Bildung eines Gestaltungsbeirates
Erläuterungen
zum Antrag:
Ein Gestaltungsbeirat kann dazu beitragen, die Akzeptanz von Bauvorhaben in der Innenstadt in der Bürgerschaft, gerade bei umstrittenen Bauten, zu erhöhen. In einer dicht bebauten Kommune wie Hilden spielt neben der Größe und Nutzung eines Gebäudes auch dessen Architektur eine große Rolle. Deshalb sollte das städtische Erscheinungsbild der Zukunft mit Verantwortung und Bewusstsein entwickelt werden. Dies wird aus Sicht der CDU-Fraktion durch einen Gestaltungsbeirat gefördert.
In vielen Kommunen hat sich gezeigt, dass der Beirat ein geeignetes Instrumentarium ist, um Bauherren, Investoren und deren Architekten in der Findung optimaler Ergebnisse zu unterstützen. Die Entscheidungskompetenz der politischen Fachgremien (StEA) und der Verwaltung bleiben dabei unberührt.
gez. gez.
Marion Buschmann Bettina
Thimm
Fraktionsvorsitzende Ratsmitglied
Antragstext:
Die CDU Hilden beantragt, den Tagesordnungspunkt „Bildung eines Gestaltungsbeirates“ auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses zu nehmen und einen Vorschlag für die Bildung eines qualifizierten Beirates zu erarbeiten.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Funktion, Rolle und Aufgabenstellung eines Gestaltungsbeirates bestehen darin, für die Stadt Hilden relevante
Projekte in planerischer, städtebaulicher, architektonischer und
gestalterischer Hinsicht zu beurteilen und entsprechende Empfehlungen
auszusprechen. Dabei darf der Gestaltungsbeirat nicht die Entscheidungsgewalt
der politischen Gremien und der Baubehörde ersetzen.
Ein
Gestaltungsbeirat ist ein zusätzliches Gremium, welches über die üblichen
Beratungsmöglichkeiten der Baubehörde hinaus zu einem städtebaulich
angemessenen und qualitätsvollen Vorhaben für den Bauherren und Gemeinde
verhelfen soll. Es wird empfohlen, dass die Beiratssitzungen nicht-öffentlich
stattfinden und daher auch die Verschwiegenheit der Beiratsmitglieder wichtig
ist.
Da nicht nur die
herausragenden Bauvorhaben, sondern auch die sogenannte Alltagsarchitektur die
Baukultur einer Stadt maßgeblich prägen, sollte es hinsichtlich Größe und Art
der Bauaufgabe keine Einschränkung geben. Denn ein Discounter-Markt oder ein
Schnellrestaurant können genauso wie ein Hotelneubau und ein Denkmalumbau das
Bild der täglichen Lebensumwelt beeinflussen.
Zusammensetzung, Qualifikation und Berufung der
Beiratsmitglieder
Wenn der Rat
entscheidet, einen Gestaltungsbeirat zu installieren, wäre es aus Sicht der
Verwaltung sinnvoll, neben 3 erforderlichen externen Fachleuten (zuzüglich 2
Vertreter), auch Mitglieder der jeweiligen Fraktionen, die in dem Fachausschuss
tätig sind, in das Gremium zu berufen. Diese sind dann aber nicht
stimmberechtigt.
Weiterhin sollten
auch Mitglieder des Baudezernates, die auch die Geschäftsstelle wahrnehmen,
teilnehmen. Dabei soll die Entscheidung über die Zusammensetzung wie auch die
Berufung der Experten durch die zuständigen Ratsgremien auf Vorschlag der
Verwaltung erfolgen.
Es ist wichtig,
dass die externen Fachleute ihren Wohn- und Arbeitssitz nicht im
Beratungsgebiet Hilden haben und auch dort nicht planen und bauen dürfen. Um
eine öffentliche und politische Akzeptanz für die Empfehlungen des Beirates zu
erreichen, ist die Unabhängigkeit der externen Fachleute gegenüber aktuellen
Planungsaufgaben entscheidend. Die Unabhängigkeit ist daher für den Erfolg der
Beiratstätigkeit höher einzuschätzen als die spezifischen Ortskenntnisse lokal
tätiger Planer.
Wegen der Komplexität
der Bauaufgaben sollten die Fachleute auf den Gebieten der Architektur,
Städtebau und Landschaftsplanung beheimatet sein. Neben den fachlichen
Qualifikationen sollten die Fachleute auch die Fähigkeiten zur Moderation
aufweisen. Die Fachleute und Zusammensetzung des Beirates werden auf Vorschlag
der Verwaltung durch die zuständigen politischen Gremien – StEA und Rat –
bestimmt. Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine konkreten
Besetzungsvorschläge gemacht werden.
Die Geschäftsstelle unterstützt den Beirat
und hat die Aufgabe, die Sitzungen vor- und nachzubereiten, einzuladen und
Protokolle zu erstellen. Diese Aufgabe sollte sinnvollerweise durch Mitarbeiter
des Baudezernats – Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt (60) und/oder Planungs-
und Vermessungsamt (61) – erfolgen. Dabei sollte darauf geachtet werden, den
bürokratischen Aufwand nur soweit wie unbedingt erforderlich zu halten. Die
Vorstellung der Projekte und deren Visualisierung beispielsweise sollten auf
der Grundlage von einheitlichen Vorgaben durch die jeweiligen Entwurfsverfasser
erfolgen.
Vorschläge für die Tagesordnung können durch die Verwaltung, den Stadtentwicklungsausschuss, den Beirat
oder auf Antrag der Entwurfsverfasser gemacht werden. Es wird angeregt, dass
die Verwaltungsvorschläge durch ein internes Gremium der jeweiligen Fachleute
des Baudezernates unter Beteiligung der Geschäftsstelle ausgewählt werden.
Sitzungsturnus
Für Hilden
reichen 4 bis 6 Termine im Jahr, maximal 6 Stunden pro Sitzung, um Baugenehmigungsverfahren
bzw. deren Vorbereitung nicht unangemessen zu verzögern. Bei geringerem Bedarf
können auch weniger Sitzungen stattfinden. Durch eine stringente Planung sollte
der zeitliche und administrative Aufwand angemessen aber auf das Nötigste
beschränkt werden.
Kosten:
Die an der
Sitzung teilnehmenden drei Fachleute, aus deren Kreis die oder der Vorsitzende
gewählt wird, erhalten für ihre Tätigkeit in der Regel eine
Aufwandsentschädigung in Anlehnung an die Vorschläge der Architektenkammer NW
für Preisrichterhonorare. Reisekosten werden entsprechend dem
Landesreisekostengesetz erstattet.
Aus Sicht des
Baudezernates kann in einer ersten Schätzung der Sitzungskosten auf dieser
Grundlage mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 Euro (netto) je
externem Beiratsmitglied sowie zusätzlich 400 Euro (netto) für die oder den
Vorsitzenden gerechnet werden. Die Reisekosten werden mit 150 Euro je externem
Fachmitglied abgeschätzt. Die Vertreter/innen der Fraktionen erhalten – wie bei
einer normalen Ausschusssitzung – gemäß Entschädigungsverordnung NRW zurzeit
20,30 Euro je Sitzung.
Je Sitzung des
Gestaltungsbeirates würden somit Sitzungskosten von rund 2.850 Euro (brutto) entstehen.
Bei 4 bis 6 Sitzungen wären das 11.400 Euro bis 17.100 Euro (brutto).
Die Verwaltung
ist zuständig für die Terminkoordination, Aufstellung der Tagesordnung inkl.
Auswahl der zu beurteilenden Projekte, die Vorbereitung der Sitzungen
(Einladung der Mitglieder sowie der Bauherren / Architekten; Anfordern und
Zusammenstellung der Unterlagen; Erstellen der „Steckbriefe“ zu den zu
beurteilenden Projekten; Sitzungsdienst mit Druck sowie Zustellung der
Unterlagen, etc.) und die Fertigung der Niederschrift des Gestaltungsbeirates.
Im Anschluss an die interne Beratung des Gestaltungsbeirates teilt in der Regel
der/die Vorsitzende über die Verwaltung dem Entwurfsverfasser die Empfehlung
des Gestaltungsbeirates schriftlich mit.
Dies vermittelt
einen Einblick in die Tätigkeiten, die bei der Verwaltung anfallen könnten. Die
Frage, wie der Personaleinsatz und Personalbemessung im Detail ausfallen, kann
erst auf der Grundlage einer Organisationsstruktur/Geschäftsordnung ermittelt
werden. Es sind also durch die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates
finanzielle, ggfls. auch personelle Auswirkungen zu erwarten.
Häufig gestellt Fragen und Argumente für oder gegen
einen Gestaltungsbeirat.
- Zusätzlicher Aufwand ist intern als auch extern erforderlich. Dies trifft zu, wie die
oben stehende Abschätzung der voraussichtlichen Kosten, die sowohl den
finanziellen Aufwand der externen Fachleute wie auch den zusätzlichen
Arbeitsaufwand für die am Gestaltungsbeirat beteiligten Mitarbeiter/innen
des Baudezernates enthält, aufzeigt.
- Mehrwert Eine
kritische Auseinandersetzung mit Planungsprozessen in Hilden bedeutet zwar
Mehrarbeit für alle Beteiligten, bringt aber auch einen Mehrwert für
Bürger und ermöglicht eine bessere Akzeptanz der in Hilden sehr
umstrittenen Bauprojekte. In vielen Kommunen hat sich gezeigt, dass der
Beirat ein geeignetes Instrumentarium ist, um Bauherren, Investoren und
deren Architekten bei der Findung optimaler Ergebnisse zu unterstützen.
Die fachorientierte und unbürokratische und frühzeitige Diskussion der
Projekte mit dem Beirat gibt auch der Verwaltung und der Politik mehr
Sicherheit, die „richtigen“ städtebaulichen und architektonischen
Entscheidungen getroffen zu haben. Dabei besteht die Hoffnung, dass die
Blockbildung und vorurteilsbeladenen Diskussionen zwischen den jeweiligen
Akteuren – Verwaltung, Politik und Bauherren –, die oftmals „tiefe Gräben“
hervorrufen, gemildert werden, was sich dann positiv auf das Baugeschehen
und die Baukultur auswirkt.
- Entmachtung
des StEA und der Bauverwaltung
Wie bereits ausgeführt, bleibt die
Entscheidungskompetenz der politischen Fachgremien (StEA/Rat) und der
Verwaltung davon unberührt. Mit der Diskussion und Reflektion der Projekte in
dem Beirat können die jeweiligen Entscheidungen auf eine breitere Basis
gestellt werden. Im Nebeneffekt können die jeweiligen Mitglieder der Verwaltung
sowie der Politik in der Reflexion ihre Kompetenzen stärken.
Bei einer
positiven Beschlussfassung zum vorliegenden Antrag würden seitens der
Verwaltung in einem nächsten Schritt die weiterführenden Fragen zur
Entscheidung gestellt:
-
Wie soll das
„Geschäftsgebiet“ des Gestaltungsbeirates aussehen? Soll es nur um Bauvorhaben
in der Innenstadt gehen – wie im Antrag der CDU-Fraktion dargelegt – oder um
Bauvorhaben im gesamten Stadtgebiet?
-
Soll es öffentliche oder
– wie von der Verwaltung vorgeschlagen – nicht-öffentliche Sitzungen geben?
Des Weiteren
würde ein Vorschlag zu einer Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat
ausgearbeitet. Schließlich müsste die Verwaltung Kontakt zu möglichen „Kandidaten“
für einen Gestaltungsbeirat in Hilden aufnehmen, um dann dem
Stadtentwicklungsausschuss und dem Rat einen Besetzungsvorschlag machen zu
können. Es ist derzeit nicht absehbar, wie lange es dauern wird, einen
konkreten Besetzungsvorschlag machen zu können. Ziel der Verwaltung wäre es,
diese Fragen innerhalb des ersten Halbjahres 2018 zu klären und anschließend
zur Beratung und Beschlussfassung durch Fachausschuss und Rat vorzulegen.
Ein
Gestaltungsbeirat kann erst seine Arbeit aufnehmen, wenn neben den personellen
und administrativen Rahmenbedingungen auch die finanziellen Aspekte gesichert
sind.
Besteht das Ziel,
die Arbeit eines Gestaltungsbeirates noch im Jahr 2018 beginnen zu lassen,
müssten entsprechende Finanzmittel bereitgestellt werden. In Anlehnung an die
o.g. Kostenschätzung für das Jahr zwischen 5.700 und 8.500 Euro (für zwei oder
drei Sitzungen).Für die Folgejahre müssten rund 17.000 Euro bereitgestellt
werden.
Dieser Vorlage
sind zur Erläuterung der Vortrag von Herrn Arns (Vizepräsident der AKNW) in der
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 20.09.2017, ein Informationsflyer
der Stadt Kamp-Lintfort sowie „Empfehlungen der AKNW zu Aufwandsentschädigungen
für Preisrichter“ beigefügt.
Fazit: Wie aus den
Erläuterungen ersichtlich, begrüßt die Verwaltung aus fachlichen Gründen die
Einrichtung eines Gestaltungsbeirates. Es wird allerdings darauf hingewiesen,
dass der Gestaltungsbeirat eine weitere freiwillige Aufgabe wäre, für die
zurzeit weder die finanziellen Ressourcen im Haushalt der Stadt für 2018 ff
enthalten sind, noch evtl. zusätzliche personelle Ressourcen zur Verfügung
stehen. Darüber hinaus wäre die freiwillige Maßnahme zunächst auf drei Jahre
begrenzt.
Bei einem
positiven Beschluss ist es Aufgabe der Verwaltung, eine entsprechende
verwaltungsinterne Organisationstruktur sowie einen Vorschlag zur
Geschäftsordnung zu erarbeiten. Beratungsfolge wäre dann:
Stadtentwicklungsausschuss, Haupt- und Finanzausschuss und abschließend Rat.
Gez. B. Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
noch nicht bekannt |
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2018 |
noch nicht bekannt |
541800 |
Aufwendungen für ehrenamtliche
Tätigkeit |
8.500 |
||
2019ff |
17.000 |
|||||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Die Haushaltsmittel sind nicht im
Entwurf des Haushalts 2018 etatisiert. Gez.
Klausgrete |
||||||