Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Sportausschuss nimmt das
Ergebnis der Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung zur Kenntnis und beauftragt
die Verwaltung die Planungen in diesem Sinne fortzusetzen, eine
Schulentwicklungsplanung im kommenden Schul- und Sportausschuss zur
Entscheidung vorzulegen.
Erläuterungen und Begründungen:
In der Schulausschusssitzung am 29.05.2017
stellte die Verwaltung einen Zwischenbericht zur Schulentwicklungsplanung der
Hildener Grundschulen vor. Er sah eine Steuerung der Schülerströme in Hilden
nach dem Prinzip „kurze Beine –kurze Wege“ vor.
Die Verwaltung begehrte in der
Sitzungsvorlage eine Fortsetzung des Planungsprozesses unter eben diesen Prämissen.
Der Schul- und Sportausschuss wies die Vorlage durch ein mehrheitliches Votum
an die Verwaltung zurück, verbunden mit dem Auftrag, den Planungsrahmen zu
überarbeiten.
In der Sitzung des Schul- und
Sportausschusses am 05.07.2017 stellte die Verwaltung ein Maßnahmenpaket zur
Bearbeitung dieses Auftrages vor. Zentraler Punkt war die Einrichtung einer Arbeitsgruppe
zur Schulentwicklungsplanung mit dem Ziel, einen abgestimmten Planungsansatz zu
erarbeiten.
Die Arbeitsgruppe sollte paritätisch
mit Vertreterinnen und Vertretern der
Ratsfraktionen, Elternvertretern, Vertretern der Hildener Schulleitungen
(Grundschule), der Schulaufsichtsbehörde
und Fachkräften der Verwaltung besetzt sein. Für die – ebenfalls
gewünschte - externe Moderation der
Arbeitsgruppe konnte der erfahrene
Schulentwicklungsplaner Herr Dr. Meyer von der Firma Gebit, Münster gewonnen
werden.
Die Arbeitsgruppe tagte an drei Terminen zum
Ende des Jahres 2017. Die Niederschriften der Sitzungsverläufe sind als Anlagen
1-10 beigefügt.
Eine
ausführliche Ergebnisfeststellung in Form eines Gutachtens von Herrn Dr. Meyer
ist als Anlage 11 beigefügt.
Bei dem in der Anlage dargestellten Ergebnis
handelt es sich um eine Empfehlung der Arbeitsgruppe, welche einstimmig bei
einer Enthaltung beschlossen worden ist. Sie dient als Grundlage für die
weiteren Planungen und Gespräche zur Vorbereitung einer ausgearbeiteten
Schulentwicklungsplanung, die die Verwaltung zur endgültigen Beschlussfassung
in der Sitzung des Schul- und Sportausschusses im Juni 2018 vorstellt.
Der Schwerpunkt des weiteren Vorgehens
werden Gespräche mit den einzelnen Schulleitungen sein. In diesen Gesprächen
gilt es zu eruieren, wie unter Abwägung von pädagogischen Notwendigkeiten und
der finanziellen Umsetzbarkeit die Bestandsimmobilie optimal genutzt werden
kann. Letztendlich werden diese Gespräche bzw. Untersuchungen erst den
tatsächlichen Raumbedarf ergeben. Anstatt der in der Arbeitsgruppe verwendeten
fiktiven Kosten je Klassenraum kann erst so die
wirklichen finanziellen Aufwendungen ermittelt werden.
Eine finanzielle Umsetzbarkeit der
Schulentwicklungsplanung kann aber nicht aus der Bildungs- und Schulpauschale
bestritten werden, sondern durch die Bereitstellung zusätzlicher städtischer
Haushaltsmittel. Im aktuellen Haushaltsentwurf wird sie komplett als Ertrag im
Produkt 011301 „Gebäudeunterhaltung“ für andere Maßnahmen des
Schulgebäudeunterhaltungsprogramms verwandt. Entsprechend kann die
Schulentwicklungsplanung nicht als Teilbereich isoliert betrachtet werden,
sondern geht in den Gesamtinvestitionen in die Schullandschaft Hildens
auf.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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