Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der ZWAR Zentralstelle Dortmund zur Durchführung der Quartierskonferenzen im Stadtteil Hilden Nord 2016 und den Ausblick auf die Anträge zur Förderung der seniorengerechten Quartiersentwicklung durch den Kreis Mettmann für das Jahr 2017 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Das Rahmenkonzept
für eine seniorengerechte Quartiersentwicklung im Kreis Mettmann wurde am
16.12.2013 durch den Kreistag beschlossen. Seit dem Jahr 2014 profitiert die
Stadt Hilden über die projektbezogene Förderung des Kreises Mettmann, indem
jährlich Projektanträge zur Weiterentwicklung der Seniorenarbeit in Hilden
gestellt werden, s.a. WP 14-20 SV 50/005, SA vom 15.09.2014. Dabei wird auf die
Beachtung der in den vergangen Jahren gemachten Erfahrungen Wert gelegt,
Ergebnisse sollen nicht verloren gehen und gewonnene Erkenntnisse kontinuierlich
in Entwicklungen einfließen.
Im Jahr 2016
wurde unter Anderem der Antrag zur Durchführung einer Quartierskonferenz im
Hildener Norden unter Einbeziehung der Akteure der Seniorenarbeit wie auch der
Bürgerschaft gestellt und bewilligt. Diese Quartierskonferenz basierte auf der
Durchführung der Bürgerbefragung im Stadtteil Hilden Nord durch die
Forschungsgesellschaft für Gerontologie e.V. des Institutes für Gerontologie der
TU Dortmund im Jahr 2015. Zielgerichtete Ansätze für Handlungsstrategien im
Bemühen zur Verbesserung der Teilhabe von Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen
Leben in Hilden sollten heraus gearbeitet werden.
Als wesentliches
Ergebnis der Befragung stellte sich heraus, dass die Informationen über die
unterschiedlichsten und vielfältigen Angebote der in der Seniorenarbeit Tätigen
zu wenig bekannt sind, s.a. WP 14-20 SV 50/055, SA 008/2016 vom 11.02.2016.
Das Ergebnis der
an drei Tagen durchgeführten Quartierskonferenzen können Sie dem Bericht der
ZWAR Zentralstelle Dortmund entnehmen, „Quartierskonferenzen im Hildener Norden
in 2016, Von Bedarfen zu Handlungsempfehlungen hin zu konkreten Maßnahmen zum
Verbleib in der eigenen Häuslichkeit bis ins hohe Alter im Hildener
Norden-Beteiligungswerkstatt mit Bürgerschaft und Akteuren“. Einigkeit bestand
darüber, dass die Ergebnisse auf alle Stadtteile übertragbar sein werden, zumal
die eingeladene/n Bürgerschaft und Akteure anderer Stadtteile vertreten waren.
Eine Weiterverfolgung der erarbeiteten Ergebnisse wird konsequent in den Stadtteilforen
und im Arbeitskreis Senioren erfolgen, auch weitere Impulse sind jederzeit
möglich.
Der letzte Termin
am 30.08.2016 bündelte nochmal die bis dahin aufgeführten Ideen, deren Umsetzung
erwünscht wurde. Im Einzelnen waren das:
- Orte für Geselligkeit im Stadtteil – das Nachbarschaftszentrum als
Ort für Geselligkeit
- Eine Seniorenzeitung für Hilden inklusive Berichte/Neues aus den
Stadtteilen
- Ein auffälliges Info-Fahrrad als Markenzeichen
- Übergabe einer Seniorenbegrüßungstasche an Bürgerinnen und Bürger
ab 65 Jahren
- Stadtteilerkundungen/Stadtteilspaziergänge nach ausgewählten
Themen, initiiert durch Nachbarschaftszentren und /oder Seniorenbeirat.
Zur Gestaltung
einer nachhaltigen Seniorenarbeit werden daher voraussichtlich für die Projektideen
zur seniorengerechten Quartiersentwicklung im Jahr 2017 folgende Anträge gestellt,
die aufgrund der wenig überschaubaren Kosten gegebenenfalls über dem Budget des
Kreises Mettmann in Höhe von 16.700 Euro liegen werden. Jedoch sollten alle
Anträge gestellt werden, da ansonsten bei günstigerer Kostenentwicklung die
Wünsche der Bürgerinnen und Bürger nicht umgesetzt werden könnten.
Grundsätzlich
sollen die Ziele unter Einbindung der Bürgerschaft bzw. deren Übernahme der
Verantwortung erreicht werden, die Umsetzungsstrategien werden jedoch zunächst
auch unter Einbindung der hauptamtlichen Akteure in Kooperation mit der Stadt
Hilden geplant.
Folgende
Projektanträge werden für 2017 geplant:
- Entwicklung der Umsetzung zur Herausgabe einer Seniorenzeitung
durch Ehrenamtliche unter Koordination der ZWAR Zentralstelle und
Hilfestellung des Herausgebers der Mettmanner Stadtteilzeitung „Treffpunkt
ME Süd“
- Herausgabe eines neu aufgelegten Seniorenwegweisers unter
Einbeziehung des Bereiches Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Hilden und
Externer zur Recherche der Datenstruktur
- Fortsetzung des Projektes zur Ausbildung der Lotsen im Quartier
durch die Leitungen der Nachbarschaftszentren
- Weitere Begleitung der Leitungen der Nachbarschaftszentren durch
die ZWAR Zentralstelle Dortmund, da im Jahr 2018 mit einer Neuausrichtung
der Förderrichtlinien der Seniorenbegegnungsstätten durch den Kreis
Mettmann zu rechnen ist
Aus Kostengründen
werden die Ideen der Gestaltung eines werbewirksamen Fahrrades und die
Entwicklung einer Seniorenbegrüßungstasche im Jahr 2018 erneut aufgegriffen.
Alle Projekte
haben das Ziel, die Informationsstruktur für Seniorinnen und Senioren in Hilden
zu verbessern, damit der Verbleib in der eigenen Häuslichkeit solange wie
möglich gelingen kann, um letztendlich die gesellschaftliche Teilhabe in allen
Lebensbereichen zu ermöglichen. Hilden bietet dafür bereits ein breit
aufgestelltes Angebotsspektrum.
gez. Birgit
Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
050101 Seniorenarbeit |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2016 / 2017 |
0501012000 |
543400 414200 |
Sonstige Geschäftsausgaben Zuschuss Kreis |
16.700 16.700 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) Mittel des Kreises Mettmann in Höhe von
16.699 € |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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