Betreff
Integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt Hildens - Projekt D 2 Gestaltungskonzept:
Ausweitung des Geltungsbereiches der Gestaltungssatzung Werbeanlagen
Aufstellungsbeschluss
Vorlage
WP 14-20 SV 61/047
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_IHK_D 2_G
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
Die Satzung der Stadt Hilden über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt der Mittelstraße und ihrer Seitenstraßen [Gestaltungssatzung Werbeanlagen] soll auf Grundlage der im Rahmen des Integrierten Handlungskonzepts für die Innenstadt Hildens erarbeiteten Gestaltungskonzeption auf weitere Teilbereiche des Stadtumbaugebiets Innenstadt Hilden auszudehnen.
Im Aufstellungsverfahren ist zu prüfen, ob die Satzung auf die Bereiche bzw. Teilbereiche folgender Straßen, die innerhalb des Stadtumbaugebietes Innenstadt Hilden liegen, ausgedehnt werden kann:

-    Benrather Straße

-    Klotzstraße

-    Warrington-Platz

-    Schulstraße

-    Kirchhofstraße

-    Hochdahler Straße

-    Berliner Straße

-    Nové-Město-Platz

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Satzungsentwurf zu entwickeln und die Öffentlichkeit – insbesondere die betroffenen Eigentümer und Einzelhändler – zu diesem Entwurf zu hören.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Das Thema „Erarbeitung von Gestaltungskonzepten“ ist als Projekt D 2 Bestandteil des Integrierten Handlungskonzeptes für die Innenstadt Hildens.
Die Inhalte der vom Architekturbüro Hamann entwickelten Gestaltungskonzepte sind in der Sitzungsvorlage WP 14-20 SV 61/051 dargestellt.

 

Eine der Zielsetzungen der Gestaltungskonzeption ist die eventuelle Ausweitung der bereits vorhandenen „Satzung der Stadt Hilden über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt der Mittelstraße und ihrer Seitenstraßen [Gestaltungssatzung Werbeanlagen]“ auf diejenigen Bereiche des Stadtumbaugebietes Innenstadt Hilden, in denen sie heute noch nicht gilt. Die „Gestaltungssatzung Werbeanlagen“, die seit 2003 in Hilden gilt, leistet im Sinne der Aufwertung der unmittelbaren Innenstadt gute Dienste. Dies gilt gerade auch für die bessere Erkennbarkeit der Fassaden im Geltungsbereich.

 

Im Zuge der Bearbeitung des IHK-Projektes D 2 wurden zu diesem Thema zwei Beteiligungsforen (Eigentümer und Einzelhandel) durchgeführt, in denen den betroffenen Innenstadtakteuren der Bereiche, in denen diese Satzung heute noch nicht gilt, die Intention des Projektes und die hierzu denkbaren planerischen Ansätze erläutert wurden. Die Protokolle des 1. und 2. Beteiligungsforums liegen dieser Sitzungsvorlage bei.

Von den Rückmeldungen her wird diese Ausdehnung des Geltungsbereiches der Satzung nicht als Beeinträchtigung für gewerbliches Handeln gesehen, sondern als Beitrag zur Attraktivierung weiterer Innenstadtbereiche innerhalb des Stadtumbaugebietes.

 

Zur weiteren Vorgehensweise:

 

Sollte der Beschluss gefasst werden, die Verwaltung mit einer Ausweitung des Geltungsbereiches der „Gestaltungssatzung Werbeanlagen“ zu beauftragen (also ein Satzungsaufstellungsverfahren durchzuführen), dann wird als nächster Schritt eine erneute Beteiligung der Akteure in den betroffenen Bereichen anstehen, insbesondere für

 

+          die Benrather Straße

+          die Klotzstraße

+          den Warrington-Platz

+          Teile der Schulstraße

+          Teile der Kirchhofstraße

+          Teile der Hochdahler Straße,

 

aber auch für Teilbereiche entlang der Berliner Straße oder am Nové-Město-Platz.

Der Bereich, für den die „Gestaltungssatzung Werbeanlagen“ neu implementiert werden soll, geht aus dem entsprechenden Plan in der Anlage hervor.

Der Beschlussvorschlag zu dieser Sitzungsvorlage kann, in Analogie zu einem Bauleitplan-Verfahren, als „Aufstellungsbeschluss“ betrachtet werden.

 

In der angesprochenen Beteiligungsphase werden auf der Basis der erfolgten städtebaulichen Bestandsaufnahme sowie der Beispiele aus den heutigen Geltungsbereichen die möglichen Auswirkungen der Satzung auf die Werbeanlagen-Thematik ausführlich erläutert. Mit dem Ergebnis dieser Akteursbeteiligung, die wahrscheinlich straßenbezogen durchgeführt werden wird, und einem ausgearbeiteten Satzungstext wird die Verwaltung dann dem Stadtentwicklungsausschuss und anschließend dem Rat die Satzung zur Beschlussfassung vorlegen.

Nach dem heutigen Stand der Dinge wird diese Beteiligungsphase durch die Verwaltung selbst sowie unter Beteiligung der Stadtmarketing GmbH durchgeführt werden.

 

Vom Zeitplan ist daran gedacht – ein positives Votum vorausgesetzt – die Ausweitung der „Gestaltungssatzung Werbeanlagen“ auf weitere Bereiche innerhalb des Stadtumbaugebietes Innenstadt im Laufe des Jahres 2016 zur Beschlussfassung durch den Rat zu bringen.

 

Rechtsgrundlage für eine solche Satzung sind weiterhin die Gemeindeordnung des Landes NRW sowie die Landesbauordnung (§ 86 „Örtliche Bauvorschriften“). Ein vorgeschriebenes Verfahren für die Aufstellung einer solchen Satzung gibt es nicht; seitens der Verwaltung wird aber auf eine intensive Beteiligung der betroffenen Akteure Wert gelegt.

 

Hinsichtlich einer späteren Umsetzung der Satzungsinhalte im täglichen Verwaltungshandeln, also in Form von Beratungen von Gewerbetreibenden, Eigentümern, Werbefirmen usw., von Genehmigungs- und ggfls. auch Beseitigungsverfahren, wird aller Wahrscheinlichkeit nach insbesondere in der Anfangszeit ein höherer Arbeitsaufwand auf die Verwaltung zu kommen.

Dies kann aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht konkret abgeschätzt werden.

 

Gez.

In Vertretung

Norbert Danscheidt

  1. Beigeordneter