Ausweitung des Geltungsbereiches der Gestaltungssatzung Werbeanlagen
Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Die Satzung der Stadt Hilden über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer
zum Schutz der Gestalt der Mittelstraße und ihrer Seitenstraßen [Gestaltungssatzung
Werbeanlagen] soll auf Grundlage der im Rahmen des Integrierten
Handlungskonzepts für die Innenstadt Hildens erarbeiteten Gestaltungskonzeption
auf weitere Teilbereiche des Stadtumbaugebiets Innenstadt Hilden auszudehnen.
Im Aufstellungsverfahren ist zu prüfen, ob die Satzung auf die Bereiche bzw.
Teilbereiche folgender Straßen, die innerhalb des Stadtumbaugebietes Innenstadt
Hilden liegen, ausgedehnt werden kann:
- Benrather Straße
- Klotzstraße
- Warrington-Platz
- Schulstraße
- Kirchhofstraße
- Hochdahler Straße
- Berliner Straße
- Nové-Město-Platz
Die Verwaltung wird
beauftragt, einen Satzungsentwurf zu entwickeln und die Öffentlichkeit – insbesondere
die betroffenen Eigentümer und Einzelhändler – zu diesem Entwurf zu hören.
Erläuterungen und Begründungen:
Das Thema „Erarbeitung von Gestaltungskonzepten“ ist als
Projekt D 2 Bestandteil des Integrierten Handlungskonzeptes für die Innenstadt
Hildens.
Die Inhalte der vom Architekturbüro Hamann entwickelten Gestaltungskonzepte
sind in der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/051 dargestellt.
Eine der Zielsetzungen der Gestaltungskonzeption ist die eventuelle
Ausweitung der bereits vorhandenen „Satzung
der Stadt Hilden über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer zum Schutz
der Gestalt der Mittelstraße und ihrer Seitenstraßen [Gestaltungssatzung
Werbeanlagen]“ auf diejenigen Bereiche des Stadtumbaugebietes Innenstadt
Hilden, in denen sie heute noch nicht gilt. Die „Gestaltungssatzung
Werbeanlagen“, die seit 2003 in Hilden gilt, leistet im Sinne der Aufwertung
der unmittelbaren Innenstadt gute Dienste. Dies gilt gerade auch für die
bessere Erkennbarkeit der Fassaden im Geltungsbereich.
Im Zuge der
Bearbeitung des IHK-Projektes D 2 wurden zu diesem Thema zwei Beteiligungsforen
(Eigentümer und Einzelhandel) durchgeführt, in denen den betroffenen
Innenstadtakteuren der Bereiche, in denen diese Satzung heute noch nicht gilt,
die Intention des Projektes und die hierzu denkbaren planerischen Ansätze
erläutert wurden. Die Protokolle des 1. und 2. Beteiligungsforums liegen dieser
Sitzungsvorlage bei.
Von den
Rückmeldungen her wird diese Ausdehnung des Geltungsbereiches der Satzung nicht
als Beeinträchtigung für gewerbliches Handeln gesehen, sondern als Beitrag zur
Attraktivierung weiterer Innenstadtbereiche innerhalb des Stadtumbaugebietes.
Zur weiteren
Vorgehensweise:
Sollte der
Beschluss gefasst werden, die Verwaltung mit einer Ausweitung des Geltungsbereiches
der „Gestaltungssatzung Werbeanlagen“ zu beauftragen (also ein
Satzungsaufstellungsverfahren durchzuführen), dann wird als nächster Schritt
eine erneute Beteiligung der Akteure in den betroffenen Bereichen anstehen, insbesondere
für
+ die Benrather Straße
+ die Klotzstraße
+ den Warrington-Platz
+ Teile der Schulstraße
+ Teile der Kirchhofstraße
+ Teile der Hochdahler Straße,
aber auch für Teilbereiche
entlang der Berliner Straße oder am Nové-Město-Platz.
Der Bereich, für
den die „Gestaltungssatzung Werbeanlagen“ neu implementiert werden soll, geht
aus dem entsprechenden Plan in der Anlage hervor.
Der
Beschlussvorschlag zu dieser Sitzungsvorlage kann, in Analogie zu einem
Bauleitplan-Verfahren, als „Aufstellungsbeschluss“ betrachtet werden.
In der angesprochenen
Beteiligungsphase werden auf der Basis der erfolgten städtebaulichen Bestandsaufnahme
sowie der Beispiele aus den heutigen Geltungsbereichen die möglichen Auswirkungen
der Satzung auf die Werbeanlagen-Thematik ausführlich erläutert. Mit dem
Ergebnis dieser Akteursbeteiligung, die wahrscheinlich straßenbezogen
durchgeführt werden wird, und einem ausgearbeiteten Satzungstext wird die
Verwaltung dann dem Stadtentwicklungsausschuss und anschließend dem Rat die
Satzung zur Beschlussfassung vorlegen.
Nach dem heutigen
Stand der Dinge wird diese Beteiligungsphase durch die Verwaltung selbst sowie
unter Beteiligung der Stadtmarketing GmbH durchgeführt werden.
Vom Zeitplan ist
daran gedacht – ein positives Votum vorausgesetzt – die Ausweitung der „Gestaltungssatzung
Werbeanlagen“ auf weitere Bereiche innerhalb des Stadtumbaugebietes Innenstadt
im Laufe des Jahres 2016 zur Beschlussfassung durch den Rat zu bringen.
Rechtsgrundlage für
eine solche Satzung sind weiterhin die Gemeindeordnung des Landes NRW sowie die
Landesbauordnung (§ 86 „Örtliche Bauvorschriften“). Ein vorgeschriebenes
Verfahren für die Aufstellung einer solchen Satzung gibt es nicht; seitens der
Verwaltung wird aber auf eine intensive Beteiligung der betroffenen Akteure
Wert gelegt.
Hinsichtlich einer
späteren Umsetzung der Satzungsinhalte im täglichen Verwaltungshandeln, also in
Form von Beratungen von Gewerbetreibenden, Eigentümern, Werbefirmen usw., von
Genehmigungs- und ggfls. auch Beseitigungsverfahren, wird aller Wahrscheinlichkeit
nach insbesondere in der Anfangszeit ein höherer Arbeitsaufwand auf die
Verwaltung zu kommen.
Dies kann aber zum
jetzigen Zeitpunkt nicht konkret abgeschätzt werden.
Gez.
In Vertretung
Norbert Danscheidt
- Beigeordneter