Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss für
Kultur und Heimatpflege stimmt dem Arbeitsprogramm 2019 des Kulturamtes zu.“
Erläuterungen und Begründungen:
Auf der Grundlage des Strategiepapiers
Kultur 2013, das in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Heimatpflege vom
29.11.13 beschlossen wurde, wird das Arbeitsprogramm 2019 des
Kulturamtes vorgelegt.
Es umfasst diejenigen Maßnahmen, abgeleitet
von den Zielen, die im Strategiepapier formuliert wurden, die im Jahr 2019
umgesetzt werden können.
Die hierin genannten Maßnahmen stellen die
Weiterentwicklung der einzelnen Produkte dar und zwar ergänzend und auf der
Basis der jährlich wiederkehrenden spezifischen Aufgaben der Produkte
Kulturelle Veranstaltungen, Kulturförderung, Stadtbücherei, Musikschule,
Wilhelm-Fabry-Museum und Stadtarchiv. Sie werden daher nicht im Detail
aufgeführt, sondern als gesetzt und jährlich wiederkehrend betrachtet.
Diese sowie die Maßnahmen, die im
Arbeitsprogramm 2019 des Kulturamtes dargestellt werden, korrespondieren mit
den Mittelanmeldungen und wurden bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2019
berücksichtigt, der noch verabschiedet werden muss.
Das Arbeitsprogramm 2019 ist als Anlage
(Dokument) beigefügt.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
040103 Kulturelle Veranstaltungen 040201 Kulturförderung 040501 Musikschule 040601 Stadtbücherei 040701 Museumsarbeit 040801 Stadtarchiv |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Über die Finanzierung ist im
Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu entscheiden. In Vertretung Danscheidt |
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