Beschlussvorschlag:

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die Sanierung der Regenwasserkanäle und den Bau einer Regenwasserbehandlungsanlage in  der Elberfelder Straße mit Anschluss Oststraße und stimmt den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von:

1.560.000,00 €

+aktivierte Eigenleistungen         61.200,00 €                                   zu.

 

Nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips sollen die Gesamtkosten wie folgt veranschlagt werden:

 

RWK-Erneuerung: (investiv)

bisher bereitgestellt    Ansatz 2013-2015      - 110.000,00 €            (Planung u.Planungsvorbereit.)

                                   Ansatz 2016               -   50.000,00 €            (Umleg. Versorg.leitungen)

                                   Ansatz 2017               -  530.000,00 €           (Baukosten)

VE 2017                     -  840.000,00 €           (Baukosten)

Ansatz 2018               -  840.000,00 €           (Baukosten)

 

 

Unterirdische RWK-Sanierung (konsumtiv)

                                   Ansatz 2018               -   30.000,00 € (verschiedene Sanierungsverfahren)

 

 

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

1.1 Veranlassung und Umfang

 

Der Generalentwässerungsplan (GEP) und damit auch die entsprechende Netzanzeige

nach § 58 Abs. 1 LWG für das gesamte Kanalnetz wurde im Jahre 2010 fertiggestellt

und von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt.

Die darin enthaltenen Sanierungsmaßnahmen sind in dem 2012 fortgeschriebenen

Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) aufgenommen worden.

 

Sowohl der Generalentwässerungsplan, als auch das Abwasserbeseitigungskonzept sind vom Rat der Stadt Hilden mit den Sitzungsvorlagen SV 66/037 (6.4.2011) u. SV 66/112 (4.7.2012) beschlossen worden.

Die Sanierung der Regenwasserkanalisation Elberfelder Straße ist Teil dieser Konzepte.

Darüber hinaus gibt es für die betr. Einleitungen (DE-15-I, DE-16-I Elberfelder Str. und DE-19-I Oststr.)) in die Itter derzeit gültige Ordnungsverfügungen der Unteren Wasserbehörde (UWB)  des Kreises Mettmann, diese bis zum 31.12.2017 zu sanieren, d.h. die erforderlichen Maßnahmen einer Regenwasserbehandlung umzusetzen. Die mit dieser Planung vorgegebenen Termine sind mit der Unteren Wasserbehörde abgesprochen und werden im Rahmen der Genehmigungsplanung angepasst.

 

Das im Einzugsgebiet der o.g. Einleitungsstellen anfallende Regenwasser wird derzeit

ungedrosselt und unbehandelt über die bestehende Regenwasserkanalisation in die Itter eingeleitet. Der betr. Kanalbestand ist in Anlagen 1.1 +1.2 dargestellt.

Von der Sanierungsmaßnahme betroffen sind insgesamt ca. 1000 m RW-Kanäle mit Durchmessern DN 300 – DN 600 mit Baujahren zwischen 1950 u. 1972 (siehe Anlage 2 – Auszug aus der Kanaldatenbank), davon sollen ca. 720 m in offener Bauweise ausgewechselt und ca 280 m in geschlossenen Reparaturverfahren saniert werden.

 

Zum Zeitpunkt der Planungsvorbereitung hat der Landesbetrieb Straßen NRW darüber informiert, dass er die Fahrbahn der Elberfelder Straße schnellstmöglich sanieren will. Dies steht im Zusammenhang mit der geplanten Abstufung der B228 zu einer Landesstraße. Auf Grund der anstehenden städtischen Planung wurde diese Sanierung bis zum Abschluss der Kanalsanierung verschoben.

 

Im Zuge der Planung wurden auch die Stadtwerke Hilden mit einbezogen. Auch von Seiten der Stadtwerke müssen Versorgungsleitungen vor und während  der Kanalsanierungsarbeiten erneuert oder umgelegt werden.

 

 

Bei der Planung mussten folgende Randbedingungen beachtet werden:

  • Im Einzugsgebiet liegt die klassifizierte Elberfelder Straße
  • Die Gewässergüte der Itter muss verbessert werden (Wasserrahmenrichtlinie)
  • Im Bereich der Einleitungsstellen Elberfelder Str. und Oststr. sind für die Anordnung einer Regenbehandlung beengte Platzverhältnisse zu beachten.

 

Daraus ergaben sich folgende Restriktionen:

  • Das Regenwasser muss vor der Einleitung behandelt werden
  • Die bisher eingeleitete Regenwassermenge muss reduziert werden
  • Im Bereich der bisherigen Einleitungsstelle können aus Platzgründen keine größeren Bauwerke und Staukanäle untergebracht werden.

 

Die weiteren technischen Erläuterungen sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu entnehmen (Anlage 3).

 

 

 

 

Als Ergebnis der Planung wurde folgende Lösung erarbeitet: (Übersichtslageplan Anlage 4.1 und Entwurfslagepläne-Anlage 4.2-4.4)

  • An die vorh. Einleitungsstelle DE-15-I in die Itter wird nur noch das angrenzende Grundstück angeschlossen.
  • Die vorh. Einleitungsstelle DE-16-I wird aufgehoben.
  • Die Regenwasserbehandlung erfolgt in Form eines nicht ständig gefüllten Regenklärbeckens (Regenüberlaufbauwerk mit Staukanal) auf dem südl. der Elberfelder Straße liegenden Grundstück. Die Nutzung wird einvernehmlich mit dem Grundstückseigentümer vertraglich geregelt. Hierzu gab es entsprechende Gespräche und Zusagen des Grundstückseigentümers.
  • Die Regenrückhaltung erfolgt durch den Bau und Betrieb eines Stauraumkanals in der Elberfelder Straße. 
  • Die Regenwassermenge zur Oststraße zur Einleitung DE-19-I wird aufgehoben und zur Elberfelder Straße übergeleitet. Dadurch entfällt eine Regenwasserbehandlung an der Oststraße.

 

 

Die Baukosten für die Sanierung der Regenwasserkanäle betragen gemäß beigefügter Kostenberechnung (Anlage 5):

 

Planung u. vorbereit. Maßnahmen:                                      -  110.000,00 € (investiv)

Umlegung Versorgungsleitungen:                                        -    50.000,00 € (investiv)

Regenwasserbehandlung und Kanalerneuerung                 -1.300.000,00 € (investiv)

Örtl. Bauleitung:                                                                    -    70.000,00 € (investiv)

Gesamtkosten:                                                                     -1.530.000,00 € (investiv)

 

Kanalsanierung im Reparaturverfahren                                -     30.000,00 € (konsumtiv)

                                                                        

 

Die Maßnahme soll baulich ab 2017 durchgeführt  werden.

 

Nach den bereit gestellten Planungskosten 2013 - 2015     =    110.000,00 €

u. der Kosten für die Umleg. der Versorg.leitungen – 2016 =      50.000,00 €

 

sollen die Baukosten                                                             =    1.400.000,00 €

 

nach dem Bauzeitenplan unter Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips folgendermaßen veranschlagt werden:

 

Ansatz 2013-2015        110.000,00 € für Planungsvorbereitung und Planung

Ansatz 2016                   50.000,00 € Umlegung Versorgungsleitungen

Ansatz 2017                 530.000,00 € Baukosten

Ansatz 2018                 840.000,00 € Baukosten

 

Ansatz 2018                   30.000,00 € geschl. Sanierung konsumtiv Kostenart 521150

Gesamt                      1.560.000,00 €

 

Von den bisher in den Vorjahren bereitgestellten Mitteln (110.000,- €) wurden als Haushaltreste ein Betrag in Höhe von 77.841,50 € nach 2016 übertragen.

Von den bis dahin verausgabten Mitteln ( 32.158,50 €) wurden Leistungen für die Entwurfsplanung, Bodengutachten und die Untersuchung von Sinkkasten- und Grundstücksanschlüssen im Straßenbereich abgewickelt. Die übertragenen Reste werden benötigt um nach Beschlussfassung die weiteren Planungsphasen und notwendigen Arbeiten beauftragen zu können.

 

 

 

 

 

 

 

Der Sitzungsvorlage sind folgende Anlagen beigefügt:

 

Anlage 1.1 + 1.2:  Kanalbestandspläne

Anlage 2:              Auszug aus der Kanaldatenbank

Anlage 3:              Erläuterungsbericht

Anlage 4.1:           Übersichtslageplan

Anlage 4.2-4.4:     Entwurfslagepläne

Anlage 5:              Kostenberechnung

Anlage 6:              Folgekostenermittlung

           

 

 

 

 

Birgit Alkenings

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

110302

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I661300178

RWK-San. Elberfelder Str. einschl. RKB

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

 

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2013

1103020010 / /661300178

785200

RWK-San. einschl RKB

100.000,00

2015

1103020010 / /661300178

785200

RWK-San. einschl RKB

10.000,00

 

2016

1103020010 / /661300178

785200

RWK-San. einschl RKB

50.000,00

 

2017

1103020010 / /661300178

785200

RWK-San. einschl RKB

530.000,00

 

2017  VE

1103020010 / /661300178

785200

RWK-San. einschl RKB

840.000,00

 

2018

1103020010 / /661300178

785200

RWK-San. einschl RKB

840.000,00

 

+ aktivierte Eigenleistung

471100

RWK-San. einschl RKB

61.200,00

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Kostenart

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

2018

1103020010 / 521150

 

Aufwend f. d. Unterhalt des Infrastrukturvermögens.

30.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

 

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

 

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 x

(hier ankreuzen)

 

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

 

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete

 

 

 

 

Birgit Alkenings