Betreff
Sportstätteninvestitionsprogramm
Vorlage
WP 04-09 SV 01/048
Aktenzeichen
01 - lw
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt zustimmend Kenntnis von der außergerichtlichen Einigung zwischen dem Landrat des Kreises Mettmann und dem Bürgermeister der Stadt Ratingen zum Sportstätteninvestitionsprogramm des Kreises Mettmann

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

In seiner Sitzung am 28. September 2005 hat der Rat der Stadt Hilden zum Tagesordnungspunkt 6 f

 

„Sportstätteninvestitionsprogramm des Kreises Mettmann:

Gutachterliche Stellungnahme von Herrn Prof. dr. Johannes Dietlein – SV 20/033“

 

einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Rat der Stadt beschließt, sich an den Kosten des Eilantrages nach § 123 Verwaltungsgerichtsordnung und der Klage der Stadt Ratingen vor dem Verwaltungsgericht mit 50 % der Kosten zu beteiligen.

 

Die benötigten Haushaltsmittel werden überplanmäßig bereitgestellt.“.

 

Das Eilverfahren ist beim Oberverwaltungsgericht Münster anhängig.

 

Die Kämmerer der Städte Hilden, Ratingen und Haan haben gemeinsam mit dem Kreiskämmerer in der Zwischenzeit einen Konsensvorschlag (Seite 2 der Anlage zur SV 01 - 048) erarbeitet.

Dieser wird als außergerichtliche Vereinbarung (Seiten 3 u. 4 der Anlage zur SV 01 – 048) einerseits dem Kreistag Mettmann und andererseits dem Rat der Stadt Ratingen als den prozessführenden Beteiligten vorgelegt.

Soweit beide Gremien dieser außergerichtlichen Vereinbarung zustimmen wird die Stadt Ratingen ihre Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster zurückziehen und das Verfahren im Rahmen der vergleichsweisen Einigung abgeschlossen.

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                                              

Bezeichnung:

 

Kosten                                    

 

Folgekosten                             

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung:    

Sichtvermerk Kämmerer