Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz sowie im Haupt- und
Finanzausschuss die Änderung des Konzeptes an Schulstandorten Walder Str. 100
und Schalbruch 33 für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“.
Weiterhin beschließt der Rat die geänderte
Gesamtkonzeption „Gute Schule 2020“ und die dementsprechende Inanspruchnahme der vom Land eingeräumten
Kreditkontingente.
Erläuterungen
und Begründungen:
Mit
dem Haushaltsplan 2017 hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung vom 22.03.2017
u.a. das Konzept zum Förderprogramm „Gute
Schule 2020“ und über die dafür vom Land NRW eingeräumten Kreditkontingente in
Höhe von 390.208 € p.a. beschlossen. Diese Konzeption war Grundvoraussetzung
für die Beantragung der Zuschussmittel, die für das Jahr 2017 sodann von der
NRW.BANK bereitgestellt wurden.
Bestandteil der Programmmaßnahmen war u.a.
die Einbringung eines Speiseaufzuges in das Schulgebäude Walder Str. 100, da
ein Raum oberhalb der bestehenden Mensa als weiterer Speiseraum genutzt werden
sollte. Durch weitere Überlegungen zur Raumnutzung durch die neu bestellte
Leitung der Verbundschule „GGS Kalstert/GGS Walder Straße“ kann nunmehr diese
bauliche Maßnahme entfallen. Dabei wird davon ausgegangen, dass derzeit auch
ohne zusätzliche Räumlichkeit die Abläufe in der bestehenden Mensa im
Mehrschichtbetrieb gehandhabt werden können.
Stattdessen soll nunmehr das bisherige Lehrerzimmer in einen angrenzenden Gebäudetrakt verlagert werden, um den frei werdenden Raum künftig als Klassenzimmer nutzen zu können. Dieser dann zusätzlich zur Verfügung stehende Klassenraum soll den am Standort vorhandenen Schulcontainer entlasten, der möglichst in nur noch geringerem Umfang genutzt werden soll.
Die ursprünglich für den Speiseaufzug
vorgesehen Haushalts-/Zuschussmittel sollen daher nunmehr für die bauliche
Instandsetzung der Räume und die Beschaffung von entsprechendem Mobiliar
genutzt werden. Die im Jahr 2017 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sollen
in das Haushaltsjahr 2018 vorgetragen werden. Der NRW.BANK wurde diese Änderung
im Vorfeld der Sitzungen der verschiedenen Gremien bereits mitgeteilt, der beabsichtigten
Verfahrensänderung wurde von dort nicht widersprochen.
Weiterhin ist nach der vorgenommenen Planung
abzusehen, dass die bislang vorgesehenen Mittel (43.000 €) für die Erweiterung
des Lehrerzimmers an der GGS Elbsee, Schalbruch 33, nicht ausreichen werden.
Hier sollen Ersparnisse bei anderen Programmmaßnahmen und eine Mittelerhöhung
im Jahr 2018 genutzt werden, um die Maßnahme zu finanzieren. Die Änderungsliste
zum Haushalt 2018 wurde entsprechend ergänzt.
Änderungen -wie die nunmehr vorgesehenen-
des vom Rat der Stadt im vergangenen Jahr beschlossenen Konzeptes sind nach dem
Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen erneut vom
Rat zu beschließen, da ansonsten dieses Konzept Lücken aufweisen würde und die
Rückforderung der Zuschussmittel nicht ausgeschlossen werden könnte. Aus diesem
Grunde ist dieser Sitzungsvorlage das angepasste Gesamtkonzept der aus dem
Förderprogramm „Gute Schule 2020“ finanzierten Maßnahmen zur Beschlussfassung
beigefügt.
Gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011303 Investitionen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
verschiedene |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0113030010 / verschiedene |
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verschiedene |
Siehe Anlage |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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