Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte (Hildener Marktstandstarif) vom 14.12.1990 in der aktuell gültigen Fassung wird wie folgt geändert:
§
2 Abs. 1 Satz 1 (Höhe der Benutzungsgebühren)
Der Betrag von 2,50 € je laufenden Standmeter wird ersetzt durch den Betrag von 2,70 € je laufenden Standmeter.
Die Änderung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.
Die 19. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte wird mit dem als Anlage beigefügten Wortlaut beschlossen.
Erläuterungen und Begründungen:
Nachdem für das laufende Jahr eine Gebührenerhöhung nicht erforderlich
war, führt die Kalkulation der Marktstandsgebühren für das Jahr 2018 im
Ergebnis zu einer Erhöhung von aktuell
2,50 € je laufenden Meter auf 2,70 € je laufenden Meter, somit + 0,20 € (+ 8%).
Dieser Anstieg begründet sich wie folgt:
1. Rückläufige Entwicklung der Anzahl an Dauer-Marktbeschickern
Bereits mit der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 32/006 hat die Verwaltung
darüber informiert, dass sich die rückläufig entwickelnde Anzahl fester
Marktbeschicker aufgrund des insgesamt geringen Finanzvolumens dieses Gebührenhaushaltes
unmittelbar und spürbar auf die Gebührenhöhe auswirkt.
Nachfolgende Übersicht über die Entwicklung der Frontmeter gesamt je
Jahr verdeutlicht dies:
Jahr |
Meter
gesamt |
davon
Hauptmarkt |
davon
Nordmarkt |
davon
Südmarkt |
2014 |
35.994 |
28.310 |
5.044 |
2.640 |
2015 |
34.368 |
26.516 |
4.802 |
3.050 |
2016 |
29.689 |
24.005 |
3.484 |
2.200 |
2017 |
28.854 |
22.821 |
3.833 |
2.200 |
2018 |
27.607 |
21.577 |
3.825 |
2.205 |
Die Gründe hierfür sind aus Sicht der Verwaltung:
● weniger natürliche
Nachfolgen „von Eltern auf Kinder“
● einzelne
Marktstandsaufgaben (Kündigungen oder Meterreduzierungen)
► in 2017 ca. ./.
950 m, dies allein führt zu einer Gebührensteigerung von ca. 8 Cent
● nur wenige
Neu-Bewerbungen für Dauerplätze
● verändertes
Einkaufsverhalten
● Discounter und
ihre Warenangebote und Preise
Die aktuelle Anzahl an „festen“ Marktbeschickern beträgt:
● Hauptmarkt am
Mittwoch: 24
● Hauptmarkt am
Samstag: 22
● Südmarkt am
Donnerstag: 4
● Nordmarkt am
Freitag: 7
Das „Flaggschiff“ der Hildener Märkte war und ist der Hauptmarkt auf dem
Nove-Mesto-Platz. Aber auch hier macht sich eine negative Entwicklung,
insbesondere für den Samstagsmarkt, bemerkbar. Dies hat Folgen für die
Gebührenentwicklung. Die beiden Hauptmärkte am Mittwoch und Samstag
„subventionieren“ nämlich die wesentlich kleineren Märkte am Donnerstag und
Freitag in erheblichem Umfang. Bisher wurden alle vier Markttage
gebührenkalkulatorisch als ein Markt bewertet, was nur bedingt
gebührengerecht, aber durchaus zulässig ist.
Anhand der der aktuellen Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2018
wird dies deutlich:
● Ergebnis der
Gebührenkalkulation gesamt: 2,70
€ je Marktstandmeter
● nur für den Hauptmarkt: 2,50 € je
Marktstandmeter
● nur für den Nordmarkt: 3,25 € je
Marktstandmeter
● nur für den Südmarkt: 3,63 € je
Marktstandmeter
Es bestünde durchaus die Möglichkeit, diese so kalkulierten
Einzelgebühren je Marktstandort festzusetzen, wie dies u.a. auch in Erkrath
praktiziert wird (Hauptmarkt in Erkrath, Nebenmarkt in Unterfeldhaus). Die
Verwaltung sieht aber auch, dass dies wahrscheinlich das Ende der beiden Stadtteilmärkte
bedeuten würde. Im Ergebnis müsste ein Beschicker, der sowohl den Hauptmarkt
als auch einen oder beide Nebenmärkte beliefert, unterschiedliche Preise für
identische Produkte kalkulieren, oder seinen kalkulierten Gewinnanteil
entsprechend reduzieren. Im Ergebnis würden wahrscheinlich beide Varianten
Angebot und Nachfrage derart negativ beeinflussen, dass ein ökonomisches
Ungleichgewicht entstünde und somit das Aus der Stadtteilmärkte kurzfristig zu
erwarten wäre.
2. Fehlbeträge aus Vorjahren
Die Hildener Wochenmärkte werden nach den Bestimmungen des Kommunalen
Abgabengesetzes (KAG) als kostenrechnende Einrichtungen geführt. Ziel ist daher
die Kostendeckung, dies bedeutet aber auch, dass etwaige Überschüsse eines
Jahres gebührenmindernd einzusetzen und entstandene Fehlbeträge in den
Folgejahren auszugleichen sind.
Die negative finanzielle Entwicklung des Gebührenhaushaltes
„Wochenmärkte“ der Jahre 2012 bis 2015 konnte 2016 durch einen deutlichen
Gebührenanstieg von 2,04 € auf 2,50 € gestoppt werden. Dennoch sind in diesen
Jahren auch Fehlbeträge in einer Größenordnung von insgesamt ca. 30.000 €
aufgelaufen, hiervon konnten bereits ca. 17.000 € in die Gebührenkalkulationen
der letzten Jahre eingestellt und somit ausgeglichen werden. Von dem dann noch
verbleibenden Fehlbetrag aus Vorjahren in Höhe von ca. 13.000 € wird in der
Gebührenkalkulation des Jahres 2018 ein Betrag in Höhe von 3.050 € eingestellt,
wodurch sich u.a. auch der aktuelle Gebührenanstieg auf 2,70 € je Frontmeter
erklärt.
Das Jahr 2016 schloss im Übrigen nur mit einem Fehlbetrag von ./. 92,38
€ ab, das Ziel der Kostendeckung wurde somit annähernd erreicht. Zur laufenden
Entwicklung des Jahres 2017 können noch keine konkreten Angaben gemacht werden,
da einige Verrechnungspositionen noch nicht
abschließend bekannt sind.
3. Einbindung der Stadtmarketing Hilden GmbH
Es ist für die Stadt Hilden und hier dem Ordnungsamt als „Veranstalter“
schwierig in geeigneter Weise Marketing und Kundenakquise für die Hildener
Wochenmärkte durchzuführen. So bot es sich an, hierfür die Kompetenz der
Stadtmarketing Hilden GmbH zu gewinnen. Im Laufe dieses Jahres hat die
Stadtmarketing Hilden GmbH die Internetseite http://www.hildener-wochenmarkt.de/ online gestellt. Auf dieser Seite wird über die Wochenmärkte
informiert, Marktbeschicker und deren Warenangebote vorgestellt und ein
Bewerberformular vorgehalten. Zudem besteht die Möglichkeit, direkt telefonisch
Kontakt aufzunehmen. Die Stadtmarketing Hilden GmbH wird somit als Mittler
zwischen aktuellen Beschickern, interessierten Anbietern und dem Ordnungsamt
tätig. Dies wird aus Sicht der Verwaltung jetzt schon positiv bewertet. Zwar
ist es noch nicht gelungen eine größere Anzahl neuer Dauerbeschicker zu
gewinnen (dieses Problem existiert auch auf Märkten in anderen Städten), aber
die Anzahl sog. „Fliegender Händler“, somit der Beschicker, die Ihre Waren nur
gelegentlich und tageweise in Hilden anbieten wollen, ist angestiegen.
Zu den weiteren Zielsetzungen gehört auch, durch einzelne Events (wie
z.B. Show-Kochen) die Märkte interessanter zu gestalten. Die Verwaltung erhofft
sich hierdurch für die Zukunft auch einen Anstieg der Beschickerzahlen, was zu
einer Attraktivierung der Märkte, aber auch zu einer Gebührenreduzierung für
den Einzelnen, beitragen würde.
gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
020206 - Gebührenhaushalt mit Kostendeckung |
ja |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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