Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz sowie im Haupt- und
Finanzausschuss die Änderung des Konzeptes an Schulstandorten Walder Str. 100
und Schalbruch 33 für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“.
Weiterhin beschließt der Rat die geänderte
Gesamtkonzeption „Gute Schule 2020“ und die dementsprechende
Inanspruchnahme der vom Land eingeräumten Kreditkontingente.
Geänderter Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt die
Änderung des Konzeptes an den Schulstandorten Walder Str. 100, Schalbruch 33
und Am Holterhöfchen 26 für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“.
Weiterhin beschließt der Rat die geänderte
Gesamtkonzeption „Gute Schule 2020“ und die dementsprechende Inanspruchnahme der vom Land
eingeräumten Kreditkontingente.
Zusätzliche Erläuterungen und Begründungen:
Die Gemeinschaft-Grundschule Am Elbsee ist seit Beginn des Schuljahres 2014/2015 nach Beschluss des Schul- und Sportausschusses Schwerpunktschule für geistige Entwicklung.
Um sich dieser neuen Ausrichtung zu stellen war es notwendig, Kooperationen mit verschiedenen Professionen (Heilpädagogen, Ergotherapeuten, Logopäden) einzugehen. Diese therapeutischen Maßnahmen ergänzen die grundsätzliche pädagogische Ausrichtung der Schule. Der vorhandene Raumbestand wird den benötigten pädagogischen und therapeutischen Notwendigkeiten aber in keinerlei Hinsicht mehr gerecht. Die steigenden Anmeldezahlen von Eltern für Ihre gehandicapten Kinder unterstreicht einen deutlichen Handlungsbedarf.
Die Schulleitung hatte bisher ein neues Lehrerzimmer beantragt, das allen Professionen ausreichend Platz als Pausen-, Aufenthalts- Vorbereitungs- und Konferenzraum bieten soll.
Die Schulleitung hat nun den Bedarf für einen Therapieraum angemeldet, die räumliche Situation ist vor Ort mit der Stadtverwaltung erörtert worden. Das Schulamt des Kreises Mettmann als untere staatliche Schulaufsichtsbehörde hat den Bedarf für einen Therapieraum bestätigt.
Aus Sichtweise der Verwaltung ist es zielführender und wirtschaftlicher, die Maßnahmen Lehrerzimmer und Therapieraum auf deren Umsetzbarkeit zu prüfen und ggf. durch einen Ausbau des 1. Obergeschosses zu koppeln. Die Schulleitung ist informiert worden, dass es durch dieses Vorgehen zu einer zeitlichen Verzögerung kommt und ggf. andere zukünftige Baumaßnahem, die sich noch aus dem Ausgang des Schulentwicklungsplanes ergeben könnten, vorrangig betrachtet werden. Die Schulleitung der Gemeinschafts-Grundschule Am Elbsee ist mit diesem Vorgehen einverstanden.
Entsprechend ist in der SV 26/036/1 die
Aufzählung der Maßnahmen und der Beschlussvorschlag gegenüber der Vorstellung im
Sport- und Schulausschuss sowie dem Haupt- und Finanzausschuss geändert worden.
Die frei gewordenen Zuschussmittel für die entfallene Baumaßnahme „Erweiterung
des Lehrerzimmers in der GGS Elbsee“ sollen nunmehr dem „Umbau der
Wilhelm-Fabry-Realschule zur Sekundarschule“ zugeordnet werden, um so die
Mittel für die Stadt zu erhalten. Auch diese Vorgehensweise ist im Vorfeld mit
der NRW.BANK abgestimmt worden.
Ursprüngliche Erläuterungen und Begründungen
zur SV 26/036:
Mit dem Haushaltsplan 2017 hat der Rat der
Stadt in seiner Sitzung vom 22.03.2017 u.a. das Konzept zum
Förderprogramm „Gute Schule 2020“ und über die dafür vom Land NRW eingeräumten
Kreditkontingente in Höhe von 390.208 € p.a. beschlossen. Diese Konzeption war
Grundvoraussetzung für die Beantragung der Zuschussmittel, die für das Jahr
2017 sodann von der NRW.BANK bereitgestellt wurden.
Bestandteil
der Programmmaßnahmen war u.a. die Einbringung eines Speiseaufzuges in das
Schulgebäude Walder Str. 100, da ein Raum oberhalb der bestehenden Mensa als
weiterer Speiseraum genutzt werden sollte. Durch weitere Überlegungen zur
Raumnutzung durch die neu bestellte Leitung der Verbundschule „GGS Kalstert/GGS
Walder Straße“ kann nunmehr diese bauliche Maßnahme entfallen. Dabei wird davon
ausgegangen, dass derzeit auch ohne zusätzliche Räumlichkeit die Abläufe
in der bestehenden Mensa im Mehrschichtbetrieb gehandhabt werden können.
Stattdessen soll nunmehr das bisherige Lehrerzimmer in einen angrenzenden Gebäudetrakt verlagert werden, um den frei werdenden Raum künftig als Klassenzimmer nutzen zu können. Dieser dann zusätzlich zur Verfügung stehende Klassenraum soll den am Standort vorhandenen Schulcontainer entlasten, der möglichst in nur noch geringerem Umfang genutzt werden soll.
Die
ursprünglich für den Speiseaufzug vorgesehen Haushalts-/Zuschussmittel sollen
daher nunmehr für die bauliche Instandsetzung der Räume und die Beschaffung von
entsprechendem Mobiliar genutzt werden. Die im Jahr 2017 zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel sollen in das Haushaltsjahr 2018 vorgetragen werden.
Der NRW.BANK wurde diese Änderung im Vorfeld der Sitzungen der verschiedenen
Gremien bereits mitgeteilt, der beabsichtigten Verfahrensänderung wurde von
dort nicht widersprochen.
Weiterhin
ist nach der vorgenommenen Planung abzusehen, dass die bislang vorgesehenen
Mittel (43.000 €) für die Erweiterung des Lehrerzimmers an der GGS Elbsee,
Schalbruch 33, nicht ausreichen werden. Hier sollen Ersparnisse bei anderen
Programmmaßnahmen und eine Mittelerhöhung im Jahr 2018 genutzt werden, um die
Maßnahme zu finanzieren. Die Änderungsliste zum Haushalt 2018 wurde
entsprechend ergänzt.
Änderungen
-wie die nunmehr vorgesehenen- des vom Rat der Stadt im vergangenen Jahr beschlossenen
Konzeptes sind nach dem Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in
Nordrhein-Westfalen erneut vom Rat zu beschließen, da ansonsten dieses Konzept
Lücken aufweisen würde und die Rückforderung der Zuschussmittel nicht
ausgeschlossen werden könnte. Aus diesem Grunde ist dieser Sitzungsvorlage das
angepasste Gesamtkonzept der aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“
finanzierten Maßnahmen zur Beschlussfassung beigefügt.
Gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011303 Investitionen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
verschiedene |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0113030010 / verschiedene |
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verschiedene |
Siehe Anlage |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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