hier: 1. Abhandlung der Anregungen der Träger öffentlicher Belange
2. Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss
1.
die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange wie folgt abzuhandeln:
Schreiben
der Stadtwerke Hilden vom 21.12.2004
Das Schreiben der Stadtwerke
Hilden wird zur Kenntnis genommen.
Schreiben des Kreises Mettmann vom 21.12.2004
Umweltamt:
- Untere
Landschaftsbehörde:
Zum Zeitpunkt der frühzeitigen Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange wurde bei der Planung noch davon ausgegangen,
dass eine Kompensation des durch den Bebauungsplan ermöglichten Eingriffes im
Plangebiet selbst nicht möglich wäre.
Im Zuge der Überarbeitung des
Projektentwurfes wurde die überbaute Fläche reduziert, so dass nun kein
externer Ausgleich mehr erforderlich ist.
Damit erübrigt sich auch die Inanspruchnahme
des städtischen Öko-Kontos.
- Untere
Wasserbehörde:
Es werden keine Anregungen vorgebracht.
- Untere
Bodenschutzbehörde:
Es werden keine Anregungen vorgebracht.
Kreisgesundheitsamt
Zu den im Schallgutachten vorgeschlagenen erforderlichen
Schallschutzmaßnahmen wurden seitens des Kreisgesundheitsamtes einige
ergänzende Aussagen gemacht. Es regte u.a. an, zur Vereinfachung der
Kennzeichnung der verschiedenen R`w,res-Bereiche im Bebauungsplan nur die
Bereiche mit R`w,res von 50 und 45 dB(A) zu kennzeichnen und für alle nicht
gekennzeichneten Fassaden ein R`w,res von 35 dB(A) festzusetzen.
Ausserdem soll die vom Schallgutachter zum Schutz der umliegenden
Wohnbebauung empfohlene schallabsorbierende Ausführung der Tiefgaragenzufahrt
als textliche Festsetzung in den Bebauungsplan einfließen.
Im Baugenehmigungsverfahren für die Senioreneinrichtung wird seitens
des Gesundheitsamtes um eine frühzeitige Beteiligung gebeten.
Hierzu wird folgendes ausgeführt:
Wie in der Stellungnahme des Kreises erwähnt, wird für die geplanten
Senioreneinrichtungen von einer lärmtechnischen Schutzwürdigkeit wie bei
„Reinen Wohngebieten(WR)“ ausgegangen. Dies hängt tatsächlich mit dem reinen
Wohncharakter der betroffenen Senioreneinrichtungen zusammen.
Dementsprechend wird für die Ausführung des Gebäudes die DIN 4109
Schallschutz im Hochbau zugrunde gelegt. Danach müssen angesichts der
maßgeblichen Außenlärmpegel, die von der Hochdahler Straße herrühren, an den
stark vorbelasteten nach Westen ausgerichteten Fassaden resultierende
Schalldämm-Maße von R`w.es 45 dB(A) erreicht werden (in Abänderung der Vorschläge
aus dem Lärmgutachten, welches hier noch R´w.es 50 dB(A) vorsieht.)
Diese Anforderungen sind in den Bebauungsplan aufgenommen worden, die
betroffenen Fassaden sind gekennzeichnet.
Für alle nicht gekennzeichneten Fassaden wird ein resultierendes
Schalldämm-Maß von R`w.res 35 dB(A) festgelegt.
Schreiben
des BUND, Ortsgruppe Hilden vom 30.12.2004
Der BUND, Ortsgruppe Hilden, regt u.a. an, eine Reduzierung der
Baumasse sowie eine stärkere
Gliederung der Gebäudefronten anzustreben. Beides würde zu einem besseren
architektonischen Miteinander im Hinblick auf die östlich anschließende
Wohnbebauung beitragen.
Auch die Nordlage des Innenhofes wird bemängelt. Hier befürchtet man
eine nur eingeschränkte Nutzung und schlägt deshalb eine Verlegung des Hofes
nach Süden vor.
Nicht ersichtlich erscheint dem BUND, warum der Fortfall der drei Bäume
an der Hochdahler Straße (im nordwestlichen Teil des Plangebietes)
unvermeidlich sein soll. Auch der im Bereich der Tiefgaragenzufahrt stehende
Baum an der Hummelsterstraße kann nach Meinung des BUND erhalten bleiben, wenn
man die Zufahrt verschwenken würde.
Zur erstgenannten Anregung lässt sich sagen, dass diese aufgegriffen
wurde. Im Zuge der Planüberarbeitung wurde der Anteil der überbaubaren Fläche
reduziert, die Baukörperteile nach Süden verschoben und durch entsprechende Vor
und Rücksprünge eine Auflockerung der Fassaden erreicht.
Der Überlegung, den Innenhof nach Süden zu verlegen, wurde aus
funktionalen Gründen nicht entsprochen. Es werden abgeschirmte Innenhöfe für
den Betrieb des Altenpflegeheimes zum Schutz für demenzkranke Bewohner
benötigt.
Durch Verlagerung des überdachten Müllplatzes unmittelbar an die
Hochdahler Straße und der Verschiebung des westlichen Baukörpers nach Süden
können zwei der drei Bäume, die ursprünglich gefällt werden sollten, erhalten
bleiben.
Da ein Verschwenken der Tiefgaragenzufahrt im Bereich der
Hummelsterstraße aus verkehrstechnischen Gründen (Sicherheit) wenig sinnvoll
erscheint, wurde an der geraden Zufahrtslösung festgehalten.
Der Hinweis „Fahrradabstellanlagen“ wurde aufgegriffen. Die hierfür
benötigte Fläche ist im Bebauungsplan im Bereich des Haupteinganges
ausgewiesen.
2. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
Nr. 7A, 4. Änderung für den Bereich Hummelsterstraße/Hochdahler Straße gemäß §
3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) in der bis zum 20.07.2004 geltenden
Fassung.
Das Plangebiet liegt im Eckbereich der Hochdahler Straße und der
Hummelsterstraße und beinhaltet die Flurstücke 1521, 1526, 1527, 727, 728, 2029
und teilweise die Flurstücke 1528, 722, 1303 und 1927 in Flur 48 der Gemarkung
Hilden.
Dem Offenlagebeschluss liegt die Entwurfsbegründung vom 14.01.2005
zugrunde.
Mit der Aufstellung
der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7A soll Planungsrecht für den Bau eines
Altenpflegeheimes geschaffen werden.
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Der
Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung am 7. Juli
2004 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 7 A gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB (Baugesetzbuch) vom 27.08.1997 (BGBl. I S.
2141) in seiner damals gültigen Fassung beschlossen.
Ziel der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7A ist es, Planungsrecht für
den Bau einer Senioreneinrichtung zu schaffen, zu der ein Altenpflegeheim sowie Altenwohnungen als
betreutes Wohnen gehören werden.
In der Zeit vom 19.11.2004 bis 30.12.2004
wurde gemäß § 4 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange an der Ausarbeitung des Bebauungsplanes durchgeführt. Bereits am
04.11.2004 wurde gemäß § 3 Abs.1 BauGB
eine Bürgeranhörung für interessierte Bürgerinnen und Bürger veranstaltet.
Aufgrund im Rahmen
dieser Verfahrensschritte gemachter Anregungen wurde die Planung leicht überarbeitet.
Anregungen:
Folgende Behörden und Stellen, welche Träger
öffentlicher Belange sind, haben im Rahmen der vorgezogenen Trägerbeteiligung
schriftlich Anregungen zur Planung vorgebracht.
·
Stadtwerke
Hilden GmbH
·
Landrat des Kreises Mettmann
·
BUND
Landesverband NW e.V. –Ortsgruppe Hilden-
Keine
Anregungen:
Folgende Behörden und Stellen, welche Träger
öffentlicher Belange sind, haben sich im Rahmen der vorgezogenen
Trägerbeteiligung schriftlich zur Planung geäußert und keine Anregungen vorgebracht.
·
RWE Net
AG - Netzbereich Bergisch Gladbach-
·
Rheinische
Bahngesellschaft AG
·
Staatliches
Umweltamt Düsseldorf
Folgende Behörden und Stellen, welche Träger
öffentlicher Belange sind, haben sich im Rahmen der vorgezogenen
Trägerbeteiligung in der Zeit vom 19.11.2004 bis 30.12.2004 nicht schriftlich
zur Planung geäußert; es wird damit vorausgesetzt, daß ihre Belange nicht
berührt werden.
·
Regulierungsbehörde
für Telekommunikation u. Post - Behördensitz
-
·
Bürgerverein
Nord
·
Deutsche Telekom AG Technikniederlassung
·
Erzbistum
Köln
·
Evangelische
Kirche
Sowohl bei der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange als auch bei der Beteiligung der
Bürger wurden keine Anregungen vorgebracht, die eine wesentliche Änderung des
Bebauungsplanentwurfes zur Folge hatte.
Der Sitzungsvorlage
sind die Schreiben der zu berücksichtigen Träger öffentlicher Belange beigefügt.
Ebenfalls angehängt ist
das Protokoll der Bürgeranhörung vom 04.11.2004. Hierzu gibt es Briefe von Teilnehmern,
die auch zur Kenntnis gegeben werden.
Bei Beschlußfassung durch
Stadtentwicklungsausschuß und Rat gemäß Beschlußvorschlag könnte die Offenlage
des Bebauungsplanes Nr. 7A, 4. Änderung mit
paralleler Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Frühjahr 2005
(März/April) durchgeführt werden.
Das gilt auch für
das gleichzeitig stattfindende Verfahren zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Hinweis
Der
Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7A wurde am
07.07.2004 vom Stadtentwicklungsausschuss gefasst und am 19.07.2004 öffentlich
bekannt gemacht.
Daher wird beim
Verfahren noch das Baugesetzbuch in der Fassung vor dem 20.07.2004 angewendet.
Günter Scheib