Beschlussvorschlag
für den Rechnungsprüfungsausschuss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt nach
Vorberatung dem Rat den Beschluss der anliegenden, neugefassten
Rechnungsprüfungsordnung.
Beschlussvorschlag
für den Rat:
Der Rat beschließt nach Vorberatung im
Rechnungsprüfungsausschuss die beigefügte Neufassung der
Rechnungsprüfungsordnung.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit der Umstellung auf das neue Finanzwesen
im Jahr 2007 ist der Rechnungsprüfung eine umfassende Finanzkontrolle
(Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage) übertragen worden,
einhergehend mit einer Beurteilung des Lageberichts bzw. Gesamtlageberichts.
Damit verbunden ist eine Wertung der durch die Bürgermeisterin abgegebenen
Einschätzung der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der Stadt bzw.
der anderen vor diesem Hintergrund geprüften Institutionen, insbesondere des
Konzerns Stadt Hilden.
Durch den Bestätigungsvermerk (Jahresabschluss Stadt, Gesamtabschluss)
übernimmt die Rechnungsprüfung im Vergleich zur früheren Rechtslage eine
wesentlich andere bzw. höhere Verantwortung, denn insgesamt hat das
Prüfungsergebnis fundamentale Auswirkungen für die Gesamtverwaltung und auf die
Entlastung der Bürgermeisterin.
Die durch die Einführung des NKF bedingte
Neuausrichtung der Rechnungsprüfung verlangte nach neuartigen
Herangehensweisen. Vor dem Hintergrund des neuen Prüfungsansatzes einer an den
Risiken orientierten Prüfung reichte es nicht mehr
aus, wenn die Rechnungsprüfung feststellt, „was schief gelaufen ist, sondern
was zu tun ist, damit zukünftig möglichst nichts schief läuft."
Das Leitbild einer modernen kommunalen Rechnungsprüfung ist von der
Funktion der Steuerungsunterstützung geprägt. Steuerungsunterstützung
impliziert Nutzenorientierung und Prüfungen sind kein Selbstzweck (mehr). Sie
müssen darauf ausgerichtet sein, Mehrwerte zu schaffen durch die Zukunftsorientierung
von Prüfungen und die Innovations- und Initiativfunktion, Veränderungsfunktion,
Mediationsfunktion sowie die geänderten Aufgabenschwerpunkte der örtlichen Rechnungsprüfung.
Einerseits charakterisieren diese Inhalte das neue Leitbild der
Rechnungsprüfung näher, stellen aber andererseits dar, wie ein möglichst hoher
Mehrwert für die Kommune erreicht werden kann.
Nicht geändert hat sich mit der Einführung
des NKF die Verpflichtung der Rechnungsprüfung, bei Ihren Prüfungen neben der
Wirtschaftlich- und Sparsamkeit in erster Linie die Rechtmäßigkeit und die Ordnungsmäßigkeit
der Haushaltsführung zu beurteilen.
Dabei, so Frau Professor Dr. Berit Adam in
ihrem Gutachten zur Auslegung der Vorschriften der GO NRW und der GemHVO NRW
vom Mai 2010 (Seite 4, 2. Absatz), “bezieht sich Rechtmäßigkeit auf die Güte
des Verwaltungshandelns entsprechend der geltenden Vorschriften. Verstöße gegen
die Rechtmäßigkeit können deshalb unter Umständen sogar eine Verletzung von
Bürgerrechten darstellen.“ … und weiter auf Seite 5, letzter Absatz “Im
Ergebnis ist somit festzuhalten, dass sich zwar der Aufbau des § 101 GO völlig
verändert hat, nicht aber die Pflicht zur Prüfung der Recht- und
Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungshandelns‘‘.[1]
Gleichzeitig hat die Arbeit der Rechnungsprüfung
auch durch die erweiterte Auffassung des Ministeriums für Inneres und
Kommunales eine wesentliche Änderung erfahren, insbesondere was die Ergebnisse
der Arbeit angeht. So hat das MIK in seiner 6. Handreichung zum Neuen kommunalen
Finanzmanagement auf Seite 1346 und in der Folge auch in der 7. Handreichung
auf Seite 1615 konkretisiert, dass „der Rat sich in seiner Funktion als
„Auftraggeber“ und Verantwortlicher nicht selbst als Adressat des
Prüfungsberichtes ausschließen darf“. Insbesondere heißt es, dass der Rat „zudem
über die aus der Prüfung abzuleitenden örtlichen Umsetzungsmaßnahmen sowie über
den Umgang mit dem Prüfungsbericht zu entscheiden hat“. Diese Auffassung wurde
inzwischen vom MIK durch entsprechende Verfügungen bekräftigt, wobei diese im Einzelfall
ergangenen Verfügungen wegen ihrer Allgemeingültigkeit nach Auskunft des MIK
Wirkung auf alle Gebietskörperschaften in Nordrhein-Westfalen entfalten.
Aufgrund des risikoorientierten
Prüfungsansatzes sind sämtliche Aufgaben der Stadt bzw. der entsprechend
geprüften Bereiche zu analysieren und der Risikoeinstufung entsprechend zu
prüfen. Angesichts der sich ständig weiter entwickelnden Verwaltung und der
Aufgaben der Stadt Hilden und der geprüften Einrichtungen ist dies permanent
sicherzustellen. Dem wesentlich gestiegenen Aufgabenportfolio begegnet die
Rechnungsprüfung der Stadt Hilden seit Jahren durch eine Ausweitung und
Neuorientierung der Rechnungsprüfung von der klassischen “Ex-post“-Sichtweise
über die begleitende Prüfung in Richtung “Ex-ante“-Prüfung. Gerade durch den
risikoorientierte Prüfungsansatz konnte die vor der Einführung von NKF
vorhandene Stellenanzahl im BPA gehalten bzw. reduziert werden.
Die mit der Einführung des
risikoorientierten Prüfungsansatzes einhergehende Verlagerung der
Prüfungsgewichte von Einzelfall- hin zu System- und Funktionsprüfungen sowie
die damit verbundenen, neuen Anforderungen sind evident. Hinzu gekommen sind
Prozessanalysen und Prozessbeschreibungen. Diese werden zunehmend Bestandteil
der Prüfungen und Beratungen durch die Rechnungsprüfung.
Die Arbeit des Beratungs- und Prüfungsamtes
dient somit auch der unmittelbaren Steuerungsunterstützung der
Verwaltungsspitze und der Führungskräfte.
Nach der Umstellung auf das neue
Rechnungswesen im Jahr 2007 ist die Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Hilden mehrfach
überarbeitet worden. Seither hat die örtliche Rechnungsprüfung zunehmend das Leitbild
der neuen Rechnungsprüfung umgesetzt.
Inzwischen sind das Amt für Finanzservice und
die Rechnungsprüfung der Stadt Hilden einen weiten Weg gegangen. Im nunmehr
zehnten Jahr mit dem NKF in Hilden war es an der Zeit, die
Rechnungsprüfungsordnung grundlegend zu überarbeiten. Die Neufassung der
Rechnungsprüfungsordnung trägt den geänderten Aufgaben, der Steuerungsunterstützung
und der geänderten Zielrichtung „Ex-ante-Prüfung“ Rechnung.
Die neugefasste RPO ist als Anlage 1
beigefügt.
Für die Beratungen wurde auch eine Synopse
erstellt (Anlage 2), in der die neugefasste RPO der bisherigen RPO gegenüber
gestellt und die Änderungen durch roter Schrift kenntlich gemacht sind. Die Änderungen
sind kurz erläutert.
Gez.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin