Aufstellung neuer Spielgeräte auf dem Spielplatz "Am Bruchhauser Kamp"
Erläuterungen zum
Antrag:
Seit Anfang des Jahres ist die Spielgeräteausstattung des Spielplatzes „Am Bruchhauser Kamp“ eingeschränkt. Aus „Verkehrssicherheitsgründen“ wurde im Frühjahr eine Spielkombination entfernt. Kurz darauf stand der Spielplatz als Bauland zur Disposition.
Anfang November wurde das Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 35-07 vom Stadtentwicklungsausschuiss einstweilen eingestellt, der Satzungsbeschluss auf unbestimmte Zeit verworfen. Für diesen Fall hatte die Verwaltung in der Vergangenheit erklärt:
„Sollte der Bebauungsplan nicht rechtskräftig werden, wird die Stadt eine Neuausstattung des Spielplatzes Am Bruchhauser Kamp anstreben (Ersatz-Klettergerüst).“
Mit der Verfahrenseinstellung ist die Voraussetzung gegeben, das Versprechen der Verwaltung einzulösen.
Antragstext:
Wir beantragen daher, den Spielplatz mit neuen Spielgeräten – soweit erforderlich – für Kinder unter 9 Jahren auszustatten, so dass möglichst mit Beginn der Freiluft-Saison 2017 der Spielplatz wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Mit beigefügtem Antrag
stellt die BA den Antrag den Spielplatz „ Am Bruchhauser Kamp“ in 2017 mit
neuen Spielgeräten – soweit erforderlich – auszustatten. Als Begründung wird
die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens genannt.
Laut Niederschrift der
Sitzung des STEA vom 09.11.2016 wurde das B-Planverfahren jedoch nicht
eingestellt, sondern es wurde lediglich die weitere Beratung vertagt. Insofern
ist die Grundlage für die Erfüllung der in der Antragsbegründung zitierten
Aussage der Verwaltung „Sollte
der Bebauungsplan nicht rechtskräftig werden, wird die Stadt eine
Neuausstattung des Spielplatzes Am Bruchhauser Kamp anstreben
(Ersatz-Klettergerüst).“ nicht
gegeben.
Die Verwaltung ist nach wie
vor der Auffassung, dass auf den KSP Bruchhauser Kamp verzichtet werden kann.
Dies ist schon in der SV 61/070 deutlich gemacht worden, welche der Rat am
16.3.16 beschlossen hat.
Das Spielangebot des KSP
Bruchhauser Kamp kann in den KSP Pestalozzistr. integriert werden.
Eine Fachplanung für einen
Ausbau des KSP gibt es naturgemäß zum derzeitigen Zeitpunkt nicht. Insofern
kann der Umfang der notwendigen Finanzmittel nur auf der Basis von
Ausbaustandards und Kostenkennwerten abgeschätzt werden. Danach ist mit
Gesamtkosten von 68.000€ zu rechnen. Nach den Bilanzierungsrichtlinien wären
sie als Investition im Produkt 130101 / I660000061 zu veranschlagen. Sie setzen
sich zusammen aus einem HH-Rest aus der für 2015 geplanten Ersatzbeschaffung
(19.686,04 €) des Spielgerätes Bruchhauser Kamp, 1.500€ aktivierbarer
Eigenleistung in 2017 und dem Rest als Neuansatz in 2017.
Zusätzliche Erläuterung nach der Sitzung des H+F am
8.3.2017
Der H+F hat in seiner o.a.
Sitzung den Änderungsantrag der SPD beschlossen, den Spielplatz an der
Pestalozzistraße zu erweitern. Entsprechend der Erläuterungen der Verwaltung
erfolgt die Finanzierung über zwei Teilbeträge:
-
Ein neuer
Investitionsansatz für den HH 2017
-
Eine Übertragung
der Haushaltsreste aus 2015 für die ursprünglich geplante Spielgeräteerneuerung
auf dem KSP Bruchhauser Kamp
Insofern stehen im Haushalt
2017 keine Mittel für die Spielgeräteerneuerung auf dem KSP Bruchhauser Kamp
zur Verfügung.
Wenn der Antrag beschlossen
wird, sind zusätzlich 20.000€ als Investition im Produkt 130101 / I660000061 zu
veranschlagen.
gez. Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
130101 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I660000061 |
Lieferung u.Montage-Spielgeräte öff. Spielplätze |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017 |
1301010030 / I660000061 |
783100 |
Auszahlung
Erwerb von Vermögen |
46.900,- |
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471100 |
Aktivierte
Eigenleistungen |
1.500,- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017 |
1301010030 / I660000061 |
783100 |
Auszahlung
Erwerb von Vermögen |
66.900,- |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk Kämmerer Sollte dem Antrag gefolgt werden, wäre die
Haushaltssatzung entsprechend anzupassen. Gesehen Klausgrete |
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