Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsaussschuss
1.
die
vorgebrachten Anregungen aus der Offenlage wie folgt abzuhandeln:
1.1 Schreiben des Herrn K-D. Kahl,
Tucherweg 42, 40724 Hilden, vom 20.10.2005 (E-Mail):
Herr Kahl regt an, für die Gaststätte „Haus Witt (Athen-Palast)“ eigene
Kfz-Parkplätze auszuweisen, da sonst die wirtschaftlichen
Überlebensmöglichkeiten dieses Lokals gefährdet wären.
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Es handelt sich um eine der Versorgung des Gebietes dienende Schank-
und Speisewirtschaft.
Eigene KFZ-Parkplätze hat das Lokal auch heute schon, ohne die durch
den Bebauungsplan ermöglichte Wohnbebauung, nur in sehr beschränktem Ausmaß.
Entlang der Gerresheimer Straße etwa wird ausschließlich auf öffentlichem Grund
und Boden geparkt, auf dem dortigen Gehweg (auf der Ostseite der Gerresheimer
Str.) oder auf sonstigen Straßenland-Grundstücken (die nun für den
Knotenpunktausbau zum Kreisverkehr herangezogen werden) gegenüber.
Darüber hinaus ist die Lokalität mit gleich drei Buslinien zu
erreichen, den Linien O3, 781 und 782.
Dennoch ist es möglich gewesen, in Absprache mit dem
Grundstückseigentümer einige neue Parkplätze im Bebauungsplan auszuweisen – auf
Privatgrundstück -, die von Besuchern der besagten Gaststätte genutzt werden
können.
Insofern wird der Anregung nachgekommen. Ob dies zum Erhalt des Lokals
ausreicht, kann im Rahmen des Bauleitplan-Verfahrens nicht gesagt werden.
1.2 Schreiben des Bürgervereins
Hilden-Meide e.V., 40721 Hilden, vom 21.10.2005 (E-Mail):
Der Bürgerverein Hilden-Meide e.V. macht in seinem Schreiben zwei
Anregungen: zum einen werden die für die Gaststätte Haus Witt fehlenden
Kfz-Parkplätze angemahnt, zum anderen wird angeregt, die vorgesehene
Neubebauung in Nord-Süd-Richtung (parallel zur geplanten Wegeverbindung) in
ihrer maximalen Höhe zu reduzieren, d.h. die maximale Firsthöhe um 3,50 m
herabzusetzen.
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Es handelt sich um eine der Versorgung des Gebietes dienende Schank-
und Speisewirtschaft.
Eigene KFZ-Parkplätze hat das Lokal auch heute schon, ohne die durch
den Bebauungsplan ermöglichte Wohnbebauung, nur in sehr beschränktem Ausmaß.
Entlang der Gerresheimer Straße etwa wird ausschließlich auf öffentlichem Grund
und Boden geparkt, auf dem dortigen Gehweg (auf der Ostseite der Gerresheimer
Str.) oder auf sonstigen Straßenland-Grundstücken (die nun für den
Knotenpunktausbau zum Kreisverkehr herangezogen werden) gegenüber.
Darüber hinaus ist die Lokalität mit gleich drei Buslinien zu
erreichen, den Linien O3, 781 und 782.
Dennoch ist es möglich gewesen, in Absprache mit dem
Grundstückseigentümer einige neue Parkplätze im Bebauungsplan auszuweisen – auf
Privatgrundstück -, die von Besuchern der besagten Gaststätte genutzt werden
können.
Insofern wird der Anregung nachgekommen. Ob dies zum Erhalt des Lokals
ausreicht, kann im Rahmen des Bauleitplan-Verfahrens nicht gesagt werden.
Hinsichtlich der angesprochenen Neubaumöglichkeit ist auszuführen, dass
die vorgesehene III-Geschossigkeit inkl. einer Möglichkeit zum Dachausbau hier
bewusst zum Einsatz kommt. Es handelt sich um einen städtebaulich unauffälligen
Standort, auf dessen Südseite an der Loewestraße auch III-geschossige
Wohngebäude vorhanden sind. Hier für eine Neubebauung auch von einer modernen
III-Geschossigkeit auszugehen, wird angesichts der großen Abstände (zwischen 20
und 40m an den Giebelseiten, zwischen 30 und 40m an den Traufseiten) zu der
bestehenden Bebauung an den umgebenden Straßen als sinnvoll angesehen,
selbstverständlich auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Diese Anregung des Bürgervereins Hilden-Meide e.V. wird daher
zurückgewiesen.
1.3
Schreiben
des Herrn B. Grabowski, Pfitznerstraße 1, 40724 Hilden, vom 02.11.2005:
Herr Grabowski spricht in seinen beiden Schreiben insgesamt vier
Aspekte an, die Verlegung einer Bushaltestelle, die Verlegung eines Standortes
von Glas- und Altkleider-Containern, die Verlegung einer geplanten
Tiefgaragen-Zufahrt sowie die Festlegung einer Dachneigung von 30° Grad für die
geplanten Neubauten entlang der Richard-Wagner-Straße.
Zu diesen Anregungen wird wie folgt Stellung genommen:
Verlegung einer Bushaltestelle
Die hier vorhandene Haltestelle „Richard-Wagner-Straße“ der Linien O3
und 781 ist bereits in der Diskussion. Es ist vorgesehen, im Zuge des Ausbaues
des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehr den Haltepunkt für die Linie O 3 in die
Straße Schalbruch zu verlegen. Die Linie 781 würde dann ausschließlich an der
Haltestelle „Richard-Wagner-Straße“ an der Gerresheimer Straße halten. Dieser
Anregung kann also, obwohl sie nicht Gegenstand eines Bauleitplan-Verfahren
ist, stattgegeben werden. wenn auch mit einer zeitlichen „Verzögerung“ in der
Umsetzung.
Verlegung eines Standortes für
Glas- und Altkleider-Container
Diese Frage ist nicht Gegenstand eines Bauleitplan-Verfahren. Sie wird
daher hier nicht weiter behandelt.
Verlegung einer
Tiefgaragenzufahrt
Die heutige Position der Tiefgaragenzufahrt (durch den Tausch der an
der Richard-Wagner-Straße vorgesehenen Baukörper insgesamt etwas in Richtung
Gerresheimer Straße verschoben) zwischen den beiden geplanten Neubauten
entspringt der hier angebrachten Funktionalität; der Abstand zum Knotenpunkt
ist ausreichend, die Sichtverhältnisse sind gut, die Tiefgarage kann ökonomisch
geplant werden. Außerdem ermöglicht es die Lage der Zufahrt, zusätzliche
Kfz-Parkplätze für das Lokal „Haus Witt“ auf privatem Grund und Boden
unterzubringen.
Die Anregung wird zurückgewiesen.
Festlegung einer Dachneigung
von 30°Grad an der Richard-Wagner-Straße
Die vorgeschlagene maximale Dachneigung von 30° Grad für die geplanten
Neubauten parallel zur Richard-Wagner-Straße führt zu einer niedrigeren
maximalen Firsthöhe im Vergleich zur der im Offenlageplan enthaltenen Regelung.
Im Detail wird die Firsthöhe der Neubauten um zwei Meter auf ca. 57.50m ü. NN
reduziert und nähert sich damit der Firsthöhe des Antragstellers n, die bei ca.
57.00m ü. NN liegt. Da auch bei dieser neuen Dachneigung bei den Neubauten
immer noch ein attraktiver Dachgeschoss-Ausbau möglich ist, wird es für
sinnvoll gehalten, dieser Anregung nachzukommen, um so das nachbarliche
„Konfliktpotential“ zu begrenzen.
1.4 Unterschriftensammlung
zum Bebauungsplan 245, eingereicht von Herrn B. Grabowski, Pfitznerstraße 1,
40724 Hilden, vom 01.11. 2005
Im
Text zu dieser Unterschriftensammlung werden insgesamt drei Anregungen gemacht:
die Tiefgaragen-Zufahrt für die geplanten Neubauten an der
Richard-Wagner-Straße soll in Richtung Gerresheimer Straße verschoben, der
Baumbestand im Plangebiet soll geschützt und die Bushaltestelle der Linie O 3
an der Richard-Wagner-Straße soll in die Straße Schalbruch verlegt werden.
Hierzu
wird wie folgt Stellung genommen:
Verschiebung
einer Tiefgaragenzufahrt
Die
heutige Position der Tiefgaragenzufahrt (durch den Tausch der an der
Richard-Wagner-Straße vorgesehenen Baukörper insgesamt etwas in Richtung
Gerresheimer Straße verschoben) zwischen den beiden geplanten Neubauten
entspringt der hier angebrachten Funktionalität; der Abstand zum Knotenpunkt
ist ausreichend, die Sichtverhältnisse sind gut, die Tiefgarage kann ökonomisch
geplant werden. Außerdem ermöglicht es die Lage der Zufahrt, zusätzliche
Kfz-Parkplätze für das Lokal „Haus Witt“ auf privatem Grund und Boden
unterzubringen.
Ergänzend wird ausgeführt, dass von einer „chaotischen“
Verkehrssituation überhaupt nicht die Rede sein kann. Sowohl
Richard-Wagner-Straße als auch Pfitznerstraße haben eine
Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, die Verkehrsbelastung besonders auf der
Pfitznerstraße ist denkbar gering, die nahe Lichtsignalanlage drosselt die
Fahrgeschwindigkeiten zusätzlich. Dementsprechend ist die Einmündung auch nie
in der Unfallstatistik als „Unfallhäufungspunkt“ aufgetaucht.
Die Anregung wird zurückgewiesen.
Schutz des Baumbestandes im
Plangebiet
Der Schutz des Baumbestandes ist eines der Ziele der
Bebauungsplan-Aufstellung. Daher wird auf eine Bebauung des Planinnenbereiches
verzichtet, die dort vorhandenen dominierenden Bäume werden zum Erhalt
festgesetzt, es müssen sogar noch neue Bäume in dem Bereich angepflanzt werden.
Zwar wird dieser Bereich nicht öffentlich zugänglich sein, sondern in
Privatbesitz verbleiben. Der Schutz des Baumbestandes wird jedoch erreicht.
Verlegung einer Bushaltestelle
Die hier vorhandene Haltestelle „Richard-Wagner-Straße“ der Linien O3
und 781 ist bereits in der Diskussion. Es ist vorgesehen, im Zuge des Ausbaues
des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehr den Haltepunkt für die Linie O 3 in die
Straße Schalbruch zu verlegen. Die Linie 781 würde dann ausschließlich an der
Haltestelle „Richard-Wagner-Straße“ an der Gerresheimer Straße halten. Dieser
Anregung kann also, obwohl sie nicht Gegenstand eines Bauleitplan-Verfahrens
ist, stattgegeben werden. wenn auch mit einer zeitlichen „Verzögerung“ in der
Umsetzung.
1.5 Schreiben des Kreises Mettmann vom 09.11.2005
hier: Untere
Landschaftsbehörde
Die
gemachte Anregung hinsichtlich der Überprüfung der Fauna, insbesondere auf Vorkommen
von Fledertieren, erfolgte durch Mitarbeiter des Tiefbau- u. Grünflächenamtes
der Stadt Hilden, Sachgebiet Umwelt und Grünflächen. Dabei konnten irgendwelche
Hinweise auf Fledermaus-Quartiere (Baumhöhlen oder innerhalb der alten Scheune)
nicht festgestellt werden.
Demnach kommt der Planbereich
lediglich als „Jagdraum“ für Fledermäuse in Frage, die ihre Quartiere jedoch
woanders haben. Die Eignung als „Jagdraum“ – sollten denn wirklich Fledermäuse vorhanden sein; bisher beruht die
Annahme lediglich auf Hörensagen – bleibt durch den Erhalt der Grünflächen
im Planinnenbereich erhalten. Gerade Fledermäuse, die sich an das Leben in der
Stadt angepasst haben, bevorzugen derartige offene Parkanlagen und Grünflächen
als Jagdräume.
Weitere
gleichartige Flächen und auch Quartiersmöglichkeiten sind zudem im Umkreis zwischen
500 und 1000 m (und damit stark innerhalb der Bewegungsräume von Fledermäusen)
zu Genüge vorhanden. Die hier anstehende Planungsmaßnahme steht damit in keinem
Gegensatz zum Schutz geschützter Tiere.
hier: Untere
Wasserbehörde
Es werden keine Anregungen vorgebracht.
hier: Untere Bodenschutzbehörde
Es werden keine Anregungen vorgebracht
hier: Kreisgesundheitsamt
Der Anregung, die Darstellung der
Lärmpegelbereiche für das südwestliche Gebäude zu komplettieren, wird gefolgt.
1.6
Schreiben
der Bürgerinitiative MUT e.V. vom 10.11.2005
Die Bürgerinitiative MUT e.V. regt an,
1.
die Vorgabe der Firsthöhen an die
Umgebungsbebauung anzupassen.
2.
eine
ausreichende Anzahl von Stellplätzen auf dem Grundstück vorzuschreiben – ganz
besonders im Hinblick auf Haus Witt.
3.
Im
Abschnitt B des B-Planes „Fledermausdachpfannen“ mit entsprechender Höhlung in
geeigneter Menge vorzugeben.
zu 1.
Die vorgeschlagene maximale Dachneigung von 30° Grad für die geplanten
Neubauten parallel zur Richard-Wagner-Straße führt zu einer niedrigeren
maximalen Firsthöhe im Vergleich zur der im Offenlageplan enthaltenen Regelung.
Die Firsthöhe wird um zwei Meter auf ca. 57.50m ü. NN reduziert und damit den
Firsthöhen der vorhandenen Umgebungsbebauung angeglichen.
Der Anregung kann damit für den Bereich Richard-Wagner-Straße
nachgekommen werden.
zu 2.
Beim Haus Witt handelt sich um eine der Versorgung des Gebietes
dienende Schank- und Speisewirtschaft.
Eigene KFZ-Parkplätze hat das Lokal auch heute schon, ohne die durch
den Bebauungsplan ermöglichte Wohnbebauung, nur in sehr beschränktem Ausmaß.
Entlang der Gerresheimer Straße etwa wird ausschließlich auf öffentlichem Grund
und Boden geparkt, auf dem dortigen Gehweg (auf der Ostseite der Gerresheimer
Str.) oder auf sonstigen Straßenland-Grundstücken (die nun für den
Knotenpunktausbau zum Kreisverkehr herangezogen werden) gegenüber.
Darüber hinaus ist die Lokalität mit gleich drei Buslinien zu
erreichen, den Linien O3, 781 und 782.
Dennoch ist es möglich gewesen, in Absprache mit dem
Grundstückseigentümer einige neue Parkplätze im Bebauungsplan auszuweisen – auf
Privatgrundstück -, die von Besuchern der besagten Gaststätte genutzt werden
können. Der Anregung wird somit nachgekommen.
zu
3.
Die
gemachte Anregung hinsichtlich der Überprüfung der Fauna, insbesondere auf Vorkommen
von Fledertieren, erfolgte durch Mitarbeiter des Tiefbau- u. Grünflächenamtes
der Stadt Hilden, Sachgebiet Umwelt und Grünflächen. Dabei konnten irgendwelche
Hinweise auf Fledermaus-Quartiere (Baumhöhlen oder innerhalb der alten Scheune)
nicht festgestellt werden.
Demnach kommt der Planbereich
lediglich als „Jagdraum“ für Fledermäuse in Frage, die ihre Quartiere jedoch
woanders haben. Die Eignung als „Jagdraum“ – sollten denn wirklich Fledermäuse vorhanden sein; bisher beruht die
Annahme lediglich auf Hörensagen – bleibt durch den Erhalt der Grünflächen
im Planinnenbereich erhalten. Gerade Fledermäuse, die sich an das Leben in der
Stadt angepasst haben, bevorzugen derartige offene Parkanlagen und Grünflächen
als Jagdräume.
Weitere
gleichartige Flächen und auch Quartiersmöglichkeiten sind zudem im Umkreis zwischen
500 und 1000 m (und damit stark innerhalb der Bewegungsräume von Fledermäusen)
zu Genüge vorhanden. Die hier anstehende Planungsmaßnahme steht damit in keinem
Gegensatz zum Schutz geschützter Tiere.
Eine Festschreibung von
„Fledermausdachpfannen“ im Bebauungsplan ist nicht Gegenstand des
Bauleitplanverfahren.
Die Anregung wird zurückgewiesen.
1.7
Schreiben des B.U.N.D., Ortsgruppe Hilden vom 13.11.2005
Die
zur Entwurfsbegründung gemachten Äußerungen zum Punkt „3. Bisheriges Planungsrecht“
(Bebauungsmöglichkeiten nach § 34 in einer max. Tiefe von 16,0m) wurden bereits
beim Offenlagebeschluss (SV Nr.:61/063) abgehandelt und zurückgewiesen.
Das
gilt auch für die Anregung zum Punkt „4. Planungsziele/Planinhalt“ (über eine
Alternativplanung Stadtpark Meide soll in den politischen Gremien erneut abgestimmt
werden), die im Zuge des Offenlagebeschlusses bereits abgewogen wurde.
Eine
erneute Abhandlung ist daher nicht erforderlich.
Die
zum Punkt „5. Umweltverträglichkeit“ und zum landschaftspflegerischen
Fachbeitrag gemachte Anregung hinsichtlich der Überprüfung der Fauna,
insbesondere auf Vorkommen von Fledertieren, erfolgte durch Mitarbeiter des
Tiefbau- u. Grünflächenamtes der Stadt Hilden, Sachgebiet Umwelt und
Grünflächen. Dabei konnten irgendwelche Hinweise auf Fledermaus-Quartiere (in
Baumhöhlen oder innerhalb der alten Scheune) nicht festgestellt werden.
Demnach kommt der Planbereich lediglich als
„Jagdraum“ für Fledermäuse in Frage, die ihre Quartiere jedoch woanders haben.
Die Eignung als „Jagdraum“ – sollten denn
wirklich Fledermäuse vorhanden sein; bisher beruht die Annahme lediglich auf
Hörensagen – bleibt durch den Erhalt der Grünflächen im Planinnenbereich
erhalten. Gerade Fledermäuse, die sich an das Leben in der Stadt angepasst
haben, bevorzugen derartige offene Parkanlagen und Grünflächen als Jagdräume.
Weitere
gleichartige Flächen und auch Quartiersmöglichkeiten sind zudem im Umkreis zwischen
500 und 1000 m (und damit stark innerhalb der Bewegungsräume von Fledermäusen)
zu Genüge vorhanden. Die hier anstehende Planungsmaßnahme steht damit in keinem
Gegensatz zum Schutz geschützter Tiere.
Die
Anregung wird zurückgewiesen.
2.
den Bebauungsplan Nr. 245 gemäß §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NW vom 14.07. 1994 (GV NW S. 666) in der zzt.
gültigen Fassung sowie des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27. 08. 1997 (BGBI.
S. 2141) in der vor dem 20.07.2004 geltenden Fassung unter Berücksichtigung der
stattgegebenen Anregungen als Satzung.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 245
liegt im Hildener Norden. Es wird im Norden begrenzt durch die Richard-Wagner-Straße,
im Westen durch die Gerresheimer Straße und enthält die Flurstücke 3, 969, 970,
972, 973, 1052 und 1053 in Flur 7 der Gemarkung Hilden.
Dem Satzungsbeschluss liegt die
Entscheidungsbegründung vom 14.11.2005
zugrunde.“
(G. Scheib)
Erläuterungen und Begründungen:
Der Bebauungsplan
Nr. 245 hat den Eckbereich von Gerresheimer Straße und Richard-Wagner-Straße
zum Gegenstand.
Ziel des Bebauungsplanes
ist es, zum einen eine Neubebauung in Anlehnung an die Umgebungsbebauung zu
ermöglichen, zum anderen den mit zahlreichen erhaltungswürdigen Bäumen bestandenen
Innenbereich von einer Bebauung freizuhalten. Auch eine Wegeverbindung zwischen
Richard-Wagner-Straße und Händelstraße soll geschaffen werden.
Um diese
planerischen Absichten umzusetzen, wurde im Mai 2001 das
Bebauungsplan-Verfahren mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitet.
Im Dezember 2001
verhängte der Rat darüber hinaus die Veränderungssperre Nr. 41, die im Januar
2002 öffentlich bekannt gemacht wurde. Die Veränderungssperre wurde zweimal
verlängert und läuft am 08.01.2006 aus.
Im Zuge des Aufstellungsverfahrens hat der
Rat der Stadt Hilden am 28.09.2005 die Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 245 beschlossen.
Der Plan lag daher vom 10.10.2005 bis
einschließlich 14.11.2005 öffentlich aus.
Die während dieser Zeit eingegangenen
Anregungen werden im vorliegenden Beschlussvorschlag abgehandelt, die daraus
resultierenden entsprechenden Änderungen wurden in den als Satzung zu
beschließenden Bebauungsplan eingearbeitet.
So wurden u.a. in Absprache mit den
Grundstückseigentümern die beiden unterschiedlich großen II-geschossigen
Wohnbauflächen südlich der Richard-Wagner-Strasse getauscht und zudem eine
Reduzierung der Firsthöhe um 2,0m vorgenommen. Hierdurch verschiebt sich die
Tiefgaragenzufahrt etwas in Richtung Gerresheimer Straße. Die Fußwegverbindung
zwischen Richard-Wagner-Straße und Händelstraße, die im Offenlageplan noch als
Privatfläche mit einem Geh- und Leitungsrecht für Fußgänger und Radler
dargestellt war, wird nun eine öffentliche Verkehrsfläche.
Auch war es möglich, einige zusätzliche
private oberirdische Stellplätze in den Bebauungsplan zu integrieren.
Insgesamt stellen die im Satzungsplan eingearbeiteten
Änderungen das dem Offenlageplan zugrunde liegende städtebauliche Konzept in
keiner Weise in Frage, sondern stellen lediglich kleinere Korrekturen dar.
Daher kann der Plan ohne erneute Offenlage
als Satzung beschlossen werden.
Dementsprechend ist der Beschlussvorschlag
der Verwaltung formuliert.
(G. Scheib)