Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss stimmt den Antrag zu, das Verfahren für den
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 262 (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr.
21) für die Grundstücke Richrather Straße Nr. 170 und 172 einzuleiten.
Erläuterungen und Begründungen:
Der vorliegende Antrag (siehe Anlage 1) bezieht
sich auf Grundstücke im Bereich des REWE Marktes Conrad und der nördlich
angrenzenden Tankstelle, im Hildener Süden an der Richrather Straße. (siehe Anlage 2 – Lage im Stadtgebiet und
Anlage 3 – Angedachtes Plangebiet)
Antragsteller und
Eigentümer der Grundstücke mit den Flurstücknummern 902 und 903 der Flur 63
(Gemarkung Hilden) ist die Schäper + Rick Immobilien GmbH. Das Flurstück Nr.
900 der Flur 63 (Gemarkung Hilden) - derzeitige Nutzung durch eine Tankstelle -
befindet sich noch im Eigentum der Immeo AG und wird vom Antragsteller
hinzugekauft.
Der Antrag hat zum Ziel, durch Aufstellung
eines Bebauungsplanes auf den Grundstücken des Antragstellers sowie auf dem
nördlichen Nachbargrundstück (Tankstelle) Modernisierungen und Erweiterungen
des bestehenden REWE-Marktes und des zugehörigen Parkplatzes durchzuführen und
das Gebiet als Sondergebiet (SO) für großflächigen Einzelhandel auszuweisen.
Der Bereich, auf den sich der Antrag bezieht,
ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche (W) ausgewiesen. Das heißt, nach
der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes als Bebauungsplan der
Innenentwicklung ist der Flächennutzungsplan „im Wege der Berichtigung anzupassen“,
ein eigenständiges Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans ist zwar beantragt,
aber nicht erforderlich.
Die Bezirksregierung ist im Zuge des Aufstellungsverfahrens
für den Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz
sowie als Träger öffentlicher Belang gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB) zu
beteiligen. Obwohl der § 13a BauGB Möglichkeiten zur Beschleunigung des
Aufstellungsverfahrens bietet, ist es in Hilden üblich und natürlich
vorgesehen, die vorgezogene Bürgerbeteiligung (Bürgeranhörung) und die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
durchzuführen. Auf die Erstellung eines formellen Umweltberichts sollte – wie
auch in Hilden bei dem beschleunigten Verfahren üblich – verzichtet werden.
Zurzeit gibt es für das Gebiet keinen
Bebauungsplan, so dass derzeit gemäß des § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben
innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) über eine Bebauung
entschieden wird.
Der Antragsbereich umfasst das derzeitige Gebäude
des REWE Marktes Conrad mit ca. 1.050 qm Verkaufsfläche und 1.550 qm
Gesamtfläche sowie den dazugehörigen Kundenparkplatz mit derzeit 55
Stellplätzen. Um die geplante Erweiterung des Marktes durchzuführen,
beabsichtigt der Antragsteller, die Fläche der Tankstelle hinzu zu kaufen: Flur
63, Flurstück 900, Größe 1.650 qm (Richrather Str. 170). Diese Fläche ist somit
ebenfalls Teil des Antragbereiches.
Die Grundstücke sind heute bereits fast
vollständig versiegelt.
Sie grenzen im Westen an den Garather Mühlenbach, der Schutzflächen hervorruft.
Nach derzeitigem Kenntnisstand der Verwaltung ist das beabsichtigte Plangebiet
jedoch nicht als Überschwemmungsgebiet des Gewässers zu betrachten.
Östlich des Plangebietes liegt die Richrather Straße, die als Landesstraße
(L403) klassifiziert ist, weshalb die Zufahrt zum Markt mit dem Landesbetrieb
Straßen.NRW abzustimmen ist, auch dann, wenn sie in ihrer jetzigen Lage
erhalten bleibt.
Südlich des heutigen REWE-Marktes und dem
dazugehörigen Kundenparkplatz grenzen direkt Wohngebäude und Gartenflächen an.
Das Vorhaben sieht die Modernisierung und
Erweiterung des jetzigen Marktes nach Osten zur Richrather Straße hin und die
Erweiterung und Neuordnung der Fläche für Kundenparkplätze vor.
Die jetzige Größe des Marktes, ca. 1.050 qm
Verkaufsfläche (VK) und ca. 1.550 qm Gesamtfläche, soll auf ungefähr 2.030 qm
Gesamtfläche mit ungefähr 1.550 qm VK erweitert werden.
Der Kundenparkplatz, mit der jetzigen Anzahl
von 55 Stellplätzen, soll auf zukünftig 82 Stellplätze erweitert werden. Die
Tankstelle wird nach jetzigem Planungsstand zurückgebaut und die Fläche durch
den Antragsteller saniert.
Planungsabsicht ist also lediglich die Modernisierung
und Erweiterung des bereits bestehenden Marktes und dessen Parkplatzflächen
sowie eine im Zuge dessen notwendige und durch den Antragsteller
durchzuführende Sanierung der Fläche der Tankstelle. Darüber hinaus finden
voraussichtlich keine Änderungen zum derzeitigen Zustand des Plangebietes
statt.
Notwendig wird die Neuplanung,
da zum einen der Druck auf die Kundenparkplätze steigt und die derzeitige
Situation auf Grund der Enge und des mangelnden Parkplatzangebotes unbefriedigend
ist. Zum anderen sind die Anforderungen an eine moderne Nahversorgung nicht
mehr gewährleistet. Bei dem REWE Markt (ehemals Extra) handelt es sich um einen
Vollversorger, dessen Versorgungsfunktion an dem Standort laut dem
Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept (2005) der Stadt Hilden im Rahmen der
örtlichen Gegebenheiten zu sichern und zu stärken ist. Dies bedingt, wie
bereits bei anderen Märkten in Hilden (Aldi, Lidl), in der Regel eine
Vergrößerung der Verkaufsfläche für ein breiteres Warenangebot, eine Vergrößerung
der Verkehrswege im Laden und eine Verbesserung der Warenpräsentation. Mit der
vorliegenden Planung soll also die Voraussetzung für eine funktionsgerechte,
langfristige Weiternutzung des Standortes als Vollversorger zur Sicherung der
lokalen Nahversorgung entwickelt werden.
Die Durchführbarkeit des Vorhabens muss
hinsichtlich der Einzelhandelsnutzung durch eine Verträglichkeitsstudie geklärt
werden.
Bei einer positiven Beschlussfassung seitens
des Stadtentwicklungsausschusses stünde als nächster Verfahrensschritt der
Aufstellungsbeschluss an. Vorher würden die bei einem Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) weiteren notwendigen Informationen
geprüft, etwa die Grundstücksverfügbarkeit, die Bonitätsprüfung, die konkreten
Vorhabenträger usw. Das Bebauungsplanverfahren würde im Auftrag des
Vorhabenträgers vom Büro StadtVerkehr aus Hilden betreut werden.
gez.
Birgit Alkenings