Betreff
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes:
Ergebnis der planerischen Überprüfung
Vorlage
WP 14-20 SV 61/050
Aktenzeichen
IV/61.1_Hol_FNP
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Ergebnis der planerischen Überprüfung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes einzustellen sowie den Flächennutzungsplan aus 1993 mit seinen Änderungen bzw. Berichtigungen neu zu zeichnen und dabei die nachrichtliche Darstellung anderer Fachplanungen zu aktualisieren.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Flächennutzungsplan (FNP)

 

Er stellt die vorhandene und beabsichtigte Flächennutzung für das gesamte Hildener Stadtgebiet dar und fungiert somit als Bodennutzungskonzept. Seit 1993 ist er wirksam.

=> weiterführende Erläuterungen zur Funktion des FNP siehe Anlage 1 Punkt 1

 

Historie zum Planverfahren:

 

»        2006 wurde vom Stadtentwicklungsausschuss (11.01.2006/ WP 04-09 SV 61/088), ein Grundsatzbeschluss zur Überprüfung mit evtl. Überarbeitung des Flächennutzungs-planes (FNP) aus folgenden Gründen gefasst:

 

a)    2006 gab es bereits 26 (heute 36) rechtskräftige Änderungen des FNP (sowie 16 nicht beendete Änderungsverfahren), so dass das Gesamtkonzept bezüglich der heutigen städtebaulichen Vorstellungen überprüft werden sollte.

b)    Ausgangsannahme für die Überprüfung war, dass sich die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung (Stagnation bis leichter Rückgang) auf die Bodennutzung auswirkt – insbesondere auf die Flächen für den Gemeinbedarf

c)    Der 2006 – und auch heute noch – gültige FNP ist von 1993 (mit einer Vorbereitungszeit von 10 Jahren – Aufstellungsbeschluss 1983). Zum Zeitpunkt des Beschlusses war er bereits 12 Jahre alt, inzwischen 22 Jahre. Laut damals gültigem BauGB sollte spätestens alle 15 Jahre eine Überprüfung erfolgen.

d)    Außerdem sollte der FNP in einem Geographischen Informationssystems (GIS) erstellt werden. Das GIS wiederum versprach eine Verbesserung der analytischen Planung in der Stadtentwicklung.

 

»        2010 (StEA 03.11.2010) wurde auf Vorschlag der Verwaltung vom Ausschuss mit dem Aufstellungsbeschluss zur Neufassung des FNP für das gesamte Stadtgebiet das Planverfahren förmlich eingeleitet.

 

»         2011 fand eine interne Ämterbeteiligung mit einem ersten Vorentwurf statt. Er basierte auf den für den FNP beauftragten und weiteren Gutachten, Prognosen und Konzepten. Zudem wurden noch zwei weitere Themen (Windenergie und Störfall) wichtig, für die Gutachten benötigt wurden, was die Überprüfung weiter verzögerte.

=> weiterführende Erläuterungen zum Thema  Gutachten siehe Anlage 1 Punkt 2

 

»        2013 wurden diese beiden Gutachten fertiggestellt, sowie auch das Gewerbeflächen-konzept des Kreises Mettmann.

 

»        2015 lag bis zum 31. März der Entwurf des neuen Regionalplans aus, dessen Aussagen im FNP berücksichtigt werden müssen. Da sich der Regionalplan voraussichtlich nur in wenigen Bereichen auf den FNP auswirken wird, konnte die Überprüfung des Flächen-nutzungsplanes abgeschlossen werden.

 

Ergebnisse der Überprüfung des FNP

 

Es wurden umfassende Informationen eingeholt: Gutachten, Prognosen und Konzepte sowie fachliche Einschätzungen der einzelnen Ämter. Auf Basis dieser Informationen wurde ein Entwurf für einen neuen FNP erstellt. Jetzt stellte sich die Frage, ob das Gesamtkonzept des aktuellen FNP angesichts der heutigen städtebaulichen Vorstellungen noch Bestand hat. Damit steht im Verfahren nun der Schritt an, aus dieser bereits im Grundsatzbeschluss von 2006 angeregten Überprüfung ein Fazit zu ziehen. Das wurde mit einem Vergleich zwischen dem aktuellen Plan und dem Entwurf erreicht und führte zu folgenden Ergebnissen:

=> weiterführende Erläuterungen zur Überprüfung siehe Anlage 1 Punkt 3 sowie Anlage 2                       

 

 

Gründe für die Neuaufstellung des FNP

Gründe gegen die Neuaufstellung des FNP

Aus Sicht von 2006

Aus Sicht von 2015

a)    Die damals 26 Änderungen und das Alter des FNP machten die Überprüfung des Gesamtkonzeptes notwendig.

Die Überprüfung hat ergeben, dass das bisherige, grundsätzliche Flächennutzungs-Konzept größtenteils umgesetzt und noch tragfähig ist. Dafür spricht auch, dass in den letzten 10 Jahren die Anzahl der Änderungen abgenommen hat (durchschnittlich 1 Änderung pro Jahr). Für weitere „grundlegende“ konzeptionelle Neuerungen fehlt auf Grund der geringen Flächengröße der Stadt und der Vorgaben des Regionalplanes der Handlungsspiel-raum, so dass ein neuer Entwurf des FNP inhaltlich nur kleinteilige Auswirkungen hätte.

b)    Ein Grund war hinsichtlich der Gemeinbedarfsflächen die Anpassung an die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung.

Eine Anpassung ist bereits erfolgt, bzw. es werden immer wieder kurzfristig neue Anforderungen gestellt, die nicht vorauszuplanen sind (derzeit z.B. Flüchtlinge, Schul- und KiTa-Standorte). Diese Anpassungen können jedoch nicht auf Ebene eines längerfristig angelegten stadtweiten Beratungs- und Entscheidungsprozesses ermittelt und bearbeitet werden. Sie können nicht auf Ebene des FNP großräumig gelöst werden, sondern müssen im Detail einer politischen Entscheidung zugeführt werden.

c)    Die Anforderung aus dem BauGB, alle 15 Jahre den FNP zu überprüfen und gegebenenfalls zu erneuern.

Mit der Novelle von 2007 wurde die gesetzliche Verpflichtung zur Erneuerung aus dem Gesetz herausgenommen. Wobei die Überprüfung trotzdem weiter geführt wurde, um mit dem Ergebnis der Überprüfung für die nächsten Jahre wieder konzeptionelle Planungssicherheit zu erlangen.

d)    Erstellung des FNP in einem Geographischen Informationssystems (GIS)

Die geforderte Digitalisierung der Planung mit Aufbau eines GIS ist größtenteils erfolgt und kann unabhängig von der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes genutzt werden.

 

Gründe für die Neuaufstellung des FNP

Gründe gegen die Neuaufstellung des FNP

Aus Sicht von 2006 bis heute

Aus aktueller Sicht

a)    Einer der wichtigsten Gründe ist die Aufnahme der Darstellung der zentralen Versorgungbereiche.

=> weiterführende Erläuterungen zu zentralen Versorgungsbereichen siehe Anlage 1 Punkt 5

Die von der IHK und Bezirksregierung erwünschte Festlegung von „Zentralen Versorgungsbereichen“ im FNP kann als „Sachlicher Teilplan“ mit einem Änderungsverfahren in den derzeitigen FNP eingebracht werden. Hier wäre es allerdings für die Rechtsicherheit von daraus entwickelten Bebauungsplänen wichtig, dass als Grundlage das Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept aktualisiert und fortgeschrieben würde.

b)    Für den weiteren Planungsprozess ist es nach den modernen Maßgaben unerlässlich, den Flächennutzungsplan digital vorliegen zu haben.

Die Digitalisierung der Planung im neuen europaweit einheitlichen GIS-Bezugssystem ETRS ist bereits erfolgt.

c)    Es wird dringend eine neue Plan- bzw. Druckvorlage benötigt, da es keine analogen Exemplare mehr gibt und ein Neudruck durch den Verlust der damaligen analogen Druckvorlagen nicht ohne weiteres möglich ist.

Es besteht die einfache Möglichkeit einer Neuzeichnung des Flächennutzungsplanes, um die Digitalisierung, redaktionelle Änderungen, Einarbeitung der bestehenden Änderungen ohne ein aufwändiges Verfahren zu ermöglichen.

=> weiterführende Erläuterungen zur Neuzeichnung siehe Anlage 1 Punkt 6

d)    Es ist wünschenswert, dass alle bisherigen Änderungen und die aktuellen nachrichtlichen Darstellungen (z.B. Landschaftsplan, Überschwemmungs-gebiete) in den Plan eingearbeitet werden.

Durch eine Neuzeichnung und die Digitalisierung besteht die Möglichkeit der Übernahme der Änderungen und von nachrichtlichen Darstellungen.

e)    Redaktionelle Änderungen (z.B. farbliche Unterscheidung GE/ GI) und planerische bzw. rechtliche Ungereimtheiten (SO als Sportfläche nicht optimal) können beseitigt werden.

Auch redaktionelle Änderungen werden durch eine Neuzeichnung ermöglicht.

 

 

 

f)        

Es werden die Kosten für eine evtl. Überarbeitung bestehender Gutachten und die Kosten für das Verfahren (evtl. Vergabekosten Begründung/Umweltbericht, Beteiligungskosten, Drucke, etc.) eingespart!

=> weiterführende Erläuterungen zu den Kosten siehe Anlage 1 Punkt 4

g)     

Die erstellten Gutachten haben bei dem Verzicht auf die Neuaufstellung nicht vergebens Kosten verursacht, sondern dienten der Überprüfung und flossen und fließen in die kleinteilige Planung (z.B. Bebauungspläne) ein oder konnten grundsätzliche Fragen klären (z.B. Windenergie).

=> weiterführende Erläuterungen zum Thema  Gutachten siehe Anlage 1 Punkt 2a

 

 

 

 

 

Fazit

 

Die Überprüfung des Flächennutzungsplanes von 1993 hat gezeigt, dass kein grundsätzlicher Änderungsbedarf besteht, da die Entwicklungsmöglichkeiten (in der Fläche) eingeschränkt sind: Die potentiellen Änderungsmöglichkeiten des FNP sind zumeist kleinteilig und unterschiedlich begründet, so dass sich herausgestellt hat, dass das bisherige Konzept des rechtsverbindlichen FNP auch für die Zukunft noch sinnvoll ist und Bestand hat. Der Wunsch nach deutlich mehr Freiflächen im Stadtgebiet lässt sich nicht verwirklichen, da der Druck der anderen Nutzungen zu groß ist (Flächennutzungskonkurrenzen). Das „alte“ städtebauliche Konzept der großräumigen Flächennutzung Hildens entspricht weiterhin den heutigen und zukünftigen Vorstellungen. In Abwägung dieser Argumente empfiehlt die Verwaltung, dass Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes einzustellen, und die Verwaltung mit der Neuzeichnung des FNP zu beauftragen.

=> weiterführende Erläuterungen zur Neuzeichnung siehe Anlage 1 Punkt 6

 

 

 

 

Gez.

Birgit Alkenings

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

090101

Stadtplanung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Die im Haushaltsplan 2015 enthaltenen Mittel sind im Zuge des Finanzstatus 2015 im Vorgriff auf diese Sitzungsvorlage für das Jahr 2015 auf 0,- Euro reduziert worden.

Ebenfalls sind keine Mittel im Entwurf 2016 vorhanden. Dieses entspricht dem Beschlussvorschlag. Eine andere Entscheidung im Ausschuss führt unweigerlich zu einem Mehraufwand, der nicht etatisiert ist.

Gesehen Klausgrete