Beschlussvorschlag:
„Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt Kenntnis vom
Bericht des Beratungs- und Prüfungsamtes über die Prüfung des Gesamtabschlusses
2011 vom 11.06.2015. Er macht sich den Prüfungsbericht zu eigen und erklärt
den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Beratungs- und Prüfungsamtes zu
seinem eigenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Bestätigungsvermerk
lautet:
"Bestätigungsvermerk
der Rechnungsprüfung:
Die Rechnungsprüfung hat den Gesamtabschluss der Stadt Hilden
für das Haushaltsjahr 2011, bestehend aus der Gesamtergebnisrechnung, der
Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang sowie Gesamtverbindlichkeitenspiegel und
Gesamtanlagenspiegel nach § 116 Abs. 6 i. V. m. § 103 Abs. 1 Nr. 3 und 6 GO NRW
unter Einbeziehungen des Gesamtlageberichts geprüft. In die Prüfung sind die
haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie ergänzende Satzungen und sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen einbezogen worden.
Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
durch den Gesamtlagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Hilden wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden können
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse
über die Geschäfts- und Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld der Stadt einschließlich der gemeindlichen Betriebe sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung
wurden die Nachweise für Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung hat die
Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen
gemeindlichen Betriebe, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der
angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und
Konsolidierungsmethoden sowie der wesentlichen Einschätzungen der Bürgermeisterin
der Stadt sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und
des Gesamtlageberichts zu umfassen.
Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung
eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Die
Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt.
Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei
der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Gesamtabschluss den
haushaltsrechtlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen, soweit diese sich auf die gemeindliche
Haushaltswirtschaft beziehen. Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage
der Stadt Hilden einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche.
Der Gesamtlagebericht steht in Einklang mit dem
Gesamtabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Hilden einschließlich
der verselbständigten Aufgabenbereiche. Er stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen wirtschaftlichen Gesamtentwicklung zutreffend dar.
Hilden, den 07.10.2015
Beratungs- und Prüfungsamt der Stadt Hilden
Michael Witek
Leiter des Beratungs- und
Prüfungsamtes der Stadt Hilden
Torsten Schlüter
Verwaltungsprüfer der Stadt Hilden
Ralf Blisginnis
Verwaltungsprüfer der Stadt Hilden
Der vorstehende
Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und
in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung (vergl. IDW
EPS 400 n. F.) bei Abschlussprüfungen erstattet.
Hilden, den 09. November 2015
Rechnungsprüfungsausschuss
Thomas Grünendahl
Vorsitzender
II. Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt:
"1. Der gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer auf- und von Frau Bürgermeisterin
Alkenings dem Rat zur Feststellung zugeleitete Gesamtabschluss 2011 nebst Lage-
und Rechenschaftsbericht vom 11.06.2015 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss
nach § 116 Abs.
6 i. V. m. § 103 Abs. 1 Nr. 3 und 6 GO NRW geprüft worden. Das Prüfungsergebnis ist im Prüfungsbericht vom 07.10.2015
und im uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom gleichen Tage (siehe oben)
festgehalten worden.
Der Gesamtabschluss 2011 vom 11.
Juni 2015 wird hiermit gemäß §
116 Abs. 6 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO
NRW festgestellt.
2. Frau Bürgermeisterin Alkenings wird
gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den Gesamtabschluss
2011 und Lage- und Rechenschaftsbericht gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 96 Abs.
2 GO NRW öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden
Gesamtabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
3. Der Rat bittet Frau Bürgermeisterin
Alkenings, die im Prüfbericht enthaltenen Prüffeststellungen umzusetzen.“
III. Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt ohne die Bürgermeisterin:
„1. Herr Bürgermeister Thiele wird nach § 116 Abs. 6 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2011
entlastet.“
Erläuterungen und Begründungen:
Gemäß § 59 Abs. 3 und § 116 Abs. 6 GO
NRW sowie § 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den
Gesamtabschluss dahingehend, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die
Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen
Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen beachtet worden sind. Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen,
ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben
nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Stadt inklusive ihrer verselbständigten Aufgabenbereiche
erwecken.
Der Rechnungsprüfungsausschuss
erstellt über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis einen
Prüfungsbericht. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung
ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen.
Vor Abgabe des Prüfungsberichtes durch
den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat ist der Bürgermeisterin Gelegenheit
zur Stellungnahme zum Prüfungsergebnis zu geben.
Das Prüfungsergebnis ist im
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses laut § 116 Abs. 6 i. V. m. §
101 Abs. 3 GO NRW in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen und dient dem
Rat als Grundlage zur Feststellung des Gesamtabschlusses und zur Entscheidung
über die Entlastung von Herrn Bürgermeister Thiele gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW.
Zur Durchführung der Prüfung bedient
sich der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 101 Abs. 8 GO
NRW des Rechnungsprüfungsamtes, welches abschließend ebenfalls einen
Bestätigungsvermerk abzugeben hat.
Nach Überzeugung der örtlichen
Rechnungsprüfung vermittelt der Gesamtabschluss gemäß § 116 Abs. 6 i.
V. m. § 101 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 GO NW unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung für Kommunen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage Stadt Hilden
einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche. Der Gesamtlagebericht
gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Stadt Hilden
einschließlich ihrer verselbständigten Aufgabenbereiche und stellt die Chancen
und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Der Rechnungsprüfungsausschuss berät
den nach der Prüfung vom Rechnungsprüfungsamt erstellten, als Anlage
beigefügten Prüfungsbericht sowie den Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes
und entscheidet darüber, ob er sich den Prüfungsbericht zu eigen macht und
somit zu seinem eigenen Prüfungsbericht erklärt und er dem Bestätigungsvermerk
des Rechnungsprüfungsamtes durch Beschluss und die Unterzeichnung des
Bestätigungsvermerks durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden des
Rechnungsprüfungsausschusses „beitritt“.
Selbstverständlich ist der
Rechnungsprüfungsausschuss jedoch in seiner Entscheidung frei und könnte auch
eine anders lautende Entscheidung treffen. Insbesondere könnte er das Rechnungsprüfungsamt
zu weiteren Prüfungen auffordern oder sogar das Prüfungsergebnis des Rechnungsprüfungsamtes
anders beurteilen und dies in einem anders lautenden Bestätigungsvermerk dokumentieren.
Im Bericht über die Prüfung des
Gesamtabschlusses 2011 des Rechnungsprüfungsamtes sind keine grünen Seiten eingefügt,
die nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes der vertraulichen Behandlung
bedürfen. Insofern ist es nicht erforderlich, dem Rechnungsprüfungsausschuss
einen gesonderten Berichtsband vorzuschlagen, der abweichend vom Grundsatz der
Öffentlichkeit nicht öffentlich bleiben sollte.
Auch hier ist der
Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Beurteilung und in seiner Entscheidung
unabhängig und könnte selbstverständlich eigene Kriterien entwickeln, die z.B.
für die Zuordnung einzelner Berichtsteile zum gesonderten - d.h.
nichtöffentlichen - Berichtsband maßgebend sind. Aus diesem Grunde wird der
vorliegende Bericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beschlussfassung
anheimgestellt.
Die bisherige Praxis, dass der Rat die Prüfungsberichte nach der Beratung durch den Rechnungsprüfungsausschuss nur zur Kenntnis nimmt, wurde entsprechend der vom Ministerium für Inneres und Kommunales vertretenen Rechtsauffassung, dass „der Rat über die aus der Prüfung abzuleitenden örtlichen Umsetzungsmaßnahmen sowie über den Umgang mit dem Prüfungsbericht zu entscheiden hat“ abgeändert und die Sitzungsvorlage enthält einen diesbezüglichen Beschlussvorschlag für den Rat. (Siehe auch 6. NKF-Handreichung zu § 103 GO NRW, Seite 1.346.)
Abschließend danken die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes den Mitgliedern der
Verwaltungsführung, insbesondere aber dem Team des Amtes für Finanzservice und
dem Stadtkämmerer für die stets konstruktive Zusammenarbeit während der Prüfung
des Gesamtabschlusses.
gez. Birgit
Alkenings
Bürgermeisterin