Betreff
Anregung nach § 24 GO Beibehaltung Sperrung Weststraße
Vorlage
WP 09-14 SV 66/170/1
Aktenzeichen
66.1 Weststraße 24 GO Anwohner
Art
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW
Referenzvorlage

Begründung (zum Antrag aus 2014):

 

Seit dem Beschluss vom 20.01.2010 haben sich keine dem Beschluss widersprechende Änderungen der Sachlage ergeben. Sämtliche damals eruierten Probleme, die bei Aufhebung der Sperrung auftreten würden, sind nach wie vor aktuell.

 

Die Voraussetzungen einer Spielstraße liegen weiterhin vor, da sich weitere Familien mit Kindern hier angesiedelt haben. Zusätzlich sind kinderreiche Familien mit Migrationhintergrund in das Gebäude Hausnummer 6 eingezogen. Diese Angaben können über das Einwohnermeldeamt sicherlich bestätigt werden. 

 

Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass sich weitere Unternehmen im Gewerbegebiet West angesiedelt haben und bestehende in Ihre Betriebe investieren.

 

Unter Berücksichtigung der Anbindung über die Liebigstraße ist eine nun geforderte Aufhebung der Sperrung nicht nachvollziehbar.

Auch wird von den Unterzeichnern angezweifelt, dass es in den letzten 7 Jahren durch die Sperrung der Weststraße zu Umsatzeinbußen der ansässigen Unternehmen über das Maß normaler wirtschaftlicher Sachzwänge gekommen ist.


Antragstext (zum Antrag aus 2014):

 

Der Rat der Stadt Hilden möge beschließen,

 

die Sperrung der Weststraße, wie im Beschluss vom 06.12.2006 und bestätigt durch Rechtsbeschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 12.07.2007 unter dem GZ: 2007/10003/RE-sch, sowie dem im Stadtentwicklungsausschuss abgelehnten Antrag der FDP vom 20.01.2010, beizubehalten.


 Zusätzliche Stellungnahme der Verwaltung (2016, nach Durchführung „runder Tisch“):

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hatte Anfang 2014 die Anregung nach §24GO „Beibehaltung der Sperrung Weststraße“ zusammen mit dem Antrag der FDP-Fraktion „Aufhebung der Sperrung Weststraße“ gemeinsam beraten.

Die Abstimmung dazu wurde damals vertagt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, einen „Runden Tisch“ mit den Gewerbetreibenden des anliegenden Gewerbegebietes sowie den Anliegern des verkehrsberuhigten Bereiches der Weststraße durchzuführen. Danach sollte eine erneute Beratung im Stadtentwicklungsausschuss erfolgen.

 

Zur Information über die politischen Beschlüsse der letzten 20 Jahre ist als Anlage eine diesbezügliche Übersicht beigefügt.

 

Die vorgenannten Teilnehmerbereiche wurden ab Anfang Dezember 2015 zum „Runden Tisch“ eingeladen, der am 26.1.2016 im Bürgerhaus der Stadt Hilden stattgefunden hat. Es haben ca. 20 Personen teilgenommen, wobei die Gruppe der Gewerbetreibenden und der Weststraßenanlieger jeweils etwa gleich groß war. In einer 2-stündigen Veranstaltung haben die Teilnehmer unter Moderation der Stadtverwaltung in einem konstruktiven Dialog Ihre Sichtweisen und Argumente ausgetauscht und nach gemeinsamen Kompromissen gesucht. Zu verkehrlichen und technischen Sachverhalten hat die Verwaltung, soweit notwendig und/oder gewünscht, Erläuterungen und Einschätzungen gegeben.

 

Das zusammenfassende Protokoll ist als Anlage beigefügt.

 

Der Hauptwunsch der Gewerbetreibenden bestand in einer zweiten Zu- und/oder Ausfahrt aus dem Gewerbegebiet für Fahrzeuge bis max. 3,5t (also nicht für Lkw) da die Verkehrssituation an der Einmündung Liebigstr. / Düsseldorfer Str. problematisch sei. Die Weststraße sei geeignet, zu einer solchen Verbesserung zu führen.

Die Anlieger des verkehrsberuhigten Bereiches verwiesen darauf, dass die letzten 20 Jahre gezeigt hätten, dass sich ein großer Teil der Verkehrsteilnehmer gerade nicht an diese (siehe Anlage: Historie Weststr.) Beschränkungen gehalten hätte, es daher zu der Sperrung gekommen wäre. Diese müsse daher beibehalten werden.

 

Vor diesem Hintergrund war in der Veranstaltung ein von beiden Seiten akzeptierter Kompromiss bezüglich der Weststraße nicht zu erzielen.

 

Beide Gruppen sprachen sich dafür aus, dass nach Verbesserungen der Verkehrssituation an der Einmündung Liebigstr. / Düsseldorfer Str. gesucht werden solle.

