Abhandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung
Offenlagebeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss:
1. die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung wie folgt abzuhandeln:
1.1 Schreiben des BUND vom 30.04.2009
Die Evangelische Kirchengemeinde Hilden beabsichtigt, die nicht mehr für
kirchliche Zwecke und soziale Zwecke benötigten Grundstücke östlich der
Friedenskirche an der Werner-Egk-Straße / Schumannstraße zu entwickeln und
einer neuen Nutzung zuzuführen. Durch die Planung soll eine wohnbauliche
Entwicklung des östlichen Teilbereiches des Plangebietes ermöglicht werden. Das
Umfeld des Plangebietes ist bereits im Wesentlichen durch Wohnnutzungen geprägt.
Geplant ist eine Ergänzung der vorhandenen Wohnbebauung an der
Werner-Egk-Straße durch Einfamilienhäuser sowie die Errichtung eines
Wohngebäudes für Seniorenwohnen im Übergang zum Gemeindezentrum Friedenskirche.
Planungsintention ist, insbesondere zwischen dem Gemeindezentrum und der neuen
Wohnbebauung Verbindungen zu schaffen und Synergien zu knüpfen.
Da der Bedarf an Gemeinbedarfsflächen in dem bisherigen Flächenausmaß am
Standort nicht mehr gegeben ist, soll im
östlichen Teilbereich eine Wohnnutzung ermöglicht werden. Ferner
benötigt die Evangelische Kirchengemeinde die durch den Verkauf von Grundstückflächen
entstehenden Einnahmen für eine Sanierung und Modernisierung des Gemeindezentrums.
Anderweitige finanzielle Mittel stehen der Kirchengemeinde hierfür nicht zur Verfügung.
Somit stärkt die Planung die bestehenden Gemeinbedarfseinrichtungen und sichert
diese langfristig am Standort.
Die Aussage, dass in Zukunft durch die demografische Entwicklung immer mehr
Gemeinbedarfsflächen benötigt werden, wird nicht geteilt. Durch die
demografische Entwicklung sind jedoch entsprechende anderweitige Anforderungen
an die Stadtplanung gegeben. So wird durch die vorliegende Planung eine
Wohnbaufläche auf Ebene des Flächennutzungsplanes vorbereitet, in dem altengerechtes
Wohnen geplant ist. Planungsintention ist, für junge Familien, aber auch
Senioren entsprechenden Wohnraum vorzuhalten und hier ein generationenübergreifendes
Wohnen anzubieten. Folglich wird den Anregungen nicht gefolgt.
1.2 Schreiben des Kreises Mettmann vom
28.04.2009
Das Schreiben des Kreises Mettmann wird, soweit es sich auf die 50.
Änderung des Flä- chennutzungsplanes bezieht,
zur Kenntnis genommen.
1.3 Das Protokoll der Bürgeranhörung vom
02.04.2009 wird zur Kenntnis genommen und in die Abwägung einbezogen.
2. die
öffentliche Auslegung der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
bei der Aufstellung von Bauleitplänen gem. § 4 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.12.2006
(BGBl. I S. 3316) in der zur Zeit gültigen Fassung.
Das
Plangebiet liegt im Hildener Norden und wird begrenzt im Norden durch die
rückwärtigen Grundstücke der Wohnbebauung an der Händelstraße, im Westen durch
den Molzhausweg, im Süden durch die Schumannstraße sowie im Osten durch die
Werner-Egk-Straße. Davon betroffen ist das Flurstück 1578 der Flur 8 der Gemarkung
Hilden.
Mit der Planänderung soll zum einen eine Fläche für den Gemeinbedarf in eine
Wohnbaufläche umgewandelt werden, zum anderen die Zweckbestimmung einer Fläche
für den Gemeinbedarf ergänzt werden.
Dem Offenlagebeschluss liegt die Entwurfsbegründung vom 05.05.2009
zugrunde.
Erläuterungen und Begründungen:
Der
Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden hat am 18.03.2009 den Beschluss zur
Aufstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.
Das Plangebiet
liegt im Hildener Norden und wird begrenzt im Norden durch die rückwärtigen
Grundstücke der Wohnbebauung an der Händelstraße, im Westen durch den Molzhausweg,
im Süden durch die Schumannstraße sowie im Osten durch die Werner-Egk-Straße.
Davon betroffen ist das Flurstück 1578 der Flur 8 der Gemarkung Hilden.
Am 02.04.2009 wurde eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Die Betroffenen wurden schriftlich sowie mittels Presse und Internet eingeladen. Das Protokoll zu der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegt dieser Sitzungsvorlage bei.
Aus den Anregungen der Bürger im Rahmen der Beteiligung ergab sich keine Notwendigkeit, die Darstellung zur 50. Änderung des Flächennutzungsplanes grundlegend zu überarbeiten.
Mit dem
Bauleitplanentwurf und der textlichen Erläuterung zur Planung wurden mit
Schreiben vom 27.03.2009 neben den verwaltungsinternen Fachämtern die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde durch den BUND angeregt, die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche im gesamten Plangebiet beizubehalten. Da aber der Bedarf an Gemeinbedarfsflächen in dem bisherigen Flächenausmaß am Standort nicht mehr gegeben ist und daher der östliche Teilbereich für eine neue Wohnbebauung genutzt werden soll, wurde dieser Anregung nicht gefolgt.
Weitere Anregungen zur beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplanes hat es nicht gegeben.
Ebenfalls wurde die Bezirksregierung Düsseldorf (Bezirksplanungsstelle) angeschrieben mit der Bitte, eine landesplanerische Stellungnahme abzugeben. Hier liegt noch keine Antwort vor, allerdings werden seitens der Verwaltung keine Einwände erwartet.
Es wird hier davon ausgegangen, dass die Stellungnahme der Bezirksregierung bis zum Offenlagebeschluss durch den Rat am 24.06.2009 vorliegen wird.
Falls der Rat der
Stadt Hilden in seiner Sitzung am 24.06.2009 die öffentliche Auslegung des Entwurfes
der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes beschließt, ist die Offenlage gem. §
3 Abs. 2 BauGB für den Zeitraum von 14.07.2009 bis zum 28.08.2009 geplant.
Aufgrund der Terminierung (Sommer-Ferien) wird der Offenlage-Zeitraum
entsprechend verlängert.
Günter Scheib