Beschlussvorschlag:

 

Der Schul- und Sportausschuss nimmt das Ergebnis der Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Planungen in diesem Sinne fortzusetzen, eine Schulentwicklungsplanung im kommenden Schul- und Sportausschuss zur Entscheidung vorzulegen.  

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Schulausschusssitzung am 29.05.2017 stellte die Verwaltung einen Zwischenbericht zur Schulentwicklungsplanung der Hildener Grundschulen vor. Er sah eine Steuerung der Schülerströme in Hilden nach dem Prinzip „kurze Beine –kurze Wege“ vor.

 

Die Verwaltung begehrte in der Sitzungsvorlage eine Fortsetzung des Planungsprozesses unter eben diesen Prämissen. Der Schul- und Sportausschuss wies die Vorlage durch ein mehrheitliches Votum an die Verwaltung zurück, verbunden mit dem Auftrag, den Planungsrahmen zu überarbeiten.

 

In der Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 05.07.2017 stellte die Verwaltung ein Maßnahmenpaket zur Bearbeitung dieses Auftrages vor. Zentraler Punkt war die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Schulentwicklungsplanung mit dem Ziel, einen abgestimmten Planungsansatz zu erarbeiten.

 

Die Arbeitsgruppe sollte paritätisch mit  Vertreterinnen und Vertretern der Ratsfraktionen, Elternvertretern, Vertretern der Hildener Schulleitungen (Grundschule), der Schulaufsichtsbehörde  und Fachkräften der Verwaltung besetzt sein. Für die – ebenfalls gewünschte -  externe Moderation der Arbeitsgruppe  konnte der erfahrene Schulentwicklungsplaner Herr Dr. Meyer von der Firma Gebit, Münster gewonnen werden.

 

Die Arbeitsgruppe tagte an drei Terminen zum Ende des Jahres 2017. Die Niederschriften der Sitzungsverläufe sind als Anlagen 1-10 beigefügt.

 

Eine ausführliche Ergebnisfeststellung in Form eines Gutachtens von Herrn Dr. Meyer ist als Anlage 11 beigefügt.

 

Bei dem in der Anlage dargestellten Ergebnis handelt es sich um eine Empfehlung der Arbeitsgruppe, welche einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen worden ist. Sie dient als Grundlage für die weiteren Planungen und Gespräche zur Vorbereitung einer ausgearbeiteten Schulentwicklungsplanung, die die Verwaltung zur endgültigen Beschlussfassung in der Sitzung des Schul- und Sportausschusses im Juni 2018 vorstellt.

 

Der Schwerpunkt des weiteren Vorgehens werden Gespräche mit den einzelnen Schulleitungen sein. In diesen Gesprächen gilt es zu eruieren, wie unter Abwägung von pädagogischen Notwendigkeiten und der finanziellen Umsetzbarkeit die Bestandsimmobilie optimal genutzt werden kann. Letztendlich werden diese Gespräche bzw. Untersuchungen erst den tatsächlichen Raumbedarf ergeben. Anstatt der in der Arbeitsgruppe verwendeten fiktiven Kosten je Klassenraum kann erst so die  wirklichen finanziellen Aufwendungen ermittelt werden.

 

Eine finanzielle Umsetzbarkeit der Schulentwicklungsplanung kann aber nicht aus der Bildungs- und Schulpauschale bestritten werden, sondern durch die Bereitstellung zusätzlicher städtischer Haushaltsmittel. Im aktuellen Haushaltsentwurf wird sie komplett als Ertrag im Produkt 011301 „Gebäudeunterhaltung“ für andere Maßnahmen des Schulgebäudeunterhaltungsprogramms verwandt. Entsprechend kann die Schulentwicklungsplanung nicht als Teilbereich isoliert betrachtet werden, sondern geht in den Gesamtinvestitionen in die Schullandschaft Hildens auf. 

 

 

gez.

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete