Beschlussvorschlag:
„Der Rat der
Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Sozialausschuss
- der Bericht zur Flüchtlingssituation
wird zur Kenntnis genommen
- die hilfsweise vorgelegten Unterlagen
nach § 14 GemHVO für die Erwerb einer modularen Flüchtlingsunterkunft für den
Standort Schalbruch (Bolzplatz),
- die vorzeitige Freigabe der im
Haushaltsplanentwurf 2016 enthaltenen investiven Mittel (I-Nr. I261600107) für
die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften im Haushalt 2016 eingeplanten
Haushaltsmittel und die damit verbundenen Mittel für die Ausstattung in Höhe
von 150.000 €
- den Kämmerer zu ermächtigen, im Falle
eines wirtschaftlichen Miet-Angebotes eine überplanmäßige Genehmigung der
hierfür erforderlichen Mittel im Ergebnishaushalt auszusprechen. Auch diese
Mittel würden im Vorgriff auf den Haushalt 2016 vorzeitig freigegeben. Über die
Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2016 werden die Ansätze angepasst.
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sondersitzung des Sozialausschusses am 16.09.2015 wurde ein ausführlicher Bericht zur Flüchtlingssituation vorgelegt und ein umfangreiches Maßnahmenpaket beraten, welches in der Ratssitzung am 30.09.2015 einstimmig beschlossen wurde. Von daher konzentriert sich die Darstellung in dieser Sitzungsvorlage allein auf die danach eingetretenen Ereignisse und Ergebnisse und die daraufhin notwendigen Entscheidungen. Zudem ist vorgesehen, in der Sitzung durch mündliche Berichte von Frau Anne de Wendt über die Ehrenamtskoordination und durch Herrn Ulrich von Speicher von der Johanniter Unfallhilfe über die Betreuung der Notunterkünfte in der Albert-Schweitzer-Hauptschule und auf dem Gelände des Schulzentrums zu berichten. Die Verwaltung wird zudem in der Sitzung über weitere sich eventuell ergebende aktuelle Punkte informieren.
Folgende Informationen haben sich seit der letzten Beratung ergeben:
1. Am 20./21.10.2015 wurden in zwei sehr gut besuchten Veranstaltungen Bürger und Bürgerinnen über die geplanten Maßnahmen zur Schaffung von weiteren Unterbringungsplätzen – entsprechend dem beschlossenen Maßnahmenpaket – ausführlich informiert. Im Stadtportal sind zudem die dort gestellten Fragen und Antworten aufgeführt. In beiden Veranstaltungen herrschte eine interessierte und grundsätzlich positive Stimmung vor.
2. Am 20.10.2015 ist das vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz in Kraft getreten. Damit wurden umfangreiche gesetzliche Änderungen auf den Weg gebracht, um die Asylverfahren zu beschleunigen und die Rückführung vollziehbar Ausreisepflichtiger zu vereinfachen. Gleichzeitig wird die Integration derjenigen, die eine gute Bleibeperspektive haben, verbessert. Es bleibt abzuwarten, welche Wirkung durch dieses Gesetzespaket in welchem Zeitraum erzielt werden wird.
3.
Am 05.11.2015 hat sich die Regierungskoalition
auf Bundesebene auf weitere Maßnahmen in der Asyl- und Flüchtlingspolitik
geeinigt.
Wesentliche Inhalte:
Beschleunigung der Asylverfahren
Zunächst soll das Asylverfahren insgesamt beschleunigt werden. Dies soll insbesondere durch einen einheitlichen Ausweis und eine Datenbank für Asylbewerber und Flüchtlinge mit den für die Durchführung der Verfahren in Deutschland erforderlichen Daten der Flüchtlinge erreicht werden. Die gesetzliche Grundlage soll noch in diesem Jahr in den Bundestag eingebracht und zügig verabschiedet werden. Die Registrierung und die Ausstellung dieses Ausweises sind dann Voraussetzung für die Stellung eines Asylantrages und für die Beantragung und Gewährung von Leistungen.
Das Verfahren für Bewerber mit geringer Aussicht auf Anerkennung soll deutlich beschleunigt werden, indem die Regelungen aus dem sog. Flughafenverfahren analog angewendet werden. Das Verwaltungsverfahren soll innerhalb einer Woche und das Rechtsmittelverfahren innerhalb von zwei Wochen durchgeführt werden.
Hierzu werden besondere Aufnahmeeinrichtungen bestimmt, die für die Asylantragsstellung, die Antragsbearbeitung und –entscheidung, das Rechtsmittelverfahren und die Rückführung abgelehnter Bewerber ausschließlich zuständig sind. In Deutschland sollen 3 – 5 solcher Aufnahmeeinrichtungen geschaffen werden, zunächst sollen die existierenden Einrichtungen in Bamberg und Manchin genutzt werden.
Die Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen, deren Antrag rechtskräftig und vollziehbar abgelehnt ist, soll unmittelbar aus diesen zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen erfolgen.
Familiennachzug
Zur besseren Bewältigung der aktuellen Situation soll der Familiennachzug für Antragsteller mit subsidiärem Schutz für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt werden. Bei den Antragstellern mit subsidiärem Schutz handelt es sich um Menschen, die nicht nach der Genfer-Flüchtlingskonvention oder dem Asyl-Grundrecht anerkannt werden, aber in der Bundesrepublik bleiben dürfen. Sie erhalten nur einen sog. „subsidiären Schutz“ in Deutschland. Die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen sollen noch in diesem Jahr geschaffen werden.
Kosten der Sprach- und Integrationsförderung
Bei der Erbringung von Sprach- und Integrationskursen sollen die Asylbewerber zukünftig einen angemessenen Eigenanteil erbringen.
Maßnahmen zur erleichterten Abschiebung
Der Bund wird zentral eine neue Organisationseinheit einrichten, die in ständigem Kontakt mit den Botschaften der Herkunftsländer steht und die nötigen Papiere für Personen, die Deutschland wieder verlassen müssen, beschafft. Außerdem soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf erarbeiten, in dem die Rahmenbedingungen für die Erstellung ärztlicher Atteste im Zusammenhang mit Abschiebungen präzisiert und klargestellt werden. Damit sollen Verzögerungen und Missbrauch bei den Abschiebungen entgegengewirkt werden.
Außengrenzen
Es ist in dem Beschluss ein ausdrückliches Bekenntnis zum Erfordernis eines strikten Schutzes der Außengrenzen der EU genannt. Außerdem wird verabredet, die Schwächung des Dublin-III-Verfahrens zu überwinden und die Durchsetzung zu sichern.
Außenpolitische Maßnahmen
Abschließend werden weitere Vereinbarungen außenpolitischer Natur getroffen. Diese betreffen Konsultationen mit der Türkei und eine weitere Beteiligung des Bundes bei der Stabilisierung von Afghanistan.
Integration
Schließlich werden Aussagen zur Integration der zeitlich befristet oder dauerhaft in Deutschland befindlichen Menschen gemacht. Dies betrifft das Erlernen der deutschen Sprache und die Integration in den Arbeitsmarkt.
Damit folgt nun nach dem am 24.09.2015 beschlossenen Paket ein weiterer Schritt, der den Fokus auf den operativen Umgang mit der Flüchtlingskrise legt. Auch hier bleibt abzuwarten, welche Wirkung entsteht. Die entsprechenden notwendigen gesetzlichen Änderungen müssen erst noch beschlossen werden.
4. Am 15.10.2015 standen landesweit zur Unterbringung der Asylsuchenden 63.740 Unterbringungsplätze zur Verfügung. Die Regelunterbringungskapazität wurde bis zum 15.10.2015 auf 11.811 Plätze ausgebaut. Damit sind vom Land NRW von April bis Oktober lediglich 2.358 Plätze in Landeseinrichtungen zusätzlich geschaffen worden. Dagegen wurden weit über 60.000 Plätze von den Kommunen – oft wie in Hilden – in wenigen Stunden eingerichtet. Eine Entlastung der Kommunen kann nur durch die schnelle Schaffung von großen Platzkontingenten in Landes- und Bundeseinrichtungen gelingen.
5. Weiterhin ist eine sehr ausgeprägte Willkommenskultur in Hilden vorhanden. Über 300 Menschen engagieren sich ehrenamtlich in vorbildlicher Weise in der Flüchtlingshilfe und bieten vielfältige Hilfen an. Die Verwaltung entwickelt in Abstimmung mit den unterschiedlichen ehrenamtlichen Kräften als auch den vorhandenen hauptamtlichen Einrichtungen zahlreiche Angebote, die auch künftig – über den Zeitraum des Krisenmodus hinaus – im Sinne einer nachhaltigen Integration dauerhaft eingesetzt werden können. Erste konzeptionelle Überlegungen zu einer nachhaltig wirkenden zukünftigen Integration für die Menschen, die gute Aussichten auf ein Bleiberecht haben und in Hilden ihre Zukunftsperspektive sehen, werden in den nächsten Fachausschusssitzungen vorgestellt werden.
6. Am 04.11.2015 ist die Zahlungsmitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf eingetroffen, welche die erhöhten FlüAG-Mittel und die beschlossenen Entlastungsmittel des Bundes für das Jahr 2015 berücksichtigt. Insgesamt erhält die Stadt Hilden 2.351.583 € für das Jahr 2015. Das bedeutet eine Verbesserung gegenüber der bisherigen Zuschusshöhe von 1.570.596 € und entspricht den von der Verwaltung in der Ratssitzung am 30.09.2014 genannten Beträgen. Durch die Beschlüsse des Flüchtlingsgipfels am 24.09.2015 stellt der Bund im Jahr 2016 670€ pro Flüchtling und Jahr zur Verfügung. Nach den Ankündigungen der Landesregierung soll unter Berücksichtigung dieser Mittel und der Landeszuweisungen den Kommunen 10.000€ pro Flüchtling gewährt werden. Allerdings ist erst ab dem Jahr 2017 eine Pro-Kopf-Pauschale vorgesehen. Im Jahr 2016 soll nach wie vor eine Jahrespauschale gezahlt werden – unabhängig von der Aufenthaltsdauer der Asylbewerber – verteilt nach der Systematik und dem Schlüssel des FlüAG. Es bleibt abzuwarten, welche tatsächliche finanzielle Entlastung eintreten wird.
Nach wie vor ist ein nicht nachlassender Zustrom von Flüchtlingen zu verzeichnen. In den Notunterkünften der Albert-Schweitzer-Hauptschule und der ev. Landeskirche sind aktuell 340 Plätze vorhanden. Die Stadt Hilden hat von der Anrechnung dieser Plätze auf die Zuweisungsquote bis Ende Oktober profitiert. Seit dem 27.10.2015 erfolgen jedoch erneut in hoher Zahl Zuweisungen im Regelbereich. Es sind im Schnitt 35-40 Personen pro Woche. Allein in der 46. Woche sind 61 Personen der Stadt Hilden zugewiesen worden. Das ist ein außergewöhnlich hohes Tempo und spitzt die Situation erneut zu. Am 16.11.2015 ist die Unterbringungskapazität in der Notunterkunft auf dem Gelände des ev. Schulzentrums um weitere 70 Plätze erweitert worden. Um Zeit für die Schaffung weiterer Plätze zu gewinnen, hat sich die Verwaltung ebenfalls entschlossen, die Kapazität der Notunterkunft in der Albert-Schweitzer-Hauptschule ab dem 16.11.2015 um weitere 80 Plätze zu erweitern. Selbst die erwartete Anrechnung dieser Plätze wird bei dieser enormen Zuweisungsdynamik nicht ausreichen.
Das mit dem Beschluss des Rates am 30.09.2015 auf den Weg gebrachte Maßnahmenpaket wird voraussichtlich erst am Anfang des Jahres eine kurze Entlastung bringen. Hält der jetzige Zustrom weiter so an, ist bis zum Ende des Jahres mit Regelzuweisungen von weiteren 200 Flüchtlingen zu rechnen. Mit den schon in den Notunterkünften untergebrachten Flüchtlingen würde die Gesamtzahl der Flüchtlinge auf über 1.000 Personen ansteigen. Bei einer solchen Entwicklung würden in den Regelunterkünften voraussichtlich 100-130 Plätze fehlen, die erst mit Fertigstellung des Modellbaus Breddert, des Hauses C und des Ausbaus des Gebäudes Richrather Str.255 aufgefangen werden könnten. Zudem wären die damit neu geschaffenen Kapazitäten bereits spätestens Ende Februar erschöpft.
Diese Entwicklung macht einen weiteren dringenden Handlungsbedarf deutlich. Es gilt, schnell die Schaffung weiterer Unterbringungsplätze auf den Weg zu bringen. Die Verwaltung hat zur Aufstellung weiterer Modulbauten unterschiedliche Standorte unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gesichtspunkte und der vorhandenen Infrastruktur, aber auch unter Einbeziehung der Aufteilung der bisherigen Standorte auf das Stadtgebiet analysiert und bewertet. Danach werden für die Aufstellung von zwei weiteren Modulbauten für je 150 – 180 Flüchtlingen die folgend beschriebenen städtischen Grundstücke vorgeschlagen:
Grundstück Bolzplatz Schalbruch:
Das über 4.000 m² große Grundstück des
Bolzplatzes liegt südlich der Straße Schalbruch und östlich des Hoxbaches.
Östlich grenzt der Spielplatz mit dem Meider Rodelhügel an, dessen Nutzfläche
durch das Vorhaben nicht eingeschränkt wird. In der Nachbarschaft sind mehrgeschossige
Wohnhäuser, nördlich auch Einfamilienhäuser sowie zwei Kindergärten und die Grundschule
Elbsee zu finden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des 1968 in Kraft
getretenen Bebauungsplans Nr. 66, der für die Fläche „Baugrundstück für den
Gemeinbedarf (Schule)“ sowie entlang des Hoxbaches einen 5 m breiten Streifen,
der von einer Bebauung freizuhalten ist, festsetzt. Laut der
Erreichbarkeitsanalyse, die dem Stadtentwicklungskonzept zu Wohnbaulandflächen
aus dem Jahr 2010 zugrunde lag, befinden sich für die Zielgruppen Familien sowie
1- bzw. 2-Personen-Haushalte alle wichtigen nachfragespezifischen sozialen
Infrastrukturen und Versorgungseinrichtungen in optimaler Entfernung, für die
Zielgruppe Senioren in hinreichender Entfernung. In der Straße Schalbruch
befinden sich alle Versorgungsleitungen der technischen Infrastruktur (Gas,
Wasser, Strom sowie Schmutz- und Regenwasserkanal), so dass mit normalen Hausanschlüssen
die technische Versorgung ermöglicht werden kann.
Grundstück Im Hock:
Die rund 8.000 m² große landwirtschaftliche
Nutzfläche nördlich der Hülsenstraße und westlich der Straße Im Hock hat die
Stadt Hilden an den Tier- und Naturschutzverein Hilden e.V. verpachtet, der
diese Fläche für größere Tiere als Weidefläche nutzen wollte. Da dieses
Tätigkeitsfeld aufgegeben werden soll und die Fläche vorwiegend als Mahd-Fläche
genutzt wurde, bat der Verein, ob der Pachtvertrag vorzeitig aufgehoben werden
könnte. In der Nachbarschaft sind Wohnhäuser entlang der Hülsenstraße und neben
dem Tierheim entlang der alten Straße Im Hock zu finden. Östlich des
Grundstücks wurde an der Straße Im Hock ein Gewerbegebiet entwickelt, dessen
größter Nutzer bisher der Möbelmitnahmemarkt Chic&Mit war, dessen Betrieb aber
in der Zwischenzeit eingestellt wurde. Für das Grundstück wird im
Flächennutzungsplan „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Es liegt im
Geltungsbereich des 1983 in Kraft getretenen Bebauungsplans Nr. 41A in Fassung
seiner aus 1999 stammenden 2. Änderung, der diese Nutzungsart ebenfalls
festsetzt. Die betroffene Fläche liegt auch im Geltungsbereich des Landschaftsplanes
des Kreises Mettmann, der als Entwicklungsziel „Erhaltung einer mit natürlichen
Landschaftselementen vielfältig ausgestatteten Landschaft“ vorgibt. Auf dem
Grundstück kann auf Grundlage des durch das am 20.10.2015 verkündeten
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes eingeführten § 246 Abs. 9 Baugesetzbuch
mit Vorhaben, die der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden
dienen, bebaut werden. Vor dem Hintergrund des dargestellten planungsrechtlichen
Rahmens ist jedoch eine dauerhafte Umnutzung nicht – auch nicht durch eine
Änderung des Bebauungsplans – möglich. Laut der Erreichbarkeitsanalyse, die dem
Stadtentwicklungskonzept zu Wohnbaulandflächen zugrunde lag, befinden sich für
die Zielgruppen Familien, 1- bzw. 2-Personen-Haushalte sowie Senioren alle
wichtigen nachfragespezifischen sozialen Infrastrukturen und Versorgungseinrichtungen
noch in hinreichender Entfernung.
In der Straße Im Hock liegen alle Versorgungsleitungen der technischen Infrastruktur
(Gas, Wasser, Strom sowie Schmutz- und Regenwasserkanal), so dass mit normalen
Hausanschlüssen die technische Versorgung ermöglicht werden kann.
In den Haushaltsplanentwurf 2016 hat die Verwaltung u.a. investive Mittel für die Errichtung von neuen Flüchtlingsunterkünften in Höhe von insgesamt 3.010.000 € eingestellt.
Basis dieses (geschätzten) Ansatzes sind die Kosten des für den Standort Breddert/Beckersheide im laufenden Jahr 2015 erworbenen Unterkunftsgebäudes. Berücksichtigt wurde dabei angesichts der zu beobachtenden Preissteigerungen ein Erhöhungssatz von rd. 10 %, wobei allerdings Preissteigerungen für die erforderlichen Auftragsvergaben derzeit nicht seriös zu kalkulieren sind. Weitere Kosten für die Erschließung von zumindest zwei Standorten wurden mit insgesamt 220.000 €, Auftragsvergaben an externe Architekten/Ingenieurbüros mit 100.000 € und zu aktivierende Eigenleistungen mit 10.000 € berücksichtigt.
Für die Veranschlagung im Haushalt ist es jedoch erforderlich, dass die Unterlagen nach § 14 GemHVO vorgelegt werden. Hierbei handelt es sich um Baupläne, Kostenberechnungen und Er-läuterungen, aus denen die Art der Ausführung, die Gesamtkosten der Maßnahme einschließlich der Einrichtungskosten sowie der Folgekosten ersichtlich sind und um einen Bauzeitplan. Allerdings liegen derzeit diese Unterlagen noch nicht vollständig vor, da die beauftragte Baugrunduntersuchung noch aussteht und auch die Energieversorgung zunächst für einen Standort noch durch die Stadtwerke Hilden GmbH zu klären ist. Hilfsweise wird daher zur Beschlussfassung auf die beigefügten Gebäudepläne und die Folgekostenberechnung verwiesen, die auf Basis der geschätzten Kosten (s.o.) voraussichtlich entstehen werden.
Nach der aktuell vorgesehenen Sitzungsfolge ist vorgesehen, den Haushaltsplan 2016 in der Sitzung des Rates am 16.03.2016 zu beschließen. Nach den Erfahrungen der Vergangenheit ist anschließend damit zu rechnen, dass der Kreis Mettmann den beschlossenen Haushalt etwa innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen zur Kenntnis nimmt. Voraussichtlich ist daher mit dem Inkrafttreten der Haushaltssatzung etwa Mitte April 2016 zu rechnen.
Die Dynamik der derzeit zu bewältigenden Flüchtlingszuweisungen macht aber heute schon deutlich, dass mit den Auftragsvergaben zur Errichtung dieser Unterkünfte nicht bis zum Frühjahr des nächsten Jahres abgewartet werden kann. Es müssen vielmehr noch im laufenden Jahr 2015 Aktivitäten eingeleitet werden, damit mindestens ein weiteres Unterkunftsgebäude im März 2016 zur Verfügung steht.
