-hier: Unterlagen nach § 14 GemHVO
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt nach
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Sanierung der Regenwasserkanäle
und den Bau einer Regenwasserbehandlungsanlage in der Elberfelder Straße mit Anschluss
Oststraße und stimmt den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten
Gesamtkosten in Höhe von:
1.560.000,00 €
+aktivierte
Eigenleistungen 61.200,00 € zu.
Nach dem
Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips sollen die
Gesamtkosten wie folgt veranschlagt werden:
RWK-Erneuerung:
(investiv)
bisher
bereitgestellt Ansatz 2013-2015 - 110.000,00 € (Planung u.Planungsvorbereit.)
Ansatz 2016 - 50.000,00 € (Umleg.
Versorg.leitungen)
Ansatz 2017 -
530.000,00 € (Baukosten)
VE 2017 - 840.000,00 € (Baukosten)
Ansatz 2018 - 840.000,00 € (Baukosten)
Unterirdische
RWK-Sanierung (konsumtiv)
Ansatz 2018 - 30.000,00 € (verschiedene
Sanierungsverfahren)
Erläuterungen und Begründungen:
1.1 Veranlassung
und Umfang
Der
Generalentwässerungsplan (GEP) und damit auch die entsprechende Netzanzeige
nach §
58 Abs. 1 LWG für das gesamte Kanalnetz wurde im Jahre 2010 fertiggestellt
und von
der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt.
Die
darin enthaltenen Sanierungsmaßnahmen sind in dem 2012 fortgeschriebenen
Abwasserbeseitigungskonzept
(ABK) aufgenommen worden.
Sowohl
der Generalentwässerungsplan, als auch das Abwasserbeseitigungskonzept sind vom
Rat der Stadt Hilden mit den Sitzungsvorlagen SV 66/037 (6.4.2011) u. SV 66/112
(4.7.2012) beschlossen worden.
Die
Sanierung der Regenwasserkanalisation Elberfelder Straße ist Teil dieser
Konzepte.
Darüber
hinaus gibt es für die betr. Einleitungen (DE-15-I, DE-16-I Elberfelder Str.
und DE-19-I Oststr.)) in die Itter derzeit gültige Ordnungsverfügungen der
Unteren Wasserbehörde (UWB) des Kreises
Mettmann, diese bis zum 31.12.2017 zu sanieren, d.h. die erforderlichen
Maßnahmen einer Regenwasserbehandlung umzusetzen. Die mit dieser Planung
vorgegebenen Termine sind mit der Unteren Wasserbehörde abgesprochen und werden
im Rahmen der Genehmigungsplanung angepasst.
Das im Einzugsgebiet
der o.g. Einleitungsstellen anfallende Regenwasser wird derzeit
ungedrosselt und
unbehandelt über die bestehende Regenwasserkanalisation in die Itter eingeleitet.
Der betr. Kanalbestand ist in Anlagen 1.1
+1.2 dargestellt.
Von der
Sanierungsmaßnahme betroffen sind insgesamt ca. 1000 m RW-Kanäle mit Durchmessern
DN 300 – DN 600 mit Baujahren zwischen 1950 u. 1972 (siehe Anlage 2 – Auszug aus der Kanaldatenbank), davon sollen ca. 720 m
in offener Bauweise ausgewechselt und ca 280 m in geschlossenen
Reparaturverfahren saniert werden.
Zum Zeitpunkt der
Planungsvorbereitung hat der Landesbetrieb Straßen NRW darüber informiert, dass
er die Fahrbahn der Elberfelder Straße schnellstmöglich sanieren will. Dies
steht im Zusammenhang mit der geplanten Abstufung der B228 zu einer
Landesstraße. Auf Grund der anstehenden städtischen Planung wurde diese Sanierung
bis zum Abschluss der Kanalsanierung verschoben.
Im Zuge der
Planung wurden auch die Stadtwerke Hilden mit einbezogen. Auch von Seiten der
Stadtwerke müssen Versorgungsleitungen vor und während der Kanalsanierungsarbeiten erneuert oder umgelegt
werden.
Bei der Planung
mussten folgende Randbedingungen beachtet werden:
- Im Einzugsgebiet liegt die klassifizierte
Elberfelder Straße
- Die Gewässergüte der Itter muss verbessert
werden (Wasserrahmenrichtlinie)
- Im Bereich der Einleitungsstellen Elberfelder
Str. und Oststr. sind für die Anordnung einer Regenbehandlung beengte
Platzverhältnisse zu beachten.
Daraus ergaben sich
folgende Restriktionen:
- Das Regenwasser muss vor der Einleitung
behandelt werden
- Die bisher eingeleitete Regenwassermenge muss
reduziert werden
- Im Bereich der bisherigen Einleitungsstelle
können aus Platzgründen keine größeren Bauwerke und Staukanäle
untergebracht werden.
Die weiteren
technischen Erläuterungen sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu entnehmen
(Anlage 3).
