Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis von der derzeitigen Situation
hinsichtlich der Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr und beauftragt
die Verwaltung, die Konsequenzen aus dem Urteil zu erarbeiten und kurzfristig
dem Rat eine weitere Vorlage vorzulegen, in der die personellen, finanziellen
und sachbezogenen Konsequenzen dargestellt werden.“
Günter Scheib
Bürgermeister
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des Rates am 03.11.2004 hat
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den als Anlage beigefügten Antrag gestellt,
der darauf abzielt, in Hilden eine neue Abwassergebührensatzung einzuführen.
Die Gebühr soll sich dabei nicht mehr alleine nach dem Frischwasserbezug
richten, sondern nach einer Splittung in Brauch- und Regenwasser geteilt
werden.
In Absprache mit der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen wurde dieser Antrag nicht in der Dezembersitzung des Rates behandelt, da
ein zur der Zeit schwebendes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf zu
diesem Thema anstand und vom vorsitzenden Richter mitgeteilt wurde, dass – aus
damaliger Sicht - in den nächsten Tagen mit einem Urteil gerechnet werden
könne.
Dieses Urteil ist am 05.01.2005 eingegangen.
Leider fiel das Urteil für die Stadt negativ aus. Diese Entscheidung
überraschte zunächst einmal, weil während der mündlichen Verhandlung und dem
folgenden Schriftverkehr man davon ausgehen konnte, dass die Stadt Hilden hier
obsiegen würde.
Offensichtlich war aber das umfangreich
ermittelte und dem Gericht zur Verfügung gestellte Zahlenmaterial nicht geeignet, um den
Vorgaben des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen gerecht zu werden und
die Möglichkeit zu geben, für die Stadt Hilden den Frischwassermaßstab als
einheitlichen Maßstab anerkennen zu können.
Die Ausführungen der Urteilsbegründung werden
zurzeit geprüft und die Verwaltung geht nach heutigem Stand davon aus, dass aus
Gründen äußerster Vorsicht zunächst einmal Rechtsmittel gegen dieses Urteil
eingelegt werden sollte.
Weiterhin erscheint es notwendig, Vorarbeiten
zu treffen, damit in Hilden eine gesplittete Abwassergebühr eingeführt werden
kann (muß), da eine Reihe von Städten in der Vergangenheit diese Gebühr
eingeführt haben und Tendenzen erkennbar sind, dass die Stadt Hilden auch auf
Dauer gesehen hiervon nicht verschont werden wird. Dieses wohl wissend, dass
insgesamt gesehen eine höhere Belastung für die Hildener Bevölkerung damit
verbunden sein wird, da sowohl die Einführung als auch die laufende Verwaltung
der gesplitteten Gebühr höhere Gebühren nach sich zieht.
Damit dieses Thema dem Rat zur Entscheidung
vorgelegt werden kann, wird daher die Verwaltung Angebote einholen und alle
weiteren notwendigen Informationen beschaffen, um kurzfristig zu einer Grundsatzentscheidung
zu kommen.
Günter Scheib
Bürgermeister
Anlage
Personelle
Auswirkungen |
Ja |
muss noch
ermittelt werden |
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