hier: 1. Konzept der städtebauliche Rahmenplanung 2. Auftrag zur Erstellung eines städtebaulichen Rahmenplanes für die Nördliche Unterstadt
Beschlussvorschlag:
"Das Planungs-
und Vermessungsamt wird beauftragt, eine Städtebauliche Rahmenplanung für das
Gebiet Nördliche Unterstadt zu erstellen."
(Günter Scheib)
Erläuterungen und Begründungen:
Die „Nördliche
Unterstadt“ zwischen Bahnhofsallee, Körnerstraße, Ellerstraße und Benrather Straße
ist belastet durch den Verfallszustand des Bahnhofsgebäudes und die seitens der
Bahn aufgegebene Nutzung der Bahnanlagen. Nutzungsänderungen wie etwa die
Aufgabe der Tankstelle an der Benrather Straße sowie der ehemaligen Hauptpost
in der Poststraße und der vernachlässigte Zustand weiterer Bereiche des Gebietes
verstärken den Planungsdruck im Quartier.
Eine Vorstudie
der Verwaltung stellt den städtebaulichen und sonstigen Entwicklungsbedarf des
Gebietes dar und belegt Qualitäten und Missstände. Die Vorstudie wurde verwaltungsintern
durch eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe abgestimmt. Es wurde festgestellt,
dass eine Städtebauliche Rahmenplanung für das Gebiet erforderlich ist. In dieser
müssen städtebauliche, bauliche, soziale, kulturelle und wirtschaftliche
Gesichtspunkte berücksichtigt werden, um eine dauerhafte Verbesserung der
Verhältnisse des Stadtquartiers zu erreichen.
Im Rahmenplan
können Probleme bzw. Mängel, Qualitäten und Perspektiven eines Gebietes
gründlicher und unter Beteiligung der ansässigen Bevölkerung und der
zuständigen Interessensvertretungen herausgearbeitet werden. Zu den
unterschiedlichen Handlungsfeldern für die weitere Entwicklung des Plangebietes
werden konkrete Projekte und Maßnahmen ausgearbeitet. Ein Rahmenplan wird als
(nicht formalisierte) Planungsgrundlage vom Rat verabschiedet und bildet die
Grundlage für künftige Planungs- und Entwicklungsentscheidungen im Plangebiet.
In Hilden hat es den Einsatz eines solchen Planungskonzeptes in dieser Form
noch nicht gegeben.
Mit Beschluss vom 8. September
2004 hat der zuständige Stadtentwicklungsausschuss dem Rat der Stadt Hilden
empfohlen, das Plangebiet als „Stadtumbaugebiet Hilden - Nördliche Unterstadt“
förmlich festzulegen, um auf dieser Grundlage Fördermittel für einzelne Maßnahmen
und Projekte zu beantragen. Der Förderantrag an das Ministerium für Städtebau
und Wohnen, Kultur und Sport ist noch nicht beschieden.
Am 08. September
2004 hat der Stadtentwicklungsausschuss das Planungs- und Vermessungsamt damit
beauftragt, die Städtebauliche Vorstudie der Nördlichen Unterstadt an Gremien
und Träger öffentlicher Belange zu senden, um deren Vorschläge und Ideen für
die Entwicklung des Plangebietes oder für weitere notwendige Untersuchungen abzufragen.
Beteiligt
wurden: Seniorenbeirat, Jugendparlament, Integrationsbeirat, Behindertenbeirat,
Museums- und Heimatverein, ev. Kirche, kath. Kirche, Bürgerverein West und
Unterstadt, Eigentümerverein Haus und Grund, Mieterverein, Rheinbahn,
Eigentümer von Bahnhofsgebäude und Güterbahnhofsgelände, Eigentümer des
Terrania-Geländes, Polizei, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Stadtmarketing
Hilden e.V.
Es sind teils
sehr ausführliche Stellungnahmen und Vorschläge eingesandt worden. Die
Beteiligten machten deutlich, dass Verbesserungen im Plangebiet für
erforderlich gehalten werden und eine Fortführung der Planung erwünscht wird.
Ferner begrüßten verschiedene Organisationen die Form eines kommunikativen
Planungsprozesses und wünschten weiter daran mitzuarbeiten. Die Schreiben
liegen der Sitzungsvorlage bei.
