Betreff
Prüfungsbericht und Testat zum Jahresabschluss 2013
Vorlage
WP 14-20 SV 14/010
Aktenzeichen
I/14-Wit
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

I.      Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

„Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt Kenntnis vom Bericht des Beratungs- und Prüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 vom 26.05.2015. Er macht sich den Prüfungsbericht zu eigen und erklärt den Bestätigungsvermerk des Beratungs- und Prüfungsamtes zu seinem eigenen Bestätigungsvermerk.

 

Der Bestätigungsvermerk lautet:

 

"Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung:

 

 

Die Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht - der Stadt für das Haushaltsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung der Bürgermeisterin der Stadt. Die Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben.

 

Die Jahresabschlussprüfung wurde nach § 101 Abs. 1 GO NRW und in Anlehnung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Bürgermeisterin der Stadt sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt.

 

Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

 

 

 

Hilden, den 26. Mai 2015

 

Rechnungsprüfung

 

 

 

Gez.                                                                      Gez.

Michael Witek                                                       Barbara Stach

Leiter des Beratungs-                                           Rechnungsprüferin

Und Prüfungsamtes                                             der Stadt Hilden“

der Stadt Hilden

 

 

 

Der vorstehende Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und in Anlehnung an die Grund­sätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (vgl. IDW PS 450) erstattet.

 

 

Hilden, den 20. August 2015

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

 

 

 

Thomas Grünendahl

Vorsitzender

 

(Der Bestätigungsvermerk im Prüfbericht ist während der Sitzung von dem Vorsitzenden zu unterzeichnen.)

 

 

 

 

 

II.     Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt:

 

"1.    Der gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer auf- und von der Bürgermeisterin dem Rat zur Feststellung zugeleitete Jahresabschluss nebst Lage- und Rechenschaftsbericht vom 25. Februar 2015 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 GO NRW geprüft worden. Das Prüfungsergebnis ist im Prüfungsbericht vom 26.05.2015 und im Bestätigungsvermerk vom gleichen Tage (siehe oben) festgehalten worden.

 

Der Jahresabschluss 2013 vom 25. Februar 2015 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.

 

2.     Nach der Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Hilden wird der Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.900.674,82 Euro der Ausgleichs­rücklage in der Gesamtposition des Eigenkapitals entnommen.“

 

III.    Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt ohne die Bürgermeisterin:

 

„1.    Die Bürgermeisterin wird nach § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2013 entlastet.

 

2.     Die Bürgermeisterin wird gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den Jah­resabschluss 2013 und Lage- und Rechenschaftsbericht gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresab­schlus­ses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.“

 

 

 

 

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Gemäß § 59 Abs. 3 und § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss dahingehend, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt erwecken.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss erstellt über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis einen Prüfungsbericht. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen.

 

Vor Abgabe des Prüfungsberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat ist dem Bürgermeister Gelegenheit zur Stellungnahme zum Prüfungsergebnis zu geben.

 

Das Prüfungsergebnis ist im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses laut § 101 Abs. 3 GO NRW in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen und dient dem Rat als Grundlage zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW.

 

Zur Durchführung der Prüfung bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW des Beratungs- und Prüfungsamtes, welches abschließend ebenfalls einen Bestätigungsvermerk abzugeben hat.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss berät sodann den nach der Prüfung vom Beratungs- und Prüfungsamt erstellten, als Anlage beigefügten Prüfungsbericht sowie den Bestätigungsvermerk des Beratungs- und Prüfungsamtes und entscheidet darüber, ob er sich den Prüfungsbericht zu eigen macht und somit zu seinem eigenen Prüfungsbericht erklärt und er dem Bestätigungsvermerk des Beratungs- und Prüfungsamtes durch Beschluss und die Unterzeichnung des Bestätigungsvermerks durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses „beitritt“.

 

Selbstverständlich ist der Rechnungsprüfungsausschuss jedoch in seiner Entscheidung frei und könnte auch eine anders lautende Entscheidung treffen. Insbesondere könnte er das Beratungs- und Prüfungsamt zu weiteren Prüfungen auffordern oder sogar das Prüfungsergebnis des Beratungs- und Prüfungsamtes anders beurteilen und dies in einem anders lautenden Bestätigungsvermerk dokumentieren.

 

In dem diesjährigen Prüfungsbericht des Beratungs- und Prüfungsamtes sind keine grünen Seiten eingefügt, die nach Auffassung des Beratungs- und Prüfungsamtes der vertraulichen Behandlung bedürfen. Insofern ist es nicht erforderlich, dem Rechnungsprüfungsausschuss einen gesonderten Berichtsband vorzuschlagen, der abweichend vom Grundsatz der Öffentlichkeit nicht öffentlich bleiben sollte.

 

Auch hier ist der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Beurteilung und in seiner Entscheidung unabhängig und könnte selbstverständlich eigene Kriterien entwickeln, die z.B. für die Zuordnung einzelner Berichtsteile zum gesonderten - d.h. nichtöffentlichen - Berichtsband maßgebend sind. Aus diesem Grunde wird der vorliegende Bericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beschlussfassung anheimgestellt.

 

Abschließend danken die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Beratungs- und Prüfungsamtes den Mitgliedern der Verwaltungsführung, insbesondere aber dem Team des Amtes für Finanzservice und dem Stadtkämmerer für die stets konstruktive Zusammenarbeit während der Prüfung des Jahresabschlusses.

 

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin