Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Umwelt- und Klimaschutz beschließt die vorgelegte Planung zum Stadtpark sowie
zum Fritz-Gressard Platz (IHK Projekt B1) und beauftragt die Verwaltung nach
Vorliegen des Förderbescheides mit der weiteren Umsetzung des Projektes.
Erläuterungen und Begründungen:
Im Rahmen der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/089 wurde von der Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 11.05.2017 ein Zwischenbericht über den Bearbeitungsstand der Entwurfsplanung gegeben und vom Büro scape Landschaftsarchitekten vorgetragen.
Dabei wurde dem Ausschuss mitgeteilt, dass bei Einhaltung der in die Haushaltsplanung eingestellten Finanzmittel - Baukostenanteil von max.1 Mio. € netto – die Planung in einigen Details angepasst bzw. reduziert werden musste, um das Planungsziel mit dem vorhandenen Budget zu erreichen. Über die vorgeschlagenen Planungsanpassungen wurde einzeln abgestimmt, anschließend wurden die mehrheitlich beschlossenen Änderungen dem Büro scape als Vorgabe für die Fortführung der Entwurfsplanung mitgeteilt.
Diese Änderungen wurden zwischenzeitlich in die nunmehr vorgelegte Entwurfsplanung eingearbeitet. Der Sitzungsvorlage sind der Lageplan zum Entwurf, ein Massenplan, der Erläuterungstext sowie die Kostenberechnung als Anlage beigefügt.
Bei der Erstellung des Entwurfs wurde weiterhin die Einhaltung der o.g. Kostenbegrenzung berücksichtigt und eingehalten. Im Zuge der weiteren Konkretisierung der Planung und vor dem Hintergrund der sich derzeit abzeichnenden Kostensteigerung bei den Baukosten, mussten bei der Entwurfsplanung weitere Anpassungen vorgenommen werden. Im Wesentlichen sind hier zu nennen:
- Beschränkung des Fontänenfeldes auf 6 statische Düsen
- Entfall des zusätzlichen Weges zwischen Spindler Villa und dem neuen Waldspielplatz
- Entfall der Fertiggarage
- Erhalt des vorhandenen Bankbestandes im Parkbereich, Aufstellung neuer Bänke im Bereich Gartenband und Fritz- Gressard Platz
Für das Projekt B1 war der von der Verwaltung am 30.11.2016 bereits ein entsprechender Förderantrag bei der Bezirksregierung gestellt worden. Im Frühjahr 2017 teilte das Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW mit, dass für das Projekt B1 statt der beantragten 735.000€ Fördermittel lediglich 170.000€ in Aussicht gestellt werden.
Wegen einer „Überzeichnung“ des aktuellen Städtebauförderungsprogramms (d.h. es wurden weit mehr Förderungsmittel beantragt als überhaupt Finanzmittel zur Verfügung stehen), mussten die Bezirksregierungen Anpassungen (Kürzungen) des jeweiligen Budgets vornehmen.
Die für die Stadt Hilden bereits bewilligten Mittel in Höhe von 170.000€ ergeben (bei einer Förderquote von 50%) ein Projektvolumen von insgesamt 340.000€. Da sich mit diesem Projekt-Volumen kein allein funktionsfähiger Abschnitt aus der bereits beantragten Fördermaßnahme B1 „Revitalisierung des Stadtparks“ herauslösen lies, hat die Verwaltung vorgeschlagen, die Fördermittel nicht zurück zu geben, sondern auf das Projekt B2 „Aufwertung des Warrington-Platzes“ zu verlagern. Dies wurde vom Rat in der Sitzung am 12.07.2017 auch so beschlossen.
Die Auswirkungen wurden von der Verwaltung in der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/144 dargelegt und dem Haupt- und Finanzausschuss am 28.06.2017 zur Vorberatung und dem Rat am 12.07.2017 zur Entscheidung vorgelegt.
In Bezug auf das IHK Projekt B1 „Revitalisierung des Stadtparkes und des Fritz Gressard Platzes“ wurde folgender Beschluss gefasst:
„a) den vorliegenden Antrag für das Projekt B1 „Revitalisierung des Stadtparkes“ zum Städtebauförderungsprogramm 2017 zurückzuziehen und
(…)
c) für das Projekt B1 Revitalisierung des Stadtparkes“ bis zum 06.10.2017 einen neuen Förderantrag in dem Förderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ (2017) zu stellen und
d) falls das Projekt B1 Revitalisierung des Stadtparks“ keinen Zuschlag im Programm „Zukunft Stadtgrün“ erhält, einen neuen Förderantrag zum Projekt für das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ im Stadterneuerungsprogramm 2018 bis zum 01.12.2017 zu stellen.“
Daher wurde der ursprüngliche Antrag für die Maßnahme B1 „Revitalisierung des Stadtparks“ mit Schreiben vom 24.07.2017 zurückgezogen und am 22.09.2017 ein neuer Antrag für die Maßnahme B1 „Revitalisierung des Stadtparkes und des Fritz Gressard Platzes“ im Förderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ gestellt.
Da es sich bei der „Revitalisierung des Stadtparkes und des Fritz Gressard Platzes“ zum weitaus überwiegenden Teil um den Umbau einer bestehenden Anlage handelt, die in der städtischen Bilanz als sogenannter „Festwert“ geführt wird, sind die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalt ebenfalls als „Aufwand für Festwerte“ etatisiert.
Die Spielgeräte sind nach den städt. Bilanzierungsrichtlinien als Investition anzusetzen. Nach der Zuständigkeitsordnung des Rates obliegt eine Entscheidung darüber dem Jugendhilfeausschuss. Die Spielgeräteausstattung für das Projekt B1 wird im Rahmen der Spielgeräteausstattung auf öffentlichen Spielplätzen und den hierfür zu erstellenden §14-Unterlagen nach GemHVO daher dort beraten.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
130101 |
Grünflächen, Spielplätze, Fließgewässer |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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B1 Stadtpark
+ Fritz-Gressard Platz |
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2017 |
1301010010 |
414100 / 545007 |
Zuschüsse vom Land / Aufwand für Festwerte |
37.000 / 100.000 |
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2018 |
1301010010 |
414100 / 545007 |
Zuschüsse vom Land / Aufwand für Festwerte |
180.000 / 1.255.000 |
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2019 |
1301010010 |
414100 / 545007 |
Zuschüsse vom Land / Aufwand für Festwerte |
220.000 / 0 |
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2020 |
1301010010 |
414100 / 545007 |
Zuschüsse vom Land / Aufwand für Festwerte |
180.000 / 0 |
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2021 |
1301010010 |
414100 / 545007 |
Zuschüsse vom Land / Aufwand für Festwerte |
118.000 / 0 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja x |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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