Betreff
Im Hock - Neubau eines Asylbewerberheims-
- Vorlage der Unterlagen nach §14 GemHVO -
Vorlage
WP 14-20 SV 26/025
Aktenzeichen
I/26 grü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz dem Neubau der Asylbewerberunterkunft auf dem Grundstück Im Hock und den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen mit den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 2.000.000 Euro zu. Die Maßnahme ist im Haushaltsplanentwurf 2017 veranschlagt.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Bereits in seiner Sitzung vom 16.12.2015 hatte der Rat die Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 50/050 zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen zur Kenntnis genommen und zugleich verschiedene vorausschauende Maßnahmen zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften beschlossen. In dieser Sitzungsvorlage war für die Erstellung eines Modulbaus auch das Grundstück Im Hock vorgestellt worden.

 

Die Verwaltung hatte in verschiedenen Sitzungsvorlagen anschließend darauf hingewiesen, dass im Jahr 2016 -entsprechend verminderte Flüchtlingszahlen vorausgesetzt- evtl. auf die Errichtung dieses Modulbaus verzichtet werden kann. Diese Entwicklung ist tatsächlich im Jahr 2016 eingetreten, die Errichtung eines weiteren Unterkunftsgebäudes war daher entbehrlich.

 

Aus heutiger Sicht dürften die zur Verfügung stehenden Plätze in städtischen Übergangsheimen für die Aufnahme von Flüchtlingen auch im Jahr 2017 ausreichen. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund des von der Stadt Hilden nicht zu beeinflussenden Weltgeschehens erneut Flüchtlinge in größerem Umfang der Stadt zugewiesen werden. Vorsichtshalber wurde von der Verwaltung daher ein Pauschalansatz von 2.000.000 € für die Errichtung eines Unterkunftsgebäudes in den Haushaltsplanentwurf 2017 aufgenommen, um im Ernstfall handlungsfähig zu sein. Ohne diese Veranschlagung bestünde sonst im Bedarfsfall die Notwendigkeit zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltes.

 

Für die Veranschlagung im Haushalt ist es jedoch erforderlich, dass Unterlagen nach § 14 GemHVO vorgelegt werden. Hierbei handelt es sich um Baupläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen, aus denen die Art der Ausführung, die Gesamtkosten der Maßnahme einschließlich der Einrichtungskosten sowie der Folgekosten ersichtlich sind und um einen Bauzeitplan. Auch wenn diese Unterlagen derzeit nur teilweise zur Verfügung stehen, wird für die Beschlussfassung hilfsweise auf die unten dargestellte Kostenermittlung, den beigefügten Lageplan und die Folgekostenberechnung verwiesen.

 

Als Standort vorgesehen ist das auf der beigefügten Planunterlage markierte Flurstück 1558 im Eckbereich der Hülsenstraße / Im Hock. Das Gebäude wurde vergleichbar den Objekten Schalbruch 31 und Beckersheide 12 in modularer Bauweise kalkuliert. Auch hier wurde eine zusätzliche Bekleidung der Außenwände zur Senkung des Energieverbrauchs berücksichtigt. Die Aufnahmekapazität bei Errichtung von 2 getrennten Gebäuden würde wiederum rd. 200 Personen betragen.

 

Die Herstellungskosten wurden auf Basis der bisherigen Erfahrungswerte geschätzt und belaufen sich auf 1.997.000 € zzgl. 3.000 € für zu aktivierende Eigenleistungen:

 

Herrichten Grundstück incl. Ver- und Entsorgungsleitungen                         125.000 €

Erstellen Gebäude                                                                                        1.750.000 €

Herstellen der Außenanlagen                                                                          100.000 €

Prüfgebühren, Externenkosten                                                                         22.000 €

Aktivierte Eigenleistungen                                                                                   3.000 €

 

Eine seriöse Kostenberechnung ist aus heutiger Sicht im Fall einer anziehenden Nachfrage wie in den Jahren 2015/2016 nicht zu erstellen, da sich schon damals gezeigt hat, dass diese vorhandene Nachfrage im Ergebnis zu horrend steigenden Angebotspreisen geführt hat. Die Folgekostenberechnung wurde auf Basis der Errichtungskosten von 2.000.000 € und einer 10-jährigen Nutzungsdauer erstellt.

 

Sollte durch erhöhte Flüchtlingszuweisungen der Bau dieses Unterkunftsgebäudes notwendig werden, ist zumindest eine teilweise Deckung der entstehenden Kosten durch erhöhte Pauschalzuweisungen des Landes NRW gegeben.

 

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

0113030010

Investitionen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I261600107

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

0113030010/I261600107

096002

Unterkünfte für Flüchtlinge

2.000.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

 

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

X

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete