- Vorlage der Unterlagen nach §14 GemHVO -
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss stimmt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz
dem Neubau der Asylbewerberunterkunft auf dem Grundstück Im Hock und den nach §
14 GemHVO vorgelegten Unterlagen mit den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von
2.000.000 Euro zu. Die Maßnahme ist im Haushaltsplanentwurf 2017 veranschlagt.
Erläuterungen
und Begründungen:
Bereits in seiner Sitzung vom 16.12.2015
hatte der Rat die Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 50/050 zur Unterbringung und
Betreuung von Flüchtlingen zur Kenntnis genommen und zugleich verschiedene
vorausschauende Maßnahmen zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften
beschlossen. In dieser Sitzungsvorlage war für die Erstellung eines Modulbaus
auch das Grundstück Im Hock vorgestellt worden.
Die Verwaltung hatte in verschiedenen
Sitzungsvorlagen anschließend darauf hingewiesen, dass im Jahr 2016
-entsprechend verminderte Flüchtlingszahlen vorausgesetzt- evtl. auf die
Errichtung dieses Modulbaus verzichtet werden kann. Diese Entwicklung ist
tatsächlich im Jahr 2016 eingetreten, die Errichtung eines weiteren
Unterkunftsgebäudes war daher entbehrlich.
Aus heutiger Sicht dürften die zur Verfügung
stehenden Plätze in städtischen Übergangsheimen für die Aufnahme von Flüchtlingen
auch im Jahr 2017 ausreichen. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass
aufgrund des von der Stadt Hilden nicht zu beeinflussenden Weltgeschehens erneut
Flüchtlinge in größerem Umfang der Stadt zugewiesen werden. Vorsichtshalber
wurde von der Verwaltung daher ein Pauschalansatz von 2.000.000 € für die
Errichtung eines Unterkunftsgebäudes in den Haushaltsplanentwurf 2017
aufgenommen, um im Ernstfall handlungsfähig zu sein. Ohne diese Veranschlagung
bestünde sonst im Bedarfsfall die Notwendigkeit zur Aufstellung eines
Nachtragshaushaltes.
Für die Veranschlagung im Haushalt ist es jedoch
erforderlich, dass Unterlagen nach § 14 GemHVO vorgelegt werden. Hierbei
handelt es sich um Baupläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen, aus denen
die Art der Ausführung, die Gesamtkosten der Maßnahme einschließlich der Einrichtungskosten
sowie der Folgekosten ersichtlich sind und um einen Bauzeitplan. Auch wenn diese
Unterlagen derzeit nur teilweise zur Verfügung stehen, wird für die Beschlussfassung
hilfsweise auf die unten dargestellte Kostenermittlung, den beigefügten
Lageplan und die Folgekostenberechnung verwiesen.
Als Standort vorgesehen ist das auf der
beigefügten Planunterlage markierte Flurstück 1558 im Eckbereich der Hülsenstraße
/ Im Hock. Das Gebäude wurde vergleichbar den Objekten Schalbruch 31 und
Beckersheide 12 in modularer Bauweise kalkuliert. Auch hier wurde eine
zusätzliche Bekleidung der Außenwände zur Senkung des Energieverbrauchs
berücksichtigt. Die Aufnahmekapazität bei Errichtung von 2 getrennten Gebäuden
würde wiederum rd. 200 Personen betragen.
Die Herstellungskosten wurden auf Basis der
bisherigen Erfahrungswerte geschätzt und belaufen sich auf 1.997.000 € zzgl.
3.000 € für zu aktivierende Eigenleistungen:
Herrichten Grundstück incl. Ver- und
Entsorgungsleitungen 125.000 €
Erstellen Gebäude 1.750.000
€
Herstellen der Außenanlagen 100.000 €
Prüfgebühren, Externenkosten 22.000 €
Aktivierte Eigenleistungen 3.000 €
Eine seriöse Kostenberechnung ist aus
heutiger Sicht im Fall einer anziehenden Nachfrage wie in den Jahren 2015/2016
nicht zu erstellen, da sich schon damals gezeigt hat, dass diese vorhandene
Nachfrage im Ergebnis zu horrend steigenden Angebotspreisen geführt hat. Die
Folgekostenberechnung wurde auf Basis der Errichtungskosten von 2.000.000 € und
einer 10-jährigen Nutzungsdauer erstellt.
Sollte durch erhöhte Flüchtlingszuweisungen
der Bau dieses Unterkunftsgebäudes notwendig werden, ist zumindest eine
teilweise Deckung der entstehenden Kosten durch erhöhte Pauschalzuweisungen des
Landes NRW gegeben.
Gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
0113030010 |
Investitionen |
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I261600107 |
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2017 |
0113030010/I261600107 |
096002 |
Unterkünfte für Flüchtlinge |
2.000.000 € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
||||||