Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss nimmt den Jahresbericht der Sozialpädagogischen Einrichtung Mühle e.V. (SPE Mühle) zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Die SPE Mühle veranschaulicht in dem vorliegenden Bericht deutlich, wie schwierig die Erhaltung von Wohnraum und/oder Beschaffung von bezahlbarem Wohnraum für ihre Klienten ist.
Anfang 2017 ergab sich zudem die Herausforderung, Bewohner der Unterkunft auf der Hegelstrasse aufgrund eines Brandes vorübergehend in einer anderen Unterkunft unterzubringen. Die Betreuung erfolgte dort unter erschwerten Bedingungen bis zum Rückzug in das wieder beziehbare Haus. Die Bewohner einer Obdachlosenunterkunft sind i.d.R sehr intolerant, Veränderungen hinzunehmen. Die Ursachen sind in dem Bericht deutlich beschrieben. Trotzdem ist es gelungen, die für alle Beteiligten schwierige Situation zu regeln.
Die Ursachen für drohende oder eingetretene Obdachlosigkeit sind so vielfältig und verfestigen sich in den vergangenen Jahren, so dass die Mietfähigkeit häufig nicht hergestellt werden kann. Umso höher sind die Bemühungen der SPE Mühle zu schätzen, die die Unterbringung Obdachloser in städtischen Unterkünften häufig verhindern kann oder ihr die Herstellung der Mietfähigkeit gelingt. Ob diese Möglichkeiten weiter in dem Umfang gelingen werden, hängt zum einen von den in den Personen der Obdachlosen oder von Obdachlosigkeit Bedrohten Hemmnissen ab, zum anderen von den Möglichkeiten des örtlichen Wohnungsmarktes.
Bisher ist die SPE Mühle überwiegend aufgrund des Einsatzes der Sozialarbeiter und der persönlichen Netzwerkarbeit zu den Vermietern erfolgreich. Dies zu erhalten ist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hilden.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
100801 Hilfen für
Wohnungslose |
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2018 |
1008011000 |
531840 |
Zuschüsse SPE
Mühle |
428.230 |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
||||||