 

Nachfolgend Anmerkungen der Verwaltung zu wesentlichen Diskussionspunkten:

 

-     Schaffung einer (neuen) zweiten Zu- und Ausfahrt

Es wurden Vorschläge gemacht eine zusätzliche neue Zu- und Ausfahrtstraße zu bauen. Angesprochen wurden:

       Von der Agnes-Pockels-Straße nach Westen längs der Itter zur Horster Allee,

       Von der Siemensstraße nach Osten zur Dieselstraße,

       Von der Liebigstraße nach Südwesten über Karnap zur Richrather Straße,

       Von der Weststraße nach Nordwesten zur Zufahrt Lidl.

Die Verwaltung hat zu allen diesen Ideen auf planungs- und grundstückrechtliche Fragen, die Kosten und den Zeithorizont hingewiesen.

 

Ergänzende Anmerkung der Verwaltung: Der Vorschlag 1 würde in den jetzigen Naherholungsraum an der Itter eingreifen. Es müssten bauplanungsrechtliche Voraussetzungen geschaffen werden. Bei einer Einbahnstraßenlösung werden die Kosten grob überschlägig auf 700.000-1.000.000€ geschätzt. Ein besonderer Problempunkt dürfte die Einmündung an der Horster Alle sein. Die Vorschläge 2+4 würden den Erwerb von Gewerbegebietsflächen nötig machen. Hinzu kommt, dass bauplanungsrechtliche  Voraussetzungen geschaffen werden müssten. Bezüglich des Vorschlags 2 kommt hinzu, dass die Dieselstr. eine Privatstraße ist und damit keine Anbindung erfolgen kann, außer die Stadt Hilden würde diese Straße erwerben. Der Vorschlag 3 ist nicht neu, aber schon vor Jahren wurden dazu abweisende politische Beschlüsse gefasst. Auch im Verkehrsentwicklungsplan 2004 der Stadt Hilden wurde diese Straßenlösung mit negativem Ergebnis betrachtet. Insgesamt betrachtet ergeben sich derzeit kaum realistische Handlungsansatzpunkte für eine zeitlich absehbare Realisierung der 4 Vorschläge.

 

-     Kreisverkehr an der Einmündung Liebigstraße/Düsseldorfer Straße

Dies wurde von Teilnehmern als Möglichkeit zur Verbesserung der Verkehrssituation an diesem Punkt eingebracht.

Die Verwaltung hat erläutert, dass ein Kreisverkehr bei einem Mindestdurchmesser von über 40m an dieser Stelle schon aus Platzgründen zumindest ohne weitreichende Inanspruchnahme von Privatgelände nicht möglich ist. Darüber hinaus dürfte ein Kreisverkehr eher zu (neuen) Problemen führen als sie zu lösen. Hinzu kommt, dass die Stadt Hilden bezüglich der Düsseldorfer Straße nur begrenzt entscheidungsbefugt ist, da es sich um eine Bundesstraße handelt.

 

Ergänzende Anmerkung der Verwaltung: Die vorgenannte Darstellung war eine Ersteinschätzung. Belastbare Daten lassen sich nur über ein Verkehrsgutachten  erzielen. Das beigefügte Luftbild (s. Anlage Kreisverkehr) zeigt einmal näherungsweise den Mindestaußendurchmesser eines Kreisverkehrs.

 

-     Einbau einer Ampel an der Einmündung Liebigstraße/Düsseldorfer Straße

Dies wurde von Teilnehmern als Möglichkeit zur Verbesserung der Verkehrssituation an diesem Punkt eingebracht.

Die Verwaltung hat erläutert, dass mit einer Ampel Vor- und Nachteile verbunden sein könnten. Die Verkehrsabwicklung auf der Düsseldorfer Straße dürfte sich eher verschlechtern. Die Ausfahrt aus der Liebigstraße nach Westen könnte vielleicht besser werden, während nach Osten eine Verbesserung fraglich sei. Auch hier gelte wieder die eingeschränkte Entscheidungsbefugnis analog zum Kreisverkehr.

 

Ergänzende Anmerkung der Verwaltung: Die vorgenannte Darstellung war eine Ersteinschätzung. Belastbare Daten lassen sich nur über ein Verkehrsgutachten  erzielen.

 

-     Aufweitung des Einmündungsbereichs Liebigstraße

Von den Teilnehmern wurde in den Verkehrsspitzen Rückstau in der Liebigstraße für Rechtsabbieger beklagt. Diese entstünden, da insbesondere Lkw keine Lücken für die Ausfahrt nach links Richtung Düsseldorf fänden.

Die Verwaltung hat erläutert, dass eine Aufweitung wohl die Inanspruchnahme von Privatgelände voraussetzen würde. Wenn überhaupt sei hier wohl eine schnelle Lösung eher unwahrscheinlich.

