Betreff
Antragsvorlage „Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge und Asylsuchende – Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.09.2015 –
Vorlage
WP 14-20 SV 50/078
Aktenzeichen
III/50-Ba
Art
Antragsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die Einführung der Gesundheitskarte bedeutet für die den Kommunen zugewiesenen Menschen eine erhebliche Verbesserung in der Gesundheitsversorgung, weil sie so direkt einen Arzt/eine Ärztin ihrer Wahl aufsuchen können.

Für die Stadt Hilden bedeutet die Einführung eine Entlastung beim Verwaltungsaufwand, indem der Genehmigungsvorbehalt entfällt und die Bearbeitung sowie Abrechnung der Kosten mit der Stadt über die Krankenkassen geregelt wird.


Antragstext:

 

Die Stadt Hilden tritt der zwischen dem Land NRW und den Krankenkassen ausgehandelten Rahmenvereinbarung mit dem Ziel bei, eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge und Asylsuchende einzuführen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte am 16.09.2015 den Antrag gestellt, dass die Stadt Hilden sich der Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach §264 Absatz I SGB V in Verbindung mit §§ 1,1a AsylbLG in Nordrhein-Westfalen anschließen sollte. Somit wären Flüchtlinge und Asylsuchende mit Gesundheitskarten der Novitas BKK versorgt worden als zuständiger Krankenkasse.

In der Sitzung des Sozialausschusses vom 30.11.2015 wurde beschlossen, dass die Entscheidung zur Einführung einer Gesundheitskarte bis Ende 2016 zurückgestellt werden sollte, um bis dahin die Erfahrungswerte anderer Städte zu analysieren und bewerten zu können. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlage WP 14-20 SV 50/040 verwiesen, die folgende Auswirkungen der Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte enthielt:

.

„Die Einführung einer Gesundheitskarte hätte folgende Konsequenzen:

 

-        Es wäre ein Anstieg der Krankenkosten zu erwarten, da die Gesundheitskarte eine Beschränkung auf die gesetzlichen Leistungen des AsylbLG nicht mehr möglich macht. So wären insbesondere im Bereich der Zahnbehandlung und der ärztlichen Verordnungen für Heil- und Hilfsmittel oder Massagen erhebliche Mehrkosten zu befürchten.

-        Auch nach der Einführung der Gesundheitskarte würde ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand bei der Stadt Hilden verbleiben. Nach der Rahmenvereinbarung obliegen der Kommune folgende Aufgaben:

  • Anmeldung bei der Krankenkasse
  • Ummeldungen
  • Mitteilung der Änderung des Personenstandes
  • Identitätsbescheinigungen im Abgleich mit dem Lichtbild des Versicherten
  • Bei unklaren Daten: eigenständige Sachverhaltsermittlung
  • Abmeldung des Versicherten
  • Beitreibung von Ersatzansprüchen gegenüber Krankenkassen
  • Abrechnung mit den Krankenkassen

Es kann aktuell nicht eingeschätzt werden, ob die bislang vorhandenen Stellenanteile den dafür notwendigen Verwaltungsaufwand ausreichend abdecken.

-        Bei Fehlentscheidungen der Krankenkasse verbleibt das vollständige Prozesskostenrisiko bei der Kommune.

-        Ein Missbrauch der Gesundheitskarte ist nicht auszuschließen, wenn die Karte von Berechtigten beispielsweise an Personen weitergegeben wird, die sich hier nicht rechtmäßig aufhalten, auch wenn sich auf der Gesundheitskarte ein Lichtbild befindet. Zudem wäre die Stadt verpflichtet, den Einzug der Karte bei einer Rückführung oder sonstigem Wegfall der Leistungsberechtigung durchzuführen, was praktisch in vielen Fällen unmöglich ist.

-        Die Verwaltungskosten für die Gesundheitskarte übersteigen in erheblichem Maß die Kosten für den bisherigen Aufwand. Es werden von den Krankenkassen 8% der entstehenden Leistungsaufwendungen als Verwaltungspauschale, mindestens aber 10 € pro angefangenem Monat pro Leistungsberechtigtem verlangt. Dazu kommen 10 € pro ausgegebener Karte. Daneben sind bei einer Beteiligung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen pro Leistungsberechtigtem jährlich 10 € zu zahlen.“

 

Die damals dargestellten Konsequenzen können aus den folgenden Gründen zum jetzigen Zeitpunkt immer noch nicht abschließend beurteilt werden

 

 

Zur Beurteilung der ersten Erfahrungen mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte fand am 01.07.2016 ein Erfahrungsaustausch mit einigen kreisangehörigen Städten und je einem Mitglied des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW (MGEPA) und der Novitas BKK als für den Kreis Mettmann zuständigen Krankenkasse statt. Eingeladen hatte Frau Elisabeth Müller-Witt (MdL)

 

Herr Radtke, Novitas BKK, teilte auf Nachfrage mit, dass zu diesem Zeitpunkt noch kein Quartal des Jahres 2016 abgerechnet sei, konkrete Angaben somit nicht gemacht werden könnten. Als besonderen Vorteil der Abrechnung über die Novitas BKK sah er die Überprüfung der Berechtigung der Krankenkosten auf hohem Niveau.

Übereinstimmend berichteten Herr Radtke und Herr Schiffer, Regierungsdirektor aus dem Referat GKV des MGEPA, das ein erster Erfahrungsbericht erst Mitte 2017 für das erste Halbjahr 2016 zu erwarten sei, da diese Quartale dann voraussichtlich vollständig abgerechnet seien. Eine Überprüfung der Rahmenvereinbarung und damit auch der Verwaltungskostenpauschale für die Krankenkassen könnte dann voraussichtlich erfolgen.

 

Im Kreis Mettmann hat die Stadt Monheim die Gesundheitskarte zum 01.01.2016 eingeführt. Die flächendeckende Versorgung der Anspruchsberechtigten war im Mai 2016 abgeschlossen. Die bisher entstandenen Kosten je Leistungsberechtigtem können jedoch noch nicht abschließend ermittelt werden, da die Abrechnungen aller Kosten noch nicht erfolgt sind. Mit einer erheblichen Kostensteigerung rechnet Monheim gegenüber dem Zeitpunkt vor Einführung der Gesundheitskarte jedoch nicht, empfiehlt die weitere Beobachtung der Entwicklung für ein abschließendes Resümee.

Der Verwaltungsaufwand wurde ab Juni 2016 minimiert, die Zusammenarbeit mit der Novitas BKK verläuft reibungslos.

 

Für Hilden sind im ersten Quartal 2016 je Leistungsberechtigten durchschnittlich 198,56 €. Krankenkosten abgerechnet worden, das endgültige Ergebnis kann wegen ausstehender Rechnungen noch nicht ermittelt werden. Der Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit den Krankenkosten wird im Rahmen der monatlichen Vorsprachen der Leistungsberechtigten abgewickelt und stellt daher in der Regel keinen außerordentlichen Zusatzaufwand dar.

 

Im Hinblick auf die oben genannten Aspekte wird vorgeschlagen, die abschließende Beurteilung des ersten Halbjahres 2016 mit einem Erfahrungsbericht des Ministeriums Mitte 2017 abzuwarten, zumal mit einer Kostensteigerung der Verwaltungskosten der Krankenkassen gerechnet werden kann.

Des Weiteren bleibt abzuwarten, ob eine Umstellung des Verfahrens im Hinblick auf die schnelleren Anerkennungsverfahren der Asylsuchenden über das BAMF Sinn macht. Nach der Anerkennung als Asylberechtigter erfolgt ein Rechtskreiswechsel in das SGB II oder SGB XII.

 

Abschließend kann derzeit nicht beurteilt werden, ob eine höhere oder niedrigere Kostenbelastung der Stadt Hilden durch die Einführung der Gesundheitskarte entstehen würde.

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Entscheidung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte erneut bis 2017 zurück zu stellen, da weder eine konkrete Analyse noch Bewertung möglich ist.

 

 

Gez. Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete