Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss nimmt den Bericht der AWO zur Taschengeldbörse zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Beschluss vom
25.11.2013, WP 09-14 SV 50/103, wurde der Einführung einer Taschengeldbörse in
Kooperation zwischen dem Seniorenbeirat, der AWO und dem Jugendparlament ab
01.06.2014 beschlossen. Es erfolgt durch die Stadt Hilden eine jährliche
Bezuschussung in Höhe von 3.000 Euro.
Die
Personalkosten betragen bei der AWO 5.160 Euro jährlich für die Tätigkeit eines
Koordinators und Vermittlers zwischen Jobanbieter und jugendlichem Jobber.
Daneben entstehen weitere Verwaltungskosten.
Die festgelegte Zielsetzung, die im Folgenden
nochmal aufgeführt wird, wurde im ersten Berichtsjahr vom 01.06.2014 bis
31.05.2015 erreicht.
Das Projekt Taschengeldbörse zielte darauf ab, Menschen mit alltäglichem
Hilfebedarf in ihrem Quartier zu unterstützen.
Zielgruppe der Taschengeldbörse sind Senior/innen, Hochbetagte, Menschen
mit Handicap, sowie auch junge Familien
und Alleinerziehende mit
unregelmäßigen Unterstützungsleistungen, die Jugendliche für ein
Taschengeld ausführen können, z.B.:
•
im
häuslichen Umfeld, (Glühbirne auswechseln, Sperrmüll rausstellen, usw.)
•
kleine
Botengänge (Arzt, Apotheke, Behörden, usw.)
•
Gartenhilfeleistungen
(Rasenmähen, Hecke schneiden)
•
Hilfestellung
geben im Umgang mit traditionellen und neuen Medien
•
Informationen
geben und Kontakt schaffen zur bestehenden Hildener Vernetzung, damit
angemessener Hilfebedarf z.B. durch Fachkräfte (Pflege-, Beratungs-,
Entlastungsdienste) oder durch engagierte ehrenamtliche Bürger/innen im
Stadtteil ( die Unterstützungsleistungen und Kontaktangebote bieten können)
erfolgen kann
·
u.v.m.
Dem Bericht der AWO für das erste Jahr der Taschengeldbörse ist zu entnehmen, dass die Unterstützungsangebote gut angenommen wurden.
Eine generationenübergreifende Verständigung zwischen Jung und Alt wurde erreicht. Teilweise wurden intensive Beziehungen zwischen Jobanbieter und Jugendlichem geknüpft, die eine freundschaftliche Ebene erreicht haben. Gegenseitiges Verständnis der Generationen untereinander wurde und wird gefördert. Gleichzeitig haben Jugendliche gegen eine geringe Gebühr von 5 € je Stunde einen wesentlichen Beitrag z.B. zur Bewältigung des eigenen Haushaltes oder auch zum Erlernen des Umganges mit technischen Kommunikationsmöglichkeiten geleistet.
Die Auswahl der jeweiligen Jobanbieter und Jugendlichen erfolgt mit sehr viel persönlichem Aufwand und Einsatz. Mit jedem Jobanbieter und jedem Jobber wird ein persönliches Gespräch geführt, um für beide Interessenten ein passendes Angebot zu generieren.
Als weiterer positiver Effekt der Taschengeldbörse ist der Einsatz von Jugendlichen mit Migrationshintergrund festzustellen.
Die Taschengeldbörse ist bereits zu einem Erfolgsmodell geworden, deren Fortsetzung unter weiterem Ausbau der Pressearbeit weiteren Zuwachs verspricht.
Gez. Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
050101 |
Seniorenarbeit |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2015/ 2016 |
0501011000 |
531830 |
Zuschüsse Altenbegegnungsstätten/Klubs (hier: Taschengeldbörse) |
3.000,- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
31.05.2017 |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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