Betreff
Jahresbericht 2017 der Sozialpädagogischen Einrichtung Mühle e.V.
Vorlage
WP 14-20 SV 50/112
Aktenzeichen
III/50-Ba
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt den Jahresbericht der Sozialpädagogischen Einrichtung Mühle e.V. (SPE Mühle) zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die SPE Mühle veranschaulicht in dem vorliegenden Bericht deutlich, wie schwierig die Erhaltung von Wohnraum und/oder Beschaffung von bezahlbarem Wohnraum für ihre Klienten ist.

Anfang 2017 ergab sich zudem die Herausforderung, Bewohner der Unterkunft auf der Hegelstrasse aufgrund eines Brandes vorübergehend in einer anderen Unterkunft unterzubringen. Die Betreuung erfolgte dort unter erschwerten Bedingungen bis zum Rückzug in das wieder beziehbare Haus. Die Bewohner einer Obdachlosenunterkunft sind i.d.R sehr intolerant, Veränderungen hinzunehmen. Die Ursachen sind in dem Bericht deutlich beschrieben. Trotzdem ist es gelungen, die für alle Beteiligten schwierige Situation zu regeln.

 

Die Ursachen für drohende oder eingetretene Obdachlosigkeit sind so vielfältig und verfestigen sich in den vergangenen Jahren, so dass die Mietfähigkeit häufig nicht hergestellt werden kann. Umso höher sind die Bemühungen der SPE Mühle zu schätzen, die die Unterbringung Obdachloser in städtischen Unterkünften häufig verhindern kann oder ihr die Herstellung der Mietfähigkeit gelingt. Ob diese Möglichkeiten weiter in dem Umfang gelingen werden, hängt zum einen von den in den Personen der Obdachlosen oder von Obdachlosigkeit Bedrohten Hemmnissen ab, zum anderen von den Möglichkeiten des örtlichen Wohnungsmarktes.

 

Bisher ist die  SPE Mühle überwiegend aufgrund des Einsatzes der Sozialarbeiter und der persönlichen Netzwerkarbeit zu den Vermietern erfolgreich. Dies zu erhalten ist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hilden.

 

gez.

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

100801 Hilfen für Wohnungslose

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

1008011000

531840

 

Zuschüsse SPE Mühle

428.230

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete