Betreff
Erhebung von Marktstandsgeldern für die Hildener Wochenmärkte
Vorlage
WP 14-20 SV 32/020
Aktenzeichen
I/32-MS
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte (Hildener Marktstandstarif) vom 14.12.1990 in der aktuell gültigen Fassung wird wie folgt geändert:

 

§ 2 Abs. 1 Satz 1 (Höhe der Benutzungsgebühren)

 

Der Betrag von 2,50 € je laufenden Standmeter wird ersetzt durch den Betrag von 2,70 € je laufenden Standmeter.

 

Die Änderung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.

 

Die 19. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte wird mit dem als Anlage beigefügten Wortlaut beschlossen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Nachdem für das laufende Jahr eine Gebührenerhöhung nicht erforderlich war, führt die Kalkulation der Marktstandsgebühren für das Jahr 2018 im Ergebnis zu einer  Erhöhung von aktuell 2,50 € je laufenden Meter auf 2,70 € je laufenden Meter, somit + 0,20 € (+ 8%).

 

Dieser Anstieg begründet sich wie folgt:

 

1. Rückläufige Entwicklung der Anzahl an Dauer-Marktbeschickern

 

Bereits mit der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 32/006 hat die Verwaltung darüber informiert, dass sich die rückläufig entwickelnde Anzahl fester Marktbeschicker aufgrund des insgesamt geringen Finanzvolumens dieses Gebührenhaushaltes unmittelbar und spürbar auf die Gebührenhöhe auswirkt.

 

Nachfolgende Übersicht über die Entwicklung der Frontmeter gesamt je Jahr verdeutlicht dies:

 

Jahr

 

Meter gesamt

davon Hauptmarkt

davon Nordmarkt

davon Südmarkt

 

2014

 

 

35.994

 

28.310

 

 

5.044

 

2.640

 

 

2015

 

 

34.368

 

26.516

 

4.802

 

3.050

 

2016

 

 

29.689

 

24.005

 

3.484

 

2.200

 

2017

 

 

28.854

 

22.821

 

3.833

 

2.200

 

2018

 

 

27.607

 

21.577

 

3.825

 

2.205

 

Die Gründe hierfür sind aus Sicht der Verwaltung:

 

          weniger natürliche Nachfolgen „von Eltern auf Kinder“

          einzelne Marktstandsaufgaben (Kündigungen oder Meterreduzierungen)

            ► in 2017 ca. ./. 950 m, dies allein führt zu einer Gebührensteigerung von ca. 8 Cent

          nur wenige Neu-Bewerbungen für Dauerplätze

          verändertes Einkaufsverhalten

          Discounter und ihre Warenangebote und Preise

 

Die aktuelle Anzahl an „festen“ Marktbeschickern beträgt:

 

          Hauptmarkt am Mittwoch:     24

          Hauptmarkt am Samstag:     22

          Südmarkt am Donnerstag:      4

          Nordmarkt am Freitag:            7

 

Das „Flaggschiff“ der Hildener Märkte war und ist der Hauptmarkt auf dem Nove-Mesto-Platz. Aber auch hier macht sich eine negative Entwicklung, insbesondere für den Samstagsmarkt, bemerkbar. Dies hat Folgen für die Gebührenentwicklung. Die beiden Hauptmärkte am Mittwoch und Samstag „subventionieren“ nämlich die wesentlich kleineren Märkte am Donnerstag und Freitag in erheblichem Umfang. Bisher wurden alle vier Markttage gebührenkalkulatorisch als ein Markt bewertet, was nur bedingt gebührengerecht, aber durchaus zulässig ist.

 

Anhand der der aktuellen Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2018 wird dies deutlich:

 

          Ergebnis der Gebührenkalkulation gesamt:             2,70 € je Marktstandmeter

 

                      nur für den Hauptmarkt:                                2,50 € je Marktstandmeter

                      nur für den Nordmarkt:                                 3,25 € je Marktstandmeter

                      nur für den Südmarkt:                                   3,63 € je Marktstandmeter

 

Es bestünde durchaus die Möglichkeit, diese so kalkulierten Einzelgebühren je Marktstandort festzusetzen, wie dies u.a. auch in Erkrath praktiziert wird (Hauptmarkt in Erkrath, Nebenmarkt in Unterfeldhaus). Die Verwaltung sieht aber auch, dass dies wahrscheinlich das Ende der beiden Stadtteilmärkte bedeuten würde. Im Ergebnis müsste ein Beschicker, der sowohl den Hauptmarkt als auch einen oder beide Nebenmärkte beliefert, unterschiedliche Preise für identische Produkte kalkulieren, oder seinen kalkulierten Gewinnanteil entsprechend reduzieren. Im Ergebnis würden wahrscheinlich beide Varianten Angebot und Nachfrage derart negativ beeinflussen, dass ein ökonomisches Ungleichgewicht entstünde und somit das Aus der Stadtteilmärkte kurzfristig zu erwarten wäre.

 

2. Fehlbeträge aus Vorjahren

 

Die Hildener Wochenmärkte werden nach den Bestimmungen des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) als kostenrechnende Einrichtungen geführt. Ziel ist daher die Kostendeckung, dies bedeutet aber auch, dass etwaige Überschüsse eines Jahres gebührenmindernd einzusetzen und entstandene Fehlbeträge in den Folgejahren auszugleichen sind.

 

Die negative finanzielle Entwicklung des Gebührenhaushaltes „Wochenmärkte“ der Jahre 2012 bis 2015 konnte 2016 durch einen deutlichen Gebührenanstieg von 2,04 € auf 2,50 € gestoppt werden. Dennoch sind in diesen Jahren auch Fehlbeträge in einer Größenordnung von insgesamt ca. 30.000 € aufgelaufen, hiervon konnten bereits ca. 17.000 € in die Gebührenkalkulationen der letzten Jahre eingestellt und somit ausgeglichen werden. Von dem dann noch verbleibenden Fehlbetrag aus Vorjahren in Höhe von ca. 13.000 € wird in der Gebührenkalkulation des Jahres 2018 ein Betrag in Höhe von 3.050 € eingestellt, wodurch sich u.a. auch der aktuelle Gebührenanstieg auf 2,70 € je Frontmeter erklärt.

 

Das Jahr 2016 schloss im Übrigen nur mit einem Fehlbetrag von ./. 92,38 € ab, das Ziel der Kostendeckung wurde somit annähernd erreicht. Zur laufenden Entwicklung des Jahres 2017 können noch keine konkreten Angaben gemacht werden, da einige Verrechnungspositionen noch nicht  abschließend bekannt sind.          

 

 

 

3. Einbindung der Stadtmarketing Hilden GmbH

 

Es ist für die Stadt Hilden und hier dem Ordnungsamt als „Veranstalter“ schwierig in geeigneter Weise Marketing und Kundenakquise für die Hildener Wochenmärkte durchzuführen. So bot es sich an, hierfür die Kompetenz der Stadtmarketing Hilden GmbH zu gewinnen. Im Laufe dieses Jahres hat die Stadtmarketing Hilden GmbH die Internetseite http://www.hildener-wochenmarkt.de/ online gestellt. Auf dieser Seite wird über die Wochenmärkte informiert, Marktbeschicker und deren Warenangebote vorgestellt und ein Bewerberformular vorgehalten. Zudem besteht die Möglichkeit, direkt telefonisch Kontakt aufzunehmen. Die Stadtmarketing Hilden GmbH wird somit als Mittler zwischen aktuellen Beschickern, interessierten Anbietern und dem Ordnungsamt tätig. Dies wird aus Sicht der Verwaltung jetzt schon positiv bewertet. Zwar ist es noch nicht gelungen eine größere Anzahl neuer Dauerbeschicker zu gewinnen (dieses Problem existiert auch auf Märkten in anderen Städten), aber die Anzahl sog. „Fliegender Händler“, somit der Beschicker, die Ihre Waren nur gelegentlich und tageweise in Hilden anbieten wollen, ist angestiegen.

 

Zu den weiteren Zielsetzungen gehört auch, durch einzelne Events (wie z.B. Show-Kochen) die Märkte interessanter zu gestalten. Die Verwaltung erhofft sich hierdurch für die Zukunft auch einen Anstieg der Beschickerzahlen, was zu einer Attraktivierung der Märkte, aber auch zu einer Gebührenreduzierung für den Einzelnen, beitragen würde.

 

gez. Birgit Alkenings   

Bürgermeisterin

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

020206 - Gebührenhaushalt mit Kostendeckung

ja

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete