Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt zustimmend Kenntnis von
der außergerichtlichen Einigung zwischen dem Landrat des Kreises Mettmann und
dem Bürgermeister der Stadt Ratingen zum Sportstätteninvestitionsprogramm des
Kreises Mettmann
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
In seiner Sitzung am
28. September 2005 hat der Rat der Stadt Hilden zum Tagesordnungspunkt 6 f
„Sportstätteninvestitionsprogramm
des Kreises Mettmann:
Gutachterliche
Stellungnahme von Herrn Prof. dr. Johannes Dietlein – SV 20/033“
einstimmig folgenden
Beschluss gefasst:
„Der Rat der Stadt beschließt, sich an den Kosten des Eilantrages nach
§ 123 Verwaltungsgerichtsordnung und der Klage der Stadt Ratingen vor dem
Verwaltungsgericht mit 50 % der Kosten zu beteiligen.
Die benötigten Haushaltsmittel werden überplanmäßig bereitgestellt.“.
Das Eilverfahren ist
beim Oberverwaltungsgericht Münster anhängig.
Die Kämmerer der
Städte Hilden, Ratingen und Haan haben gemeinsam mit dem Kreiskämmerer in der
Zwischenzeit einen Konsensvorschlag (Seite 2 der Anlage zur SV 01 - 048) erarbeitet.
Dieser wird als
außergerichtliche Vereinbarung (Seiten 3 u. 4 der Anlage zur SV 01 – 048) einerseits
dem Kreistag Mettmann und andererseits dem Rat der Stadt Ratingen als den
prozessführenden Beteiligten vorgelegt.
Soweit beide Gremien
dieser außergerichtlichen Vereinbarung zustimmen wird die Stadt Ratingen ihre
Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster zurückziehen und das Verfahren
im Rahmen der vergleichsweisen Einigung abgeschlossen.
Günter Scheib
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: |
Bezeichnung: |
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Kosten Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk Kämmerer |
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