Betreff
Antrag der CDU-Fraktion vom 08.11.2017:
Bildung eines Gestaltungsbeirates
Vorlage
WP 14-20 SV 61/164
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_STEP
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Ein Gestaltungsbeirat kann dazu beitragen, die Akzeptanz von Bauvorhaben in der Innenstadt in der Bürgerschaft, gerade bei umstrittenen Bauten, zu erhöhen. In einer dicht bebauten Kommune wie Hilden spielt neben der Größe und Nutzung eines Gebäudes auch dessen Architektur eine große Rolle. Deshalb sollte das städtische Erscheinungsbild der Zukunft mit Verantwortung und Bewusstsein entwickelt werden. Dies wird aus Sicht der CDU-Fraktion durch einen Gestaltungsbeirat gefördert.

 

In vielen Kommunen hat sich gezeigt, dass der Beirat ein geeignetes Instrumentarium ist, um Bauherren, Investoren und deren Architekten in der Findung optimaler Ergebnisse zu unterstützen. Die Entscheidungskompetenz der politischen Fachgremien (StEA) und der Verwaltung bleiben dabei unberührt.

 

gez.                                                                 gez.
Marion Buschmann                                        Bettina Thimm

Fraktionsvorsitzende                                       Ratsmitglied


Antragstext:

 

Die CDU Hilden beantragt, den Tagesordnungspunkt „Bildung eines Gestaltungsbeirates“ auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses zu nehmen und einen Vorschlag für die Bildung eines qualifizierten Beirates zu erarbeiten.



Stellungnahme der Verwaltung:

 

Funktion, Rolle und Aufgabenstellung eines Gestaltungsbeirates bestehen darin, für die Stadt Hilden relevante Projekte in planerischer, städtebaulicher, architektonischer und gestalterischer Hinsicht zu beurteilen und entsprechende Empfehlungen auszusprechen. Dabei darf der Gestaltungsbeirat nicht die Entscheidungsgewalt der politischen Gremien und der Baubehörde ersetzen.

 

Ein Gestaltungsbeirat ist ein zusätzliches Gremium, welches über die üblichen Beratungsmöglichkeiten der Baubehörde hinaus zu einem städtebaulich angemessenen und qualitätsvollen Vorhaben für den Bauherren und Gemeinde verhelfen soll. Es wird empfohlen, dass die Beiratssitzungen nicht-öffentlich stattfinden und daher auch die Verschwiegenheit der Beiratsmitglieder wichtig ist.

 

Da nicht nur die herausragenden Bauvorhaben, sondern auch die sogenannte Alltagsarchitektur die Baukultur einer Stadt maßgeblich prägen, sollte es hinsichtlich Größe und Art der Bauaufgabe keine Einschränkung geben. Denn ein Discounter-Markt oder ein Schnellrestaurant können genauso wie ein Hotelneubau und ein Denkmalumbau das Bild der täglichen Lebensumwelt beeinflussen.

 

 

Zusammensetzung, Qualifikation und Berufung der Beiratsmitglieder

 

Wenn der Rat entscheidet, einen Gestaltungsbeirat zu installieren, wäre es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, neben 3 erforderlichen externen Fachleuten (zuzüglich 2 Vertreter), auch Mitglieder der jeweiligen Fraktionen, die in dem Fachausschuss tätig sind, in das Gremium zu berufen. Diese sind dann aber nicht stimmberechtigt.

 

Weiterhin sollten auch Mitglieder des Baudezernates, die auch die Geschäftsstelle wahrnehmen, teilnehmen. Dabei soll die Entscheidung über die Zusammensetzung wie auch die Berufung der Experten durch die zuständigen Ratsgremien auf Vorschlag der Verwaltung erfolgen.

 

Es ist wichtig, dass die externen Fachleute ihren Wohn- und Arbeitssitz nicht im Beratungsgebiet Hilden haben und auch dort nicht planen und bauen dürfen. Um eine öffentliche und politische Akzeptanz für die Empfehlungen des Beirates zu erreichen, ist die Unabhängigkeit der externen Fachleute gegenüber aktuellen Planungsaufgaben entscheidend. Die Unabhängigkeit ist daher für den Erfolg der Beiratstätigkeit höher einzuschätzen als die spezifischen Ortskenntnisse lokal tätiger Planer.

 

Wegen der Komplexität der Bauaufgaben sollten die Fachleute auf den Gebieten der Architektur, Städtebau und Landschaftsplanung beheimatet sein. Neben den fachlichen Qualifikationen sollten die Fachleute auch die Fähigkeiten zur Moderation aufweisen. Die Fachleute und Zusammensetzung des Beirates werden auf Vorschlag der Verwaltung durch die zuständigen politischen Gremien – StEA und Rat – bestimmt. Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine konkreten Besetzungsvorschläge gemacht werden.

 

Die Geschäftsstelle unterstützt den Beirat und hat die Aufgabe, die Sitzungen vor- und nachzubereiten, einzuladen und Protokolle zu erstellen. Diese Aufgabe sollte sinnvollerweise durch Mitarbeiter des Baudezernats – Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt (60) und/oder Planungs- und Vermessungsamt (61) – erfolgen. Dabei sollte darauf geachtet werden, den bürokratischen Aufwand nur soweit wie unbedingt erforderlich zu halten. Die Vorstellung der Projekte und deren Visualisierung beispielsweise sollten auf der Grundlage von einheitlichen Vorgaben durch die jeweiligen Entwurfsverfasser erfolgen.

 

 

 

 

Vorschläge für die Tagesordnung können durch die Verwaltung, den Stadtentwicklungsausschuss, den Beirat oder auf Antrag der Entwurfsverfasser gemacht werden. Es wird angeregt, dass die Verwaltungsvorschläge durch ein internes Gremium der jeweiligen Fachleute des Baudezernates unter Beteiligung der Geschäftsstelle ausgewählt werden.

 

 

Sitzungsturnus

 

Für Hilden reichen 4 bis 6 Termine im Jahr, maximal 6 Stunden pro Sitzung, um Baugenehmigungsverfahren bzw. deren Vorbereitung nicht unangemessen zu verzögern. Bei geringerem Bedarf können auch weniger Sitzungen stattfinden. Durch eine stringente Planung sollte der zeitliche und administrative Aufwand angemessen aber auf das Nötigste beschränkt werden.

 

 

Kosten:

 

Die an der Sitzung teilnehmenden drei Fachleute, aus deren Kreis die oder der Vorsitzende gewählt wird, erhalten für ihre Tätigkeit in der Regel eine Aufwandsentschädigung in Anlehnung an die Vorschläge der Architektenkammer NW für Preisrichterhonorare. Reisekosten werden entsprechend dem Landesreisekostengesetz erstattet.

 

Aus Sicht des Baudezernates kann in einer ersten Schätzung der Sitzungskosten auf dieser Grundlage mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 Euro (netto) je externem Beiratsmitglied sowie zusätzlich 400 Euro (netto) für die oder den Vorsitzenden gerechnet werden. Die Reisekosten werden mit 150 Euro je externem Fachmitglied abgeschätzt. Die Vertreter/innen der Fraktionen erhalten – wie bei einer normalen Ausschusssitzung – gemäß Entschädigungsverordnung NRW zurzeit 20,30 Euro je Sitzung.

 

Je Sitzung des Gestaltungsbeirates würden somit Sitzungskosten von rund 2.850 Euro (brutto) entstehen. Bei 4 bis 6 Sitzungen wären das 11.400 Euro bis 17.100 Euro (brutto).

 

Die Verwaltung ist zuständig für die Terminkoordination, Aufstellung der Tagesordnung inkl. Auswahl der zu beurteilenden Projekte, die Vorbereitung der Sitzungen (Einladung der Mitglieder sowie der Bauherren / Architekten; Anfordern und Zusammenstellung der Unterlagen; Erstellen der „Steckbriefe“ zu den zu beurteilenden Projekten; Sitzungsdienst mit Druck sowie Zustellung der Unterlagen, etc.) und die Fertigung der Niederschrift des Gestaltungsbeirates. Im Anschluss an die interne Beratung des Gestaltungsbeirates teilt in der Regel der/die Vorsitzende über die Verwaltung dem Entwurfsverfasser die Empfehlung des Gestaltungsbeirates schriftlich mit.

 

Dies vermittelt einen Einblick in die Tätigkeiten, die bei der Verwaltung anfallen könnten. Die Frage, wie der Personaleinsatz und Personalbemessung im Detail ausfallen, kann erst auf der Grundlage einer Organisationsstruktur/Geschäftsordnung ermittelt werden. Es sind also durch die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates finanzielle, ggfls. auch personelle Auswirkungen zu erwarten.

 

 

Häufig gestellt Fragen und Argumente für oder gegen einen Gestaltungsbeirat.

 

  • Zusätzlicher Aufwand ist intern als auch extern erforderlich. Dies trifft zu, wie die oben stehende Abschätzung der voraussichtlichen Kosten, die sowohl den finanziellen Aufwand der externen Fachleute wie auch den zusätzlichen Arbeitsaufwand für die am Gestaltungsbeirat beteiligten Mitarbeiter/innen des Baudezernates enthält, aufzeigt.

 

  • Mehrwert Eine kritische Auseinandersetzung mit Planungsprozessen in Hilden bedeutet zwar Mehrarbeit für alle Beteiligten, bringt aber auch einen Mehrwert für Bürger und ermöglicht eine bessere Akzeptanz der in Hilden sehr umstrittenen Bauprojekte. In vielen Kommunen hat sich gezeigt, dass der Beirat ein geeignetes Instrumentarium ist, um Bauherren, Investoren und deren Architekten bei der Findung optimaler Ergebnisse zu unterstützen. Die fachorientierte und unbürokratische und frühzeitige Diskussion der Projekte mit dem Beirat gibt auch der Verwaltung und der Politik mehr Sicherheit, die „richtigen“ städtebaulichen und architektonischen Entscheidungen getroffen zu haben. Dabei besteht die Hoffnung, dass die Blockbildung und vorurteilsbeladenen Diskussionen zwischen den jeweiligen Akteuren – Verwaltung, Politik und Bauherren –, die oftmals „tiefe Gräben“ hervorrufen, gemildert werden, was sich dann positiv auf das Baugeschehen und die Baukultur auswirkt.

 

  • Entmachtung des StEA und der Bauverwaltung

Wie bereits ausgeführt, bleibt die Entscheidungskompetenz der politischen Fachgremien (StEA/Rat) und der Verwaltung davon unberührt. Mit der Diskussion und Reflektion der Projekte in dem Beirat können die jeweiligen Entscheidungen auf eine breitere Basis gestellt werden. Im Nebeneffekt können die jeweiligen Mitglieder der Verwaltung sowie der Politik in der Reflexion ihre Kompetenzen stärken.

 

Bei einer positiven Beschlussfassung zum vorliegenden Antrag würden seitens der Verwaltung in einem nächsten Schritt die weiterführenden Fragen zur Entscheidung gestellt:

 

-       Wie soll das „Geschäftsgebiet“ des Gestaltungsbeirates aussehen? Soll es nur um Bauvorhaben in der Innenstadt gehen – wie im Antrag der CDU-Fraktion dargelegt – oder um Bauvorhaben im gesamten Stadtgebiet?

-       Soll es öffentliche oder – wie von der Verwaltung vorgeschlagen – nicht-öffentliche Sitzungen geben?

 

Des Weiteren würde ein Vorschlag zu einer Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat ausgearbeitet. Schließlich müsste die Verwaltung Kontakt zu möglichen „Kandidaten“ für einen Gestaltungsbeirat in Hilden aufnehmen, um dann dem Stadtentwicklungsausschuss und dem Rat einen Besetzungsvorschlag machen zu können. Es ist derzeit nicht absehbar, wie lange es dauern wird, einen konkreten Besetzungsvorschlag machen zu können. Ziel der Verwaltung wäre es, diese Fragen innerhalb des ersten Halbjahres 2018 zu klären und anschließend zur Beratung und Beschlussfassung durch Fachausschuss und Rat vorzulegen.

 

Ein Gestaltungsbeirat kann erst seine Arbeit aufnehmen, wenn neben den personellen und administrativen Rahmenbedingungen auch die finanziellen Aspekte gesichert sind.

 

Besteht das Ziel, die Arbeit eines Gestaltungsbeirates noch im Jahr 2018 beginnen zu lassen, müssten entsprechende Finanzmittel bereitgestellt werden. In Anlehnung an die o.g. Kostenschätzung für das Jahr zwischen 5.700 und 8.500 Euro (für zwei oder drei Sitzungen).Für die Folgejahre müssten rund 17.000 Euro bereitgestellt werden.

 

Dieser Vorlage sind zur Erläuterung der Vortrag von Herrn Arns (Vizepräsident der AKNW) in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 20.09.2017, ein Informationsflyer der Stadt Kamp-Lintfort sowie „Empfehlungen der AKNW zu Aufwandsentschädigungen für Preisrichter“ beigefügt.

 

Fazit: Wie aus den Erläuterungen ersichtlich, begrüßt die Verwaltung aus fachlichen Gründen die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass der Gestaltungsbeirat eine weitere freiwillige Aufgabe wäre, für die zurzeit weder die finanziellen Ressourcen im Haushalt der Stadt für 2018 ff enthalten sind, noch evtl. zusätzliche personelle Ressourcen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wäre die freiwillige Maßnahme zunächst auf drei Jahre begrenzt.

 

Bei einem positiven Beschluss ist es Aufgabe der Verwaltung, eine entsprechende verwaltungsinterne Organisationstruktur sowie einen Vorschlag zur Geschäftsordnung zu erarbeiten. Beratungsfolge wäre dann: Stadtentwicklungsausschuss, Haupt- und Finanzausschuss und abschließend Rat.

 

 

Gez. B. Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

 

Produktnummer / -bezeichnung

noch nicht bekannt

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2018

noch nicht bekannt

541800

Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit

8.500

2019ff

17.000

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Die Haushaltsmittel sind nicht im Entwurf des Haushalts 2018 etatisiert.

 

Gez. Klausgrete