Als Ergebnis der
Planung wurde folgende Lösung erarbeitet: (Übersichtslageplan
Anlage 4.1 und Entwurfslagepläne-Anlage 4.2-4.4)
- An die vorh. Einleitungsstelle DE-15-I in die
Itter wird nur noch das angrenzende Grundstück angeschlossen.
- Die vorh. Einleitungsstelle DE-16-I wird
aufgehoben.
- Die Regenwasserbehandlung erfolgt in Form
eines nicht ständig gefüllten Regenklärbeckens (Regenüberlaufbauwerk mit
Staukanal) auf dem südl. der Elberfelder Straße liegenden Grundstück. Die
Nutzung wird einvernehmlich mit dem Grundstückseigentümer vertraglich
geregelt. Hierzu gab es entsprechende Gespräche und Zusagen des Grundstückseigentümers.
- Die Regenrückhaltung erfolgt durch den Bau und
Betrieb eines Stauraumkanals in der Elberfelder Straße.
- Die Regenwassermenge zur Oststraße zur
Einleitung DE-19-I wird aufgehoben und zur Elberfelder Straße
übergeleitet. Dadurch entfällt eine Regenwasserbehandlung an der Oststraße.
Die Baukosten für
die Sanierung der Regenwasserkanäle betragen gemäß beigefügter Kostenberechnung
(Anlage 5):
Planung u.
vorbereit. Maßnahmen: -
110.000,00 € (investiv)
Umlegung
Versorgungsleitungen: - 50.000,00 € (investiv)
Regenwasserbehandlung
und Kanalerneuerung -1.300.000,00
€ (investiv)
Örtl. Bauleitung: - 70.000,00 € (investiv)
Gesamtkosten: -1.530.000,00
€ (investiv)
Kanalsanierung im
Reparaturverfahren - 30.000,00 € (konsumtiv)
Die Maßnahme soll baulich ab 2017
durchgeführt werden.
Nach den bereit gestellten Planungskosten
2013 - 2015 = 110.000,00 €
u. der Kosten für die Umleg. der
Versorg.leitungen – 2016 = 50.000,00 €
sollen die Baukosten =
1.400.000,00 €
nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des
Kassenwirksamkeitsprinzips folgendermaßen veranschlagt werden:
Ansatz 2013-2015 110.000,00
€ für Planungsvorbereitung und Planung
Ansatz 2016 50.000,00 € Umlegung
Versorgungsleitungen
Ansatz 2017
530.000,00 € Baukosten
Ansatz 2018
840.000,00 € Baukosten
Ansatz 2018 30.000,00 € geschl. Sanierung
konsumtiv Kostenart 521150
Gesamt 1.560.000,00 €
Von den bisher in
den Vorjahren bereitgestellten Mitteln (110.000,- €) wurden als Haushaltreste
ein Betrag in Höhe von 77.841,50 € nach 2016 übertragen.
Von den bis dahin
verausgabten Mitteln ( 32.158,50 €) wurden Leistungen für die Entwurfsplanung,
Bodengutachten und die Untersuchung von Sinkkasten- und Grundstücksanschlüssen
im Straßenbereich abgewickelt. Die übertragenen Reste werden benötigt um nach
Beschlussfassung die weiteren Planungsphasen und notwendigen Arbeiten
beauftragen zu können.
Der
Sitzungsvorlage sind folgende Anlagen beigefügt:
Anlage 1.1 + 1.2: Kanalbestandspläne
Anlage 2: Auszug
aus der Kanaldatenbank
Anlage 3: Erläuterungsbericht
Anlage 4.1: Übersichtslageplan
Anlage 4.2-4.4: Entwurfslagepläne
Anlage 5: Kostenberechnung
Anlage 6: Folgekostenermittlung
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
110302 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I661300178 |
RWK-San. Elberfelder Str. einschl. RKB |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2013 |
1103020010 / /661300178 |
785200 |
RWK-San. einschl RKB |
100.000,00 |
|||||||||
2015 |
1103020010 / /661300178 |
785200 |
RWK-San. einschl RKB |
10.000,00 |
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||||||||
2016 |
1103020010 / /661300178 |
785200 |
RWK-San. einschl RKB |
50.000,00 |
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2017 |
1103020010 / /661300178 |
785200 |
RWK-San. einschl RKB |
530.000,00 |
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2017 VE |
1103020010 / /661300178 |
785200 |
RWK-San. einschl RKB |
840.000,00 |
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2018 |
1103020010 / /661300178 |
785200 |
RWK-San. einschl RKB |
840.000,00 |
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+ aktivierte Eigenleistung |
471100 |
RWK-San. einschl RKB |
61.200,00 |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/ Kostenart |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2018 |
1103020010 / 521150 |
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Aufwend f. d. Unterhalt des Infrastrukturvermögens. |
30.000,00 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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Birgit Alkenings