Betreff
Bericht zur Entwicklung der Taschengeldbörse
Vorlage
WP 14-20 SV 50/042
Aktenzeichen
III/50.Ba
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt den Bericht der AWO zur Taschengeldbörse zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

Mit Beschluss vom 25.11.2013, WP 09-14 SV 50/103, wurde der Einführung einer Taschengeldbörse in Kooperation zwischen dem Seniorenbeirat, der AWO und dem Jugendparlament ab 01.06.2014 beschlossen. Es erfolgt durch die Stadt Hilden eine jährliche Bezuschussung in Höhe von 3.000 Euro.

Die Personalkosten betragen bei der AWO 5.160 Euro jährlich für die Tätigkeit eines Koordinators und Vermittlers zwischen Jobanbieter und jugendlichem Jobber. Daneben entstehen weitere Verwaltungskosten.

Die festgelegte Zielsetzung, die im Folgenden nochmal aufgeführt wird, wurde im ersten Berichtsjahr vom 01.06.2014 bis 31.05.2015 erreicht.

Das Projekt Taschengeldbörse zielte darauf ab, Menschen mit alltäglichem Hilfebedarf in ihrem Quartier zu unterstützen.

Zielgruppe der Taschengeldbörse sind Senior/innen, Hochbetagte, Menschen mit Handicap, sowie auch  junge Familien und Alleinerziehende  mit unregelmäßigen Unterstützungsleistungen, die Jugendliche für ein Taschengeld ausführen können, z.B.:

        im häuslichen Umfeld, (Glühbirne auswechseln, Sperrmüll rausstellen, usw.)

        kleine Botengänge (Arzt, Apotheke, Behörden, usw.)

        Gartenhilfeleistungen (Rasenmähen, Hecke schneiden)

        Hilfestellung geben im Umgang mit traditionellen und neuen Medien

        Informationen geben und Kontakt schaffen zur bestehenden Hildener Vernetzung, damit angemessener Hilfebedarf z.B. durch Fachkräfte (Pflege-, Beratungs-, Entlastungsdienste) oder durch engagierte ehrenamtliche Bürger/innen im Stadtteil ( die Unterstützungsleistungen und Kontaktangebote bieten können) erfolgen kann

·        u.v.m.

Dem Bericht der AWO für das erste Jahr der Taschengeldbörse ist zu entnehmen, dass die Unterstützungsangebote gut angenommen wurden.

Eine generationenübergreifende Verständigung zwischen Jung und Alt wurde erreicht. Teilweise wurden intensive Beziehungen zwischen Jobanbieter und Jugendlichem geknüpft, die eine freundschaftliche Ebene erreicht haben. Gegenseitiges Verständnis der Generationen untereinander wurde und wird gefördert. Gleichzeitig haben Jugendliche gegen eine geringe Gebühr von 5 € je Stunde einen wesentlichen Beitrag z.B. zur Bewältigung des eigenen Haushaltes oder auch zum Erlernen des Umganges mit technischen Kommunikationsmöglichkeiten geleistet.

Die Auswahl der jeweiligen Jobanbieter und Jugendlichen erfolgt mit sehr viel persönlichem Aufwand und Einsatz. Mit jedem Jobanbieter und jedem Jobber wird ein persönliches Gespräch geführt, um für beide Interessenten ein passendes Angebot zu generieren.

Als weiterer positiver Effekt der Taschengeldbörse ist der Einsatz von Jugendlichen mit Migrationshintergrund festzustellen.

Die Taschengeldbörse ist bereits zu einem Erfolgsmodell geworden, deren Fortsetzung unter weiterem Ausbau der Pressearbeit weiteren Zuwachs verspricht.

 

 

 

Gez. Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

050101

Seniorenarbeit

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2015/

2016

0501011000

531830

Zuschüsse Altenbegegnungsstätten/Klubs

(hier: Taschengeldbörse)

3.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

31.05.2017

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete