Betreff
Änderung des Programms "Gute Schule 2020"
Vorlage
WP 14-20 SV 26/036/1
Aktenzeichen
I/26-rs
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz sowie im Haupt- und Finanzausschuss die Änderung des Konzeptes an Schulstandorten Walder Str. 100 und Schalbruch 33 für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“.

 

Weiterhin beschließt der Rat die geänderte Gesamtkonzeption „Gute Schule 2020“ und die dementsprechende Inanspruchnahme der vom Land eingeräumten Kreditkontingente.

 

 

Geänderter Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt die Änderung des Konzeptes an den Schulstandorten Walder Str. 100, Schalbruch 33 und Am Holterhöfchen 26 für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“.

 

Weiterhin beschließt der Rat die geänderte Gesamtkonzeption „Gute Schule 2020“ und die dementsprechende Inanspruchnahme der vom Land eingeräumten Kreditkontingente.


Zusätzliche Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Gemeinschaft-Grundschule Am Elbsee ist seit Beginn des Schuljahres 2014/2015 nach  Beschluss des Schul- und Sportausschusses Schwerpunktschule für geistige Entwicklung.

Um sich dieser neuen Ausrichtung zu stellen  war es notwendig, Kooperationen mit verschiedenen Professionen (Heilpädagogen, Ergotherapeuten, Logopäden) einzugehen. Diese therapeutischen Maßnahmen ergänzen die grundsätzliche pädagogische Ausrichtung der Schule. Der vorhandene Raumbestand wird den benötigten pädagogischen und therapeutischen Notwendigkeiten aber in keinerlei Hinsicht mehr gerecht. Die steigenden Anmeldezahlen von Eltern für Ihre gehandicapten Kinder unterstreicht einen deutlichen Handlungsbedarf.

 

Die Schulleitung hatte bisher ein neues Lehrerzimmer beantragt, das allen Professionen ausreichend Platz als Pausen-, Aufenthalts- Vorbereitungs- und Konferenzraum bieten soll.

 

Die Schulleitung hat nun den Bedarf für einen Therapieraum angemeldet, die räumliche Situation ist vor Ort mit der Stadtverwaltung erörtert worden. Das Schulamt des Kreises Mettmann als untere staatliche Schulaufsichtsbehörde hat den Bedarf für einen Therapieraum bestätigt.

 

Aus Sichtweise der Verwaltung ist es zielführender und wirtschaftlicher, die Maßnahmen Lehrerzimmer und Therapieraum auf deren Umsetzbarkeit zu prüfen und ggf. durch einen Ausbau des 1. Obergeschosses zu koppeln. Die Schulleitung ist informiert worden, dass es durch dieses Vorgehen zu einer zeitlichen Verzögerung kommt und ggf. andere zukünftige Baumaßnahem, die sich noch aus dem Ausgang des Schulentwicklungsplanes ergeben könnten, vorrangig betrachtet werden. Die Schulleitung der Gemeinschafts-Grundschule Am Elbsee ist mit diesem Vorgehen einverstanden.

 

Entsprechend ist in der SV 26/036/1 die Aufzählung der Maßnahmen und der Beschlussvorschlag gegenüber der Vorstellung im Sport- und Schulausschuss sowie dem Haupt- und Finanzausschuss geändert worden. Die frei gewordenen Zuschussmittel für die entfallene Baumaßnahme „Erweiterung des Lehrerzimmers in der GGS Elbsee“ sollen nunmehr dem „Umbau der Wilhelm-Fabry-Realschule zur Sekundarschule“ zugeordnet werden, um so die Mittel für die Stadt zu erhalten. Auch diese Vorgehensweise ist im Vorfeld mit der NRW.BANK abgestimmt worden.

 

 

 


Ursprüngliche Erläuterungen und Begründungen zur SV 26/036:

 

Mit dem Haushaltsplan 2017 hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung vom 22.03.2017 u.a. das Konzept zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ und über die dafür vom Land NRW eingeräumten Kreditkontingente in Höhe von 390.208 € p.a. beschlossen. Diese Konzeption war Grundvoraussetzung für die Beantragung der Zuschussmittel, die für das Jahr 2017 sodann von der NRW.BANK bereitgestellt wurden.

 

Bestandteil der Programmmaßnahmen war u.a. die Einbringung eines Speiseaufzuges in das Schulgebäude Walder Str. 100, da ein Raum oberhalb der bestehenden Mensa als weiterer Speiseraum genutzt werden sollte. Durch weitere Überlegungen zur Raumnutzung durch die neu bestellte Leitung der Verbundschule „GGS Kalstert/GGS Walder Straße“ kann nunmehr diese bauliche Maßnahme entfallen. Dabei wird davon ausgegangen, dass derzeit auch ohne zusätzliche Räumlichkeit die Abläufe in der bestehenden Mensa im Mehrschichtbetrieb gehandhabt werden können.

 

Stattdessen soll nunmehr das bisherige Lehrerzimmer in einen angrenzenden Gebäudetrakt verlagert werden, um den frei werdenden Raum künftig als Klassenzimmer nutzen zu können. Dieser dann zusätzlich zur Verfügung stehende Klassenraum soll den am Standort vorhandenen Schulcontainer entlasten, der möglichst in nur noch geringerem Umfang genutzt werden soll.

 

Die ursprünglich für den Speiseaufzug vorgesehen Haushalts-/Zuschussmittel sollen daher nunmehr für die bauliche Instandsetzung der Räume und die Beschaffung von entsprechendem Mobiliar genutzt werden. Die im Jahr 2017 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sollen in das Haushaltsjahr 2018 vorgetragen werden. Der NRW.BANK wurde diese Änderung im Vorfeld der Sitzungen der verschiedenen Gremien bereits mitgeteilt, der beabsichtigten Verfahrensänderung wurde von dort nicht widersprochen.

 

Weiterhin ist nach der vorgenommenen Planung abzusehen, dass die bislang vorgesehenen Mittel (43.000 €) für die Erweiterung des Lehrerzimmers an der GGS Elbsee, Schalbruch 33, nicht ausreichen werden. Hier sollen Ersparnisse bei anderen Programmmaßnahmen und eine Mittelerhöhung im Jahr 2018 genutzt werden, um die Maßnahme zu finanzieren. Die Änderungsliste zum Haushalt 2018 wurde entsprechend ergänzt.

 

 

Änderungen -wie die nunmehr vorgesehenen- des vom Rat der Stadt im vergangenen Jahr beschlossenen Konzeptes sind nach dem Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen erneut vom Rat zu beschließen, da ansonsten dieses Konzept Lücken aufweisen würde und die Rückforderung der Zuschussmittel nicht ausgeschlossen werden könnte. Aus diesem Grunde ist dieser Sitzungsvorlage das angepasste Gesamtkonzept der aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ finanzierten Maßnahmen zur Beschlussfassung beigefügt.

 

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

011303 Investitionen

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

verschiedene

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

0113030010 / verschiedene

 

verschiedene

Siehe

Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete