnungsprüfungsausschuss den vorstehenden Beschluss gefasst
hat, wird daher diese Sitzungsvorlage ergänzt um die beiden folgenden
Beschlussvorschläge dem Rat bzw. den Ratsmitgliedern zur Beratung und
Beschlussfassung zugeleitet:
I. Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt:
"1. Der
gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer auf- und von der Bürgermeisterin dem Rat
zur Feststellung zugeleitete Jahresabschluss nebst Lage- und
Rechenschaftsbericht vom 14. November 2017 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss
nach § 101 GO NRW geprüft worden. Das Prüfungsergebnis ist im Prüfungsbericht
vom 19.03.2018 und im Bestätigungsvermerk vom gleichen Tage (siehe oben)
festgehalten worden.
Der Jahresabschluss 2015 vom 14. November 2017 wird hiermit gemäß § 96
Abs. 1 GO NRW festgestellt.
2. Nach der
Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat der
Stadt Hilden wird der Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.978.075,66 Euro der
Ausgleichsrücklage in der Gesamtposition des Eigenkapitals entnommen.“
II. Beschlussvorschlag für die Ratsmitglieder (den Rat der Stadt
ohne die Bürgermeisterin):
„1. Frau
Bürgermeisterin Alkenings wird nach § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr
2016 entlastet.
2. Die
Bürgermeisterin wird gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie
den Jahresabschluss 2016 und Lage- und Rechenschaftsbericht gemäß § 96 Abs. 2
GO NRW öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des
folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.“
Erläuterungen und Begründungen:
Gemäß § 59 Abs. 3 und § 101 Abs. 1 GO
NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss dahingehend, ob er
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt
sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen
und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung
sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die
örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Der
Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang
steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt erwecken.
Der Rechnungsprüfungsausschuss
erstellt über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis einen
Prüfungsbericht. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung
ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen.
Vor Abgabe des Prüfungsberichtes durch
den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat ist dem Bürgermeister Gelegenheit zur
Stellungnahme zum Prüfungsergebnis zu geben.
Das Prüfungsergebnis ist im
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses laut § 101 Abs. 3 GO NRW in
einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen und dient dem Rat als Grundlage zur
Feststellung des Jahresabschlusses und zur Entscheidung über die Entlastung des
Bürgermeisters gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW.
Zur Durchführung der Prüfung bedient
sich der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW des Beratungs-
und Prüfungsamtes, welches abschließend ebenfalls einen Bestätigungsvermerk
abzugeben hat.
Der Rechnungsprüfungsausschuss berät
sodann den nach der Prüfung vom Beratungs- und Prüfungsamt erstellten, als
Anlage beigefügten Prüfungsbericht sowie den Bestätigungsvermerk des Beratungs-
und Prüfungsamtes und entscheidet darüber, ob er sich den Prüfungsbericht zu
eigen macht und somit zu seinem eigenen Prüfungsbericht erklärt und er dem
Bestätigungsvermerk des Beratungs- und Prüfungsamtes durch Beschluss und die
Unterzeichnung des Bestätigungsvermerks durch die Vorsitzende / den
Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses „beitritt“.
Selbstverständlich ist der
Rechnungsprüfungsausschuss jedoch in seiner Entscheidung frei und könnte auch
eine anders lautende Entscheidung treffen. Insbesondere könnte er das Prüfungsergebnis
des Beratungs- und Prüfungsamtes anders beurteilen und dies in einem anders
lautenden Bestätigungsvermerk dokumentieren.
In dem diesjährigen Prüfungsbericht
des Beratungs- und Prüfungsamtes sind keine grünen Seiten eingefügt, die nach
Auffassung des Beratungs- und Prüfungsamtes der vertraulichen Behandlung bedürfen.
Insofern ist es nicht erforderlich, dem Rechnungsprüfungsausschuss einen
gesonderten Berichtsband vorzuschlagen, der abweichend vom Grundsatz der
Öffentlichkeit nicht öffentlich bleiben sollte.
Auch hier ist der
Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Beurteilung und in seiner Entscheidung
unabhängig und könnte selbstverständlich eigene Kriterien entwickeln, die z.B.
für die Zuordnung einzelner Berichtsteile zum gesonderten - d.h.
nichtöffentlichen - Berichtsband maßgebend sind. Aus diesem Grunde wird der
vorliegende Bericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beschlussfassung
anheimgestellt.
Das Ministerium für Inneres und
Kommunales hat in seiner 6. Handreichung zum Neuen kommunalen Finanzmanagement
konkretisiert, dass „der Rat sich in seiner Funktion als „Auftraggeber“ und
Verantwortlicher nicht selbst als Adressat des Prüfungsberichtes ausschließen
darf“. Weiter heißt es, dass „er zudem über die aus der Prüfung abzuleitenden
örtlichen Umsetzungsmaßnahmen sowie über den Umgang mit dem Prüfungsbericht zu
entscheiden hat“.
Da der einzige Einwand der
Rechnungsprüfung bezüglich der Überschreitung der Frist zur Feststellung des
Entwurfs des Jahresabschlusses durch Zeitablauf nicht korrigierbar ist, enthält
diese Sitzungsvorlage keinen Beschlussvorschlag für den Rat zum Umgang
mit dem Einwand 1 des Prüfungsberichtes.
Abschließend danken die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Beratungs- und Prüfungsamtes den
Mitgliedern der Verwaltungsführung, insbesondere aber dem Team des Amtes für
Finanzservice und dem Stadtkämmerer für die stets konstruktive Zusammenarbeit
während der Prüfung des Jahresabschlusses.
Gez.
Michael Witek
Leiter des
Beratungs- und Prüfungsamtes