Betreff
Querungshilfe für Fußgänger - Verkehrssicherheit auf der Elberfelder Straße (B228) hier: Antrag der BÜRGERAKTION vom 13.03.2013
Vorlage
WP 09-14 SV 66/139/1
Aktenzeichen
IV/66
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Geänderter Beschlussvorschlag:

 

„Auf Grund des Gutachtens des Ingenieurbüros, als auch der Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW und der Kreispolizeibehörde Mettmann, besteht, im Hinblick auf die zurzeit vorgefundenen Rahmenbedingungen, keine Notwendigkeit zur Errichtung einer Querungsmöglichkeit.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorschlag des Landesbetriebes Straßen NRW zu prüfen und ggf. eine zusätzliche Beschilderung aufzustellen. Von der Errichtung einer Querungshilfe mit städtischen Mitteln wird abgesehen. Dem Vorschlag der Bürgeraktion wird nicht stattgegeben.“

 

Birgit Alkenings


Erläuterungen und Begründungen:

 

Auf Antrag der Bürgeraktion vom 13.03.2013 wurde im StEA die Antragsvorlage WP 09-14 SV 66/139 im StEA vom 24.03.2013 beraten. Aufgrund der nachfolgend dargestellten Ergebnisse wurde die Sitzungsvorlage von einer Antragsvorlage zu einer Beschlussvorlage geändert.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW in Verhandlungen zu treten.

 

Nachdem gegenüber dem Landesbetrieb Straßenbau NRW das Anliegen aus der Bürgeraktion in einem ersten Gespräch erläutert wurde, fand ein Ortstermin im Sommer 2013 statt, in dessen Rahmen die möglichen Maßnahmen, die sich aus der Anfrage ergeben könnten, diskutiert wurden. Der Landesbetrieb zeigte sich bereit, sofern der Bedarf für die Querungsmöglichkeit durch die Stadt Hilden nachgewiesen wird, sich an der Umsetzung dieser Querungshilfe zu beteiligten. Diese würde vollständig auf der Bundesstraße B228 errichtet werden.

 

Anschließend wurde durch die Stadtverwaltung Hilden ein Ingenieurbüro beauftragt, den Querungsbedarf anhand einer Zählung zu eruieren.

In einem abschließenden Bericht (s. Anlagen) vom August 2016 wurde vom Gutachter festgestellt, dass die Anzahl der querenden Verkehrsteilnehmer als eher gering zu bezeichnen ist und gem. den jeweiligen Richtlinien keine Mindeseinsatzgrenze für die Errichtung einer Querungshilfe definiert ist.

Um dennoch die Frage beantworten zu können, welche Art einer Querungshilfe vorzuziehen wäre (im Falle einer Entscheidung für eine Querungshilfe), wurde durch das Ingenieurbüro, anhand einer synoptischen Bewertung, vorgeschlagen, dort eine Querungsstelle ohne Lichtsignalanlage (mit Mittelinsel) zu errichten.

 

Nach Auskunft der Kreispolizeibehörde Mettmann vom 28.06.2016 wurden im Jahr 2015 sowie der ersten Jahreshälfte 2016 in dem zu betrachtenden Bereich keine Unfälle registriert. Aus Sicht der Polizei lässt sich die bauliche Maßnahme nicht begründen (s. Anlage Stellungnahme).

 

Anhand der erhobenen Zähldaten (querende Fußgänger, Radfahrer und Reiter) an zwei geeigneten Tagen, ist der Querungsbedarf (gem. des Gutachtens des Ingenieurbüros) jedoch als gering einzuordnen, so dass hier, weder von der Straßenbaubehörde (Straßen.NRW) noch von der Straßenverkehrsbehörde noch von der Kreispolizeibehörde Mettmann zwingender Handlungsbedarf erkannt worden ist.

 

Der Landesbetrieb regt jedoch an, dass zusätzliche Verkehrszeichen (VZ 138-10 STVO) „Radfahrer kreuzen, Aufstellung rechts“ beidseitig aufgestellt werden könnten.

 

Ebenfalls ist zu berücksichtigen, dass, gem. der Voruntersuchung, dem Umbauvorhaben enge Grenzen gesetzt sind (Eigentumsgrenzen Stadt Hilden – Bundesrepublik Deutschland // Rinnenentwässerung Südseite), so dass sich bei einer Umsetzung des Bauvorhabens weitere Problemstellungen ergeben könnten.

 

Eine Fördermöglichkeit – der baulichen Maßnahme – durch einen öffentlichen Träger besteht nicht.

 

Aus den hier vorliegenden Informationen ergeben sich die drei nachfolgend aufgeführten Varianten:

 

Variante 1

Der Vorschlag aus der Stellungnahme des Landesbetriebes Straßen NRW wird durch die Verkehrsbehörde der Stadt Hilden überprüft. Der Landesbetrieb hat vorgeschlagen, eine zusätzliche Beschilderung aufzustellen. Der Mittelbedarf für diese Variante ist im Vergleich zu den Varianten 2 und 3 so gering, dass er aus den - jährlichen - städtischen Unterhaltungsmitteln gedeckt werden kann.

 

Diese Variante wird unter Berücksichtigung aller Aspekte von der Verwaltung empfohlen, da sie das beste Kosten-/Nutzenverhältnis darstellt.

 

Variante 2

Es wird eine Querungsmöglichkeit (ohne Lichtsignalanlage) errichtet. Hierzu wird eine Planung durch ein Ingenieurbüro erstellt. Die Planung wird in enger Zusammenarbeit in einem Beteiligungsverfahen mit allen Fachbehöden abgestimmt. Da zur Erstellung der Voruntersuchung noch keine Vermessungsdaten vorlagen und sich im Laufe der Bearbeitung ein enormer Flächenbedarf für diese Lösung darstellte, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau abgeschätzt werden, inwieweit der Vorentwurf mit den vorhandenen Flächen umgesetzt werden kann. Die finanziellen Mittel müssen zusätzlich bereitgestellt werden, da es sich um eine freiwillige zusätzliche Maßnahme handelt.

 

Variante 3

Es wird eine Querungsmöglichkeit mit Lichtsignalanlage durch ein Ingenieurbüro geplant. Die Planung wird in enger Zusammenarbeit in einem Beteiligungsverfahen mit allen Fachbehöden abgestimmt. Diese Variante hat einen deutlich geringeren Flächenbedarf als die Variante 2, jedoch muss gewährleistet werden, dass auf der nördlichen Seite der Elberfelder Straße ein Barrierearmer Anschluss (Höhenunterschied Fahrbahn - Stadtwaldeingang) an den Bestand realisiert werden kann. Die finanziellen Mittel müssen zusätzlich bereitgestellt werden, da es sich um eine freiwillige zusätzliche Maßnahme handelt.

 

Nach wie vor gilt eine durch die Kämmerei am 14.04.2016 verhängte Haushaltssperre, aufgrund der geringen Gewerbesteuererträge. Aus diesem Grund werden alle Ausgaben der Stadt Hilden geprüft. Für die hier vorgestellten Maßnahmen (Varianten 2 und 3), sind keine Mittel im städtischen Haushalt veranschlagt. Es handelt sich um eine freiwillige zusätzliche Maßnahme. Die Finanzierung der Variante 1 kann aus städtischen Unterhaltungsmitten erfolgen.

 

Unter Berücksichtigung aller Kosten für Planung, Ausbau und Nebenkosten wären für die jeweilige Ausbauvariante (2 oder 3) knapp 100.000 € im Haushalt der Stadt Hilden zusätzlich anzusetzen. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW übernimmt keinerlei Kosten.

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120101 Verkehrsflächen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

1201010010

521151

Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze, Brücken

100.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete