Betreff
Anregung nach § 24 GO Beibehaltung Sperrung Weststraße
Vorlage
WP 09-14 SV 66/170
Aktenzeichen
66.1 Weststraße 24 GO Anwohner
Art
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW
Untergeordnete Vorlage(n)

Begründung:

 

Seit dem Beschluss vom 20.01.2010 haben sich keine dem Beschluss widersprechende Änderungen der Sachlage ergeben. Sämtliche damals eruierten Probleme, die bei Aufhebung der Sperrung auftreten würden, sind nach wie vor aktuell.

 

Die Voraussetzungen einer Spielstraße liegen weiterhin vor, da sich weitere Familien mit Kindern hier angesiedelt haben. Zusätzlich sind kinderreiche Familien mit Migrationhintergrund in das Gebäude Hausnummer 6 eingezogen. Diese Angaben können über das Einwohnermeldeamt sicherlich bestätigt werden. 

 

Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass sich weitere Unternehmen im Gewerbegebiet West angesiedelt haben und bestehende in Ihre Betriebe investieren.

 

Unter Berücksichtigung der Anbindung über die Liebigstraße ist eine nun geforderte Aufhebung der Sperrung nicht nachvollziehbar.

Auch wird von den Unterzeichnern angezweifelt, dass es in den letzten 7 Jahren durch die Sperrung der Weststraße zu Umsatzeinbußen der ansässigen Unternehmen über das Maß normaler wirtschaftlicher Sachzwänge gekommen ist.


Antragstext:

 

Der Rat der Stadt Hilden möge beschließen,

 

die Sperrung der Weststraße, wie im Beschluss vom 06.12.2006 und bestätigt durch Rechtsbeschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 12.07.2007 unter dem GZ: 2007/10003/RE-sch, sowie dem im Stadtentwicklungsausschuss abgelehnten Antrag der FDP vom 20.01.2010, beizubehalten.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Ein Anlieger der Weststraße hat einen Antrag zur Beibehaltung der Sperrung der Weststraße gestellt.

 

Inhaltlich wird auf die Ausführung zum Antrag der FDP SV 66/168 verwiesen.

 

 

In Vertretung

gez. Danscheidt

1. Beigeordneter