Im Folgenden
werden beispielhaft einige Ideen und
Vorschläge unkommentiert
herausgegriffen, die die Bandbreite der Stellungnahmen verdeutlichen sollen:
Museums- und Heimatverein:
-
Es sollten Schritte für eine öffentliche Nutzung und
Förderung des historischen Bahnhofsgebäudes eingeleitet werden. Die Integration
eines Veranstaltungszentrums mit Jugendtreff und Disco hier oder im Bereich des
Güterbahnhofs ist denkbar.
-
Im Bereich des Wilhelm-Fabry-Museums sollten einige
Änderungen erfolgen: Andere Zufahrt zu den hinter dem Museum liegenden Garagen,
evtl. Ersetzung der Garagen durch Tiefgarage, darüber Skulpturengarten. Ankauf
des Hauses Benrather Straße 32 und Ersetzung der Garagen zwischen dem
Museumsgebäude und dem Haus Nr. 32 durch einen Neubau für Archiv und Ausstellungen.
- In der Rahmenplanung sollten
die Belange des Stadtbildes und der Denkmalpflege besonderes Gewicht erhalten.
Ferner wurden viele Vorschläge zur Gestaltung einzelner Bereiche gemacht.
Ausländerbeirat:
-
Das Gebiet soll für Deutsche und Migranten attraktiv bleiben,
die Wohnumfeldverbesserungen sozialverträglich gestaltet werden und baufällige
Gebäude saniert werden.
-
Die Herrichtung und Gestaltung von Orten der Kommunikation
und Begegnung ist wichtig. Hierzu zählen ebenso Sitzgelegenheiten im Freiraum
wie ein Nachbarschaftszentrum, in dem es auch Räume für ausländische Vereine
geben sollte.
- Bei der Beteiligung von
Migranten sind die herkunftsbedingten und kulturellen Prägungen zu berücksichtigen.
Handwerkskammer:
- Die Standorte ansässiger
Unternehmen sollten berücksichtigt werden.
Firma aurelis Real Estate
(Eigentümerin des Bereiches Güterbahnhof):
-
Die Stadt sollte den Kauf des Güterbahnhofgeländes
vorantreiben und dieses in das Plangebiet einbeziehen.
- Bereiche des
Güterbahnhofgeländes an der Ellerstraße sollten für Einzelhandel genutzt werden.
Polizeiinspektion Mitte:
- Die Vorschläge zur Sanierung
des Bahnhofes und Umgestaltung seines Umfeldes werden ausdrücklich begrüßt.
Industrie- und
Handelskammer:
-
Insbesondere zur Frage der Entwicklungsspielräume und
-chancen der Betriebe sollten enge Absprachen mit den bestehenden Unternehmen
getroffen werden. Es sollten frühzeitig Arbeitsgruppen gebildet werden, um
Anforderungsprofile für den Gewerbestandort Nördliche Unterstadt zu erarbeiten.
Immobilienbesitzer und Stadtmarketing-Gesellschaft sollten frühzeitig in die
Planungen integriert werden.
-
Das Terrania-Gelände könnte zu einem städtebaulich interessanten
Übergang von der öffentlichen Nutzung zur gewerblichen Nutzung umgestaltet
werden (Thema Erholen und Arbeiten).
-
Sollte der Bau von Seniorenwohnungen im Gebiet unterstützt
werden, so sollten auch spezifische
Dienstleistungen
im Gebiet etabliert werden.
- Für die weitere Bearbeitung
des Rahmenplanes sollten eine Analyse der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft,
der demografischen Zusammensetzung sowie eine Erhebung der Einkommensstruktur
erstellt werden, um eine Stärkung der Infrastruktur und des
Nahversorgungsangebotes auf eine sichere Informationsbasis zu stellen. Es sind
genaue Untersuchungen der Emissionswirkungen der Betriebe und der Bahnstrecke
zu erstellen und zu berücksichtigen (z.B. Lärmemissionen).
Jugendparlament:
-
Das Jugendparlament soll an den Planungen insbesondere des
Bahnhofs und seines Umfelds beteiligt werden.
- Das Terrania-Gelände sollte
zu einem öffentlichen Park mit Sportflächen und Aufenthaltsbereichen umgestaltet
werden.
Rheinbahn:
-
Es wird in Aussicht gestellt, die Linie 784 in Richtung
Düsseldorf von der Poststraße in die Otto-Hahn-Straße zu verlegen, jedoch auch
zu bedenken gegeben, dass die Abstimmung der ÖPNV- Zeiten und Linien
aufeinander passen muss.
- Es werden Vorschläge zur
Attraktivierung der Haltestellen gemacht.
Behindertenbeirat:
-
Bei Planungen und Umgestaltungsmaßnahmen sind die Bedürfnisse
von Behinderten zu berücksichtigen, insbesondere bei öffentlichen Räumen und
Gebäuden (rollstuhlgerechte Eingänge, Aufzüge, barrierefreie Nutzung im
Straßenraum, an den Bushaltestellen, am Kinderspielplatz). Auch die Bedürfnisse
Sehbehinderter sind bei Umgestaltungen zu berücksichtigen. Behindertenparkplätze
sollen in ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt werden.
-
Es soll geprüft werden, ob Räumlichkeiten für Treffen von
Behinderten, Senioren und anderen Gruppen im Plangebiet zu schaffen.
- Eine ausreichende
Nahversorgung ist insbesondere für gehbehinderte Personen und Rollstuhlfahrer
erforderlich.
Einige der
Anliegen und Empfehlungen sind bereits in der Voruntersuchung aufgeführt,
andere ganz neu. Diese müssen im Folgenden diskutiert und mit den Fachleuten
abgestimmt werden.
Die
Städtebauliche Voruntersuchung liegt der Sitzungsvorlage bei. Zunächst werden
das Untersuchungsgebiet und seine Abgrenzung erläutert. Anschließend werden die
bestehenden Planungen für das Gebiet kurz dargestellt. Bereits vorhandene Daten
sowie die städtebauliche Struktur werden untersucht und städtebauliche
Missstände im Gebiet beispielhaft erläutert. Neben den baulichen
Voraussetzungen und Zielen wird auch die sonstige Situation des Gebietes
erläutert.
Bei positiver
Beschlussfassung wird die Rahmenplanung durch das Planungs- und Vermessungsamt
erstellt. Vorgesehen ist eine Beteiligung verschiedener Gremien und Träger
öffentlicher Belange und der im Gebiet ansässigen Bevölkerung an der
Entwicklung der Projekte und Maßnahmen, um eine breite Basis für
die Planungsergebnisse und
ihre Umsetzung zu erhalten. Die Form einzelner Beteiligungsphasen kann erst im
laufenden Projekt entwickelt werden:
Auf einer Tagung zum
Themenbereich aktueller Stadtteilarbeit am 24. bis 26. November 2004 wird sich
die Verwaltung über neue Erkenntnisse zu Methoden und Werkzeugen der
Beteiligung der Bürger/innen, der lokalen Wirtschaft, Vereine und Verbände etc.
informieren, die bei Eignung im laufenden Projekt genutzt werden können. Dies
sind z.B. "Planning for Real" (Planen am städtebaulichen Modell mit
unterschiedlichen Gruppen) und aktivierende Befragung. Daneben werden voraussichtlich
Methoden wie Bürgerversammlungen und Planungsworkshops genutzt werden. Auch
Informationsschriften sind sicherlich erforderlich. Ausstellungen (nach
Möglichkeit im Stadtteil) könnten zur Mitarbeit an Beteiligungsprojekten motivieren.
In der Rahmenplanung werden
Projekte und Maßnahmen zu einzelnen Handlungsfeldern erarbeitet. Die Art und
Durchführung dieser Projekte wird mit den einzelnen zuständigen Ausschüssen
abgestimmt. Ein Konzept zur inhaltlichen Vorgehensweise und zum
Verfahrensablauf liegt der Sitzungsvorlage bei.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: |
Bezeichnung: Mittel für
Beteiligungprojekte |
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Kosten Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr |
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Mittel stehen
nicht zur Verfügung. Die notwendigen Formen der Beteiligung können erst im laufenden
Projekt entwickelt werden. Dafür eventuell
erforderliche Finanzmittel müssten im Einzelfall außerplanmäßig
bereitgestellt werden (nach Beratung im Stadtentwicklungsausschuss).
Alternativ besteht die Möglichkeit, eine Summe vorab im Haushalt 2005
bereitzustellen, mit der dann verschiedene Maßnahmen/ Veranstaltungen
finanziert werden könnten (Größenordnung 10.000 bis 15.000 €). |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk Kämmerer |
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