Betreff
Prüfungsbericht und Testat zum Gesamtabschluss 2011
Vorlage
WP 14-20 SV 14/012
Aktenzeichen
I/14-Wit
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt Kenntnis vom Bericht des Beratungs- und Prüfungsamtes über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2011 vom 11.06.2015. Er macht sich den Prüfungs­be­richt zu eigen und erklärt den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Beratungs- und Prüfungs­amtes zu seinem eigenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Der Bestätigungsvermerk lautet:

 

"Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung:

 

Die Rechnungsprüfung hat den Gesamtabschluss der Stadt Hilden für das Haushaltsjahr 2011, bestehend aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang sowie Gesamtverbindlichkeitenspiegel und Gesamtanlagenspiegel nach § 116 Abs. 6 i. V. m. § 103 Abs. 1 Nr. 3 und 6 GO NRW unter Einbeziehungen des Gesamtlageberichts geprüft. In die Prüfung sind die haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie ergänzende Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen einbezogen worden.

 

Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Gesamtlagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Hilden wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden können

 

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Geschäfts- und Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt einschließlich der gemeindlichen Betriebe sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung hat die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen gemeindlichen Betriebe, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrund­sätze und Konsolidierungsmethoden sowie der wesentlichen Einschätzungen der Bürgermeisterin der Stadt sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts zu umfassen.

 

Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.

 

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt.

 

Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Gesamtabschluss den haushaltsrechtlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, soweit diese sich auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen. Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Hilden einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche.

 

Der Gesamtlagebericht steht in Einklang mit dem Gesamtabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Hilden einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche. Er stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Gesamtentwicklung zutreffend dar.

 

Hilden, den 07.10.2015

 

 

 

Beratungs- und Prüfungsamt der Stadt Hilden

 

Michael Witek

Leiter des Beratungs- und Prüfungsamtes der Stadt Hilden

 

 

 

Torsten Schlüter

Verwaltungsprüfer der Stadt Hilden

 

 

Ralf Blisginnis

Verwaltungsprüfer der Stadt Hilden

 

 

Der vorstehende Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung (vergl. IDW EPS 400 n. F.) bei Abschlussprüfungen erstattet.

 

Hilden, den 09. November 2015

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

Thomas Grünendahl

Vorsitzender

 

 

 

 

II.     Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt:

 

"1.    Der gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer auf- und von Frau Bürgermeisterin Alkenings dem Rat zur Feststellung zugeleitete Gesamtabschluss 2011 nebst Lage- und Rechenschaftsbericht vom 11.06.2015 ist vom Rechnungsprüfungsaus­schuss nach § 116 Abs. 6 i. V. m. § 103 Abs. 1 Nr. 3 und 6 GO NRW geprüft worden. Das Prüfungsergebnis ist im Prüfungsbericht vom 07.10.2015 und im uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom gleichen Tage (siehe oben) festgehalten worden.

 

Der Gesamtabschluss 2011 vom 11. Juni 2015 wird hiermit gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.

 

2.     Frau Bürgermeisterin Alkenings wird gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den Gesamtabschluss 2011 und Lage- und Rechenschaftsbericht gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Gesamtabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.

 

3.     Der Rat bittet Frau Bürgermeisterin Alkenings, die im Prüfbericht enthaltenen Prüffeststellungen umzu­setzen.“

 

 

III.    Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt ohne die Bürgermeisterin:

 

„1.    Herr Bürgermeister Thiele wird nach § 116 Abs. 6 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushalts­jahr 2011 entlastet.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Gemäß § 59 Abs. 3 und § 116 Abs. 6 GO NRW sowie § 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Gesamtabschluss dahingehend, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt inklusive ihrer verselbständigten Aufgabenbereiche erwecken.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss erstellt über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis einen Prüfungsbericht. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen.

 

Vor Abgabe des Prüfungsberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat ist der Bürgermeisterin Gelegenheit zur Stellungnahme zum Prüfungsergebnis zu geben.

 

Das Prüfungsergebnis ist im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses laut § 116 Abs. 6 i. V. m. § 101 Abs. 3 GO NRW in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen und dient dem Rat als Grundlage zur Feststellung des Gesamtabschlusses und zur Entscheidung über die Entlastung von Herrn Bürgermeister Thiele gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW.

 

Zur Durchführung der Prüfung bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 101 Abs. 8 GO NRW des Rechnungsprüfungsamtes, welches abschließend ebenfalls einen Bestätigungsvermerk abzugeben hat.

 

Nach Überzeugung der örtlichen Rechnungsprüfung vermittelt der Gesamtabschluss gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 101 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 GO NW unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Kommunen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage Stadt Hilden einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche. Der Gesamtlagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Stadt Hilden einschließlich ihrer verselbständigten Aufgabenbereiche und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss berät den nach der Prüfung vom Rechnungsprüfungsamt erstellten, als Anlage beigefügten Prüfungsbericht sowie den Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes und entscheidet darüber, ob er sich den Prüfungsbericht zu eigen macht und somit zu seinem eigenen Prüfungsbericht erklärt und er dem Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes durch Beschluss und die Unterzeichnung des Bestätigungsvermerks durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses „beitritt“.

 

Selbstverständlich ist der Rechnungsprüfungsausschuss jedoch in seiner Entscheidung frei und könnte auch eine anders lautende Entscheidung treffen. Insbesondere könnte er das Rechnungsprüfungsamt zu weiteren Prüfungen auffordern oder sogar das Prüfungsergebnis des Rechnungsprüfungsamtes anders beurteilen und dies in einem anders lautenden Bestätigungsvermerk dokumentieren.

 

Im Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2011 des Rechnungsprüfungsamtes sind keine grünen Seiten eingefügt, die nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes der vertraulichen Behandlung bedürfen. Insofern ist es nicht erforderlich, dem Rechnungsprüfungsausschuss einen gesonderten Berichtsband vorzuschlagen, der abweichend vom Grundsatz der Öffentlichkeit nicht öffentlich bleiben sollte.

 

Auch hier ist der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Beurteilung und in seiner Entscheidung unabhängig und könnte selbstverständlich eigene Kriterien entwickeln, die z.B. für die Zuordnung einzelner Berichtsteile zum gesonderten - d.h. nichtöffentlichen - Berichtsband maßgebend sind. Aus diesem Grunde wird der vorliegende Bericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beschlussfassung anheimgestellt.

 

Die bisherige Praxis, dass der Rat die Prüfungsberichte nach der Beratung durch den Rechnungsprüfungsausschuss nur zur Kenntnis nimmt, wurde entsprechend der vom Ministerium für Inneres und Kommunales vertretenen Rechtsauffassung, dass „der Rat über die aus der Prüfung abzuleitenden örtlichen Umsetzungsmaßnahmen sowie über den Umgang mit dem Prüfungsbericht zu entscheiden hat“ abgeändert und die Sitzungsvorlage enthält einen diesbezüglichen Beschlussvorschlag für den Rat. (Siehe auch 6. NKF-Handreichung zu § 103 GO NRW, Seite 1.346.) 

 

Abschließend danken die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes den Mitgliedern der Verwaltungsführung, insbesondere aber dem Team des Amtes für Finanzservice und dem Stadtkämmerer für die stets konstruktive Zusammenarbeit während der Prüfung des Gesamtabschlusses.

 

 

 

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin