Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Umwelt- und Klimaschutz beschließt, die Planung zur Revitalisierung des
Stadtparks sowie des Fritz-Gressard-Platzes auf der Grundlage des Vorentwurfes
des Büros scape Landschaftsarchitekten fortzusetzen. Bei der Planung sind
weiterhin die Empfehlungen und Hinweise aus der Sitzung der
Empfehlungskommission zu beachten sowie die Einhaltung des vorhandenen
Kostenrahmens und eine abschnittweise Realisierung (mit Priorisierung) zu
berücksichtigen.
Die Verwaltung
wird beauftragt, auf der o.a. Basis die Entwurfsplanung erstellen zu lassen und
dem Ausschuss dann erneut zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
Der Ausschuss für
Umwelt- und Klimaschutz hebt den HV6 für das Teilprojekt B1 des IHK (Revitalisierung
des Stadtparks sowie des Fritz-Gressard-Platzes) insgesamt auf.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz hat in seiner Sitzung am 27.08.2015 beschlossen, die weitere Planung zur Revitalisierung des Stadtparks sowie des Fritz-Gressard-Platzes auf der Grundlage des Konzeptes des Büros scape Landschaftsarchitekten fortzusetzen. Dabei waren weiterhin die Empfehlungen und Hinweise aus der Sitzung der Empfehlungskommission zu beachten sowie die Einhaltung des vorhandenen Kostenrahmens und eine abschnittweise Realisierung (mit Priorisierung) zu berücksichtigen.
Nach Erstellung der Vorentwurfsplanung sollte diese dem Ausschuss zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt werden, was mit dieser Sitzungsvorlage erfolgt.
In der Anlage sind der Vorentwurf als Verkleinerung sowie der Erläuterungsbericht mit Kostenschätzung beigefügt (jede Fraktion erhält weiterhin mit den Sitzungsunterlagen je einen Plan in Originalgröße). In der Ausschusssitzung wird die Vorentwurfsplanung vom Büro scape in einer Präsentation vorgestellt und erläutert.
In dem Entwurf des Büros scape, der unter dem Gesamtthema „Ein Park für alle“ steht, sind eine Vielzahl der im Werkstattverfahren gemachten Anregungen behutsam und umsetzungsorientiert in die Planung aufgenommen worden, bei gleichzeitigem Erhalt der vorhandenen Parkstruktur. Es sind nur kleinere Eingriffe in die bestehende Parkstruktur vorgesehen. Der Entwurf stellt insofern einen guten Kompromiss zwischen dem Erhalt der vorhandenen Stadtparkstruktur und der punktuellen Erneuerung dar.
Bei dem vorgelegten Planentwurf handelt es sich um einen Vorentwurf (Leistungsphase 2 nach HOAI), der das im Werkstattverfahren vorgelegte Konzept konkretisiert, aber noch Gestaltungsspielraum für die folgende Entwurfsplanung läßt, in der die Einzelkomponenten ausgearbeitet und dem Ausschuss erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Der Vorentwurf enthält alle wesentlichen Arbeitsbereiche, die auch im Werkstattverfahren bzw. in der Empfehlungskommission thematisiert wurden:
- Fritz-Gressard-Platz mit Brunnenanlage
- Innenhof zwischen Steinhäuser-Center und Stadthalle
- Gartenband mit Rosengarten, Spielplatz, Kiosk und Minigolfanlage
- Waldspielbereich
- Schaffung von Aufenthaltsbereichen an der Itterpromenade
Daneben sind an zahlreichen Stellen punktuelle Maßnahmen vorgesehen (Möblierung, Beleuchtung, Auslichtung der Strauchschicht, Rückbau von Wegflächen und punktuelle Ergänzung, Öffnung der Parkeingänge).
Über die bereits im beigefügten Erläuterungsbericht vorgestellten Inhalte hinaus sollen ergänzend noch die folgenden Informationen gegeben werden:
Im Werkstattverfahren wurde aus der Bürgerschaft der Wunsch geäußert, im Stadtpark eine barrierefreie Toilette zu errichten. Aus Sicht der Verwaltung kann dies sinnvoller Weise nicht in Form eines zusätzlichen Neubaus, sondern nur durch einen Umbau der im Stadtparkkiosk bereits vorhandenen Toiletten erfolgen. Im Vorentwurf ist im Zuge des Umbaus der Außenanlagen (Wegebeläge) der barrierefreie Zugang zu den bestehenden Toilettenanlagen (über Rampen) im Stadtparkkiosk bereits berücksichtigt.
Ein Umbau innerhalb des Gebäudes ist in der aktuellen Kostenschätzung jedoch (noch) nicht enthalten. Nach Auskunft des Fördergebers ist der Umbau der vorhandenen Toilettenanlage (innerhalb des Gebäudes) in eine barrierefreie, behinderten- und seniorengerechte Toilettenanlage grundsätzlich förderfähig. Bei Einhaltung des für das Projekt B1 bewilligten Kostenrahmens kann ein Umbau im Gebäude aus dem Projektbudget nur dann erfolgen, wenn dies durch Einsparungen in anderen Bereichen kompensiert wird. Hierzu sollen im Verlauf der Entwurfsplanung Vorschläge auf Grundlage der konkreten Kostenberechnung erarbeitet werden, die dann dem Ausschuss wiederum zu Entscheidung vorgelegt werden.
Im südlichen Bereich der Spiel- und Liegewiese ist ein Aufenthaltsbereich für Jugendliche (Lounge) geplant. Die genauere Gestaltung und Ausstattung soll während der Entwurfsphase im Rahmen eines Workshops mit den Jugendlichen, dem Planer und der Verwaltung erarbeitet werden.
Aus der Bürgerschaft wurde im Werkstattverfahren die Anlegung eines abgegrenzten Hundeauslaufs (Hundetoilette) angeregt, um hiermit die Verunreinigungen durch Hundekot in den übrigen Stadtparkbereichen (insbesondere der Spielbereiche, Rasenflächen wie auch Wege) zur verhindern. Die Umsetzung dieses Vorschlags, der durchaus kontrovers diskutiert wurde, ist mit einem verhältnismäßig geringen Aufwand (niedrige Einzäunung und Ausschilderung) umsetzbar. Die Positionierung eines solchen Auslaufs sollte möglichst weit von den andern Nutzungen entfernt sein, um Störungen zu vermeiden. Hier bietet sich der nordwestliche Bereich des Stadtparks an. In der weiteren Planung kann hier eine Fläche ausgewiesen werden, angesichts des relativ geringen finanziellen Aufwandes kann die endgültige Entscheidung, ob ein solcher Auslauf tatsächlich errichtet werden soll auch erst unmittelbar vor der Ausführung der Baumaßnahme getroffen werden.
Ein wesentlicher Umgestaltungsbereich innerhalb des Konzeptes ist das Gartenband, in dem sich auch die Minigolfanlage befindet. In den vergangenen Jahren wurde aus Unterhaltungsmitteln sukzessive eine Erneuerung defekter Bahnen bzw. der Aufbauten durchgeführt. Eine Erneuerung der Wegebeläge auf der Anlage (Waschbetonplatten, z.T. defekt), war jedoch aus den laufenden Unterhaltungsmitteln nicht finanzierbar. Im Zuge der generellen Erneuerung der Wegebeläge innerhalb des Gartenbandes sollen auch die Wegebeläge innerhalb der Minigolfanlage erneuert werden, um hier ein einheitliches Gestaltungsbild innerhalb des Gartenbandes zu erzielen.
In diesem Zusammenhang ist auch die Aufstellung von 1-2 Fertiggaragen (Standort: eingegrünt hinter dem Stadtparkkiosk, neben dem Stellplatz für den Kioskbetreiber und dem Müllplatz) vorgesehen. Hierin sollen die für die Pflege des Stadtparks von Amt 68 benötigten Arbeitsgeräte (damit soll das Ziel der wirtschaftlichen Parkpflege unterstützt werden), sowie die teilweise auf der Minigolfanlage offen gelagerten Außenmöbel untergebracht werden.
Angesichts der Haushaltslage der Stadt Hilden ist bei der Umsetzung der Maßnahme die Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens zwingend. Insofern besitzt die Umsetzung des Stadtparkkonzeptes im Bereich der oben konkret genannten Arbeitsbereiche die oberste Priorität. Soweit im Prozess der weiteren Planung und der Kostenkonkretisierung ersichtlich ist, dass der Kostenrahmen nicht eingehalten werden kann, ist die Planung entsprechend anzupassen (z.B. Einsparungen bei zusätzlicher Beleuchtung, Wegeumbau, oder etwa im Bereich der Möblierung).
Nach derzeitigem Terminplanungsstand soll die bauliche Realisierung in 2018 erfolgen. Um hiermit aber schon Anfang 2018 beginnen zu können, ist aus haushaltsrchtlichen Gründen eine Veranschlagung der Mittel schon in 2017 erforderlich.
gez.
Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
ja |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
130101 |
Grünflächen |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2016 |
1301010010 |
545007 |
Aufwendungen für Festwerte Grünflächen |
100.000 |
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2017 |
1.210.000 |
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2018 |
100.000 |
|||||
2017 |
414100 |
Zuweisungen vom Land |
80.000 |
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2018 |
655.000 |
|||||
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2016 |
1301010010 |
414100 |
Zuweisungen vom Land |
17.300 |
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20.000,-
€ wurden bewilligt, davon 2.669,- € bereits in 2015 überwiesen. Über
den Rest erfolgt eine Neuveranschlagung über die Änderungsliste. |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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