Betreff
Querungshilfe für Fußgänger - Verkehrssicherheit auf der Elberfelder Straße (B228) hier: Antrag der BÜRGERAKTION vom 13.03.2013
Vorlage
WP 09-14 SV 66/139
Aktenzeichen
IV/66
Art
Antragsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Erläuterungen zum Antrag:

 

Bislang müssen Spaziergänger, die an einem der drei Wanderwegeverbindungen die Elberfelder Straße überqueren wollen, sehr auf der Hut sein, wenn sie sich darauf einlassen, zwischen den mit hohem Tempo passierenden Fahrzeugen auf die andere Straßenseite zu kommen. Deshalb sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, wenigstens an einer Stelle das Überqueren der schnell befahrenen Straße zu erleichtern. Welche der drei Wegeverbindungen, die die B 228 kreuzen, optimiert wird, sollte von der Nutzungsintensität und den jeweiligen baulichen Möglichkeiten zur Straßenverbreiterung (bei geringstmöglichem Eingriff in die Natur) abhängig gemacht werden.

Im Zusammenhang mit einer vergleichbaren Verkehrssituation im Hildener Westen, die die Stadt Düsseldorf z. Zt. veranlasst, dem Wunsch vieler Wanderer und Radfahrer mit dem Bau einer Fußgängerinsel an der Hülsenstraße zu entsprechen, hatte die Hildener Verwaltung dort „lange eine Querungshilfe gefordert" und die Planung der Düsseldorfer Kollegen „begrüßt" (RP vom 25.05.2012). Alle anderen Ausfallstraßen Hildens sind nahe den Ortsausgängen ausnahmslos schon lange mit besonderen Querungshilfen fußgängerfreundlich ausgestattet.

Auch im Bereich der Hildener Heide haben viele Naherholungssuchende seit langem den Wunsch, die das beliebte Wandergebiet trennende Bundesstraße schneller und gefahrloser überqueren zu können.

Gegenüber der westlichen Stadtgrenze gibt es an der Elberfelder Straße zwei Unterschiede: Die Verkehrsdichte ist nicht ganz so hoch wie am Hasseler Forst, die erlaubte und auch realisierte Höchstgeschwindigkeit an der Bundesstraße nach Haan jedoch deutlich höher. Gelegentlich des tödlichen Verkehrsunfalls mit Unfallflucht am Neujahrstag 2012 hatten eine Reihe Bürger - unabhängig von der damaligen Unfallursache - auf die gefährliche Situation beim Überqueren der Bundesstraße im Bereich Jaberg/Kesselsweier/Stadtgrenze Haan öffentlich hingewiesen und eine Verbesserung der Situation gefordert. Angesichts der von der Öffentlichkeit unverkennbar als gefährlich eingeschätzten Situation wäre es zynisch, tatenloses Zuwarten mit zu geringer Unfallhäufigkeit und -schwere insbesondere mit Fußgängerbeteiligung zu rechtfertigen.

Eine Fußgängerinsel wäre im Übrigen auf diesem Streckenabschnitt auch insoweit ein Beitrag zur Verkehrssicherheit, als die Querungshilfe geeignet wäre, die schnurgerade, zum Rasen animierende Strecke optisch zu unterbrechen und geschwindigkeitsdrosselnd zu wirken.

Der Landesbetrieb Straßen NRW, mit dem die Baumaßnahme lediglich abzustimmen wäre, hat bereits einem Pressebericht zufolge auf die alleinige Zuständigkeit der Städte Hilden und Haan verwiesen. Auch der Technische Beigeordnete der Stadt Haan möchte sich nach eigenem Bekunden gegenüber der Presse der Realisierung einer Fußgängerinsel „nicht in den Weg stellen" und kann sich nach Prüfung des Bedarfs sogar „nach eigenen Angaben grundsätzlich eine gemeinsame Finanzierung mit Hilden vorstellen".

gez. Ludger Reffgen Fraktionsvorsitzender

 


Antragstext:

 

Antrag zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 13.03.2013

Querungshilfe für Fußgänger - Verkehrssicherheit auf der Elberfelder Straße (B 228

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Haan und dem Landesbetrieb Straßen NRW Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel, durch den Bau einer Querungshilfe für Wanderer, Radfahrer und Reiter die Verkehrssicherheit auf dem Streckenabschnitt der B 228 im Bereich Jaberg/Kesselsweier/Stadtgrenze Haan zu erhöhen.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Unabhängig vom hier zu diskutierenden Fall wird grundsätzlich seitens der Verwaltung  der Einbau von Mittelinseln als Querungshilfe auf Hauptverkehrsstraßen als Mittel der Verkehrssicherheitsverbesserung begrüßt. Neben der Erleichterung des Querens für den Fußgänger in ggf. zwei Etappen wird der fließende Verkehr in der Regel geringfügig eingebremst.

Daraus resultierend gibt es an den Ortseingangssituationen der Hauptverkehrsstraßen bei entsprechenden Querungsfrequenzen bereits solche Querungshilfen. Übrigens auch auf der Elberfelder Straße und stadtauswärts kurz hinter der Autobahnunterführung am Ende des bebauten Bereichs. Hier war allerdings das Ziel die Geschwindigkeitsdämpfung.

 

Die Elberfelder Straße befahren über 14.000 Kfz/Tag in dem etwa 2 km langen Abschnitt (freie Strecke, zulässige Geschwindigkeit von 70 km/h) werktäglich mit einem  Geschwindigkeitsniveau V85 von 72 km /h. Es ist daher nicht auszuschließen, dass dann öfter keine ausreichende Zeitlücke in den Verkehrsströmen  aus beiden Richtungen vorhanden ist, um  dann sicher in einem Zuge die Fahrbahn zu queren. Allerdings sind in der Vergangenheit diesbezüglich keine vermehrten Wünsche an die Verwaltung gestellt worden.

 

Die richtige Stelle für eine gesicherte Querungsstelle Elberfelder Straße wäre dem Wegenetz des Stadtwalds entsprechend dort, wo der Radweg „rund um Hilden“ und der Hauptwanderweg „X“ die Bundesstraße kreuzt.  Der Weg grenzt  an das Gelände des Hundevereins; über diesen Weg ist auch der Aussichtturm auf dem Jaberg zu erreichen (siehe Anlage „Querungsstelle Elberfelder Straße).

Der Förster mit besten Ortskenntnissen  und auch der ADFC sehen an dieser Stelle auch die größte Querungshäufung.

Die Sichtweiten  für den querenden Fußgänger auf den fließenden Verkehr sind mit etwa 500 m in Richtung Hilden und über 800 m in Richtung Haan mehr als ausreichend (siehe beigefügte Fotos).

 

An den anderen vom Antragsteller benannten Stellen ist eine erhöhte Querungsfrequenz als Voraussetzung für eine Querungshilfe nicht erkennbar.

 

Die Fahrbahn der Bundesstraße hat hier eine Breite von 8,65 m. Dieses Maß ist bei einer für Radfahrer tauglichen Mittelinsel von  mindestens 2,50 m Breite nicht ausreichend, so dass punktuell vermutlich zu Nordseite hin die Fahrbahn um 1,0 bis 1,5 m aufgeweitet werden müsste. Insofern erfordert eine Querungshilfe einen nicht unerheblichen baulichen und finanziellen Aufwand.

 

Straßen NRW als Straßenbaulastträger und „Eigentümer“ der Bundesstraße wäre grundsätzlich auch für Herstellung und Instandhaltung der Querungsstelle zuständig und  somit kostenpflichtig.  Die Stadt Hilden würde als Straßenverkehrsbehörde die Maßnahme verkehrsrechtlich anordnen. Sie ist dabei aber auch „beweispflichtig“, dass die Einrichtung zwingend erforderlich ist. Insofern ist derzeit nicht abschätzbar, ob Straßen NRW den Argumenten der Stadt Hilden folgen würde.

 

Alle bisherigen Erfahrungen mit vergleichbaren Fällen zeigen jedoch, dass zwischen Anordnung und Realisierungen Jahre vergehen können. Insofern ist nicht davon auszugehen, dass nach einem Beschluss des Ausschusses direkt eine zügige Realisierung erfolgt.

 

Anders könnte sich die Situation darstellen, wenn die Stadt Hilden die Kosten trägt und auch Planung und Bau durchführt. Allerdings würde die Stadt dann Aufgaben des Bundes zu Lasten des Hildener Haushalts übernehmen. Ohne konkrete Planung schätzt die Verwaltung den Kostenaufwand auf einen mittleren 5-stelligen Betrag. Im Haushalt sind dafür weder für 2013 noch in der mittelfristigen Finanzplanung Gelder vorgesehen.

Insofern schlägt die Verwaltung keine Finanzierung und Ausführung durch die Stadt Hilden vor.

 

Eine Kostenbeteiligung der Stadt Haan ist bei einer Entfernung  von ca. 700 m zwischen Stadtgrenze und zuvor genannter Querungsstelle nicht nachvollziehbar.

 

 

 

 

 

Horst Thiele

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

nein