Betreff
Antrag der Bürgeraktion vom 14.12.2016
Aufstellung neuer Spielgeräte auf dem Spielplatz "Am Bruchhauser Kamp"
Vorlage
WP 14-20 SV 66/085
Art
Antragsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Erläuterungen zum Antrag:

 

Seit Anfang des Jahres ist die Spielgeräteausstattung des Spielplatzes „Am Bruchhauser Kamp“ eingeschränkt. Aus „Verkehrssicherheitsgründen“ wurde im Frühjahr eine Spielkombination entfernt. Kurz darauf stand der Spielplatz als Bauland zur Disposition.

 

Anfang November wurde das Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 35-07 vom Stadtentwicklungsausschuiss einstweilen eingestellt, der Satzungsbeschluss auf unbestimmte Zeit verworfen. Für diesen Fall hatte die Verwaltung in der Vergangenheit erklärt:

 

„Sollte der Bebauungsplan nicht rechtskräftig werden, wird die Stadt eine Neuausstattung des Spielplatzes Am Bruchhauser Kamp anstreben (Ersatz-Klettergerüst).“

 

Mit der Verfahrenseinstellung ist die Voraussetzung gegeben, das Versprechen der Verwaltung einzulösen.


Antragstext:

Wir beantragen daher, den Spielplatz mit neuen Spielgeräten – soweit erforderlich – für Kinder unter 9 Jahren auszustatten, so dass möglichst mit Beginn der Freiluft-Saison 2017 der Spielplatz wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Mit beigefügtem Antrag stellt die BA den Antrag den Spielplatz „ Am Bruchhauser Kamp“ in 2017 mit neuen Spielgeräten – soweit erforderlich – auszustatten. Als Begründung wird die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens genannt.

Laut Niederschrift der Sitzung des STEA vom 09.11.2016 wurde das B-Planverfahren jedoch nicht eingestellt, sondern es wurde lediglich die weitere Beratung vertagt. Insofern ist die Grundlage für die Erfüllung der in der Antragsbegründung zitierten Aussage der Verwaltung Sollte der Bebauungsplan nicht rechtskräftig werden, wird die Stadt eine Neuausstattung des Spielplatzes Am Bruchhauser Kamp anstreben (Ersatz-Klettergerüst).“ nicht gegeben.

 

 

Die Verwaltung ist nach wie vor der Auffassung, dass auf den KSP Bruchhauser Kamp verzichtet werden kann. Dies ist schon in der SV 61/070 deutlich gemacht worden, welche der Rat am 16.3.16 beschlossen hat.

 

Das Spielangebot des KSP Bruchhauser Kamp kann in den KSP Pestalozzistr. integriert werden.

Eine Fachplanung für einen Ausbau des KSP gibt es naturgemäß zum derzeitigen Zeitpunkt nicht. Insofern kann der Umfang der notwendigen Finanzmittel nur auf der Basis von Ausbaustandards und Kostenkennwerten abgeschätzt werden. Danach ist mit Gesamtkosten von 68.000€ zu rechnen. Nach den Bilanzierungsrichtlinien wären sie als Investition im Produkt 130101 / I660000061 zu veranschlagen. Sie setzen sich zusammen aus einem HH-Rest aus der für 2015 geplanten Ersatzbeschaffung (19.686,04 €) des Spielgerätes Bruchhauser Kamp, 1.500€ aktivierbarer Eigenleistung in 2017 und dem Rest als Neuansatz in 2017.

 

 

gez. Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

130101

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I660000061

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Bei der I-Nr. I660000061 sind im Entwurf für 2017 keine Ansätze vorhanden!

Gesehen Klausgrete