Teilprojekt A 4, Vorentwurf
Neugestaltung des Bereichs ,,Gabelung"- Übergang in die Mittelstraße
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der vorgelegten Vorentwurfsplanung zu und beauftragt die Verwaltung die Entwurfsplanung als Grundlage für den Förderantrag erstellen zu lassen.
Die noch zu erarbeitende Entwurfsplanung ist dem Stadtentwicklungsausschuss wiederum zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der entsprechende HV6-Vermerk wird insgesamt für das
Teilprojekt IHK A4 aufgehoben.
Erläuterungen und Begründungen:
- EINLEITUNG
Mit der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 66/036 wurde dem Stadtentwicklungsausschuss am 26.08.2015 die folgenden drei Teilprojekte des Integrierten Handlungskonzeptes für die Hildener Innenstadt (IHK) als Vorentwurfsplanung zur Beschlussfassung vorgelegt:
- A1 (Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation auf der Benrather Straße),
- A2 (Fuß- und Radwegeverbindung Bahnhof – Fußgängerzone) und
- A4 (Neugestaltung des Bereichs "Gabelung" - Übergang in die Mittelstraße)
Der Ausschuss hat damals die Beschlussfassung mit dem Auftrag an die Verwaltung vertagt:
-eine Bürgerbeteiligung durchzuführen
Nach Erfüllung des Auftrages des Stadtentwicklungsausschusses an die Verwaltung wird nunmehr die überarbeitete Vorentwurfsplanung wieder zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Bürgerinformationsveranstaltung wurde am 22. Oktober 2015 durchgeführt. Hierzu wurden alle an den Planbereich angrenzenden Anlieger schriftlich eingeladen. Insgesamt haben rund zwanzig Bürger an der Veranstaltung teilgenommen. Die Planung wurde durch das Planungsbüro vorgestellt. Anschließend wurden die Fragen und Anregungen zur vorgestellten Planung mit den Bürgern diskutiert. Dem beiliegenden Protokoll kann der Inhalt der Veranstaltung entnommen werden. Ebenfalls in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage befindet sich die am 22. Oktober 2015 vorgestellte Präsentation.
- PROJEKTBESCHREIBUNG
Teilprojekt A 4 (Neugestaltung des Bereichs „Gabelung“
– Übergang in die Mittelstraße)
Aufgrund der vorgenannten Randbedingungen sieht die Vorplanung nun die folgenden Änderungen gegenüber dem Bestand vor:
- Neuanordnung der Bike & Ride-Anlage zwischen dem Rheinbahnhaus und der Wohnbebauung
- Neuanordnung der Möblierungselemente (Beschilderung, Post, usw.)
- Verlegung der Taxistellplätze von der Mittelstraße 5 – 9 in die Kirchhofstraße durch Entfall der Bus-, Taxi- und Fahrradschleuse auf der Kirchhofstraße vor Hausnummer 1 – 3
- Einebnung der Gehwegfläche vor dem Gebäude Mittelstraße 2 (Sonnenapotheke)
- Schutz der bestehenden beiden Platanen auf dem Platz vor der Mittelstraße 2 – 4 und Versiegelung der Wurzelbereich mit einem geeigneten Material
- Abbau des Ärztehausschildes auf dem Platz
Ausführlich können die Änderungen zum Bestand auch noch einmal dem beigefügten Erläuterungsbericht und den weiteren Anlagen entnommen werden.
Kostenschätzung: 275.000 €
- PROJEKTKOSTENZUSAMMENHANG
Die in den Anlagen dargestellten aktuellen Kostenschätzungen der einzelnen Teilprojekte stellen sich zum derzeitigen Planungsstand wie folgt dar:
Teilprojekt IHK A 1 |
1.630.177 € |
Teilprojekt IHK A 2 |
1.912.364 € |
Teilprojekt IHK A 4 |
275.000 € |
Verfügbare Mittel |
3.817.541 € |
Im Rahmen des vom Rat 2013 beschlossenen IHK wurden damals Kosten für die Einzelprojekte geschätzt. Diese lagen der Beschlussfassung 2013 zu Grunde. Für die jetzt zur Beschlussfassung anstehenden 3 Teilprojekte A1, A2, A3 lag die Gesamtkostenschätzung zusammen bei 3.600.000€ mit nachfolgender Aufteilung:
Teilprojekt IHK A 1 |
1.330.000 € |
Teilprojekt IHK A 2 |
1.430.000 € |
Teilprojekt IHK A 4 |
840.000 € |
Gesamtbudget (wie
2013) |
3.600.000 € |
Insofern liegt trotz Realisierung aller derzeit erkennbaren Einsparmöglichkeiten eine Kostenerhöhung gegenüber der Rahmenplanung von 2013 von rd. 218.000€ vor. Innerhalb der 3 Projekte ist eine Abdeckung derzeit nicht erkennbar. Wie schon in den dem STEA regelmäßig vorgelegten Projektplänen erläutert, sind aber die Teilprojekte A 6 (Installation bzw. Erweiterung von vorhandenen überdachten Fahrradabstellanlagen), B 4 (Verbesserung der Aufenthaltsqualität von Familien in der Fußgängerzone – Spielstationen) und B6 (Illumination der Brücke in der Kurt-Kappel-Straße und Leitsystem) nicht förderfähig und entfallen daher im Rahmen des IHK.
Diese Projekte sind daher im Haushaltsplanentwurf 2016 nicht mehr enthalten. Sie hatten ein kalkuliertes Volumen von 220.000€. Insgesamt betrachtet werden bei einer Plus/Minusrechnung Kostenerhöhung/Kostenentfall die Gesamtkosten IHK eingehalten.
Die
o.a. Auswirkungen der aktuellen Kostenschätzungen sind im nachfolgenden Teil
„Finanzielle Auswirkungen“ ausgeführt. Es
ergeben sich insgesamt keine Ausgabeerhöhungen gegenüber der Haushaltsplanung
aber Verschiebungen zwischen den 3 Projekten.
Norbert Danscheidt
1. Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 |
Verkehrsflächen |
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2016 - 2018 |
1201010010 |
521151 539100 |
Straßenbau A4 |
344.000,- € |
||
2016 - 2018 |
1201010010 |
414100 |
Zuschuss |
177.500,00 |
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2016 - 2018 |
1201010010 |
521151 539100 |
Straßenbau A4 |
264.000,- € |
||
2016 - 2018 |
1201010010 |
414100 |
Zuschuss |
137.500,00 |
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
||||||