Betreff
Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung
Vorlage
WP 14-20 SV 14/027
Aktenzeichen
I/14-Wit
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt nach Vorberatung dem Rat den Beschluss der anliegenden, neugefassten Rechnungsprüfungsordnung.

 

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat beschließt nach Vorberatung im Rechnungsprüfungsausschuss die beigefügte Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit der Umstellung auf das neue Finanzwesen im Jahr 2007 ist der Rechnungsprüfung eine umfassende Finanzkontrolle (Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage) übertragen worden, einhergehend mit einer Beurteilung des Lageberichts bzw. Gesamtlageberichts. Damit verbunden ist eine Wertung der durch die Bürgermeisterin abgegebenen Einschätzung der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der Stadt bzw. der anderen vor diesem Hintergrund geprüften Institutionen, insbesondere des Konzerns Stadt Hilden.

 

Durch den Bestätigungsvermerk (Jahresabschluss Stadt, Gesamtabschluss) übernimmt die Rechnungsprüfung im Vergleich zur früheren Rechtslage eine wesentlich andere bzw. höhere Verantwortung, denn insgesamt hat das Prüfungsergebnis fundamentale Auswirkungen für die Gesamtverwaltung und auf die Entlastung der Bürgermeisterin.

 

Die durch die Einführung des NKF bedingte Neuausrichtung der Rechnungsprüfung verlangte nach neuartigen Herangehensweisen. Vor dem Hintergrund des neuen Prüfungsansatzes einer an den Risiken orientierten Prüfung reichte es nicht mehr aus, wenn die Rechnungsprüfung feststellt, „was schief gelaufen ist, sondern was zu tun ist, damit zukünftig möglichst nichts schief läuft."

 

Das Leitbild einer modernen kommunalen Rechnungsprüfung ist von der Funktion der Steuerungsunterstützung geprägt. Steuerungsunterstützung impliziert Nutzenorientierung und Prüfungen sind kein Selbstzweck (mehr). Sie müssen darauf ausgerichtet sein, Mehrwerte zu schaffen durch die Zukunftsorientierung von Prüfungen und die Innovations- und Initiativfunktion, Veränderungsfunktion, Mediationsfunktion sowie die geänderten Aufgabenschwerpunkte der örtlichen Rechnungsprüfung. Einerseits charakterisieren diese Inhalte das neue Leitbild der Rechnungsprüfung näher, stellen aber andererseits dar, wie ein möglichst hoher Mehrwert für die Kommune erreicht werden kann.

 

Nicht geändert hat sich mit der Einführung des NKF die Verpflichtung der Rechnungsprüfung, bei Ihren Prüfungen neben der Wirtschaftlich- und Sparsamkeit in erster Linie die Rechtmäßigkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung zu beurteilen.

 

Dabei, so Frau Professor Dr. Berit Adam in ihrem Gutachten zur Auslegung der Vorschriften der GO NRW und der GemHVO NRW vom Mai 2010 (Seite 4, 2. Absatz), “bezieht sich Rechtmäßigkeit auf die Güte des Verwaltungshandelns entsprechend der geltenden Vorschriften. Verstöße gegen die Rechtmäßigkeit können deshalb unter Umständen sogar eine Verletzung von Bürgerrechten darstellen.“ … und weiter auf Seite 5, letzter Absatz “Im Ergebnis ist somit festzuhalten, dass sich zwar der Aufbau des § 101 GO völlig verändert hat, nicht aber die Pflicht zur Prüfung der Recht- und Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungshandelns‘‘.[1]

 

Gleichzeitig hat die Arbeit der Rechnungsprüfung auch durch die erweiterte Auffassung des Ministeriums für Inneres und Kommunales eine wesentliche Änderung erfahren, insbesondere was die Ergebnisse der Arbeit angeht. So hat das MIK in seiner 6. Handreichung zum Neuen kommunalen Finanzmanagement auf Seite 1346 und in der Folge auch in der 7. Handreichung auf Seite 1615 konkretisiert, dass „der Rat sich in seiner Funktion als „Auftraggeber“ und Verantwortlicher nicht selbst als Adressat des Prüfungsberichtes ausschließen darf“. Insbesondere heißt es, dass der Rat „zudem über die aus der Prüfung abzuleitenden örtlichen Umsetzungsmaßnahmen sowie über den Umgang mit dem Prüfungsbericht zu entscheiden hat“. Diese Auffassung wurde inzwischen vom MIK durch entsprechende Verfügungen bekräftigt, wobei diese im Einzelfall ergangenen Verfügungen wegen ihrer Allgemeingültigkeit nach Auskunft des MIK Wirkung auf alle Gebietskörperschaften in Nordrhein-Westfalen entfalten.

 

Aufgrund des risikoorientierten Prüfungsansatzes sind sämtliche Aufgaben der Stadt bzw. der entsprechend geprüften Bereiche zu analysieren und der Risikoeinstufung entsprechend zu prüfen. Angesichts der sich ständig weiter entwickelnden Verwaltung und der Aufgaben der Stadt Hilden und der geprüften Einrichtungen ist dies permanent sicherzustellen. Dem wesentlich gestiegenen Aufgabenportfolio begegnet die Rechnungsprüfung der Stadt Hilden seit Jahren durch eine Ausweitung und Neuorientierung der Rechnungsprüfung von der klassischen “Ex-post“-Sichtweise über die begleitende Prüfung in Richtung “Ex-ante“-Prüfung. Gerade durch den risikoorientierte Prüfungsansatz konnte die vor der Einführung von NKF vorhandene Stellenanzahl im BPA gehalten bzw. reduziert werden.

 

Die mit der Einführung des risikoorientierten Prüfungsansatzes einhergehende Verlagerung der Prüfungsgewichte von Einzelfall- hin zu System- und Funktionsprüfungen sowie die damit verbundenen, neuen Anforderungen sind evident. Hinzu gekommen sind Prozessanalysen und Prozessbeschreibungen. Diese werden zunehmend Bestandteil der Prüfungen und Beratungen durch die Rechnungsprüfung.

 

Die Arbeit des Beratungs- und Prüfungsamtes dient somit auch der unmittelbaren Steuerungsunterstützung der Verwaltungsspitze und der Führungskräfte.

 

Nach der Umstellung auf das neue Rechnungswesen im Jahr 2007 ist die Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Hilden mehrfach überarbeitet worden. Seither hat die örtliche Rechnungsprüfung zunehmend das Leitbild der neuen Rechnungsprüfung umgesetzt.

 

Inzwischen sind das Amt für Finanzservice und die Rechnungsprüfung der Stadt Hilden einen weiten Weg gegangen. Im nunmehr zehnten Jahr mit dem NKF in Hilden war es an der Zeit, die Rechnungsprüfungsordnung grundlegend zu überarbeiten. Die Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung trägt den geänderten Aufgaben, der Steuerungsunterstützung und der geänderten Zielrichtung „Ex-ante-Prüfung“ Rechnung.

 

Die neugefasste RPO ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Für die Beratungen wurde auch eine Synopse erstellt (Anlage 2), in der die neugefasste RPO der bisherigen RPO gegenüber gestellt und die Änderungen durch roter Schrift kenntlich gemacht sind. Die Änderungen sind kurz erläutert.

 

Gez.

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 



[1] Vgl. Bernhardt, H., Brinkmeier, H., S. 249 (Anlage 6)