Geänderter
Beschlussvorschlag:
„Auf Grund des Gutachtens des Ingenieurbüros, als auch der Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW und der Kreispolizeibehörde Mettmann, besteht, im Hinblick auf die zurzeit vorgefundenen Rahmenbedingungen, keine Notwendigkeit zur Errichtung einer Querungsmöglichkeit.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Vorschlag des Landesbetriebes Straßen NRW zu prüfen und ggf. eine zusätzliche
Beschilderung aufzustellen. Von der Errichtung einer Querungshilfe mit
städtischen Mitteln wird abgesehen. Dem Vorschlag der Bürgeraktion wird nicht
stattgegeben.“
Birgit Alkenings
Erläuterungen und Begründungen:
Auf Antrag der Bürgeraktion vom 13.03.2013 wurde im StEA die Antragsvorlage WP 09-14 SV 66/139 im StEA vom 24.03.2013 beraten. Aufgrund der nachfolgend dargestellten Ergebnisse wurde die Sitzungsvorlage von einer Antragsvorlage zu einer Beschlussvorlage geändert.
Die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW in Verhandlungen zu treten.
Nachdem gegenüber dem Landesbetrieb Straßenbau NRW das Anliegen aus der Bürgeraktion in einem ersten Gespräch erläutert wurde, fand ein Ortstermin im Sommer 2013 statt, in dessen Rahmen die möglichen Maßnahmen, die sich aus der Anfrage ergeben könnten, diskutiert wurden. Der Landesbetrieb zeigte sich bereit, sofern der Bedarf für die Querungsmöglichkeit durch die Stadt Hilden nachgewiesen wird, sich an der Umsetzung dieser Querungshilfe zu beteiligten. Diese würde vollständig auf der Bundesstraße B228 errichtet werden.
Anschließend wurde durch die Stadtverwaltung Hilden ein Ingenieurbüro beauftragt, den Querungsbedarf anhand einer Zählung zu eruieren.
In einem abschließenden Bericht (s. Anlagen) vom August 2016 wurde vom Gutachter festgestellt, dass die Anzahl der querenden Verkehrsteilnehmer als eher gering zu bezeichnen ist und gem. den jeweiligen Richtlinien keine Mindeseinsatzgrenze für die Errichtung einer Querungshilfe definiert ist.
Um dennoch die Frage beantworten zu können, welche Art einer Querungshilfe vorzuziehen wäre (im Falle einer Entscheidung für eine Querungshilfe), wurde durch das Ingenieurbüro, anhand einer synoptischen Bewertung, vorgeschlagen, dort eine Querungsstelle ohne Lichtsignalanlage (mit Mittelinsel) zu errichten.
Nach Auskunft der Kreispolizeibehörde Mettmann vom 28.06.2016 wurden im Jahr 2015 sowie der ersten Jahreshälfte 2016 in dem zu betrachtenden Bereich keine Unfälle registriert. Aus Sicht der Polizei lässt sich die bauliche Maßnahme nicht begründen (s. Anlage Stellungnahme).
Anhand der erhobenen Zähldaten (querende Fußgänger, Radfahrer und Reiter) an zwei geeigneten Tagen, ist der Querungsbedarf (gem. des Gutachtens des Ingenieurbüros) jedoch als gering einzuordnen, so dass hier, weder von der Straßenbaubehörde (Straßen.NRW) noch von der Straßenverkehrsbehörde noch von der Kreispolizeibehörde Mettmann zwingender Handlungsbedarf erkannt worden ist.
Der Landesbetrieb regt jedoch an, dass zusätzliche Verkehrszeichen (VZ 138-10 STVO) „Radfahrer kreuzen, Aufstellung rechts“ beidseitig aufgestellt werden könnten.
Ebenfalls ist zu berücksichtigen, dass, gem. der Voruntersuchung, dem Umbauvorhaben enge Grenzen gesetzt sind (Eigentumsgrenzen Stadt Hilden – Bundesrepublik Deutschland // Rinnenentwässerung Südseite), so dass sich bei einer Umsetzung des Bauvorhabens weitere Problemstellungen ergeben könnten.
Eine Fördermöglichkeit – der baulichen Maßnahme – durch einen öffentlichen Träger besteht nicht.
Aus den hier vorliegenden Informationen ergeben sich die drei nachfolgend
aufgeführten Varianten:
Variante 1
Der Vorschlag aus
der Stellungnahme des Landesbetriebes Straßen NRW wird durch die
Verkehrsbehörde der Stadt Hilden überprüft. Der Landesbetrieb hat
vorgeschlagen, eine zusätzliche Beschilderung aufzustellen. Der Mittelbedarf für
diese Variante ist im Vergleich zu den Varianten 2 und 3 so gering, dass er aus
den - jährlichen - städtischen Unterhaltungsmitteln gedeckt werden kann.
Diese Variante wird
unter Berücksichtigung aller Aspekte von der Verwaltung empfohlen, da sie das
beste Kosten-/Nutzenverhältnis darstellt.
Variante 2
Es wird eine
Querungsmöglichkeit (ohne Lichtsignalanlage) errichtet. Hierzu wird eine Planung
durch ein Ingenieurbüro erstellt. Die Planung wird in enger Zusammenarbeit in
einem Beteiligungsverfahen mit allen Fachbehöden abgestimmt. Da zur Erstellung
der Voruntersuchung noch keine Vermessungsdaten vorlagen und sich im Laufe der
Bearbeitung ein enormer Flächenbedarf für diese Lösung darstellte, kann zum
jetzigen Zeitpunkt nicht genau abgeschätzt werden, inwieweit der Vorentwurf mit
den vorhandenen Flächen umgesetzt werden kann. Die finanziellen Mittel müssen
zusätzlich bereitgestellt werden, da es sich um eine freiwillige zusätzliche
Maßnahme handelt.
Variante 3
Es wird eine
Querungsmöglichkeit mit Lichtsignalanlage durch ein Ingenieurbüro geplant. Die
Planung wird in enger Zusammenarbeit in einem Beteiligungsverfahen mit allen
Fachbehöden abgestimmt. Diese Variante hat einen deutlich geringeren
Flächenbedarf als die Variante 2, jedoch muss gewährleistet werden, dass auf
der nördlichen Seite der Elberfelder Straße ein Barrierearmer Anschluss
(Höhenunterschied Fahrbahn - Stadtwaldeingang) an den Bestand realisiert werden
kann. Die finanziellen Mittel müssen zusätzlich bereitgestellt werden, da es
sich um eine freiwillige zusätzliche Maßnahme handelt.
Nach wie vor gilt
eine durch die Kämmerei am 14.04.2016 verhängte Haushaltssperre, aufgrund der
geringen Gewerbesteuererträge. Aus diesem Grund werden alle Ausgaben der Stadt
Hilden geprüft. Für die hier vorgestellten Maßnahmen (Varianten 2 und 3), sind
keine Mittel im städtischen Haushalt veranschlagt. Es handelt sich um eine
freiwillige zusätzliche Maßnahme. Die Finanzierung der Variante 1 kann aus
städtischen Unterhaltungsmitten erfolgen.
Unter Berücksichtigung aller Kosten für Planung, Ausbau und Nebenkosten wären für die jeweilige Ausbauvariante (2 oder 3) knapp 100.000 € im Haushalt der Stadt Hilden zusätzlich anzusetzen. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW übernimmt keinerlei Kosten.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 Verkehrsflächen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2017 |
1201010010 |
521151 |
Unterhaltung
der Straßen, Wege, Plätze, Brücken |
100.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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