Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über den Stand
der Bauleitplanverfahren der Stadt Hilden zur Kenntnis und beschließt, dass im
Jahr 2016 folgende Bauleitplanverfahren von der Stadtverwaltung mit Vorrang
bearbeitet werden sollen:
• Neuzeichnung des Flächennutzungsplans
• Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 66C für
den Bereich Schalbruch/Westring
• Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 105 für
Bereich Herderstr. / Auf dem Sand / Hans-Sachs-Straße
• Bebauungsplan Nr. 165A für den Bereich
Walder Str. 8 (Teilfläche), 14-26 und Kirchhofstr. 15-25
• Bebauungsplan Nr. 248 für den Bereich
Ohligser Weg / Stadtgrenze / Kiefernweg / Narzissenweg
• Bebauungsplan Nr. 262 (VEP Nr. 21) für die
Grundstücke Richrather Str. 170 und 172
sowie
die noch aufzustellenden Verfahren
• Bebauungsplan Nr. 35, 7. Änderung für das
Grundstück Am Bruchhauser Kamp 4a
• Bebauungsplan Nr. 177, 15. Änderung für das
Grundstück Overbergstraße 12/12a
Erläuterungen
und Begründungen:
Den letzten
Bericht über den Stand der Bauleitplanverfahren und der sonstigen Satzungen auf
Grundlage des Baugesetzbuches und der Bauordnung NRW (mit Stand vom 22.01.2015)
hat die Verwaltung dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung vom 18.02.2015
vorgelegt.
Im Jahr 2015 wurden folgende Bauleitplanverfahren abgeschlossen:
• 46.
Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Kunibertstraße / Lindenstraße
/ Am Lindengarten / Am Wiedenhof
(Planungsziel: Wohnbaufläche und Grünfläche)
• Bebauungsplan
Nr. 254 für den Bereich Kunibertstraße / Lindenstraße / Am Lindengarten / Am
Wiedenhof
(Planungsziel: Wohnbaufläche, Grünfläche und Verkehrsfläche)
• Bebauungsplan
Nr. 14A, 4. vereinfachte Änderung für den Bereich Mittelstr. / Heiligenstr. /
Am Kronengarten
(Planungsziel: Ausschluss von „Rotlicht“-Nutzungen,
Steuerung von Spielhallen, Wettbüros und ausnahmsweise zulässige sonst.
Vergnügungsstätten)
• Bebauungsplan
Nr. 32B für den Bereich Beethovenstr. / Zelterstr. / Johann-Sebastian-Bach-Str.
(Planungsziel: Sicherung des Nahversorgungszentrums und
Ausschluss von Vergnügungsstätten)
• Bebauungsplan
Nr. 260 für den Bereich S-Bahnhof Hilden-Süd
(Planungsziel: Sicherung der Zugänge zu den Bahnsteigen,
Sicherung und Ergänzung der B&R-Anlagen)
Somit konnten im Jahr 2015 insgesamt fünf aktuelle Verfahren zu einem
rechtskräftigen Bebauungsplan bzw. zu einer Änderung des Flächennutzungsplanes
geführt werden.
Im Jahr 2015 wurden folgende Verfahren zur Aufstellung eines neuen bzw.
Änderung oder Ergänzung eines bestehenden Bebauungsplans neu eingeleitet:
• Bebauungsplan
Nr. 15B, 2. Änderung für den Bereich Regerstraße / Pfitznerstraße
Planungsziel: Sicherung des städtebaulichen Bildes
• Bebauungsplan
Nr. 262 (VEP Nr. 21) für die Grundstücke Richrather Str. 170 und 172
Planungsziel: Erweiterung REWE
Folgende drei Anträge zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens
wurden im Stadtentwicklungsausschuss abgelehnt:
• Änderung
des Bebauungsplans Nr. 14A für den Bereich Mittelstraße 45 u. 47/Heiligenstraße
beantragtes
Planungsziel: Erhöhung der
Geschossigkeit
• Änderung
des Bebauungsplans Nr. 57B für den Bereich Molzhausweg
beantragtes
Planungsziel: Entfall einer
festgesetzten Hecke
• Änderung
des Bebauungsplans Nr. 82, 3. Änderung für das Grundstück Verbindungsstraße 27
beantragtes
Planungsziel: Umwandlung eines GE-Gebiets
in ein WA-Gebiet
Neben den Bauleitplanverfahren wurden
folgende Maßnahmen des Integrierten Handlungskonzepts für die Innenstadt
Hildens durch Mitarbeiter des Planungs- und Vermessungsamts begleitet bzw.
bearbeitet:
Projekt
C1 Standorterneuerung Steinhäuser Zentrum
– Initiierung von privatem Engagement
Projekt
C2 Standorterneuerung Am Rathaus Center
– Initiierung von privatem Engagement
Projekt
D1a Projektmanagement (inkl. Aufbau
und Betreuung des Verfügungsfonds)
Projekt
D2 Erarbeitung von
Gestaltungskonzepten als Grundlage für die Erweiterung der Werbeanlagensatzung,
der Sondernutzungssatzung sowie eines Hof- und Fassadenprogramm im Projekt IHK
Projekt D3 Verfügungsfonds
Zu den Projekten
D2 bzw. C3 und D3 wurden die Förderrichtlinien erarbeitet, die nach Freigabe
der HV-6-Vermerke im Amtsblatt am 08.12.2015 veröffentlicht werden konnten.
Nachdem in 2015 der Entwurf des Lärmaktionsplans der Stufe 2 erarbeitet wurde,
steht Anfang 2016 an, eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der betroffenen
Behörden und Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Außerdem ist das
Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept im kommenden Jahr fortzuschreiben. Die
Aufgabenstellung für dieses Projekt hat der Stadtentwicklungsausschuss in
seiner Sitzung am 25.11.2015 auf Grundlage der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV
61/052 beschlossen.
Wie im letzten
Jahr ist neben den konkreten stadtplanerischen Arbeiten unmittelbar für die
Stadt Hilden auch die Abstimmung mit überörtlichen Planungsträgern wahrzunehmen.
Die Landesregierung erarbeitet einen neuen Landesentwicklungsplan. Die
Bezirksregierung Düsseldorf stellt einen neuen Regionalplan auf. Für die
Stellungnahmen der Stadt Hilden sind die Belange der Stadt verwaltungsintern
und –extern abzustimmen, im Stadtentwicklungsausschuss zu beraten und anschließend
gegenüber der Landesregierung bzw. der Regionalplanungsbehörde zu vertreten.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung folgende
Bauleitplanverfahren / Projekte aus der beiliegenden Liste aller
Bauleitplanverfahren vor, die in 2016 seitens des Planungs- und Vermessungsamts
neben den Projekten des Integrierten Handlungskonzepts für die Innenstadt sowie
die Fortschreibung des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts vorrangig oder
„mit Priorität“ zu bearbeiten sind:
(Eine Gewichtung innerhalb dieser nach Nummern der
Bauleitplanverfahren geordneten Auswahl wird nicht festgelegt. Die mit
einem „+“ gekennzeichneten Bauleitplanverfahren sollten aus Sicht der
Verwaltung für das Jahr 2016 neu in die „Prioritätenliste“ aufgenommen werden.)
• Neuzeichnung
des Flächennutzungsplans
+ Aufhebung
des Bebauungsplans Nr. 66C für den Bereich Schalbruch/Westring
(Planungsziel: Beurteilung nach § 34 BauGB)
+ Aufhebung
des Bebauungsplans Nr. 105 für Bereich Herderstr. / Auf dem Sand /
Hans-Sachs-Straße
(Planungsziel: Entfall der nicht mehr zeitgemäßen und
größtenteils überplanten Festsetzung „Mittelgewerbegebiet“)
• Bebauungsplan
Nr. 165A für den Bereich Walder Str. 8 (Teilfläche), 14-26 und Kirchhofstr. 15-25
(Planungsziel: Allgemeines Wohngebiet mit neuer
Erschließung)
• Bebauungsplan
Nr. 248 für den Bereich Ohligser Weg / Stadtgrenze / Kiefernweg / Narzissenweg
(Planungsziel: Erhalt der schützenswerten Bäume und
Grünflächen, Anpassung an Bebauungsplan Nr. 151A)
+ Bebauungsplan
Nr. 262 (VEP Nr. 21) für die Grundstücke Richrather Str. 170 und 172
(Planungsziel: Erweiterung REWE)
sowie die noch aufzustellenden Verfahren
• Bebauungsplan
Nr. 35, 7. Änderung für das Grundstück Am Bruchhauser Kamp 4a
(Planungsziel: Umwandlung des Spielplatzes in Wohnbaufläche)
• Bebauungsplan
Nr. 177, 15. Änderung für das Grundstück Overbergstraße 12/12a
(Planungsziel: Umwandlung einer Grünfläche in Wohnbaufläche)
In Vertretung
Norbert Danscheidt
1. Beigeordneter