Erläuterungen zum
Antrag:
Die Haltestelle „Kleinhülsen" der Linie 783, in Fahrtrichtung Solingen gehört zu den häufig genutzten Bushaltestellen; dies gilt für jede Jahreszeit. Um den Kunden einen Schutz vor der Witterung bieten zu können, wie er bereits an der Nachbarhaltestelle „Reisholzstraße" besteht, beantragt die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Hilden den entsprechenden Umbau der Haltestelle.
Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen Bushaltestellen in absehbarer Zeit barrierefrei sein, Daher ist es sinnvoll beide Maßnahmen gleichzeitig durchzuführen, um Belastungen für die Kunden, sowie die Gesamtkosten möglichst gering zu halten.
Antragstext:
1. Die Bushaltestelle „Kleinhülsen",
Linie 783, Fahrtrichtung Solingen soll mit einer kleinen Wartehalle,
entsprechend der Nachbarhaltestelle „Reisholzstraße", ausgestattet werden.
2. Nach zeitnah geltenden gesetzlichen Vorgaben
müssen Bushaltestellen barrierefrei sein, weshalb die Umbausituation dazu
genutzt werden soll, die Barrierefreiheit im gleichen Arbeitsschritt herzustellen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Bushaltestelle
„Kleinhülsen“, Linie 783, Fahrtrichtung Solingen, kann mit einer kleinen
Wartehalle, entsprechend der Nachbar-Haltestelle „Reisholzstraße“, ausgestattet
werden.
Allerdings sind
die Platzverhältnisse dort sehr beengt, so dass die Wartehalle den
Fahrradverkehr behindern würde, für den der Gehweg ebenfalls freigegeben ist.
Die Radfahrer müssten daher eine relativ enge „Schlangenlinie“, zwischen den
Straßenbäumen und der Buswartehalle, fahren.
Die Baukosten
wären jedoch vergleichsweise niedrig. Eine kleine Wartehalle würde genügen und
ein Beleuchtungsanschluss ist auf kurzem Wege herstellbar. Die Baukosten sind
abhängig davon, ob gleichzeitig ein barrierefreier Ausbau der Haltestelle mit
vorgenommen werden soll, da die Bordsteine niedrig sind und die Leitstreifen
für Sehbehinderte fehlen.
Da nach den
gesetzlichen Vorgaben Bushaltestellen in absehbarer Zeit barrierefrei hergestellt
sein sollen, erscheint es als sinnvoll, die Themen „Wartehalle“ und
„Barrierefreiheit“ miteinander zu koppeln. Die Kostenschätzung beläuft sich
dafür auf ca. 25.000,- Euro.
Eine Realisierung
in 2015 ist allerdings nicht mehr möglich, so dass diese frühestens für 2016
vorgesehen werden kann.
bei entsprechender
positiver Beschlussfassung würde die Maßnahme für den Haushalt 2016 angemeldet.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2016 |
1201010010 |
Invest |
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25.000,- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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