Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Schule und Sport beschließt auf der Grundlage der Richtlinien zur Gewährung von
Zuschüssen an Hildener Sportvereine, der Segler-Gemeinschaft Hilden e.V. einen
städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 30.539,95 € zu bewilligen.
Die Auszahlung
erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Abschnittes V der städtischen
Zuschussrichtlinien.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Segler-Gemeinschaft Hilden e.V. hat mit Schreiben vom 07.07.2015
einen Antrag auf Bezuschussung für die Sanierung und den Ausbau des Kellers des
Vereinsheims gestellt. Die Durchführung der Maßnahme ist für das Jahr 2016
geplant.
Neben der Nutzung des Hauptgeschosses für den Sportbetrieb wird der sich
im Rohbau befindliche Keller als provisorische Umkleide genutzt. Aufgrund
steigender Mitgliederzahlen und einer perspektivisch erweiterten Jugendarbeit
ist der Zustand für den Verein nicht tragbar. Es fehlen ein Jugendtraum sowie
nach Geschlechtern getrennte Umkleide- und Sanitärräume.
Eine Sanierung und der Ausbau der Kellerräume würden zu erheblichen
Erleichterungen des Sportbetriebes und des sozialen Miteinanders führen.
Der Verein hat der Verwaltung für den Kellerausbau eine Planung
vorgelegt, die der Bauantragsplanung von 1997 entspricht. Daneben liegen der
Verwaltung eine Kostenplanung für die Ausstattung der Sozialräume und ein
Finanzierungsplan vor.
Die Prüfung der vorliegenden Unterlagen durch das Amt für
Gebäudewirtschaft hat ergeben, dass „die Einheitspreise …angemessen und marktüblich
sind“.
Nach Ziffer III Punkt 9 der Förderrichtlinien
können städtische Zuschüsse aus Mitteln der Sportpauschale zu eigenen
Sportbaumodernisierungs- und Sanierungsvorhaben gewährt werden. In den
Richtlinien wurde eine Wertgrenze für ein Mindestvolumen solcher Maßnahmen in
Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. Für den Ausbau des Vereinsheimkellers ergibt
sich incl. der Ausstattung ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 101.799,86
€. Der städtische Zuschuss kann bis zu 30% der nachgewiesenen Kosten betragen.
Daraus ergibt sich ein städtischer Zuschuss in Höhe von maximal 30.539,95 €.
Vorbehaltlich der Freigabe der Haushaltsmittel im Rahmen des Haushaltsplanes 2016 durch den
Rat der Stadt Hilden wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, den Zuschuss zu gewähren
und nach Vorlage des Verwendungsnachweises für die durchgeführte
Sanierungsmaßnahme auszuzahlen.
gez. Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
080201 |
Sport-, Vereins- und Verbandsförderung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2016 |
0802010010 |
531880 |
Zuschüsse aus
Sportpauschale (Rest) |
22.127,67 |
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2016 |
0802010010 |
531880 |
Zuschüsse aus
Sportpauschale (Ansatz im Haushaltsplanentwurf enthalten) |
40.000,- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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