Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport beschließt auf der Grundlage der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Hildener Sportvereine, der Segler-Gemeinschaft Hilden e.V. einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 30.539,95 € zu bewilligen.

Die Auszahlung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Abschnittes V der städtischen Zuschussrichtlinien.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Die Segler-Gemeinschaft Hilden e.V. hat mit Schreiben vom 07.07.2015 einen Antrag auf Bezuschussung für die Sanierung und den Ausbau des Kellers des Vereinsheims gestellt. Die Durchführung der Maßnahme ist für das Jahr 2016 geplant.

 

Neben der Nutzung des Hauptgeschosses für den Sportbetrieb wird der sich im Rohbau befindliche Keller als provisorische Umkleide genutzt. Aufgrund steigender Mitgliederzahlen und einer perspektivisch erweiterten Jugendarbeit ist der Zustand für den Verein nicht tragbar. Es fehlen ein Jugendtraum sowie nach Geschlechtern getrennte Umkleide- und Sanitärräume.

 

Eine Sanierung und der Ausbau der Kellerräume würden zu erheblichen Erleichterungen des Sportbetriebes und des sozialen Miteinanders führen.

 

Der Verein hat der Verwaltung für den Kellerausbau eine Planung vorgelegt, die der Bauantragsplanung von 1997 entspricht. Daneben liegen der Verwaltung eine Kostenplanung für die Ausstattung der Sozialräume und ein Finanzierungsplan vor.

 

Die Prüfung der vorliegenden Unterlagen durch das Amt für Gebäudewirtschaft hat ergeben, dass „die Einheitspreise …angemessen und marktüblich sind“.

 

Nach Ziffer III Punkt 9 der Förderrichtlinien können städtische Zuschüsse aus Mitteln der Sportpauschale zu eigenen Sportbaumodernisierungs- und Sanierungsvorhaben gewährt werden. In den Richtlinien wurde eine Wertgrenze für ein Mindestvolumen solcher Maßnahmen in Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. Für den Ausbau des Vereinsheimkellers ergibt sich incl. der Ausstattung ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 101.799,86 €. Der städtische Zuschuss kann bis zu 30% der nachgewiesenen Kosten betragen. Daraus ergibt sich ein städtischer Zuschuss in Höhe von maximal 30.539,95 €.

 

Vorbehaltlich der Freigabe der Haushaltsmittel  im Rahmen des Haushaltsplanes 2016 durch den Rat der Stadt Hilden wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, den Zuschuss zu gewähren und nach Vorlage des Verwendungsnachweises für die durchgeführte Sanierungsmaßnahme auszuzahlen.

 

gez. Birgit Alkenings

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

080201

Sport-, Vereins- und Verbandsförderung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2016

0802010010

531880

Zuschüsse aus Sportpauschale (Rest)

22.127,67

2016

0802010010

531880

Zuschüsse aus Sportpauschale (Ansatz im Haushaltsplanentwurf enthalten)

40.000,-

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete