Betreff
Konzept Frühe Hilfen
Vorlage
WP 14-20 SV 51/110
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hilden beschließt das Konzept der Frühen Hilfen für die Stadt Hilden.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Zum 1.Januar 2012 trat das Bundeskinderschutzgesetz (BkiSchG) in Kraft. Ein zentraler Teil des BkiSchG ist das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). In diesem werden die Jugendämter verpflichtet verbindliche Netzwerkstrukturen für die Frühen Hilfen zu schaffen (§3 KKG) und Eltern sowie werdenden Müttern und Väter frühzeitig über Beratungsangebote zu informieren (§2 KKG). In diesem Kontext wurden auch die Babybegrüßungsbesuche gesetzlich festgelegt. Gleichzeitig wurde der Leistungsanspruch von Eltern und werdenden Müttern und Vätern auf Frühe Hilfen im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) gesetzlich verankert (§16 Abs. 3 SGB VIII).

 

Unter dem Begriff Frühe Hilfen werden nunmehr seit mehr als einem Jahrzehnt in Hilden systematisch Hilfen für Kinder unter drei Jahren offeriert und  weiterentwickelt. Hilfen wie Babybegrüßungsbesuche, KinderZukunft Hilden und das Elterncafé auf dem Abenteuerspielplatz sind seit Jahren erfolgreich etabliert und werden getragen durch ein multiprofessionelles Netzwerk von Kinderärzten, Gynäkologen, Geburtsklinik, Hebammen, Beratungsstellen und Kindertagesbetreuungseinrichtungen sowie vielen weiteren Akteuren.

 

Frühe Hilfen werden seit 2012 durch den Bund im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen bundesweit gefördert (§3 Abs. 4 KKG). Aus den Mitteln der Bundesinitiative wurden und werden auch in Hilden vielfältige Projekte wie die Koordinationsstelle für Frühe Hilfen, die Babybegrüßungsbesuche, das Projekt KinderZukunft Hilden und der Einsatz von Familienhebammen mitfinanziert. Für 2016 beträgt die Fördersumme für Hilden 22.535 €. Die Bundesinitiative ist darauf ausgerichtet flächendeckend im Bundesgebiet die Versorgung mit Frühen Hilfen sicherzustellen und gleichzeitig die Qualität weiterzuentwickeln.

 

Aufbauend auf der Sitzungsvorlage vom 21.06.2012 „Auswirkungen des Bundeskinderschutzgesetzes“ (WP 09-14 51/203) und der Sitzungsvorlage vom 29.11.2012 zur „Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes“ zur Einrichtung einer Fachstelle „Kinderschutz /Frühe Hilfen“ (WP 09-14 51/ 218) sowie dem „Bericht der Fachstelle Kinderschutz“ (WP 14-20 51/30) in der Sitzungsvorlage vom 11.12.2014 wird dem Jugendhilfeausschuss nun ein überarbeitetes Fachkonzept für den weiteren Auf- und Ausbau des Netzwerks Frühe Hilfen in Hilden vorgelegt.

 

 

gez.

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 


Finanzielle Auswirkungen

JA    

 

Produktnummer / -bezeichnung

0603010100

Frühe Hilfen  und niederschwellige Angebote

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2017

0603010100 Frühe Hilfen und niederschwellige Angebote

414100

Zuweisungen vom Land

8.000 €

 

 

414130

Zuweisungen vom Land f. Personal

14.535 €

 

 

5*

Personalaufwendungen

14.535 €

 

 

5*

Sonstiger Aufwand

37.700 €

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete

 

 



Personelle Auswirkungen

JA

Im Stellenplan enthalten:

ja

 

 

Planstelle(n):

 

Fachstelle Frühe Hilfen / Kinderschutz (davon 0,25 VZÄ für Frühe Hilfen)

 

Vermerk Personaldezernent

 

Gesehen Danscheidt