Verwaltungsseitig ist vorgesehen, alternativ zum Kauf von modularen Gebäuden auch deren Anmietung oder einen Mietkauf bei verschiedenen, lieferbereiten Anbietern abzufragen. Dabei kann letztlich sowohl die eine wie die andere Variante zum Zuge kommen, je nach Wirtschaftlichkeit der vorliegenden Angebote. Je nach dann vorliegendem Ergebnis müssen daher investive Haushaltsmittel (Kauf/Mietkauf) oder Aufwendungen im Ergebnishaushalt (Anmietung) zur Verfügung stehen. Wie bereits erwähnt, sind im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2016 investive Mittel (Investitionsnummer I261600107) eingestellt.
Es ist aber erforderlich, das der Verwaltung auch für die Auftragsvariante „Anmietung“ kurzfristig Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Insofern wird vorgeschlagen,
- dass die im Haushaltsplanentwurf 2016 enthaltenen investiven Mittel vorzeitig freigegeben werden und
- dass der Kämmerer ermächtigt wird, im (aus derzeitiger Sicht unwahrscheinlichen) Fall eines günstigeren Miet-Angebotes eine überplanmäßige Genehmigung für den Ergebnishaushalt auszusprechen.
Am 13.11.2015 hat sich eine neue Option zu einer kurzfristigen Flüchtlingsunterbringung ergeben. Es handelt sich dabei um eine bis zum Jahr 2009 als Bürogebäude genutzte Gewerbeimmobilie. Der dreigeschossige Bürotrakt hat eine Gesamtfläche von 2.744m² und wird über 3 Treppenhäuser erschlossen. Die erforderlichen Rettungswege sind somit vorhanden. Das Gebäude ist eingezäunt. Dieses Gebäude ist für die Flüchtlingsunterbringung grundsätzlich gut geeignet und würde die Schaffung von bis zu 250 Plätzen möglich machen. Der künftige Eigentümer möchte das Gebäude für 5 Jahre als Flüchtlingsunterkunft an die Stadt Hilden vermieten und ist bereit, die erforderlichen Sanierungs- und Umbauarbeiten vorzunehmen. Aktuell werden die notwendigen Umbaumaßnahmen unter Berücksichtigung des Brandschutzes als auch der Unterbringungs- und Betreuungsaspekte ermittelt, um eine Grundlage für den sich daraus ergebenen Mitteleinsatz für den Vermieter und daraus folgend für die Miethöhe zu erlangen. Es würde dann feststehen, ob durch dieses Mietobjekt eine wirtschaftlich vertretbare Variante zu den geplanten Modulbauten gegeben und eine zeitliche Verschiebung der geplanten Modulbauten möglich wäre. Allerdings macht die geschilderte Entwicklung schnelle Entscheidungen dringend erforderlich. Von daher wird die Verwaltung versuchen, spätestens bis zur Ratssitzung zu der nun vorhandenen Mietoption einer Gewerbeimmobilie entscheidungsfähige Unterlagen vorzulegen. Wichtig ist und bleibt, dass die Stadt Hilden auch in Zukunft handlungsfähig bleibt, um den weiter hohen Zustrom an Flüchtlingen wie bisher gut bewältigen zu können. Dazu gehören alle Anstrengungen, um weiter eine Inanspruchnahme von Turn- und Sporthallen zu vermeiden.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
011303 100801 |
Investitionen Hilfen für Wohnungslose |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I261600107 |
Modulbauten für Flüchtlinge |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2016 Entwurf |
I261600107 |
096002 |
Zugänge Anlagen im Bau |
3.010.000,00 |
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2016 Entwurf |
1008014000 „Verwaltung Unterkünfte“ |
527920 |
Erwerb von Vermögensgegenständen |
150.000,00 (Anteil) |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
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Planstelle(n): Der Stellenmehrbedarf wird über
befristete Beschäftigungsverhältnisse abgedeckt werden |
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Vermerk Personaldezernent Gesehen Danscheidt |