Betreff
Integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt Hildens:
Verfügungsfondsbeirat - Anpassung der Richtlinie
Vorlage
WP 14-20 SV 61/168
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_IHK_D 3
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss
die „Richtlinie der Stadt Hilden zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds im Stadtumbaugebiet Innenstadt“:

 

  1. in Punkt 5, Absatz 4, Satz 4 wie folgt zu ändern:

„Der Verfügungsfondsbeirat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens sechs der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.“

 

  1. in Punkt 5 nach Absatz 4, Satz 5 einzufügen:

„Die Beschlussfähigkeit kann auch dadurch hergestellt werden, dass ein eingeladenes, aber fehlendes Mitglied dem Beschluss beitritt, nachdem es über die Beschlussgrundlagen in geeigneter Form in Kenntnis gesetzt wurde.“


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rat der Stadt Hilden hat im Zusammenhang mit dem Integrierten Handlungskonzept (IHK) für die Innenstadt Hildens in seiner Sitzung am 30.09.2015 gleich drei Entscheidungen zum Projekt D 3 „Verfügungsfonds“ getroffen:

 

Es wurde erstens, nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss, die „Richtlinie der Stadt Hilden zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds im Stadtumbaugebiet Innenstadt“ beschlossen.

Zweitens bestellte der Rat die Vertreter/-innen der Akteursgruppen Einzelhändler, Immobilieneigentümer, Anwohner und Gastronomen für den Verfügungsfondsbeirat und

drittens bestellte der Rat drei Vertreter/-innen aus seinen Reihen als Mitglieder des Verfügungsfondsbeirates.

Die Bürgermeisterin führt den Vorsitz des Verfügungsfondsbeirates (siehe Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/039).

 

Die Richtlinie wiederum wurde im Amtsblatt der Stadt Hilden am 08.12.2015 öffentlich bekannt gemacht und konnte dann wirksam werden.

 

Im Zuge der praktischen Arbeit zu den Sitzungen des Verfügungsfondsbeirates hat sich herausgestellt, dass es kleinere „Hindernisse“ bei der Umsetzung gibt.

Dies bezieht sich insbesondere auf den Beschlussfindungsprozess zu Verfügungsfonds-Projekten.

 

In der geltenden Richtlinie wird hierzu ausgeführt (Punkt 05 Verfügungsfondsbeirat):

 

Der Verfügungsfondsbeirat entscheidet über die Förderung von Maßnahmen in nichtöffentlicher Sitzung.“

und weiter

Der Verfügungsfondsbeirat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens sieben der stimmberechtigten Mitglieder bei der Sitzung anwesend sind.“

 

Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass diese Regelungen  in der Praxis an Hindernisse stoßen, die die Arbeit des Verfügungsfondsbeirates unnötig erschweren.

Aufgrund der heterogenen Zusammensetzung des Beirates bestehen enorme Schwierigkeiten, gemeinsame Termine zu finden und bei diesen Terminen dann auch noch genügend Mitglieder für eine Beschlussfähigkeit zu bekommen.

 

Daher haben die Mitglieder des Verfügungsfondsbeirates in der Sitzung am 18.12.2017 vorgeschlagen, die Richtlinien praxisnäher auszugestalten.

 

Dies soll in zweierlei Hinsicht erfolgen:

 

-      Für die Beschlussfähigkeit sollen nicht mehr sieben, sondern nur noch sechs Mitglieder erforderlich sein; und

-      die Beschlussfähigkeit kann auch dadurch erreicht werden, dass ein Mitglied des Verfügungsfondsbeirates, welches nicht bei einer Sitzung dabei sein konnte, einem Beschluss nachträglich beitritt.

 

Diese Vorgehensweise würde die Mitgliedschaft im Verfügungsfondsbeirat für die einzelne Person flexibilisieren, ohne dass dabei auf einen Sitzungstermin als Diskussionsforum über die vorgeschlagenen Maßnahmen verzichtet würde.

 

Die Verwaltung hat diese Vorschläge aufgenommen und legt hiermit eine Sitzungsvorlage zur Anpassung der „Richtlinie der Stadt Hilden zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds im Stadtumbaugebiet Innenstadt“ vor.

 

Im Einzelnen:

 

  1. Punkt 5 der Richtlinie wird in Absatz 4, Satz 4 wie folgt geändert:

„Der Verfügungsfondsbeirat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens sechs der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.“

 

  1. Punkt 5 der Richtlinie wird nach Absatz 4, Satz 5 wie folgt ergänzt:

„Die Beschlussfähigkeit kann auch dadurch hergestellt werden, dass ein eingeladenes, aber fehlendes Mitglied dem Beschluss beitritt, nachdem es über die Beschlussgrundlagen in geeigneter Form in Kenntnis gesetzt wurde.“

 

Im Zusammenhang mit der letztgenannten Ergänzung versteht es sich von selbst, dass in einem solchen Fall, der nicht der Regelfall werden soll, die sonstigen Mitglieder über die Angelegenheit informiert werden und der Beschluss des fehlenden Mitgliedes auch dokumentiert wird.

 

Mit der Anpassung der Richtlinie verspricht sich der Beirat sowie die Verwaltung / Geschäftsführung des Verfügungsfonds eine effektivere Arbeitsweise für den Verfügungsfondsbeirat.

Dementsprechend ist der Beschlussvorschlag formuliert.

 

Bei einer positiven Beschlussfassung würde die Richtlinie in ihrer angepassten Form zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Amtsblatt der Stadt Hilden öffentlich bekannt gemacht. Das könnte noch vor der nächsten terminierten Sitzung des Verfügungsfondsbeirates erfolgen.

 

Gez.

B. Alkenings