- Außerplanmäßige Mittelbereitstellung -
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der
Stadt Hilden stimmt der Erneuerung des Salzsilos auf dem städtischen Bauhof zu
und beschließt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Produkt 011303
„Investitionen“ von 107.000 €. Über diese Mittel kann vor Beschlussfassung zum Nachtragshaushalt
2016 verfügt werden.
Die Deckung
erfolgt über den Nachtragshaushaltsplan des Jahres 2016.“
Erläuterungen
und Begründungen:
Auf dem städtischen Bauhof befindet sich u.a. ein Salzsilo, unter dem die Winterdienstfahrzeuge direkt befüllt werden können. Diese Anlage, die über ein Volumen von 100 m3 verfügt, muss regelmäßig einer Prüfung unterzogen werden, um die fortdauernde Betriebssicherheit zu gewährleisten. Bei dieser Prüfung durch einen Sachkundigen wurde allerdings festgestellt, dass das Salzsilo wegen aufgetretener Schäden in seiner Standsicherheit gefährdet ist und daher derzeit nicht mehr befüllt werden darf (s. Anlage).
Da dieser Sachkundiger aber zugleich auch Hersteller/Lieferant von Siloanlagen ist, hat die Verwaltung einen unabhängigen Statiker um eine Beurteilung gebeten. Dieser hat die Einschätzung des Sachkundigen inhaltlich bestätigt und die „umgehende Erneuerung“ der Siloanlage empfohlen. Der Bericht des Statikers vom 01.06.2016 ist diese Sitzungsvorlage ebenso als Anlage beigefügt.
Für die in diesem Bericht erwähnte, auch denkbare Reparatur der Siloanlage liegt der Verwaltung ein Kostenvoranschlag vor, der mit rd. 26.000 € abschließt. Allerdings würden mit dieser Reparatur lediglich die aktuell bestehenden statischen Probleme behoben, weitere finanzielle Unterhaltungsaufwendungen in näherer Zukunft würden damit nicht vermieden. Angesichts der schon über 40-jährigen Nutzungszeit der Siloanlage ist die durchschnittlich zu erwartenden Standzeit von 20-25 Jahren schon deutlich überschritten und die Anlage auch finanztechnisch schon seit Längerem abgeschrieben. Letztlich lassen sich Reparaturkosten von 26.000 € mit der „Aussicht“ auf weitere Unterhaltungsaufwendungen aus Sicht der Verwaltung wirtschaftlich nicht rechtfertigen.
Der Verwaltung liegt ein Richtpreisangebot vor, das die Kosten für die Erneuerung der Siloanlage auf rd. 107.000 € beziffert. Ein von der Verwaltung angefordertes Vergleichsangebot, das eine Anmietung einer solchen Siloanlage beinhaltet, beläuft sich auf 9.882,95 € jährlich. Allerdings ist hierbei eine Mietdauer von 12 Jahren vorgegeben, anschließend könnte das Silo zum Restwert übernommen werden. Auch müsste zuvor die Altanlage auf Kosten der Stadt Hilden beseitigt werden. Insofern stellt der Erwerb einer neuen Siloanlage die wirtschaftlichere Lösung dar.
Die Lieferzeit wurde von einem Hersteller mit 12-14 Wochen angegeben. Zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft eines neuen Salzsilos bis zum 01.10.2016 ist es erforderlich, spätestens Anfang Juli einen Auftrag zur Erneuerung zu erteilen. Für die Erteilung eines Auftrages ist jedoch eine entsprechende Haushaltsposition erforderlich, die aber derzeit nicht zur Verfügung steht. Dies wird frühestens nach einem Beschluss des Rates und Freigabe des Nachtragshaushaltes im Herbst d.J. der Fall sein. Ein Abwarten bis zu diesem Zeitpunkt stellt jedoch keine Alternative dar.
Die Verwaltung bittet daher um die außerplanmäßige Bereitstellung des o.g. Betrages von 107.000 €, damit eine Auftragserteilung tatsächlich vorgenommen werden kann.
Die Verwaltung wird bis zur Ratssitzung von Anbietern in diesem (eingeschränkten) Marktsegment entsprechende Angebote einholen, um evtl. noch mögliche Kostenvorteile gegenüber dem Richtpreisangebot generieren zu können.
gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011303 |
Investitionen |
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Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
I261600108 |
Erneuerung Salzsilo |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2016 |
0113030010 / I261600108 |
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Erneuerung Salzsilo |
107.000 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Die Investition ist im 1. NT 2016
enthalten. Gesehen Klausgrete |
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