 

Ergänzende Anmerkung der Verwaltung: Die Ausfahrt aus der Liebigstraße hat eine Fahrbahnbreite von 6,5m auf einer Länge von fast 60m (s. Anlage Luftbild). Die Breite lässt eine Aufstellung von Lkw und mindestens Pkw nebeneinander zu. Es sind Links- und Rechtsabbiegepfeile auf der Fahrbahn markiert. Bei der Länge dieses Bereiches von 60m kann es erst bei mehr als 3 gleichzeitig links abbiegenden Lkw zu den geschilderten Problemen kommen. Die vorgenannte Darstellung war eine Ersteinschätzung. Belastbare Daten lassen sich nur über ein Verkehrsgutachten  erzielen.

 

-     Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich lässt eine Nutzung der Straße für Durchgangsverkehr nicht zu

Die Verwaltung hat dazu erläutert, dass die Ausweisung der Straße als verkehrsberuhigter Bereich voraussetzt, dass die Aufenthalts- und Erschließungsfunktion überwiegt. Diese bedeutet nicht, dass keinerlei „Durchgangsverkehr“ zulässig wäre, da dann ja nur Sackgassen für solche Bereiche in Betracht kämen. Allerdings wären dem Durchgangsverkehrsanteil Grenzen gesetzt.

 

Ergänzende Anmerkung dazu: In 2006 hatte der STEA eine probeweise Öffnung der Weststraße als Zufahrtsstraße beschlossen. Während dieser Zeit wurden Verkehrsmessungen vorgenommen. Daraus wurde  damals rechnerisch ein Durchgangsverkehr in das Gewerbegebiet von über 600 Kfz/Tag ermittelt. Dies wäre deutlich mehr, als mit der Zielsetzung einer Ausweisung der Weststraße als verkehrsberuhigter Bereich in Einklang zu bringen wäre. Dabei geht es weniger um die Verkehrsmenge (an anderer Stelle in Hilden sind schon verkehrsberuhigte Bereiche mit solchen Verkehrsmengen realisiert worden), als um die Verkehrsart (Durchgangsverkehr).

Die damals ermittelte Verkehrsmenge stellt aber die Nutzung der Weststraße z.B. als Ausfahrt für Pkw nicht grundsätzlich in Frage. Es wären aber intensive Überlegungen zur verkehrsrechtlichen (STVO) Ausweisung des Straßenabschnittes nötig. Z.B. dahingehend, ob dann die Ausweisung umgestellt werden müsste auf z.B. Tempo 30 und ob der Straßenraum bzw. die derzeitige Gestaltung dies zulässt (Thema Bürgersteig, siehe auch Anlage Bilder Weststraße). Weiterhin ist der Radverkehr aus Richtung Düsseldorfer Str. zu betrachten.  Dies ist eine Ersteinschätzung. Belastbare Daten lassen sich nur über ein Verkehrsgutachten/Sicherheitsaudit erzielen.

 

-     Weststraße als Ausfahrt für Pkw Richtung Hilden (Rechtsabbieger) öffnen

Dies wurde von Teilnehmern unter dem Gesichtspunkt der Ausfahrtprobleme aus der Liebigstraße bzw. der Verkehrssituation auf der Düsseldorfer Str. eingebracht. Damit könnten die Verhältnisse an der Liebigstr. verbessert werden.

Die Verwaltung hat dazu erläutert, dass auf der Düsseldorfer Str. stadteinwärts nur bestimmte Verkehrsmengen abgewickelt werden können. Bei den Verkehrsspitzenzeiten wird die Leistungsfähigkeit der Straße überschritten mit der Folge, dass Rückstau entsteht. Diese würde sich auch durch die Ausfahrt über die Weststraße nicht ändern.

 

Ergänzende Anmerkung dazu: Zuerst muss auf die o.a. Frage zum verkehrsberuhigten Bereich hingewiesen werden. Die tatsächlichen verkehrlichen Auswirkungen lassen sich im Vorfeld nur über ein Verkehrsgutachten ermitteln.

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass generell sowohl bezüglich der Liebigstr. wie auch der Weststr. Ideen vorhanden sind, wie evtl. verkehrliche Verbesserungen erzielt werden könnten.

 

Ob diese aber tatsächlich erzielbar sind, lässt sich nur vertiefte fachtechnische Untersuchungen feststellen. Da entsprechende Spezialisten bei der Verwaltung nicht vorhanden sind, müsste ein entsprechendes Büro beauftragt werden. Die dabei anfallenden Kosten lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nur sehr grob schätzen. Sie hängen auch wesentlich vom Untersuchungsumfang ab, der über einen Beschluss des Ausschusses festzulegen wäre. Derzeit werden die Kosten auf 40.000€ geschätzt. Im laufenden Budget stehen die Mittel nicht zur Verfügung.

 

 

 

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Je nach Beschlussfassung

 

Produktnummer / -bezeichnung

120101 Verkehrsflächen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Je nach Beschlussfassung ergeben sich aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende Ansatzerhöhungen:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2016

1201010010

521151

 

bis zu 40.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

x

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Haushaltsmittel sind im Entwurf 2016 nicht enthalten.

Gesehen Klausgrete