Betreff
Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorlage
WP 04-09 SV 20/009
Aktenzeichen
II 20 22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis von der derzeitigen Situation hinsichtlich der Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr und beauftragt die Verwaltung, die Konsequenzen aus dem Urteil zu erarbeiten und kurzfristig dem Rat eine weitere Vorlage vorzulegen, in der die personellen, finanziellen und sachbezogenen Konsequenzen dargestellt werden.“

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

Bürgermeister

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung des Rates am 03.11.2004 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den als Anlage beigefügten Antrag gestellt, der darauf abzielt, in Hilden eine neue Abwassergebührensatzung einzuführen. Die Gebühr soll sich dabei nicht mehr alleine nach dem Frischwasserbezug richten, sondern nach einer Splittung in Brauch- und Regenwasser geteilt werden.

 

In Absprache mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde dieser Antrag nicht in der Dezembersitzung des Rates behandelt, da ein zur der Zeit schwebendes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf zu diesem Thema anstand und vom vorsitzenden Richter mitgeteilt wurde, dass – aus damaliger Sicht - in den nächsten Tagen mit einem Urteil gerechnet werden könne.

 

Dieses Urteil ist am 05.01.2005 eingegangen. Leider fiel das Urteil für die Stadt negativ aus. Diese Entscheidung überraschte zunächst einmal, weil während der mündlichen Verhandlung und dem folgenden Schriftverkehr man davon ausgehen konnte, dass die Stadt Hilden hier obsiegen würde.

 

Offensichtlich war aber das umfangreich ermittelte und dem Gericht zur Verfügung gestellte  Zahlenmaterial nicht geeignet, um den Vorgaben des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen gerecht zu werden und die Möglichkeit zu geben, für die Stadt Hilden den Frischwassermaßstab als einheitlichen Maßstab anerkennen zu können.

 

Die Ausführungen der Urteilsbegründung werden zurzeit geprüft und die Verwaltung geht nach heutigem Stand davon aus, dass aus Gründen äußerster Vorsicht zunächst einmal Rechtsmittel gegen dieses Urteil eingelegt werden sollte.

Weiterhin erscheint es notwendig, Vorarbeiten zu treffen, damit in Hilden eine gesplittete Abwassergebühr eingeführt werden kann (muß), da eine Reihe von Städten in der Vergangenheit diese Gebühr eingeführt haben und Tendenzen erkennbar sind, dass die Stadt Hilden auch auf Dauer gesehen hiervon nicht verschont werden wird. Dieses wohl wissend, dass insgesamt gesehen eine höhere Belastung für die Hildener Bevölkerung damit verbunden sein wird, da sowohl die Einführung als auch die laufende Verwaltung der gesplitteten Gebühr höhere Gebühren nach sich zieht.

 

Damit dieses Thema dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden kann, wird daher die Verwaltung Angebote einholen und alle weiteren notwendigen Informationen beschaffen, um kurzfristig zu einer Grundsatzentscheidung zu kommen.

 

 

 

 

 

Günter Scheib

Bürgermeister

 

Anlage

 



 

 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

muss noch ermittelt werden

 

 

 

 

 



 

Personelle Auswirkungen

Ja

muss noch ermittelt werden