Betreff
Antrag Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Errichtung einer barrierefreien Wartehalle an der Hst. Kleinhülsen
Vorlage
WP 14-20 SV 66/041/1
Aktenzeichen
IV / 66.1 / Hst. Kleinhülsen
Art
Antragsvorlage
Referenzvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Ursprüngliche Erläuterungen:

Die Haltestelle „Kleinhülsen" der Linie 783, in Fahrtrichtung Solingen gehört zu den häufig genutzten Bushaltestellen; dies gilt für jede Jahreszeit. Um den Kunden einen Schutz vor der Witterung bieten zu können, wie er bereits an der Nachbarhaltestelle „Reisholzstraße" besteht, beantragt die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Hilden den entsprechenden Umbau der Haltestelle.

Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen Bushaltestellen in absehbarer Zeit barrierefrei sein, Daher ist es sinnvoll beide Maßnahmen gleichzeitig durchzuführen, um Belastungen für die Kunden, sowie die Gesamtkosten möglichst gering zu halten.

 

Ergänzende Erläuterungen:

Im Rahmen des StEA vom 24.09.2015 wurde nachgefragt, ob es noch ein Programm hinsichtlich der Modernisierung von Wartehallen / Haltestellen geben würde.

Verwaltungsseitig wurde mitgeteilt, dass ein derartiges Programm inzwischen ausgelaufen ist und nun, im Rahmen der Förderpauschalen, jährlich neu entschieden wird, welche Wartehallen / Haltestellen barrierefrei ausgebaut werden.


Antragstext:

 

Ursprünglicher Antragstext:

1.    Die Bushaltestelle „Kleinhülsen", Linie 783, Fahrtrichtung Solingen soll mit einer kleinen Wartehalle, entsprechend der Nachbarhaltestelle „Reisholzstraße", ausgestattet werden.

2.    Nach zeitnah geltenden gesetzlichen Vorgaben müssen Bushaltestellen barrierefrei sein, weshalb die Umbausituation dazu genutzt werden soll, die Barrierefreiheit im gleichen Arbeitsschritt herzustellen.

 

Ergänzender Antragstext:

Die Entscheidung wurde im StEA am 24.09.2015 vertagt.

Die Verwaltung wurde gebeten zu prüfen, ob evtl. andere Haltestellen eine größere Ausbaupriorität besitzen, als die vorgenannte Haltestelle Kleinhülsen.

Die Sitzungsvorlage ist zu den Haushaltsberatungen 2016 dahingehend inhaltlich zu ergänzen.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Ursprüngliche Stellungnahme:

Die Bushaltestelle „Kleinhülsen“, Linie 783, Fahrtrichtung Solingen, kann mit einer kleinen Wartehalle, entsprechend der Nachbar-Haltestelle „Reisholzstraße“, ausgestattet werden.

 

Allerdings sind die Platzverhältnisse dort sehr beengt, so dass die Wartehalle den Fahrradverkehr behindern würde, für den der Gehweg ebenfalls freigegeben ist. Die Radfahrer müssten daher eine relativ enge „Schlangenlinie“, zwischen den Straßenbäumen und der Buswartehalle, fahren.

 

Die Baukosten wären jedoch vergleichsweise niedrig. Eine kleine Wartehalle würde genügen und ein Beleuchtungsanschluss ist auf kurzem Wege herstellbar. Die Baukosten sind abhängig davon, ob gleichzeitig ein barrierefreier Ausbau der Haltestelle mit vorgenommen werden soll, da die Bordsteine niedrig sind und die Leitstreifen für Sehbehinderte fehlen.

Da nach den gesetzlichen Vorgaben Bushaltestellen in absehbarer Zeit barrierefrei hergestellt sein sollen, erscheint es als sinnvoll, die Themen „Wartehalle“ und „Barrierefreiheit“ miteinander zu koppeln. Die Kostenschätzung beläuft sich dafür auf ca. 25.000,- Euro.

Eine Realisierung in 2015 ist allerdings nicht mehr möglich, so dass diese frühestens für 2016 vorgesehen werden kann.

 

bei entsprechender positiver Beschlussfassung würde die Maßnahme für den Haushalt 2016 angemeldet.

 

 

Ergänzende Stellungnahme:

Im Stadtentwicklungsaussschuss am 24.09.2015 wurde die Entscheidung zum Umbau der Haltestelle Kleinhülsen vertagt und die Frage an die Verwaltung gerichtet, ob Haltestellen mit einer höheren Priorität bzgl. des barrierefreien Umbaus vorhanden sind.

Nach der Prüfung dieser Anfrage wird von der Verwaltung eingeschätzt, dass der Haltestelle Weidenweg eine höhere Ausbaupriorität zugewiesen werden sollte, als der Haltestelle Kleinhülsen.

 

Vergleicht man die Haltestellen miteinander, so ist festzustellen, dass die Haltestelle Weidenweg ebenfalls noch nicht barrierefrei umgebaut wurde, jedoch im Gegensatz zur Haltestelle Kleinhülsen öfter von Bussen angedient wird und somit auch ein höheres Fahrgastaufkommen zu verzeichnen hat.

Weiterhin ist zu benennen, dass die Haltestelle Weidenweg für heutige Maßstäbe zu kurz und zu schmal dimensioniert ist und darüber hinaus auch wartende Busse eine Einfahrt blockieren.

 

Nach Prüfung der in Frage kommenden Haltestellen schlägt die Verwaltung vor, dass die Haltestelle Kleinhülsen derzeit noch nicht umgebaut und stattdessen der Haltestelle Weidenweg der Vorzug gegeben und diese im Jahr 2016 barrierefrei umgebaut wird. Die entsprechenden Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung (I 661600204) und die Aufgabenträger-Pauschale des VRR kann entsprechend verwendet werden.

Es wird anvisiert, dass die Haltestelle Kleinhülsen mittelfristig ebenfalls barrierefrei umgebaut wird.

 

 

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

120101

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I661600204

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2016

I 661600204

Invest

 

25.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete