Betreff
Messung der Stickoxyd- und Feinstaubbelastung
hier: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN vom 21.03.2018
Vorlage
WP 14-20 SV 66/106
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

Unsere Messungen ergaben, dass die Stickoxydbelastung an der Berlinerstraße (50,2µg/m³) und der Walderstraße (47,0µg/m³) im Aufzeichnungszeitraum auffällig hoch war. So liegt der aufs Jahresmittel bezogene Grenzwert bei 40µg/m³. Die Luftqualität an stark befahrenen Hildener Straßen ist daher einer regelmäßigen Kontrolle zu unterziehen.

 


Antragstext:

Die Verwaltung bittet Bezirksregierung und Landesumweltamt, an stark befahrenen Hildener Straßen (z.B. Berliner Straße, Walderstraße) regelmäßige Messungen zur Stickoxid- und Feinstaubbelastung durchzuführen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Mit beigefügtem Antrag stellt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen den Antrag, die Bezirksregierung (BZR) und das Landesumweltamt um Durchführung von Luftschadstoffmessungen an stark befahrenen Hildener Straßen zu bitten.

 

Für das Stadtgebiet Hilden gibt es bisher keinen Luftreinhalteplan und das Landesumweltamt (LANUV) führt in Hilden nach Kenntnis der Verwaltung auch keine diesbezüglichen Luftschadstoffmessungen durch.

 

Initiiert durch die örtliche Ratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen wurden kürzlich an 3 Straßen in Hilden mit Passivsammlern über mehrere Wochen Messungen durchgeführt. Vorbehaltlich der Verifizierbarkeit der Ergebnisse zeigten sie teilweise während der Messkampagne eine Überschreitung des NO2-Grenzwertes (Jahresmittelwert 40µg/m³) an (Ergebnisse: Walderstrasse 47,0µg/m³, Berlinerstrasse 50,2µg/m³). Damit ist allerdings noch nicht gesagt, dass eine Überschreitung des Grenzwertes vorliegt.

 

Vor dem Hintergrund der vorliegenden Messergebnisse hat die Verwaltung die Bezirksregierung bereits angeschrieben und um Prüfung gebeten, ob Luftreinhalteplan für Hilden aufgestellt oder Messungen des LANUV durchgeführt werden müssen.

 

Aus der Antwort der BZR ist zu entnehmen, dass solche Messungen nur bei begründetem Verdacht der Grenzwertüberschreitung erfolgen. Dazu sind die vorgenommenen Einzelmessungen aus Sicht der Aufsichtsbehörde nicht hinreichend. Die Verwaltung hat daher das im Antwortschreiben der BZR benannte Berechnungstool des LANUV eingesetzt und orientierende Berechnungen durchgeführt.

 

Als Berechnungspunkte wurden dabei die Straßenabschnitte Benrather Str (Bereich Poststr-Bahnhofsallee), Richrather Str (Bereich Talstr-Baustr) und Walder Str. (Bereich Oststraße-Ostring) gewählt. Diese Bereiche sind durch eine Kombination aus hoher Verkehrsbelastung, Stauerscheinungen und geschlossener Bebauung („Straßenschlucht“) gekennzeichnet. Dies sind Gegebenheiten, welche zu hohen Luftbelastungen führen können. Dies hat sich analog auch so bei den Berechnungen zur Straßenlärmsituation gezeigt.

Die vom Berechnungtool erzeugten Simulationsergebnisse (eine Überschreitung des Jahresgrenzwertes sowie 2 Unterschreitungen des Jahresgrenzwertes) wurden an die Bezirksregierung übermittelt mit der Bitte um Rückmeldung, inwieweit bzw. welche weiteren Maßnahmen von dort aufgrund dieser Berechnungsergebnisse geplant sind. Soweit hierzu bis zur Ausschusssitzung eine Rückäußerung vorliegt, wird diese in der Sitzung mitgeteilt.

 

 

Birgit Alkenings