1. Abhandlung der Anregung aus der Offenlage
2. Beschluss der Änderung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss
1. die
Anregungen aus der Offenlage wie folgt abzuhandeln:
1.1 Schreiben des BUND,
Ortsgruppe Hilden vom 18.03.2005
Zu dem Schreiben wird wie
folgt Stellung genommen:
Zu 1: Als
Beleg für nicht ausreichende Flächen für den Gemeinbedarf (und damit als Grund
des B.U.N.D. für die Ablehnung der FNP-Änderung) wird im vorliegenden Schreiben
fehlender Platz für überdachte Fahrradständer aufgeführt.
Tatsächlich
sind heute schon Fahrradabstellanlagen direkt am Weiterbildungszentrum vorhanden.
Dies gilt Besucher und Arbeitskräfte gleichermaßen.
Innerhalb
der heutigen Grenzen der „Fläche für Gemeinbedarf“ lässt sich – falls erforderlich
und finanzierbar – auch ein Standort für überdachte Fahrradabstellanlagen finden.
Eine Ausweitung der Gemeinbedarfsflächen ist hierzu nicht erforderlich.
Zu 2: Der
B.U.N.D. spricht hier einen Bereich an, der nicht von der 40. Änderung
des FNP betroffen ist.
Unbestreitbar
handelt es sich bei den zu ändernden Flächen innerhalb der 40. Änderung um
ehemaliges Schulgelände. Dieses war (ist) bebaut, versiegelt und nur in Teilen
begrünt. Insofern wird das vom B.U.N.D. beantragte Sicherstellungsverfahren für
nördlich vom Plangebiet liegenden Flächen (Privatgärten) für diese Änderung
nicht relevant. Dies gilt umso mehr, als dass durch die geplante Neubebauung
auf städtischem Grundstück die wesentlichen Grünbestände – insbesondere mehrere
große Bäume - nicht angegriffen werden.
Insofern
besteht keine Notwendigkeit, das Verfahren zur 40. Änderung des FNP auszusetzen,
wie es der B.U.N.D. fordert.
Zu 3. Die
vorgebrachten Anregungen hinsichtlich des Widerspruchs der prognostizierten
demografischen Bevölkerungsentwicklung und der Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen
wurden bereits während der vorgezogenen Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange angeführt und entsprechend abgehandelt, so dass dieser Punkt lediglich
zur Kenntnis genommen wird.
Die Anregungen werden zurückgewiesen.
1.2
Schreiben
des Museums- und Heimatverein Hilden e.V. vom 15.03.2005
Zu dem Schreiben wird wie folgt Stellung
genommen:
Zu 1. Wie
der Museums- und Heimatverein Hilden e.V. richtigerweise anführt, wird der Bebauungsplan
Nr. 236 aus dem FNP entwickelt. Im vorliegenden Fall soll durch die 40.
Änderung des FNP „Fläche für den Gemeinbedarf“ in „Wohnbaufläche“ umgewandelt
werden. Über die Art der Wohnbebauung wird im FNP keine Aussage gemacht.
Die
hier formulierte Ablehnung der FNP-Änderung durch den Museums- und Heimatverein
Hilden e.V., weil ihm die geplante Wohnbebauung nicht zusagt, wird zur Kenntnis
genommen.
Zu 2. An
dieser Stelle wird angeregt, die neu ausgewiesene Wohnbaufläche in ihrer bisherigen
Nutzung beizubehalten, um sie als Erweiterungsfläche für das Weiterbildungszentrum
vorzuhalten.
Begründet wird dies mit dem Hinweis, dass das
Grundstück und die Gebäude des Weiterbildungszentrums für die dort
stattfindende Nutzungen zu knapp bemessen sind. Insbesondere wird in dem
Schreiben auch auf die Anordnung der Stellplätze verwiesen, die nach Auffassung
des Verfassers zu eng bemessen sind.
Die Abmessungen und die Anordnung der Stellplätze
entsprechen nicht nur den Vorschriften der Baunutzungsverordnung, sondern sind
nach bisherigen Beobachtungen auch ausreichend.
Ob langfristig Reserveflächen benötigt
werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden, es ist jedoch darauf
hinzuweisen, dass auf der Fläche für den Gemeinbedarf ein zusätzliches Gebäude
errichtet wurde und somit ausreichend Raumkapazitäten bereit stehen.
Über mögliche Erweiterungsbedürfnisse kann
zum jetzigen Zeitpunkt nur spekuliert werden. Der absehbare Raumbedarf der
verschiedenen Einrichtungen des Weiterbildungszentrums wurde jedenfalls
abgedeckt.
Weitergehende Ansprüche und Notwendigkeiten –
sollten sie später einmal auftreten – müssen dann bearbeitet werden.
Die Anregungen werden zurückgewiesen.
1.3
Schreiben
der Bürgerinitiative MUT e.V. vom 17.03.2005
Zu dem Schreiben wird wie folgt Stellung
genommen:
Die Bürgerinitiative MUT schlägt in ihrem
Schreiben vor, den zur Umwidmung anstehenden Teil des ehemaligen Schulgeländes 1. als
Fläche für den Gemeinbedarf zu erhalten,
2.
dort
einen öffentlichen Park einzurichten und
3.
zur
Finanzierung mit einem Privatinvestor aus Hilden entsprechende Gespräche zu
führen.
Hierzu wird
ausgeführt:
Das Weiterbildungszentrum „Altes Helmholtz“
stellt unzweifelhaft eine Bereicherung für die gesamte Stadt Hilden dar.
Insofern lag es nah, den ehemals als Berufsschule genutzten Standort in
verwandter Form neu zu beleben. Hierbei wurde schnell klar, dass das Grundstück
in seiner alten Form zu groß für die Zwecke des Weiterbildungszentrums wäre. Es
war daher naheliegend, eine verträgliche und attraktive neue Nutzung zu suchen.
Das ist die beabsichtigte Wohnnutzung sicher. Innenstadtnahes Wohnen ist
grundsätzlich gerade in einer dichtbesiedelten Stadt wie Hilden erstrebenswert
und wird an dieser Stelle – in Kombination mit dem Recycling nicht benötigter
„Allgemein-Fläche“ – erst recht sinnvoll.
Nun zur Anregung eines
öffentlichen Parkes:
Zum Schluss der Anregungen von MUT wird
angeregt, auf dem rückwärtigen städtischen Gelände einen stadtnahen,
öffentlichen Park auszuweisen und auf das Angebot eines Grundstückseigentümers
aus der unmittelbaren Nachbarschaft zurückzukommen, der sich angeboten hatte,
diesen Teil zum Baulandpreis zu erwerben, um dort für mindestens 20 Jahre das
Grün zu erhalten.
In diesem Zusammenhang ist es angebracht, den
genauen Sachverhalt noch mal zu verdeutlichen.
Der private Investor ist mit der Maßgabe an
die Stadt herangetreten, im Zuge des Erwerbs eine Ausweisung als „Wohnbauland“
im Bebauungsplan anzustreben, er sich aber vertraglich verpflichtet, es 20
Jahre nicht zu bebauen. Dies hatte finanztechnische Hintergründe. Um nun diese
planungsrechtliche Ausweisung auch zu gewährleisten, müsste ebenfalls der
Flächennutzungsplan dahingehend geändert werden, wie es jetzt der Fall ist.
Der erwähnte private Investor hat bereits
klargestellt, dass er sein Angebot nicht aufrecht erhalten kann, wenn er die
Grundstücksflächen zum Baulandpreis erwerben müsste, diese aber als „Fläche für
den Gemeinbedarf“ und als öffentlicher park ausgewiesen würden, wie in der
Anregung von MUT vorgeschlagen.
Es ist also festzuhalten, dass selbst im
Falle der vom MUT skizzierten Konstellation die derzeit laufenden
Planverfahren, sowohl für die FNP-Änderung als auch die Bebauungsplan-Aufstellung,
durchgeführt werden müssten.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die
Stärkung der Innenstadt als Wohnstandort, das Recycling ehemals anders
genutzter Flächen und der Ausbau der Bildungsangebote sehr wohl zukunftsträchtig
und langfristig ausgerichtet sind.
Die Anregungen der Bürgerinitiative MUT
werden daher zurückgewiesen.
2. die
40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilden, mit der Folge, sie der
Bezirksregierung Düsseldorf zur Genehmigung vorzulegen.
Das Plangebiet befindet sich in unmittelbarer
Nähe zur Innenstadt und umfasst die Flurstücke 534, 546, 931, 1117, 1118, 1119,
1120, 1121, 1142, 1143, alle in Flur 50 der Gemarkung Hilden.
Dem Beschluss liegt der Erläuterungsbericht
vom 20.12.2004 zugrunde.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die 40. Flächennutzungsplanänderung wurde am 26.01.2005
vom Rat zur Offenlage beschlossen.
Die Offenlage sowie die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange fanden vom 14.02. bis einschließlich 18.03.2005
statt.
Die eingegangenen Anregungen der Träger
öffentlicher Belange werden in dem Beschlussvorschlag abgehandelt. Hierzu
zählen in diesem Fall der BUND, Ortsgruppe Hilden, der Museums- und
Heimatverein e.V. Hilden sowie die Bürgerinitiative MUT, Hilden.
Andere Anregungen sind nicht eingegangen.
Die Bezirksregierung hat mit Schreiben vom
09.03.2005 festgestellt, dass landesplanerische Bedenken gegen die 40. Änderung
des Flächennutzungsplanes nicht vorliegen.
Im Falle der Beschlussfassung der
Flächennutzungsplanänderung durch den Rat wird die Planänderung kurzfristig der
Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt.
Das parallel laufende Verfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 236 wird mit der Offenlage festgesetzt
(siehe SV 61/029).
In Vertretung:
(Thiele)
1.Beigeordneter