Ergebnis der planerischen Überprüfung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Ergebnis der planerischen Überprüfung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes einzustellen sowie den Flächennutzungsplan aus 1993 mit seinen Änderungen bzw. Berichtigungen neu zu zeichnen und dabei die nachrichtliche Darstellung anderer Fachplanungen zu aktualisieren.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Flächennutzungsplan (FNP)
Er stellt die vorhandene und beabsichtigte
Flächennutzung für das gesamte Hildener Stadtgebiet dar und fungiert somit als
Bodennutzungskonzept. Seit 1993 ist er wirksam.
=>
weiterführende Erläuterungen zur Funktion des FNP siehe Anlage 1 Punkt 1
Historie zum Planverfahren:
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2006
wurde vom Stadtentwicklungsausschuss (11.01.2006/ WP 04-09 SV 61/088), ein
Grundsatzbeschluss zur Überprüfung
mit evtl. Überarbeitung des Flächennutzungs-planes (FNP) aus folgenden Gründen
gefasst:
a) 2006 gab es bereits 26 (heute 36) rechtskräftige
Änderungen des FNP (sowie 16 nicht beendete Änderungsverfahren), so dass das
Gesamtkonzept bezüglich der heutigen städtebaulichen Vorstellungen überprüft werden sollte.
b) Ausgangsannahme für die Überprüfung war, dass sich
die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung (Stagnation bis leichter Rückgang)
auf die Bodennutzung auswirkt – insbesondere auf die Flächen für den
Gemeinbedarf
c) Der 2006 – und auch heute noch – gültige FNP ist
von 1993 (mit einer Vorbereitungszeit von 10 Jahren – Aufstellungsbeschluss 1983).
Zum Zeitpunkt des Beschlusses war er bereits 12 Jahre alt, inzwischen 22 Jahre.
Laut damals gültigem BauGB sollte spätestens alle 15 Jahre eine Überprüfung erfolgen.
d) Außerdem sollte der FNP in einem Geographischen
Informationssystems (GIS) erstellt werden. Das GIS wiederum versprach eine
Verbesserung der analytischen Planung in der Stadtentwicklung.
»
2010
(StEA 03.11.2010) wurde auf Vorschlag der Verwaltung vom Ausschuss mit dem Aufstellungsbeschluss
zur Neufassung des FNP für das gesamte Stadtgebiet das Planverfahren förmlich
eingeleitet.
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2011
fand eine interne Ämterbeteiligung mit einem ersten Vorentwurf statt. Er
basierte auf den für den FNP beauftragten und weiteren Gutachten, Prognosen und
Konzepten. Zudem wurden noch zwei weitere Themen (Windenergie und Störfall)
wichtig, für die Gutachten benötigt wurden, was die Überprüfung weiter
verzögerte.
=> weiterführende Erläuterungen zum Thema Gutachten siehe Anlage 1 Punkt 2
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2013
wurden diese beiden Gutachten fertiggestellt, sowie auch das
Gewerbeflächen-konzept des Kreises Mettmann.
»
2015
lag bis zum 31. März der Entwurf des neuen Regionalplans aus, dessen Aussagen
im FNP berücksichtigt werden müssen. Da sich der Regionalplan voraussichtlich
nur in wenigen Bereichen auf den FNP auswirken wird, konnte die Überprüfung des Flächen-nutzungsplanes abgeschlossen werden.
Ergebnisse der
Überprüfung des FNP
Es wurden umfassende Informationen eingeholt: Gutachten, Prognosen und
Konzepte sowie fachliche Einschätzungen der einzelnen Ämter. Auf Basis dieser
Informationen wurde ein Entwurf für einen neuen FNP erstellt. Jetzt stellte
sich die Frage, ob das Gesamtkonzept des aktuellen FNP angesichts der heutigen
städtebaulichen Vorstellungen noch Bestand hat. Damit steht im Verfahren nun der Schritt an,
aus dieser bereits im Grundsatzbeschluss von 2006 angeregten Überprüfung ein Fazit zu ziehen. Das
wurde mit einem Vergleich zwischen dem aktuellen Plan und dem Entwurf erreicht
und führte zu folgenden Ergebnissen:
=> weiterführende
Erläuterungen zur Überprüfung siehe Anlage 1 Punkt 3 sowie Anlage 2
Gründe für die Neuaufstellung des FNP |
Gründe gegen die Neuaufstellung des FNP |
Aus
Sicht von 2006 |
Aus Sicht von 2015 |
a)
Die damals 26
Änderungen und das Alter des FNP machten die Überprüfung des Gesamtkonzeptes
notwendig. |
Die Überprüfung hat ergeben, dass das bisherige, grundsätzliche Flächennutzungs-Konzept
größtenteils umgesetzt und noch tragfähig ist. Dafür spricht auch, dass in
den letzten 10 Jahren die Anzahl der Änderungen abgenommen hat
(durchschnittlich 1 Änderung pro Jahr). Für weitere „grundlegende“
konzeptionelle Neuerungen fehlt auf Grund der geringen Flächengröße der Stadt
und der Vorgaben des Regionalplanes der Handlungsspiel-raum, so dass ein
neuer Entwurf des FNP inhaltlich nur kleinteilige Auswirkungen hätte. |
b)
Ein Grund war
hinsichtlich der Gemeinbedarfsflächen die Anpassung an die prognostizierte
Bevölkerungsentwicklung. |
Eine Anpassung ist bereits erfolgt, bzw. es werden immer wieder
kurzfristig neue Anforderungen gestellt, die nicht vorauszuplanen sind
(derzeit z.B. Flüchtlinge, Schul- und KiTa-Standorte). Diese Anpassungen können
jedoch nicht auf Ebene eines längerfristig angelegten stadtweiten Beratungs-
und Entscheidungsprozesses ermittelt und bearbeitet werden. Sie können nicht
auf Ebene des FNP großräumig gelöst werden, sondern müssen im Detail einer
politischen Entscheidung zugeführt werden. |
c)
Die Anforderung aus
dem BauGB, alle 15 Jahre den FNP zu überprüfen und gegebenenfalls zu
erneuern. |
Mit der Novelle von 2007 wurde die gesetzliche Verpflichtung zur
Erneuerung aus dem Gesetz herausgenommen. Wobei die Überprüfung trotzdem
weiter geführt wurde, um mit dem Ergebnis der Überprüfung für die nächsten
Jahre wieder konzeptionelle Planungssicherheit zu erlangen. |
d)
Erstellung des FNP in
einem Geographischen Informationssystems (GIS) |
Die geforderte Digitalisierung der Planung mit Aufbau eines GIS ist
größtenteils erfolgt und kann unabhängig von der Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes genutzt werden. |
Gründe für die Neuaufstellung des FNP |
Gründe gegen die Neuaufstellung des FNP |
Aus
Sicht von 2006 bis heute |
Aus aktueller Sicht |
a)
Einer der wichtigsten
Gründe ist die Aufnahme der Darstellung der zentralen Versorgungbereiche. => weiterführende Erläuterungen zu zentralen Versorgungsbereichen
siehe Anlage 1 Punkt 5 |
Die von der IHK und Bezirksregierung erwünschte Festlegung von
„Zentralen Versorgungsbereichen“ im FNP kann als „Sachlicher Teilplan“ mit
einem Änderungsverfahren in den derzeitigen FNP eingebracht werden. Hier wäre
es allerdings für die Rechtsicherheit von daraus entwickelten Bebauungsplänen
wichtig, dass als Grundlage das Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept aktualisiert
und fortgeschrieben würde. |
b)
Für den weiteren
Planungsprozess ist es nach den modernen Maßgaben unerlässlich, den Flächennutzungsplan
digital vorliegen zu haben. |
Die Digitalisierung der Planung im neuen europaweit einheitlichen
GIS-Bezugssystem ETRS ist bereits erfolgt. |
c)
Es wird dringend eine
neue Plan- bzw. Druckvorlage benötigt, da es keine analogen Exemplare mehr
gibt und ein Neudruck durch den Verlust der damaligen analogen Druckvorlagen
nicht ohne weiteres möglich ist. |
Es besteht die einfache Möglichkeit einer Neuzeichnung des Flächennutzungsplanes, um die Digitalisierung,
redaktionelle Änderungen, Einarbeitung der bestehenden Änderungen ohne ein
aufwändiges Verfahren zu ermöglichen. => weiterführende Erläuterungen zur
Neuzeichnung siehe Anlage 1 Punkt 6 |
d)
Es ist wünschenswert,
dass alle bisherigen Änderungen und die aktuellen nachrichtlichen
Darstellungen (z.B. Landschaftsplan, Überschwemmungs-gebiete) in den Plan
eingearbeitet werden. |
Durch eine Neuzeichnung und die Digitalisierung besteht die
Möglichkeit der Übernahme der Änderungen und von nachrichtlichen
Darstellungen. |
e)
Redaktionelle
Änderungen (z.B. farbliche Unterscheidung GE/ GI) und planerische bzw.
rechtliche Ungereimtheiten (SO als Sportfläche nicht optimal) können
beseitigt werden. |
Auch redaktionelle Änderungen werden durch eine Neuzeichnung
ermöglicht. |
f)
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Es werden die Kosten für eine evtl. Überarbeitung bestehender
Gutachten und die Kosten für das Verfahren (evtl. Vergabekosten
Begründung/Umweltbericht, Beteiligungskosten, Drucke, etc.) eingespart! => weiterführende Erläuterungen zu den
Kosten siehe Anlage 1 Punkt 4 |
g)
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Die erstellten Gutachten haben bei dem Verzicht auf die Neuaufstellung
nicht vergebens Kosten verursacht, sondern dienten der Überprüfung und
flossen und fließen in die kleinteilige Planung (z.B. Bebauungspläne) ein
oder konnten grundsätzliche Fragen klären (z.B. Windenergie). => weiterführende Erläuterungen zum
Thema Gutachten siehe Anlage 1 Punkt
2a |
Fazit
Die Überprüfung des Flächennutzungsplanes von 1993 hat gezeigt, dass
kein grundsätzlicher Änderungsbedarf besteht, da die Entwicklungsmöglichkeiten
(in der Fläche) eingeschränkt sind: Die potentiellen Änderungsmöglichkeiten des
FNP sind zumeist kleinteilig und unterschiedlich begründet, so dass sich
herausgestellt hat, dass das bisherige Konzept des rechtsverbindlichen FNP auch
für die Zukunft noch sinnvoll ist und Bestand hat. Der Wunsch nach deutlich
mehr Freiflächen im Stadtgebiet lässt sich nicht verwirklichen, da der Druck
der anderen Nutzungen zu groß ist (Flächennutzungskonkurrenzen). Das „alte“
städtebauliche Konzept der großräumigen Flächennutzung Hildens entspricht
weiterhin den heutigen und zukünftigen Vorstellungen. In Abwägung dieser
Argumente empfiehlt die Verwaltung, dass Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
einzustellen, und die Verwaltung mit der Neuzeichnung des FNP zu beauftragen.
=> weiterführende Erläuterungen zur
Neuzeichnung siehe Anlage 1 Punkt 6
Gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
090101 |
Stadtplanung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Die im Haushaltsplan 2015 enthaltenen
Mittel sind im Zuge des Finanzstatus 2015 im Vorgriff auf diese
Sitzungsvorlage für das Jahr 2015 auf 0,- Euro reduziert worden. Ebenfalls sind
keine Mittel im Entwurf 2016 vorhanden. Dieses entspricht dem Beschlussvorschlag.
Eine andere Entscheidung im Ausschuss führt unweigerlich zu einem
Mehraufwand, der nicht etatisiert ist. Gesehen
Klausgrete |
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